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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.06.2009, 17:12
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Standard WEG-Recht - Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch Fremde

Hallo ,

kleiner Exkurs ins WEG- und Nachbarschaftsrecht; wer kennt sich aus:

Wir teilen uns mit 11 Nachbarn (Reihenhäuser) einen Garagenhof (Gemeinschaftseigentum, kein Verwalter, alles andere incl. Garagen sind Sondereigentum).
Dieser Garagenhof ist komplett eingefriedet und kann nur durch eine Zufahrt zwischen unseren Häusern befahren werden. Kein anderer Zugang.
Gleichzeitig wird dieser Garagenhof als geschlossene Spielfläche für unsere Kinder und als Zugang zu unseren Gärten genutzt.

Der Garagenhof grenzt an eine andere Reihenhausanlage.
Jetzt stelle ich fest, daß ein Anlieger aus der anderen Reihenhausanlage einen neuen Holzzaun auf seiner Grenze aufgebaut hat; sieht soweit ordentlich aus.
Doch: Da hat er gleich eine Tür eingebaut! Durch diese Tür will er wohl den Nutzwert seines Gartens/Häuschens verbessern!

Das kann natürlich nicht sein, daß jemand widerrechtlich und ohne Absprache unser Gemeinschaftseigentum als kostenfreie Zufahrt zu seinem Grundstück mißbraucht!
(Nebenbei hatte er nichts anderes zu tun, als unsere Nachbarin abends gegen 19:40 anzumaulen, als sie - kaum hörbar - ihr Auto auf dem Garagenhof aussaugte.)

Fragen:
- Kann jeder Mit-ET ihm den Zugang verbieten? Also Hausrecht von jedem Einzelnen?
- Kann man ihn ad hoc verdonnern, das Tor unbrauchbar zu machen?
- Begeht er durch das Tor schon Hausfriedensbruch?
- Selbsthilfe möglich? Schnell mit dem Akkuschrauben ein paar Bleche aufschrauben?
- Man könnte ja eine Eigentümerversammlung einberufen; Nutzung erlauben: Befristet? Einstimmig? Mehrheitsbeschluß?
- Wird ihm der Zugang erlaubt, kommen zusätzliche Verkehrssicherungspflichten (Winterdienst) auf uns zu?

Danke im Voraus!
__________________
Gruß
Stefan
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  #2  
Alt 20.06.2009, 17:23
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Ich denke der Garagenhof ist komplet eingefriedet, dann lass ihn doch sein Tor, er steht ja dann vor euren Zaun wenn er es aufmacht.
Mach doch mal ne Zeichnung, ich will lachen!
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #3  
Alt 20.06.2009, 17:51
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Unser Garagenhof liegt ca. 1,5 m unter Normalniveau, d. h. an der Stelle haben wir eine Mauer, die genau auf seinem Niveau () endet.
Man könnte diese Mauer sicherlich leicht mir einigen Lagen Trockenmauer erhöhen. Dann ginge auch seine Tür nicht mehr auf!

Übrigens: Mit den Bewohnern der angrenzenden Reihenhausanlage haben wir wenig zu tun, da die Eingänge an einer anderen Straße sind. Die lassen ihr Grünzeugs weit auf unser Gelände wuchern. Von Zeit zu Zeit gehe ich rüber, um auf lose Dachpfannen hinzuweisen, bevor diese denen auf den Kopf fallen oder Wasser eindringt.
__________________
Gruß
Stefan

Geändert von Vierzigplus (20.06.2009 um 17:58 Uhr)
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  #4  
Alt 20.06.2009, 18:29
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- Kann jeder Mit-ET ihm den Zugang verbieten? Also Hausrecht von jedem Einzelnen? Ja (außer wenn die Anteile nicht größenmäßig sondern räumlich verteilt sind)
- Kann man ihn ad hoc verdonnern, das Tor unbrauchbar zu machen? Nein (er kann sich auch 100 Tore nebeneinander setzen)
- Begeht er durch das Tor schon Hausfriedensbruch? Nein (wie sollte er ?)
- Selbsthilfe möglich? Schnell mit dem Akkuschrauben ein paar Bleche aufschrauben? Nein (Sachbeschädigung, zudem ja auf seinem Grundstück)
- Man könnte ja eine Eigentümerversammlung einberufen; Nutzung erlauben: Befristet? Einstimmig? Mehrheitsbeschluß? Warum erlauben wenn es nicht gewünscht ist ?
- Wird ihm der Zugang erlaubt, kommen zusätzliche Verkehrssicherungspflichten (Winterdienst) auf uns zu? Ja

Zur "Selbsthilfe" - berührt seinen Zaun/Tor am besten überhaupt nicht ! Aber niemand kann Dich hindern (außer zB bei eingetragenem Wegerecht !), direkt vor dem Tor auf dem eigenen Grundstück eine "Barriere" (Tor, Zaun, Baum, Grenzwallanlage) aufzubauen (ggf. örtliche Einschränkung bezüglich Höhe, Art und Bepflanzungsabstand).

