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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 10.08.2020, 21:34
Benutzerbild von Gleiter-2019
Gleiter-2019 Gleiter-2019 ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Glastron GS269
84 Danke in 38 Beiträgen
Standard Bravo 3 Antrieb - Totalschaden ????

Hallo liebe Gemeinde,

Ich bräuchte mal Eure subjektive Meinung und Erfahrung.

Habe das Boot im April bekommen und im Juni gewassert...begleitet von vielen Problemen und Defekten nun der heutige Schock!

Es gab Geräusche bei Lenkeinschlag und teilweise auch bei Trimmung des Antriebs....Getriebeölverlust.
Vermutung Gimballager, Kreuzgelenke und Simmerring.

Getriebe wurde abgebaut und es kam uns ein guter Liter Getriebeöl entgegen. Die Axiallager machten Geräusche und hatten einiges an Rostansatz...Also neues Gimballager, Komplettwelle und Dichtungsatz bestellt.

Heute dann die alte Welle ausgebaut...O-Ring defekt, Ölablassschrauben rausgedreht....hopla! wo sind denn die Magnete an der Ablass- und Entlüftungsschraube geblieben????? - Am Rest hing einiges an Spänen dran.

Ein Blick auf die Welle und Zahnrad....Ein Zahn ist weg....Ein Blick ins Getriebe Ach Du Sch*****!!! Jede Menge Zähne defekt, der Schaltkonus hat Einkerbungen und Macken, Reste der Verzahnung klebten am Zahnrad und Gehäuse....das Öl pechschwarz!!!!

Die Späne haben sicherlich ihre Arbeit im Unterteil verrichtet....möchte gar nicht weiter drüber nachdenken was im UT noch alles defekt ist

Ein weiteres Problem was ich habe ist die Seriennummer, die ich nicht kenne...kein Typenschild noch eine Stempelung, so wie es lt. Anleitung sein soll.

Das Boot hat noch Gewährleistung und meiner Meinung nach sieht das nach neuem oder nachweislich generalüberholtem Antrieb aus.

Meiner Meinung nach, muss der komplette Antrieb zerlegt und neu aufgebaut werden, schon alleine wegen der vielen Späne, die sicherlich so einiges vermalt haben.

Über Erfahrungen, Tips und mögliche Schritte wäre ich Euch sehr dankbar.

Grüße

Dirk
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  #2  
Alt 10.08.2020, 21:50
bootohnenamen bootohnenamen ist offline
Admiral
 
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Selbst aufgemacht und Gewährleistung? Viel Glück.

BoN
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  #3  
Alt 10.08.2020, 22:21
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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wenn du eine gute Werkstatt suchst,
dann wende die an den Getriebe Papst Exhauster, der arbeitet gut und preiswert
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 10.08.2020, 22:23
Benutzerbild von Gleiter-2019
Gleiter-2019 Gleiter-2019 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von bootohnenamen Beitrag anzeigen
Selbst aufgemacht und Gewährleistung? Viel Glück.

BoN
War abgesprochen mit Verkäufer...habe einen Bootsmechaniker involviert.
Nun übersteigt es aber die Normalität 🥴
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  #5  
Alt 11.08.2020, 06:43
Benutzerbild von FunkelfeuerHB
FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Das wird keiner überholen.
Das Risiko, das da noch Fragmente drin sind ist schlichtweg zu groß.
Das ganze rechnet sich auch nicht.
Die einzelnen Arbeiten und Teile werden den Preis eines kompletten Antriebs übersteigen.
Von daher, ruf mal bei cyrus bzw. Kegel an und frag nach den kosten eines neuen Z's.
Den reparaturpreis solltest du von deinem Schrauber schon haben.
Dann besprichst du das mit deinem garantiegeber.

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__________________
Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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  #6  
Alt 11.08.2020, 08:33
Benutzerbild von Gleiter-2019
Gleiter-2019 Gleiter-2019 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Das wird keiner überholen.
Das Risiko, das da noch Fragmente drin sind ist schlichtweg zu groß.
Das ganze rechnet sich auch nicht.
Die einzelnen Arbeiten und Teile werden den Preis eines kompletten Antriebs übersteigen.
Von daher, ruf mal bei cyrus bzw. Kegel an und frag nach den kosten eines neuen Z's.
Den reparaturpreis solltest du von deinem Schrauber schon haben.
Dann besprichst du das mit deinem garantiegeber.

