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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi Detto, erst mal Kopf hoch. Die wollen was von Dir und das war ein erstes Angebot.
Das gleiche hatte ich in 2007 auch, leider war ich nur 3 Jahr im Unternehmen, am Ende kamen 15 T€ und eine 6 monatige Freistellung mit PKW raus. In der Zeit hab ich dann einen besseren Job gefunden bei dem ich noch heute bin. Also Kopf hoch. VG Herbert
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#27
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Andrea hat Recht; es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. X 0,5 ist eher ein Vergleichsverfahren, um AN "großzügig" auszusortieren.
Ein KSchV zielt auf Weiterbescschäftigung ab, nicht auf Wiedereinstellung. Da, wenn auch Verfahren gewonnen, eine Weiterbeschäftigung für beide Parteien nicht mehr zumutbar ist, gibt es idR im Arbeitsrecht mehr Vergleiche, als anderswo. Ich schätze mal grob. 2/3 werden vor der Kammer im Vergleichswege geregelt. Je nach Beschäftigungsdauer, Betrieb, Sozialplan, Fachkompetenz etc können da die unterschiedlichsten Modalitäten ausgegandelt werden; wozu idR auch ein "gutes Zeugnis" gehört u auch ein "Wohlwollen" gegenüber anderen potentilen AG. Betriebe haben idR ein großes Interesse an vergleichsweisen Regelungen. Ich empfehle einen Arbeitsrechtler, die wickeln sowas im Schlaf ab u holen für Dich das beste raus. Für Dich tut es mir leid, das ist erstmal ein Schlag ins Genick. Ich würde allerdings nicht zuuu hoch pokern. Der Schlag geht oft nach hinten los....
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#28
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Zitat:
Da das Ganze allerdings für mich noch super frisch ist, würde Ich gerne, bevor Ich mich "oute", alles erstmal ein paar Tage verdauen, und die Geschichte mit dem Rechtsanwalt ins Trockene bringen. Danach komme Ich wirklich sehr gerne auf dieses Angebot zurück. Bis dahin halte Ich Euch weiterhin auf dem laufenden! Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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#29
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Zusätzlich zu den 12 Wochen Sperre wird auch der zeitliche "Gesamtanspruchs" des ALGI um 25% gekürzt. Von der Anrechnung auf das ALG höre ich gerade zum ersten Mal. Krass auf was man da alles achten muss. Die gilt aber nur, wenn man beim Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht einhält, oder?
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Beste Grüße Volker Geändert von Tuuut (21.02.2019 um 23:45 Uhr) |
#30
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Meintest du die Sperrfrist bei ALGI oder welchen Zusammenhang gibt es auch noch zu Hartz 4?
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Beste Grüße Volker |
#31
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Herzlichen Glückwunsch zum neuen Lebensabschnitt.
Du hast jetzt die Chance dein Leben neu zu ordnen, ohne auf das vergangene Rücksicht zu nehmen. Du kannst die eingefahrenen Gleise verlassen und dich um das kümmern was sicher schon lange in dir geschlummert hat. Nutze die Zeit der Erneuerung, es kann nur besser werden. Christian der weiß wovon er spricht. |
#32
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Du bist nicht allein!
Anders als in den Medien und von Politikern behauptet, trifft es nicht überwiegend minder Qualifizierte. Ich würde Dir auch gern Mut zusprechen. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus wäre das allerdings verlogen. Trotzdem: Kopf hoch! Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#33
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Das Problem ist, dass die Unternehmen schon gerne Qualifizierte haben wollen. Aber möglichst zu (relativ) kleinem Gehalt, und dann am Besten noch ohne so furchtbare Verpflichtungen wie Festanstellung usw. Das wird über Arbeitnehmerüberlassung, Projekt- oder Zeitbeschränkungen so weit wie möglich hinausgezögert...... Mit um die 50 ist man da in der Regel erstmal zu teuer. Womöglich muss man schon mit ersten Ausfällen durch Krankheit rechnen. Erfahrung ist dann auch da. Aber eben auch eine die man evtl. nicht brauchen kann (nicht sofort in heller Begeisterung losstürmen um nen Fehler wieder zu machen, denn man schon kennt, aber evtl. der Vorgesetzte nicht usw). Trotzdem: Kopf hoch. Kommt Zeit kommt Rat.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#34
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(womit ich nicht sagen will, dass es die nicht auch träfe) Das ist das Paradoxon des Arbeitsmarktes. Es werden insbesondere und vornehmlich gut ausgebildete, langjährige und teure Mitarbeiter entlassen, mit Vorliebe ab einem gewissen Alter. Das ist eine reine Kosten-Nutzen-Rechnung u hat idR nichts mit dem Mitarbeiter zu tun. Einen zB 63-jährigen, mit 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, der keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hat, wirste auch im gerichtlichen Verfahren nicht mehr los, ohne gaaanz tief in die Tasche zu greifen. Viele Betriebe hangeln sich lieber mit Zeitarbeitsfirmen, Subs o Niedriglöhnern durch; auch hier ist Geiz geil.
