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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Pfefferspray auf'm Boot?
Moin,
ich war heute bei einem Campingartikelladen, hab mir einen Drucktank gekauft und ein wenig geschmöckert. Da lag doch im Regal Pfefferspray für ungebetene Gäste beim Camping. Nun, ich fahr zwar ein Boot aber unliebsame Gäste mag ich auch nicht und nachts liegen wir des öfteren ziemlich einsam und abgelegen...... Ich hab es nicht gekauft weil ich ein Freund der guten Worte bin und noch an das Gute im Menschen glaube. Habt ihr so'n Zeug auf dem Boot oder eventuell noch schlimmere Sachen.
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#2
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Zur Abwehr von Tieren (und im Rahmen der Notwehr von Angreifern) gut geeignet.
Ob erforderlich, muss jeder je nach Veranlagung/Fahrgebiet/Gefährdungslage mit sich selber ausmachen. Im Bedarfsfall kann so ein Döschen in der Jackentasche schon reichen, um verbal Durchsetzungsstark genug zu wirken, ohne es einsetzen zu müssen. gute Worte helfen nicht wirklich, wenn Dein gegenüber nicht an Diskussionen interessiert ist sondern zB an Kohle, nur noch lallt oder Deine Sprache nicht spricht... ...glaubst du, dass Du auf die letzte Frage eine ehrliche Antwort bekommst ?! Die Antwort könnte nämlich zB straferwirkend sein, oder das Verteidigungskonzept zunichte machen...
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#3
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Mein Voreigner hatte in der Eignerkabine ein ~ 40cm langes Stück Schlauch, das vorne innen mit irgendwas beschwert ist. Bin noch nicht dazu gekommen, es wegzuwerfen.
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#4
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Auf dem Boot nicht, aber öfters "am Mann".
Für den möglichen Einsatz im geschlossenen Räumen solltest Du aber lieber Pfeffer-Schaum, oder Pfeffer Gel anschaffen. An einer klassischen Tränengas/Pfefferwolke in der Kajüte hätte ich keine Freude... Ach ja, für was Du Dich auch entscheidest: Kaufe direkt zwei Dosen, eine für den eventuellen Einsatz und eine Zweite zum Üben! Bedienung, Reichweite, Verhalten bei Wind sollte man nicht erst in einer Notsituation erforschen Viele Grüße, Oliver |
#5
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Ich brauche gottseidank nur aufstehen, dann wird es dunkel um den Störer...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#6
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Zitat:
Sowas kann durchaus als ein improvisierter Totschläger gewertet werden und der Umgang mit solche verbotenen Gegenständen ist laut Anlage 2, Ziffer 1.3.2. zu § 2 III WaffG verboten. Ist (wenn ich mich recht erinnere) sogar eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr Leg da lieber eine gute alte Maglite mit 4-6 D Cellen hin...Auch eine bewährte Argumentationshilfe, aber noch viel nützlicher kann das Licht sein Viele Grüße, Oliver |
#7
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Ja is klar........................................ .......schon scheiße wenn man so riecht. Ne, war ein Spaß. Störenfriede gibt es überall und 'ne besoffene Horde Halbstarker können ja auch sehr unangenehm werden. Pfefferspray kann ich nicht haben, weder daheim noch im Auto oder Boot. Ich trage selber immer Spray bei mir, das mir das Atmen manchmal erleichtert. Was würde da passieren, bekäme ich da Pfefferspray in den Rachen. Ich werd es wohl weiter mit Deeskalationstaktik versuchen...........
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#8
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Größe schützt vor schmerzen nicht
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Wer einmal am grunde des ozeans war der fürchtet die pfütze nicht !! Gruß Thomas |
#9
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Ist wohl wahr, aber meist gehen dem Störer dann die Argument aus.
Wenn er mit Messer oder gar Knarre kommt, kannste eh nix machen. Dann eskaliert das nur, wenn du da mit einem Stöckchen kommst...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#10
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Bin vor zwei jahren an der grenze zu kroatien kont. worden und hatte in der fahrertürseite eine abgesägte messing fahrradpumpe die mit blei und harz gemisch gefüllt war!
Riesen ärger und nach ca. 2 stündigem disku... konnte ich weiter. Bin ja zum fischen in den urlaub und das sei für die fische bla bla ..... Vor zwei wochen gleiche stelle anderer grenzer die frage nach einem schlagstock diesmal aber ohne dort!! Beim ersten mal drohte man mir mit 280 eus strafe.. Weiß nicht wie das mit spray an der grenze ist Gruß thomas
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Wer einmal am grunde des ozeans war der fürchtet die pfütze nicht !! Gruß Thomas |
#11
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Wer sich in Gefahr begibt...
Wenn man unbedingt größere Geldmengen an Bord haben muß, würde ich sie in kleineren Beträgen an verschiedenen Orten im Boot deponieren. Wenn sie dann ein oder zwei Verstecke finden, sind sie glücklich und du hast noch weiter Kohle...
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#12
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In dem Zusammenhang als Tip an die Norwegen-Touristen.Hier oben ist Pfefferspray bereits unerlaubter Waffenbesitz, und wird echt bestraft.....