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Danke Dir, das war auch meine Vermutung, da der Zahnradsatz schon 1.8k kostet [emoji2321]


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  #7  
Alt 11.08.2020, 17:29
dampf21067 dampf21067 ist offline
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Hallo,
Bei Siegel Boote wird ein Antrieb angeboten. Bravo III (2,00:1) 5.165,00 €
Bravo X III 7.790,00 €
Martin
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  #8  
Alt 11.08.2020, 19:43
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von Jürgen von Jürgen ist offline
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Zitat:
Zitat von Gleiter-2019 Beitrag anzeigen
War abgesprochen mit Verkäufer...habe einen Bootsmechaniker involviert.
Nun übersteigt es aber die Normalität ��
Zähl mal die Zähne, dann weißt schon mal die Übersetzung. An sonsten würd ich dem Verkäufer die Fotos schicken und fragen wie weiter verfahren werden soll.
Wenn Du von dem eine Antwort hast und die nicht mit Deinen Vorstellungen übereinstimmt, dann würd ich dritte fragen was ich machen sollte.

Edit: was ist das Boot für ein Baujahr?
__________________
Gruß Stefan
Mercury/Mercruiser Teilekatalog
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  #9  
Alt 12.08.2020, 10:13
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Gleiter-2019 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Gemeinde,

Ich bräuchte mal Eure subjektive Meinung und Erfahrung.

Habe das Boot im April bekommen und im Juni gewassert...begleitet von vielen Problemen und Defekten nun der heutige Schock!

Es gab Geräusche bei Lenkeinschlag und teilweise auch bei Trimmung des Antriebs....Getriebeölverlust.
Vermutung Gimballager, Kreuzgelenke und Simmerring.

Getriebe wurde abgebaut und es kam uns ein guter Liter Getriebeöl entgegen. Die Axiallager machten Geräusche und hatten einiges an Rostansatz...Also neues Gimballager, Komplettwelle und Dichtungsatz bestellt.

Heute dann die alte Welle ausgebaut...O-Ring defekt, Ölablassschrauben rausgedreht....hopla! wo sind denn die Magnete an der Ablass- und Entlüftungsschraube geblieben????? - Am Rest hing einiges an Spänen dran.

Ein Blick auf die Welle und Zahnrad....Ein Zahn ist weg....Ein Blick ins Getriebe Ach Du Sch*****!!! Jede Menge Zähne defekt, der Schaltkonus hat Einkerbungen und Macken, Reste der Verzahnung klebten am Zahnrad und Gehäuse....das Öl pechschwarz!!!!

Die Späne haben sicherlich ihre Arbeit im Unterteil verrichtet....möchte gar nicht weiter drüber nachdenken was im UT noch alles defekt ist

Ein weiteres Problem was ich habe ist die Seriennummer, die ich nicht kenne...kein Typenschild noch eine Stempelung, so wie es lt. Anleitung sein soll.

Das Boot hat noch Gewährleistung und meiner Meinung nach sieht das nach neuem oder nachweislich generalüberholtem Antrieb aus.

Meiner Meinung nach, muss der komplette Antrieb zerlegt und neu aufgebaut werden, schon alleine wegen der vielen Späne, die sicherlich so einiges vermalt haben.

Über Erfahrungen, Tips und mögliche Schritte wäre ich Euch sehr dankbar.

Grüße

Dirk
Da hat man dir ein Boot mit schadhaftem, kaputtem Antrieb verkauft, eine Riesensauerei!

Mach den Kauf rückgängig, alles andere wird zu nichts führen, der Antrieb ist so defekt, dass er irreparabel ist aus kaufmännischer Sicht, weil die Reparaturkosten wahrscheinlich höher als eine Ersatzbeschaffung des Antriebs sein werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler dir einen neuen Antrieb spendiert, da würde er ja Verluste machen und nicht zu knapp, der wird dir anbieten, das in Eigenregie zu reparieren, dann wird der Antrieb zwar wieder laufen, aber wie lange? Der wird dann da eine billige Bastelarbeit machen oder der wird dir anbieten, dort einen anderen, gebrauchten, natürlich "generalüberholten" und "werksgeprüften" Antrieb einzubauen, das ist dann einfach ein anderer, auch beschädigter, natürlich NICHT reparierter Z-Antrieb, der vielleicht sogar gar nicht richtig passt.