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#35
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Man kann den Auflösungsvertrag durchaus so formulieren, dass es keine Sperre gibt. Da wäre es zum Beispiel wichtig, dass klar herausgearbeitet wird, dass es die Kündigung so oder so gegeben hätte, egal wie hoch die Abfindung ist und der MA nur zugestimmt hat, um einer Betriebsbedingten Kündigung zu entgehen. Wichtig ist auch den Betriebsrat ins Boot zu holen, der muss der Kündigung zustimmen (oder eben nicht). Beides hat Vor- und Nachteile, das muss der Anwalt im Einzelfall klären. Wenn der Betriebsrat zustimmt, wird das Arbeitsamt eher glauben, dass die Kündigung unausweichlich war, wenn er ablehnt, gibt es das Gehalt weiter bis zu einem evtl. Gerichtsverfahren. Her ist ein teurer und guter Anwalt bares Geld wert. Gruß Axel
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#36
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Na das kann man aber auch ganz schön sarkastisch verstehen Wollen wir doch mal alle ehrlich bleiben. Wenn Du nach vielen Jahren, vermeintlich sicher im Sattel sitzend, so eine Nachricht bekommst, ist das erst Mal ein Schlag, voll in die Fresse Dein ganzes Leben, incl Familie, Umfeld und finanz. Situation ist auf die vermeintlich sichere Lage konfiguriert, das Du einen Job und Planungssicherheit hast. Diese Blase ist in 10 Sekunden Telefonat geplatzt Wenn man also nicht ohnehin seit Jahren von etwas anderem träumt ( und auch den Plan dafür in der Tasche hat ), ist erst einmal das Leben auf links gedreht. Ich wünsche Dir ganz viel Glück und lasse Dich unbedingt anwaltlich beraten !
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#37
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Und gerade das macht mich sehr nachdenklich. Das Leben auf links gedreht.
Auch ich musste solches schon zwei mal erleben. Was mir deswegen ganz wichtig ist, ist dieses: Du wurdest gekündigt, aber alle deine Erfahrungen, deine Kompetenz, deine durch die Zeit gewachsenen Gaben und Fähigkeiten, deine Persönlichkeit, dein Charakter - alle das was dich als einzelnen Menschen ausmacht, das kann man nicht kündigen! Das bist du, das ist wertvoll und nicht austauschbar. Egal wer den Job jetzt macht, eine Maschine, eine andere Abteilung oder niemand, es darf dir deine Wertigkeit nicht nehmen. Aber wenn nun sowas passiert, war es für mich persönlich mehr denn je wichtig, dass niemals etwas mein Leben leitet oder führt, das von Menschen abhängt. Klar ist das in gewissem Sinne bei einer abhängigen Beschäftigung so, aber ich wünsche dir, dass du niemals die Souveränität deines Herzens preisgibst. Und möglicherweise ist gerade das jetzt die Zeit, um dieses neu zu entdecken. Ich wünsche dir, das du ein Souverän bist, der steht wie ein Fels in der Brandung - das Leben drumherum soll sich um dich scharen und nicht du sollst dich dafür verbiegen müssen.
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Das Lächeln ist ein Fenster,durch das man sieht, ob das Herz zuhause ist. |
#38
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Hier werden die Bedingungen offenbar frei verhandelt und somit gibt es auch Spielraum. Da kann man durchaus den Faktor 1,5 pro Jahr verlangen. Auf einen Betriebsrat würde ich nie hören, die bleiben nämlich noch länger in der Firma und arbeiten mit der Geschäftsleitung zusammen.