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#13
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Zitat:
Da hat man mir einmal so eine Dose an der Grenze abgenommen, die eine Tramperin liegen lassen hat. Sie meinten, wenn ich sie nicht freiwillig angegeben hätte, wäre ich um eine Anzeige nicht herum gekommen. |
#14
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Zitat:
Aber warum imrovisiert man einen Totschläger? Gibt doch nur Ärger.Den gleichen Zweck erfüllt eine große Stablampe, die aber wesentlich unverfänglicher ist. Lampe, Tauchermesser und Kappaxt kann man als Bootseigner weltweit plausibel erklären. Bleigefüllte Schläuche und Luftpumpen, oder Münzrollen in Socken findet dagegen weltweit jeder Schutzmann verdächtig... Viele Grüße, Oliver
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#15
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Moin,
eine UKW-Reserveantenne, (so ein dünnes Stahlding) ein kurzes Stück Ankerkette, eine Reservepinne, ein Reserveflaggenstock, ein gerissener Keilriemen, eine, (ganz klassisch) Teigrolle, ein Steakhammer und und und....man muss sich nur an Bord umsehen. Da sind genug Friedensstifter, die nicht unter das Waffengesetz fallen und spontan greibar sind.... Gruß Willy |
#16
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Hast Du keine Leuchtpistole?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#17
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Zitat:
ist eigentlich ne gute sache,wenns wirklich brenzlig wird (messer o.ä.)..wirkt und verletzt nicht. bei ner schusswaffe kann man das eventuell auch stecken lassen,aber die wenigsten ziehen wirklich scharfe waffen..erst recht nicht bei den klein-gangstern... aber so find ich es nicht schlecht,hätte das auch schon 2 oder 3 mal gebrauchen können...Berlin halt....
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Semper Fidelis Geändert von Mucke (22.06.2009 um 16:22 Uhr) |
#18
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Zitat:
Pfefferspray Dosen unterliegen nicht dem Waffenrecht, wenn darauf der Passus "nur zur Tierabwehr" aufgedruckt ist. Dann darf man die in Deutschland bei sich tragen. Der eigentlich nicht gestattete Einsatz gegen Menschen geht Straffrei aus, wenn es sich um berechtigte Notwehr handelt. Zitat:
Andere Länder haben aber andere Vorschriften, in manchen ist es kein Problem, in anderen bringt es einen in "Teufels Küche"...Daher immer vorab informieren. Viele Grüße, Oliver
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#19
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"gilt für Schreckschuss- Gas- und Signalwaffen mit PTB Kennung"
Keine Ahnung ob PfefferSPRAY eine OTB Kennung hat
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#20
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Hat es nicht, da es als Tierabwehrspray nicht vom WaffG erfasst wird.
Ich zitiere mal Wikipedia, ist dort recht gut erklärt: "Pfefferspray wird in Deutschland für den zivilen Handel als Tierabwehrspray gekennzeichnet. Solche Sprays sind in Deutschland nicht dem Waffengesetz (WaffG) unterworfen, da sie nicht dem Waffenbegriff des §1 WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück, als Verstoß gegen § 2 Abs. 3 VersammlG (Waffenverbot) als Vergehen geahndet werden. Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Produkte sind dem Willen des Herstellers (wie er in der Bauart des Gerätes zum Ausdruck kommt) zufolge nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Die Einstufung als Waffe gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG entfällt daher wegen der fehlenden Zweckbestimmung. Die Eignung des Tierabwehrsprays, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, ist unbedeutend, da Reizstoffe zum Zwecke der Tierabwehr nicht, wie in § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG gefordert, im Waffengesetz genannt sind. (Nicht erfasst in Anlage 1, Abschnitt 1, UA 2, Ziff. 2) Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung). Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten." http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray Viele Grüße, Oliver
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#21
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Doch, hab ich. Aber das Ding ist da, wo ich fahre, verboten. Abgesehen davon denke ich, das ein Treffer mit einer Leuchtrakete, die 300m aufsteigt und 30 Sekunden brennt, so sie den Körper trifft, unbedingt tödlich ist. Daher für mich kein Mittel der Selbstverteidigung, es darf und soll weh tun, wenn ich mich wehren muss, der Angreifer darf und soll zeitweise handlungsunfähig werden. Damit isses aber dann gut.... Gruß Willy |
#22
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Ich schwöre ja auf meine Kartoffelkanone!
50er Rohr - unten zu - kleine Bohrung - oben Kartoffel rein - unten Haarspray rein - Feuerzeug dranhalten - und je! Davon für jedes Besatzungsmitglied ein Rohr in entsprechender Größe - und wie John Wayne wagenburgmäßig rund ums Boot verteilt. PS: auf Stangenbooten könnte man den Großbaum entsprechend umrüsten...dann soll ma einer kommen!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#23
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Zitat:
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#24
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Und dann noch unser Wach-Wolf.
An dem kommt keiner vorbei!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#25
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Einfach laut sagen, das man ne sehr ansteckende Krankheit hat...dann lassen sie sogar große Scheine liegen
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
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