Mach den Kauf rückgängig, alles andere ist Murks.



Bootfan Dieter
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  #10  
Alt 12.08.2020, 10:22
guenni 2 guenni 2 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Da hat man dir ein Boot mit schadhaftem, kaputtem Antrieb verkauft, eine Riesensauerei!

Mach den Kauf rückgängig, alles andere wird zu nichts führen, der Antrieb ist so defekt, dass er irreparabel ist aus kaufmännischer Sicht, weil die Reparaturkosten wahrscheinlich höher als eine Ersatzbeschaffung des Antriebs sein werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler dir einen neuen Antrieb spendiert, da würde er ja Verluste machen und nicht zu knapp, der wird dir anbieten, das in Eigenregie zu reparieren, dann wird der Antrieb zwar wieder laufen, aber wie lange? Der wird dann da eine billige Bastelarbeit machen oder der wird dir anbieten, dort einen anderen, gebrauchten, natürlich "generalüberholten" und "werksgeprüften" Antrieb einzubauen, das ist dann einfach ein anderer, auch beschädigter, natürlich NICHT reparierter Z-Antrieb, der vielleicht sogar gar nicht richtig passt.


Mach den Kauf rückgängig, alles andere ist Murks.



Bootfan Dieter
Welcher Händler macht den sowas?
Wäre schon auch fürs Forum interessant

Gruss
Günter
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  #11  
Alt 12.08.2020, 11:18
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von guenni 2 Beitrag anzeigen
Welcher Händler macht den sowas?
Wäre schon auch fürs Forum interessant

Gruss
Günter
Was meinst du damit? Dem Kunden ein defektes Boot verkaufen? Oder einen Motor oder Antrieb als "generalüberholt" und "geprüft" verkaufen, was aber gar nicht stimmen kann?

Das passiert leider allenthalben, durchforste mal die Foren, dann wirst du fündig.


Bootfan Dieter
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  #12  
Alt 12.08.2020, 11:25
DanPix DanPix ist offline
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Der Verkäufer hat Nachbesserungsrecht und wird den Kauf nicht Rückabwickeln.

Zudem muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.

Es kann immer etwas kaputt gehen.
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  #13  
Alt 12.08.2020, 11:39
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von DanPix Beitrag anzeigen
Der Verkäufer hat Nachbesserungsrecht und wird den Kauf nicht Rückabwickeln.

Zudem muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.

Es kann immer etwas kaputt gehen.
Das ist das Problem bzw. könnte zum Problem werden, allerdings ist der Schaden ja wohl sehr zeitnah nach dem Kauf eingetreten, wenn noch keine 6 Monate seit Kauf vergangen sind, liegt hier die Beweislast beim verkaufenden Händler, sollten mehr als 6 Monate vergangen sein, muss der Käufer nachweisen, dass dieser Schaden schon beim Kauf vorlag, bzw. das Getriebe da schon entsprechend vorgeschädigt war.

Da es hier um viel Geld geht, würde ich dazu raten, sofort einen Anwalt zu konsultieren, ohne wird das nichts.

Klar, der Händler hat ein Nachbesserungsrecht, nur, wie soll das aussehen? Falls der Händler selber eine Werkstatt betreibt, könnte er anbieten, den Schaden dort selber zu reparieren. Das wird natürlich dauern, bis er Termine frei hat, gerade jetzt in der Hochsaison dürfte das schwierig werden, und was er da am Ende für Basteleien macht, weiß man nicht. Im schlimmsten Fall läuft alles wieder für ne kurze Zeit bis nach der Gewährleistung und dann steht der Kunde wiederum dumm da.

Und wenn der Händler keine eigene Werkstatt hat und diese Arbeiten fremd vergeben muss? Das wird teuer für ihn, das macht der nicht.