Wenn man die Kündigungsfrist aussitzt, bleibt die Abfindung voll erhalten und man hat Anspruchauf ALG1. Der Höchstsatz liegt hier bei ungefähr 2350€. Den Dienstwagen kann man oft gegen eine zusätzliche Abfindung früher abgeben; vielleicht ist ist einem das Geld ja wichtiger als das Auto. Und das Leben hängt nicht an irgendeiner Firma, es gibt heute viele Möglichkeiten. und noch ein kleiner Tip mit vielen Informationen: https://der-privatier.com Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat
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#39
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Zitat:
*Die Steuerlast wird dabei erheblich sinken.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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#40
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Das Vater Staat sich 50% greift muss nicht sein. Wenn du in dem Jahr in welcher die Abfindung gezahlt wird ein Spende in Höhe von 20% deiner Abfindung machst ist bei Anwendung der 1/5 Regelung der komplette Rest also 80% steuerfrei. Zumindest sofern du dich nicht ins negative spendest
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mein Antwort auf die Frage zum Verbrauch: "Wer 12-spännig Kutsche fahren will, muss auch 12 Pferde füttern können."
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#41
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Zitat:
Ist das 100%ig sicher? Nicht, dass er am Ende deinetwegen 20% spendet und auf den Rest doch 50% zahlen muss.
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Beste Grüße Volker |
#42
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Sicher kann das nur der Steuerberater unter Einbeziehung aller Einkommensteuerlichen Gesichtspunkten beantworten. Aber in meinem Bekanntenkreis hat das bereits 2 mal genau so funktioniert. Wichtig ist hierbei das man durch die Spende nicht ins negative rutscht. Also bei beispielsweise 500.000 € Abfindung und 95.000 p.a. Als Gehalt wäre das nicht möglich.
Aber wie gesagt sicher kann das nur der Steuerberater beantworten.
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mein Antwort auf die Frage zum Verbrauch: "Wer 12-spännig Kutsche fahren will, muss auch 12 Pferde füttern können."
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#43
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Hallo, erstmal lasse den Kopf nicht hängen.
Ich bin bis zum 15 April noch Betriebsrat, habe schon öfter mit Kündigungen zu tun gehabt Vorab. Für eine ordendliche Kündigung muss, falls vorganden, erst der Betriebsrat gefragt werden und auch zustimmen. Wenn ich nicht zustimme, geht da gar nichts. Es sei denn, man kann dem Kollegen z.B sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz juristisch nachweisen, es muss ein schwerwiegender Grund oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten welches den Betriebsfrieden gestört hat, vorliegen. ( Bedrohung, Diebstahl , Körperveletzung , Alkohol usw) Die normale Abfolge ist : Reguläre Kündigung. 1 Schriftliche Abmahnung. Schon dagegen kann ich nur jedem raten, sich dagegen zu wehren. Ich habe da schon so einige Alphatiere wieder eingenordet. Wurde gegen die Abmahnung nicht vorgegangen erfolgt dann : 2 Die fristgerechte Kündigung Dazu muss der Betriebsat gefagt worden sein, dieser muss zustimmen. Sonnst ist eine Kündigung ohne Grund nicht möglich. Gegen die Kündigung kann mann vor dem zuständigen Arbeitsgericht vorgehen. Wichtig ! Das muss innerhalb von 3 Wochen geschehen. Ist die Frist!!! Sonnst - alles aus. . Eine Kenntnis von der Kündigung ist zwar gut, aber ohne schriftliche Bestätigung nicht gültig, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt und die nicht schriflich zugestellt wurde. ( oder persönliche übergeben wurde vor Zeugen!) Ohne Betriebsrat wird es schwieriger, da dann nur die HR zustimmen muss. Nach meinen Erfahrungen werden schon weit