Alle Angaben ohne jegliche Gewähr, z.T. gelten bei Nachbarschaftssachen regionale Sonderregeln (zB Nds Nacharschaftsrecht) und vor Gericht ist man eh in Murphys Hand...

Grünzeug (kein Unkraut) muss er stutzen, ansonsten kannst Du auf seine Kosten einen Fachmann kommen lassen.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 20.06.2009, 18:46
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Geht das Tor auf dein Grundstück auf, würde ich einfach einen Pfahl davor reinkloppen...
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #6  
Alt 20.06.2009, 19:00
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Wie benutzt er das Tor, wenn Euer Grundstück 1,5 m tiefer liegt?

Bernd.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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  #7  
Alt 20.06.2009, 19:07
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Giligan Giligan ist offline
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Sicher ein Springer.

Das verspricht eine kurzweilige, wenn auch anstrengende Nachbarschaftsgeschichte zu werden. Alles rechtschutzversichert?


Willy
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  #8  
Alt 20.06.2009, 19:07
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Unser Garagenhof liegt ca. 1,5 m unter Normalniveau, d. h. an der Stelle haben wir eine Mauer, die genau auf seinem Niveau () endet.
Man könnte diese Mauer sicherlich leicht mir einigen Lagen Trockenmauer erhöhen. Dann ginge auch seine Tür nicht mehr auf!
So würde ich es machen
__________________
Servus Willi
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  #9  
Alt 20.06.2009, 19:08
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Wie wäre es mit dem Versuch eines vernünftigen Gespräches...kann so schwer ja auch nicht sein.
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  #10  
Alt 20.06.2009, 19:08
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Wie benutzt er das Tor, wenn Euer Grundstück 1,5 m tiefer liegt?
Bernd.
Kann man "schön" den Anhänger rückwärts vorfahren und sein Grünzeug reinschmeißen.
Ansonsten ist die Mauer ca. 40 cm breit, so daß man bequem drüber laufen kann. Ein paar Meter weiter haben sich die Niveaus wieder angenährt.
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Gruß
Stefan
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  #11  
Alt 20.06.2009, 19:14
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Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Wie wäre es mit dem Versuch eines vernünftigen Gespräches...kann so schwer ja auch nicht sein.
Das einzige Gespräch hatte meine Nachbarin beim Auto aussaugen; da wurde sie gleich angeschnauzt, weil er wohl den Staubsauger hören konnte (19:40).

Selber hatte er bis Abends spät seine beiden Sat-Schüsseln lautstark ausgerichtet (bölken statt messen).

Worüber soll ich mit ihm vernünftig reden?

Das ist nicht das !
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Gruß
Stefan
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  #12  
Alt 20.06.2009, 19:23
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Wie Du aber leider hier schon schreibst,werden aber wohl bald irgendwelche Anwälte ein Grinsen im Gesicht haben.
Die ersten Begegnungen haben schon schlecht angefangen.Nur sollte es nicht so weitergehen.
Deshalb vielleicht ein Gespräch suchen,aber ohne die Nachbarin..so ganz Mann zu Mann..und die Paragraphen schön zu Hause lassen.Gibt ansonsten ja gleich böses Blut...ein Versuch sollte es schon wert sein..bei Mißerfolg kommt der Krieg schon von ganz alleine.
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  #13  
Alt 20.06.2009, 20:34
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Hat der Deutsche keinen Zaun, muss er dringend einen baun!

Gruß Ecki, der Zäune und Hecken hasst....
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #14  
Alt 20.06.2009, 20:42
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Hat der Deutsche keinen Zaun, muss er dringend einen baun!

Gruß Ecki, der Zäune und Hecken hasst....
Der Zaun steht beim Nachbarn - 2 m hoch, Tür nur von innen zu öffnen -und dort soll er auch bleiben!
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Gruß
Stefan
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  #15  
Alt 20.06.2009, 20:47
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Na und? Solange du auf deinen Garagenhof kommst, kann dir das doch völlig Brille sein, was der sich das für ne Spießerfestung vor seinen Bau zimmert.

Oder was hab ich überlesen?
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  #16  
Alt 20.06.2009, 20:51
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Wo ist das Problem?

So ein Tor macht doch Sinn... Wenn es für den Fall der Fälle eingebaut ist. Solange er es nicht benutzt, würde ich da kein Drama draus machen. Und wenn man es mal braucht weil hier wie da Kinder spielen und man mal einen Ball holen muß, kann man immer noch eine Absprache treffen, ohne einen Zaun einzureissen und ein Tor hinzubauen.
Haben hier in Hamburg alle, auch um mal die eigene Hecke von Nachbars Acker aus zu beschneiden oder Bäume zu stutzen.

Zum rechtlichen hat sich xtw geäußert und dem kann man in allen Punkten zustimmen.
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