Da muss ein NEUER Antrieb ran, anders geht es nicht, bzw. macht aus kaufmännischer Sicht keinen Sinn, weil eine fachgerechte Reparatur teurer ist als ein neuer Antrieb.

Diese Summe aber will und kann kein Händler bezahlen, das macht der nicht, also wäre Rückabwicklung für beide Seiten das Beste.


Bootfan Dieter
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  #14  
Alt 12.08.2020, 12:45
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Chili Chili ist offline
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Halt mal Füße und Finger still, BfD.
Deine ständigen worst-case Ansichten nerven etwas.
Es soll auch seriöse Händler geben.

Und nein, es besteht kein Anspruch auf einen neuen Antrieb.

Gehen wir davon aus, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Zunächst hat der Verkäufer die Möglichkeit nachzuerfüllen.
Ersatzlieferung eines mangelfreien anderen Bootes wird wohl ausscheiden (Stückschuld).
Also bliebe die Nachbesserung. Wenn der Verkäufer den Antrieb reparieren möchte, kann man ihm das nicht verweigern.

Ein guter Gebrauchter wäre wohl das Mittel der Wahl nach meinem Ermessen.

Wenn die Nachbesserung als Nacherfüllung scheitert (oder nicht zumutbar ist), dann - und erst dann - kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung in Frage.

Bleibt zunächst: Sachmangel reklamieren und abwarten, was der Verkäufer machen möchte.
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  #15  
Alt 12.08.2020, 13:04
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Gleiter-2019 Gleiter-2019 ist offline
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Mittlerweile habe ich viel telefoniert und gefachsimpelt.
Dank Karsten Gauger (Exhauser) hat man nun eine bessere Sichtweise bzgl. des Schadens/Schadensbehebung und wie er zustande kam.

Auslöser war wohl die Schlampigkeit oder Halb bzw. Nichtwissen eines Schraubers, der sich mal an dem Antrieb vegriffen hat. Die Kronenmutter der Kreuzgelenkwelle, welche mit 275 NM zu befestigen ist, war lose und konnte mit der Hand gelöst werden. Hierdurch hatte das Kegelzahnrad an der Welle zuviel Spiel, besonders bei Trimmung und Einschlag beim Lenken...hier wird sich das Zahnrad dann in Richtung Motor bewegt haben und die Zähne schehrten nach und nach ab.

Derzeit bin ich mit dem Verkäufer in Kontakt und wir versuchen eine adäquate Lösung zu finden. Ich hatte bisher nur Pech mit dem Boot weil einfach zuviel bisher zu reparieren war...der Verkäufer war bisher immer sehr hilfsbereit und kulant und ich kann mich nicht über ihn beschweren...eher im Gegenteil.

Ich mache dem Verkäufer hier auch kein Vorwurf...Er kauft Boote, macht sie weitestgehend fertig und bietet sie wieder zum Verkauf an.

Das bei zehn Boote mal eins dabei ist (so wie meins) was vorher durch sog. "Spezialisten" ver-repariert wurde oder wo im Innenleben was vergessen wurde ist ein Risiko. Man kann nicht überall hineinschauen und sicher sein, dass alles 100-%ig ist.
Hier hat der Verkäufer durch das Gewährleistungsrecht sein unternehmerisches Risiko zu tragen.
Ich male mir mal nicht aus wie es gewesen wäre wenn ich das Boot privat gekauft hätte [emoji37]

Eine Rückabwickkung ist sicherlich schwieriger als sich auf einen neuen Antrieb von 6.500€ Euro zu einigen...zumal ich gewillt bin was draufzulegen, da ich nicht Ansprüche auf ein Neuteil stellen kann.

Was habe ich schon alles reingesteckt und was ist an Arbeitsstunden draufgegangen?! [emoji26]
Rückabwicklungen gehen selten zur vollsten Zufriedenheit glimpflich oder ohne rechtlichen Beistand aus.
Hinzu käme noch die Dauer und Ärger...da kann ich dann in der Badewanne Bötchen fahren [emoji3061]

Ich hoffe, das sich das Thema nun klärt und die Saison für mich nicht vorbei ist.