vorher irgendwelche Fehler gemacht, ist irgendwas vorher schon in den Brunnen gefallen. Ab da sucht man nur noch einen Sündenbock oder möchte den "abschießen". Aus welchen Gründen auch immer. Die Kostenschraube ist eines der " totschlag Argumente" Ob es sachgerecht angewendet wurde, entscheidet dann das Gericht. Für Dich ist jetzt erstmal die Frage: Willst ich da belieben? Wenn ja , wird das ein schwerer Weg, aus Erfahrung weis ich, dass die anfangen, dann sehr tief zu suchen, um irgend etwas gegen Dich zu finden. Gerade bei z.B Reisekosten. Da reicht es schon aus, in der RK Abrechnung z.B anzugeben, ich habe kein Frühstück gehabt hast , aber in Wirklichket doch dort gefrühstückt hast und es im Zimmerpreis mit drin war. Ist dann schon mal Betrug und rechtfertigt wenigstens eine Abmahmung. Noch , ist die Zeit für Arbeitnehmer gut, die nächste Kriese ist aber schon fast da. Wenn wechseln , dann sofort! Keine Zeit verschwenden. Ich bin übrigens auch mit 55 Jahren in eine Festanstellung bei einem Industrieunternehmen gekommen. Ich hoffe, Du hast irgendtwo Tarieflohn gehabt. Bei AT ist das alles sehr viel schwieriger. Ich kann mich erinnern, das letztes Jahr ein AT ler vor dem Gericht eine Gehaltserhöhung eingeklagt hat, seine erste nach 11 Jahren! Das war eine richtig schwierige Angelegenheit, weil dort kein Tariefvertrag gilt. Dann ist da noch die Abfindung. Da würde ich schon , wenn Du da weg willst pokern. Vor Gericht sind es ca 0,5 - 1 Monatsgehalt pro Jahr. Das kann sich ziehen, bis zu 1 Jahr! Aber Achtung, das ist dann zu 100% versteuern. (als Bahrzahlung, wird so wie ein Einkommen behandelt mit Höchststeuersatz, Krankenkasse usw. ). Da bleibt teilweise nicht mal die Häfte übrig. Deshalb rate ich immer dazu, lieber länger angestellt zu bleiben, und somit die Abfindung als Zeit zu hause abzubummeln. 15 Jahre , da würde ich versuchen, die sollen Dir ein Jahr das Gehalt weiter zahlen und Du bleibst zu hause. Oder das Geld in eine Rentenkase ( Fond) einzahlen, dann wird es später versteuert. Aber Achtung , wenn es dann mal in Harz 4 geht, gibt es derzeit noch Höchtgrenzen pro Lebensjahr! Je nach Anlageform! Könnte Dir wie mir passieren, das Du erstmal die Altersvorsoge aufbrauchen musst, um in die Bedürftigkeit zu fallen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser in einer wirtschaftlichen schweren Situation erst mal mit der Geschäftsleitung eine Sozialplan aushanden, der Firma erstmal Geld vom Vermögen abzweigen, das dann für den Plan angewendet wird. Da geht es dann nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Kinder Bildung , Abschliuss usw. Der ist dann auch ohne Gericht bindend. Aus Erfahrung weis ich, das es erstmal ein Schock ist, aber nach einem Jahr ist man drüber weg. Neue Besten kehren besser, alles neu kann auch spanned sein. Das beste Mittel gegen altern. Leuten die es bei uns getroffen hat, habe ich immer ein Lied zu anhören mit auf den Weg gegeben: Klaus Laage - Monopoly https://www.youtube.com/watch?v=INCG7zTJsog Ich drück dir die Daumen . Grüße Farnk PS Für die Arbeitsagentur. Da würde ich mich Montag schon mal zumindest telefonisch melden. Eine Sperre gibt es eigentlich nur, wenn Da ein Verschulden von Dir vorlag. Der Arbeitgeber muss das Melden und die Formulare ausfüllen. Innerhalb von 5 Arbeitstagen! Dort kann er ankreuzen, ob es deine Schuld war oder nicht. zu 90 % gibt es da keine Probleme und keine Sperre! Aus Betriebsbedingten Gründen heißt, es gibt keine Sperre!
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (23.02.2019 um 21:27 Uhr)
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#44
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Wenn im Aufhebungsvertrag eindeutig beschrieben ist das die Trennung durch eine vom Arbeitgeber veranlasste Restrukturierung mit Wegfall des APL erfolgt, hat in allen mir bekannten Fällen das Jobcenter keine Sperre verhängt.