Ich halte euch auf dem laufenden...drückt die Daumen [emoji6]

Grüße aus Stralsund
Dirk


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  #16  
Alt 13.08.2020, 09:38
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mail2torsten mail2torsten ist offline
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Danke Dirk für Deinen Beitrag. Das zeigt doch wieder einmal, dass die Diskussion über Garantie und Gewährleistung wieder überzogen wird und so manchen Trööt zerreissen kann.

Du hast hier einen riesigen Vorteil, weil der Händler mit Dir zusammen eine Lösung sucht. Das ist aus meiner Sicht immer die beste Vorgehensweise.
Wir verfolgen die Geschichte weiter und würden auch gern wisser welcher Händler Dich da so gut betreut.
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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  #17  
Alt 13.08.2020, 13:56
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Halt mal Füße und Finger still, BfD.
Deine ständigen worst-case Ansichten nerven etwas.
Es soll auch seriöse Händler geben.

Und nein, es besteht kein Anspruch auf einen neuen Antrieb.

Gehen wir davon aus, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Zunächst hat der Verkäufer die Möglichkeit nachzuerfüllen.
Ersatzlieferung eines mangelfreien anderen Bootes wird wohl ausscheiden (Stückschuld).
Also bliebe die Nachbesserung. Wenn der Verkäufer den Antrieb reparieren möchte, kann man ihm das nicht verweigern.

Ein guter Gebrauchter wäre wohl das Mittel der Wahl nach meinem Ermessen.

Wenn die Nachbesserung als Nacherfüllung scheitert (oder nicht zumutbar ist), dann - und erst dann - kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung in Frage.

Bleibt zunächst: Sachmangel reklamieren und abwarten, was der Verkäufer machen möchte.
Genau das gleiche hatte ich doch auch so geschrieben, warum machst du mich an deswegen?

Ich bin nur gedanklich einen Schritt weitergegangen, denn dass der Händler da nix reparieren wird, dürfte doch klar sein, das wäre teurer als ein neuer Antrieb, wieso hältst du dann immer noch diese vage Möglichkeit aufrecht?

Auch ein neuer Antrieb wird nicht drin sein, dann schießt der Händler Geld zu dem Kauf hinzu, das kann er nicht.

Er kann auch kaum einen gebrauchten, revidierten Antrieb aus dem Ärmel zaubern, der müsste auch erst mal gekauft werden, auch die Dinger gibt es nicht fürn Appel und nen Ei.



Was bleibt denn dann noch?

Richtig: Rückabwicklung.


Bootfan Dieter
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  #18  
Alt 13.08.2020, 14:15
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von mail2torsten Beitrag anzeigen
Danke Dirk für Deinen Beitrag. Das zeigt doch wieder einmal, dass die Diskussion über Garantie und Gewährleistung wieder überzogen wird und so manchen Trööt zerreissen kann.

Du hast hier einen riesigen Vorteil, weil der Händler mit Dir zusammen eine Lösung sucht. Das ist aus meiner Sicht immer die beste Vorgehensweise.
Wir verfolgen die Geschichte weiter und würden auch gern wisser welcher Händler Dich da so gut betreut.
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr: Da gibt es eindeutige Rechtsgrundlagen, die jeden Käufer vor einem Reinfall schützen sollen und hier wird bejubelt, wenn ein Händler versucht, diese Grundlagen auszuhebeln, zum Nachteil des Kunden.

Hier wurde eine Sache verkauft, die nicht in Ordnung war, schon beim Zeitpunkt des Kaufes, das wurde ja nun eindeutig so auch vom verkaufenden Händler festgestellt.

Jetzt hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung, der Händler kann insgesamt zwei Nachbesserungsversuche starten, die in diesem Fall jedoch den Einbau eines neuen oder generalüberholten Z-Antriebes bedeuten, was leider den Kostenrahmen sprengen würde, also bleibt nur der Weg der Rückabwicklung.

Wieso sollte dieser Weg aufwändig sein? Der Käufer stellt das defekte Boot beim Händler auf den Hof und verlangt sein Geld in voller Höhe zurück, da er ja nie mit dem Boot gefahren ist, es also keinen Abzug für Gebrauch geben kann, fertig.

Sollte der Händler hier Zicken machen: Sofort zu einem Anwalt, vorher das Boot wieder mitnehmen, damit das Teil nicht auch in der Konkursmasse untergeht bevor es bezahlt wurde.

Das ist doch das normale Risiko, das jeder Händler tragen muss, wenn er technische Sachen wie Autos oder Boote verkauft, das ist doch nicht das Problem des Kunden, der hatte doch auch mit fehlerfreiem Geld bezahlt, ebenso kann der Kunde ein fehlerfreies Produkt erwarten.


Das ist die nackte Tatsachenbasis.

Oder sieht das jemand ganz anders?

Wenn jetzt der Käufer, der ja schon genug andere Probleme mit diesem Boot hatte, auch noch Geld zuzahlen soll, damit er endlich sein Boot nutzen kann ...... ich verstehe die Welt nicht mehr, wirklich nicht.

Boote müssen irgendwie bei vielen den Verstand beeinträchtigen, wer würde z. B. bei einem Gebrauchtautokauf freiwillig einige Tausender zuzahlen, weil schon beim Kauf das Getriebe verreckt war?


Bootfan Dieter
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  #19  
Alt 13.08.2020, 16:41
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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20.447 Danke in 6.540 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
..., die in diesem Fall jedoch den Einbau eines neuen oder generalüberholten Z-Antriebes bedeuten, was leider den Kostenrahmen sprengen würde, also bleibt nur der Weg der Rückabwicklung.
Ab hier geht bei dir wieder Konjunktiv und Spekulation los.
Du kannst doch die Möglichkeiten des Händlers gar nicht einschätzen.
Und neben Rücktritt bleibt - falls nicht nacherfüllt würde - sehr wohl noch ein weiterer Weg: die Minderung.

Mach es die zum Ritual, vor jedem deiner Beiträge erstmal kalt zu duschen.
Da hätten wir alle was davon.
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  #20  
Alt 13.08.2020, 17:24
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr: Da gibt es eindeutige Rechtsgrundlagen, die jeden Käufer vor einem Reinfall schützen sollen und hier wird bejubelt, wenn ein Händler versucht, diese Grundlagen auszuhebeln, zum Nachteil des Kunden.

Hier wurde eine Sache verkauft, die nicht in Ordnung war, schon beim Zeitpunkt des Kaufes, das wurde ja nun eindeutig so auch vom verkaufenden Händler festgestellt.

Jetzt hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung, der Händler kann insgesamt zwei Nachbesserungsversuche starten, die in diesem Fall jedoch den Einbau eines neuen oder generalüberholten Z-Antriebes bedeuten, was leider den Kostenrahmen sprengen würde, also bleibt nur der Weg der Rückabwicklung.

Wieso sollte dieser Weg aufwändig sein? Der Käufer stellt das defekte Boot beim Händler auf den Hof und verlangt sein Geld in voller Höhe zurück, da er ja nie mit dem Boot gefahren ist, es also keinen Abzug für Gebrauch geben kann, fertig.

Sollte der Händler hier Zicken machen: Sofort zu einem Anwalt, vorher das Boot wieder mitnehmen, damit das Teil nicht auch in der Konkursmasse untergeht bevor es bezahlt wurde.

Das ist doch das normale Risiko, das jeder Händler tragen muss, wenn er technische Sachen wie Autos oder Boote verkauft, das ist doch nicht das Problem des Kunden, der hatte doch auch mit fehlerfreiem Geld bezahlt, ebenso kann der Kunde ein fehlerfreies Produkt erwarten.


Das ist die nackte Tatsachenbasis.

Oder sieht das jemand ganz anders?

Wenn jetzt der Käufer, der ja schon genug andere Probleme mit diesem Boot hatte, auch noch Geld zuzahlen soll, damit er endlich sein Boot nutzen kann ...... ich verstehe die Welt nicht mehr, wirklich nicht.

Boote müssen irgendwie bei vielen den Verstand beeinträchtigen, wer würde z. B. bei einem Gebrauchtautokauf freiwillig einige Tausender zuzahlen, weil schon beim Kauf das Getriebe verreckt war?


Bootfan Dieter

Ich glaube Das mit der Rückabwicklung stellst Du Dir etwas zu einfach vor BfD.
Die Eigenleistungen und zusätzlich verbauten Extras stehen hier dann auch zur weiteren Diskussion und Rechnung.