Offenbar hast du das Glück im Tarif beschäftigt zu sein und kein Leitender Angestellter/ÜT . Das Unternehmen scheint ja auch größer zu sein . Da hast du gute Chancen ggf auch in der Firma zu bleiben. Ein Gericht würde immer prüfen ob dem AG nicht zumutbar ist für dich eine andere Stelle. zu finden. Dabei muss auch geprüft werden ob ggf ein sozialplan erstellt werden muss. In deinem Alter und mit Kindern müsste ggf auch ein anderer gehen. Das will der AG meist nicht und vermeidet ein gerichtliches Verfahren. Wenn du so qualifiziert bist und vermutlich leicht einen neuen Job findest , kann ein Aufhebungsvertrag mit 24 Monaten Laufzeit aber auch passen.
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Gruß Olli |
#45
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Detto scheint ja einen Arbeitsrechtler an der Seite zu haben.
Die wissen sehr genau, was wo u wie angerechnet wird, kennen die rechtlichen Voraussetzungen zu Kündigungsmodalitäten, Betriebsrat, Sozialplänen etc u gucken sehr wohl, ein adäquates Angebot für den AN heraus zu holen. Weiter sind diese oft in Kenntnis von "regionalen Umstrukturierungen" div Betriebe (weitere, zeitgleiche Mandanten) u haben vorab vergleichsweise viele Vergleichsgespräche mit den Betrieben. Vor Gericht werden oft nur noch die vorher abgestimmten Vergleiche protokolliert. Detto, Kopfhoch. Du bist (leider) kein Einzelfall. Schlaf mal drei Nächte drüber, guck, nach dem ersten Schreck, was Du willst u lasse Dich gut beraten.
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#46
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Das tut sooo gut Eure Beiträge hier zu lesen...
Also, im Moment schaut es so aus das die 1mal-Abfindung in eine 24-monatige "Weiterbeschäftigung" umgewandelt wird bei vollständiger Freistellung ab Ende März (muss noch 2 Trainings in Botswana, und Deutschland durchziehen). Von der Abfindungssumme wird also mein normales Gehalt weiter bezahlt - unterm Strich fahre Ich so netto wesentlich besser, und es werden weiterhin alle Abgaben (KV, Rente etc.) bezahlt. Dienstwagen kann Ich bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (6 Monate) weiter benutzen, da ist aber noch was zu feilen im Vertrag. Sollte Ich innerhalb der 24 Monate eine andere Beschäftigung finden, dann wird der noch nicht ausgezahlte Rest der ursprünglichen Abfindungssumme auf einmal ausgeschüttet, und muss halt hoch versteuert werden. Bloß gut dass das Ganze jetzt zum Frühling/sommer hin geschieht - so kann Ich mir wenigstens nen schönen, längeren bezahlten Urlaub gönnen, und mir in Ruhe was neues, besseres, oder wenigstens gleichwertiges suchen... Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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#47
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Das ist doch ein sehr guter Deal. Nimm den so an.
Ich war jetzt bezahlt 4 Monate zu Hause und hab noch ein nettes Aktienpaket eingelöst, war aber auch nur 7 Jahre in der Firma. So sind wir in Frieden auseinander gegangen und jede Seite fand es ok. Und jetzt hab ich einen Job der viel schöner ist! Zitat:
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Viele Grüße Uwe
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#48
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Mein Unternehmen dem ich 40 Jahre angehörte, schrieb mir über Mittag ein Mail, dass sie masiv abbauen und ich dabei bin. Das war Gründonnerstag und ich hatte 1 Woche Zeit zu unterschreiben. Ostern dazwischen.
Die Firma machte aber die Aktion für ca. 2000 Leute so Wasserdicht mit Betriebsrat, Arbeitsamt und Arbeitsgericht, dass ein Widerspruch sinnlos war. ich war damals 56, leider 1 Jahr zu jung für Altersteilzeit. Ich wurde in eine Transfergesellschaft gesteckt und bekam auch eine Abfindung und Förderung. Ich dachte ich finde dochj schnell wieder was, nach ca. 350 Bewerbungen und dann fast halben Gehalt wie vorher, hatte ich neuen Arbeitgeber. Die Abfindung bei Steuerklasse 1 , da steckte fast 50% der Staat ein. Achja die Exfrau freute sich auch. Ich war sehr lange im technischen Vertrieb und fing meine neue Arbeit wieder an, mit dem was ich gelernt habe als Elektroniker. (Hat sich doch einiges verändert nach 40 Jahren. Das seltsamme ist, mir macht die Arbeit jetzt Spass, trotz Schichtdienst.