Auch Zusatzaufwand für Kranung etc., Zeit und Ärgernis geht dann auf das Konto "Schadensersatzansprüche".

Aber bekanntlich ist das Thema Recht haben und Recht bekommen äußerst dynamisch und kann sich recht lange hinziehen. Daher sollte man erst einmal versuchen die Angelegenheit auf vernünftiger Ebene zu klären.

Auch wird es nicht einfach sein ein gleichwertiges Boot in dieser Klasse erneut zu finden...Ich habe hier lange danach gesucht und stelle dann bestimmt nicht dem Verkäufer das Teil auf den Hof, damit es es nach Reparatur für 15-20k mehr verkaufen wird.

Der Verkäufer hat hier nachzubessern und es spielt keine Rolle ob sein Gewinn oder Kalkulationtopf dann dahinschwindet oder ob durch ihn draufgezahlt wird.

Das nennt man wie bereits vorher schon erwähnt unternehmerisches Risiko.


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  #21  
Alt 13.08.2020, 17:26
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Zitat:
Zitat von mail2torsten Beitrag anzeigen
Danke Dirk für Deinen Beitrag. Das zeigt doch wieder einmal, dass die Diskussion über Garantie und Gewährleistung wieder überzogen wird und so manchen Trööt zerreissen kann.

Du hast hier einen riesigen Vorteil, weil der Händler mit Dir zusammen eine Lösung sucht. Das ist aus meiner Sicht immer die beste Vorgehensweise.
Wir verfolgen die Geschichte weiter und würden auch gern wisser welcher Händler Dich da so gut betreut.

Gebe ich gerne bekannt wenn das Thema vom Tisch ist, möchte hier den Abend nicht vor dem Morgen loben [emoji6]


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  #22  
Alt 13.08.2020, 17:31
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Ab hier geht bei dir wieder Konjunktiv und Spekulation los.
Du kannst doch die Möglichkeiten des Händlers gar nicht einschätzen.
Und neben Rücktritt bleibt - falls nicht nacherfüllt würde - sehr wohl noch ein weiterer Weg: die Minderung.
Richtig, es gibt da noch die Minderung.

Und wie hoch sollte die sein?

Einen Tausender? Oder deren zwei? Und dann hat der Käufer genau ... was? Ein intaktes Boot?

Ich weiß sehr wohl, was es alles gibt, allein diese übrigen Dinge wie Preisminderung, die z. B. bei einem Kratzer im Gelcoat an einem neuen Boot in Betracht kämen, ziehen doch hier nicht, weil das Boot nicht fahrtüchtig ist mit dem defekten Antrieb.

Wieso hast du hier jetzt ernsthaft die Möglichkeit einer Preisminderung hier eingebracht? Erzähl doch mal bitte. Nur, um mich zu ärgern?

Bootfan Dieter
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  #23  
Alt 13.08.2020, 17:46
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Gleiter-2019 Beitrag anzeigen
Ich glaube Das mit der Rückabwicklung stellst Du Dir etwas zu einfach vor BfD.
Die Eigenleistungen und zusätzlich verbauten Extras stehen hier dann auch zur weiteren Diskussion und Rechnung.

Auch Zusatzaufwand für Kranung etc., Zeit und Ärgernis geht dann auf das Konto "Schadensersatzansprüche".

Aber bekanntlich ist das Thema Recht haben und Recht bekommen äußerst dynamisch und kann sich recht lange hinziehen. Daher sollte man erst einmal versuchen die Angelegenheit auf vernünftiger Ebene zu klären.

Auch wird es nicht einfach sein ein gleichwertiges Boot in dieser Klasse erneut zu finden...Ich habe hier lange danach gesucht und stelle dann bestimmt nicht dem Verkäufer das Teil auf den Hof, damit es es nach Reparatur für 15-20k mehr verkaufen wird.

Der Verkäufer hat hier nachzubessern und es spielt keine Rolle ob sein Gewinn oder Kalkulationtopf dann dahinschwindet oder ob durch ihn draufgezahlt wird.

Das nennt man wie bereits vorher schon erwähnt unternehmerisches Risiko.