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eat, sleep, go fishing and boating Gruß Peter |
#49
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N´Abend!
So, seit dieser Woche ist die Kündigung seitens Arbeitgeber! fix raus, und nachdem Ich nun ein paar Wochen Zeit hatte das ganze mit meinem Anwalt, und dem Steuerberater zu besprechen, habe Ich am Ende nun doch, anstatt der 24-monatigen Lösung, die schnelle Version gewählt! D.h. Ich habe nun die ganz normale 6-monatige Kündigungsfrist vor mir, und zum Abschied nehme Ich 150k-€ brutto mit - davon geht aber wie schon erwähnt ein bisschen mehr wie 1/3 an Vater Staat. Bei der Langzeit-Lösung wäre zwar mehr Sicherheit mit drin, aber dafür müsste Ich die Sozialversicherungsanteile des AG aus der Abfindung bezahlen, und das wären alleine schon 22K-€ weniger! Und jetzt will Ich doch tatsächlich mal testen ob das funktioniert, wie weiter oben vom Gerd geschrieben: "Wenn Du Deine bisherige Tätigkeit und Deine Fähigkeiten mal etwas genauer beschreibst, hat vielleicht der Eine oder Andere hier eine Idee oder einen Tipp für Dich, damit Du so rasch wie möglich wieder einen passenden Job findest...der am Ende vielleicht sogar besser ist, als das, was Du die letzten 15 Jahre gemacht hast." Also Ich bin bei einer der großen Automobil-Zuliefer-Firmen seit 15 Jahren als "Senior Field Service/Application Engineer" im Bereich "Schrumpfen" unterwegs! Genauer gesagt bin Ich weltweit der einzige Experte im Feld, draußen beim Kunden, was Schrumpfschlauch-Produkte, - Prozesse, und -Verarbeitungsgeräte betrifft. Ich denke der Name RAYCHEM sagt einigen von Euch was... Hört sich zwar etwas Fachspezifisch an, aber bevor Ich in die Automotive-Branche kam war ich in der IT-Abteilung unterwegs, und habe Netzwerke designt, sowie die dazugehörigen Gerätschaften verkauft. Gelernt habe Ich mal vor gefühlten Ewigkeiten Kommunikationselektroniker. Desweiteren war Ich während dieser 15 Jahre auch 5 Jahre als globaler Produktmanager für die o.g. Verarbeitungsgeräte zuständig, und verantwortlich. Außerdem war Ich 2 Jahre lang nebenbei noch "Sales Account"-Manager für Ungarn für Applikatoren, Bench-Pressen, Pin-Insertion-Maschinen, etc. pp. Die einzelnen Tätigkeits-Spezifiaktionen der o.g. Beschäftigungen spare Ich mir jetzt hier einzeln aufzuführen, wären aber bei Bedarf in meinem 1a-Zwischen-Arbeitszeugnis nachzulesen. Auslandserfahrung habe Ich auch, davon über 10 Jahre in Ost-Europa, spreche neben Deutsch noch Englisch, auch Ungarisch, und zur Zeit versuche Ich mich am Österreichischen. Bevorzugt wäre natürlich eine Anstellung hier in der Region, bin hier aber nicht festgewachsen! Bei passendem Angebot bin Ich auch gerne zu einem Ortswechsel bereit! Sollte jemand spezifische Fragen haben dann lasst uns diese bitte per PN besprechen. Und vorab schonmal "sorry" für die noch etwas unprofessionelle Darstellung meinerseits, aber Ich bin etwas raus aus dem Bewerbungsschreiben... Ansonsten bin Ich jetzt mal gespannt was hieraus wird! Gruß, und schönes Wochenende Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke! Geändert von Detto (23.03.2019 um 21:16 Uhr) |
#50
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Du musst drauf achten, ob in eurem Abfindungsvertrag ein "Berufsverbot", oder eine Betätigung z.B. bei bestimmten Firmen (deinen ehemaligen Kunden) untersagt wird.
Dementsprechend musst du auch jetzt schon gut überlegen, wem du was, wann und wie sagst.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
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