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Ich erkenne dein Problem mit diesem Boot, in das du schon so einiges an Arbeit und Geld reingesteckt hast, diesen Aufwand bekommst du im Fall der Rückabwicklung niemals wieder, das ist richtig.

Also dann: Viel Erfolg und auch ein Quantum Glück bei dem, was nun folgt, bleib am Ball, mach Druck, setz schriftlich Termine, ansonsten haben Händler die Tendenz, die Dinge auszusitzen. Bleib jedoch freundlich und verbindlich.


Eines dürfte aber klar sein: Diese Saison ist für dich gelaufen, so der so.

Der Händler soll zunächst Nachbessern, setze ihm dafür schriftlich eine angemessene Frist, er muss entscheiden, ob Reparatur oder Ersatz durch einwandfreies Gebrauchtteil, wichtig ist nur, dass er bis Fristende das Boot repariert hat, so dass der Schaden nicht mehr vorhanden ist.

Schafft er das nicht in der Frist, setze ihn davon in Kenntnis, dass du den ersten Nachbesserungsversuch als gescheitert betrachtest und setze ihm dann umgehend eine Frist für seinen zweiten und letzten Versuch.

Sollte er den Antrieb weder reparieren noch durch einen gleichwertigen gebrauchten und einwandfreien Antrieb ersetzen können, so bleibt ja nur noch der Einbau eines nagelneuen Z-Antriebes, wenn das mit der Rückabwicklung nicht gewünscht ist.

Ob und wie viel du selbst dazuzahlen möchtest, ist die Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist, einerseits erfährt das Boot dadurch eine Wertsteigerung, andererseits hattest du aufgrund diverser Probleme mit dem Boot selbst auch nur Kosten und Ausgaben und keinerlei Nutzung des Bootes, wäre es zulässig, das gegeneinander zu verrechnen?

Überleg dir das gut, wenn es soweit sein sollte.


Bootfan Dieter
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  #24  
Alt 13.08.2020, 18:34
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Wieso hast du hier jetzt ernsthaft die Möglichkeit einer Preisminderung hier eingebracht? Erzähl doch mal bitte.
Weil der Käufer vielleicht eine eigene (bessere) Möglichkeit hat, den Schaden zu beheben. Z. B. übers Forum.
So abwegig ist das wahrlich nicht.

Ganz abgesehen davon hab ich dich echt auf'm Kieker, weil du soviel Stuss verzapfst.
Gegen dich ist billi echt symphatisch und schweigsam.

Beispiel:
Nachbesserungsversuch "als gescheitert ansehen".
Ich lach mich schlapp.

Die eigene "Ansicht" ist nett, aber irrelevant.
Ein behaupteter Mangel - auch nach Nachbesserungsversuch - muss im Zweifel auch bewiesen werden können.
Er kann sich nicht einfach hinstellen und sagen "gefällt mir nicht".

Im konstruierten Extremfall stellt sich der Verkäufer hin und sagt:
"Sachmangel? Wo? Ich seh nichts. Das da? Nö, ist kein Mangel."
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Alt 13.08.2020, 20:18
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Ihr ziehts munter über die Händler her aber keiner hat eine Ahnung was mit dem Boot passiert ist. Jedenfalls gefahren ist man damit. Somit steht auch die Vermutung nahe dass bei so einem Schaden niemand wirklich die Schuld trifft. Das ist einfach passiert....und das kann passieren. Dann liegt die Beweislast sowieso beim Eigner da es sich um ein Verschleißteil handelt das im Betrieb unvorhersehbaren Belastungen ausgesetzt sein kann...Kollision mit Treibgut usw.
Das Schadensbild würde ich als eine Solche werten. zuerst der Schlag dann Zahnweh dann alles Andere. Wenn Karsten sagt das die Mutter locker ist dann stimmt das auch, aber das ist bei allen Bravos so die einmal Zahnweh bekommen haben. Ich kann da unzählige Fotos dazu posten.

Normalerweise ist so etwas ein Fall für die Versicherung...aber ja.

Zum Beispiel das hier. Zahnweh-Mutter locker-Anlaufscheiben mitgedreht - wirtschaftlicher Tolaler.

Es ist nicht immer sooooo einfach eine Schuldzuweisung zu machen.

LG Michael
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