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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 07.11.2013, 06:33
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Aber genau das sind die analogen Funkdienste doch nicht.. sie sind offen, ungeschützt und unverschlüsselt. Sie hängen als normale NF in der Luft. Polizeifunk genauso wie Flugfunk, Nautischer Funk, Betriebsfunk, Amateurfunk usw.

Gruß, Jörg
Dann geh mal zu einem Polizist und zeig im deinen Scanner und wie du den Polizeifunk abhörst.
BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsausfgaben) mitzuhören ist verboten.

Daher ist BOS Funk z.B. in einem Frequenzband, das für normale Radios gesperrt sind.

Scanner sind ja nichts anderes als Radioempfänger nur mit einem Erweiterten Frequenzband
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  #52  
Alt 07.11.2013, 06:47
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann geh mal zu einem Polizist und zeig im deinen Scanner und wie du den Polizeifunk abhörst.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass BOS Funk genauso wie anderer analoger Funk nicht "geschlossen", "verschlüsselt" oder sonstwie geschützt ist.

Meiner Meinung nach sollte der jeweilige Betreiber dafür sorgen, dass seine Übertragung verschlüsselt ist.. von jedem Privatman wird das bei seinem Wlan ja auch verlangt. Aber gut.. nur meine Meinung .. und wir kommen vom Thema ab.

Ich weiss übrigens, was die Abkürzung BOS bedeutet. Ich sorge u.a. NRW-weit dafür, dass sich die Jungs in (BAB- und Bundesstrassen-Tunneln) verständigen können

Gruß, Jörg
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  #53  
Alt 07.11.2013, 06:49
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
...
Sollte heißen, er kann und darf mit Scanner-Empfängern (die sind zum Empfang
des ömL zugelassen) mitgehört werden...
Akki,

wenn du aus deinem Link herausliest, dass man öffentlichen mobilen Landfunk mit Scannern abhören dürfte, dann halte ich das für eine Fehlinterpretation.

Einerseits - wie in dem Link ausgeführt - zählt der CB-Funk zu den nicht-öffentlichen (!) Funkdiensten.

Zitat:
...
Nicht-öffentliche und öffentliche Mobilfunknetze
Mobilfunk unterteilt sich in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil.
Unter den nicht öffentlichen Mobilfunk fällt zum Beispiel der Flugfunk, der CB-Funk und der Betriebsfunk...
Andererseits sagt uns die Unterscheidung nichts hinsichtlich des Abhörens, denn CB darf sicherlich von jedermann gehört werden (ob mit Scanner oder sonstwie), der sogenannte "öffentliche" Funkdienst, zB Mobiltelefone, wie wir aus jüngsten Klagen eurer Regierungsspitzen wissen, ganz sicher nicht.
Im Gegenteil: das Abhören von öffentlichen Funknetzen mit Scannern ist ja strikt verboten und mit ganz empfindlichen Strafen bedroht.

Wie im o.a. anderen Trööt ("Handgurken an Bord") mehrfach ausgeführt:
Es ergibt sich aus den Gesetzen nicht, dass das "unbefugte" (also ohne Zeugnis) Mithören von See-/Binnenfunkverkehr erlaubt wäre. Das Gegenteil bleibt anzunehmen, denn so stehts ja im Gesetz.
Judikatur dazu ist allerdings nicht aufzutreiben, was "bestenfalls" bedeutet, dass noch niemand wegen Abhörens von See-/Binnenfunk verurteilt wurde (im Gegensatz zum Taxifunk).

Weil aber aus dem Besitz eines Scanners laut Judikatur nicht zwingend gefolgert werden darf, dass jemand damit was Illegales macht (nämlich Telefone abhören), haben die Gericht bislang entschieden: Scanner darf man besitzen, jedoch nur für "öffentliche Nachrichten" (Wetter usw.) einsetzen, Missbrauch muss bewiesen werden, nicht bloß angenommen.

Das war die "spannende" Änderung der letzten Jahre im Zusammenhang mit Scannern.
Nicht geändert wurde hingegen, was man hören darf: Radio, Fernsehen, Wetter oder sonstige für die Allgemeinheit bestimmte Sendungen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (07.11.2013 um 06:56 Uhr)
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  #54  
Alt 07.11.2013, 06:51
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass BOS Funk genauso wie anderer analoger Funk nicht "geschlossen", "verschlüsselt" oder sonstwie geschützt ist.
Er ist nicht verschlüsselt da geb ich dir recht. Geschützt ist er aber durch das Telekomunikationsgesetz
Daher dürfen Radios nicht in dem tiefen Frequenzbereich empfangen.

mit dem alten Empfänger von meinem Opa war dies problemlos möglich

Mit der einführung des digitalfunkes (was bei uns in BW schon los geht, Polizei fährt schon zweigleisig, Unser erstes Feuerwehrauto wird nun demnächst umgebaut), wird dies auch erledigt sein.
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  #55  
Alt 07.11.2013, 06:53
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Akki,

wenn du aus deinem Link herausliest, dass man öffentlichen mobilen Landfunk mit Scannern abhören dürfte, dann halte ich das für eine Fehlinterpretation.

Einerseits - wie in dem Link ausgeführt - zählt der CB-Funk zu den nicht-öffentlichen (!) Funkdiensten.



Andererseits sagt uns die Unterscheidung nichts hinsichtlich des Abhörens, denn CB darf sicherlich von jedermann gehört werden (ob mit Scanner oder sonstwie), der sogenannte "öffentliche" Funkdienst, zB Mobiltelefone, wie wir aus jüngsten Klagen eurer Regierungsspitzen wissen, ganz sicher nicht.
Im Gegenteil: das Abhören von öffentlichen Funknetzen mit Scannern ist ja strikt verboten und mit ganz empfindlichen Strafen bedroht.

Wie im o.a. anderen Trööt ("Handgurken an Bord") mehrfach ausgeführt:
Es ergibt sich aus den Gesetzen nicht, dass das "unbefugte" (also ohne Zeugnis) Mithören von See-/Binnenfunkverkehr erlaubt wäre. Das Gegenteil bleibt anzunehmen, denn so stehts ja im Gesetz.
Judikatur dazu ist allerdings nicht aufzutreiben, was "bestenfalls" bedeutet, dass noch niemand wegen Abhörens von See-/Binnenfunk verurteilt wurde (im Gegensatz zum Taxifunk).
Besser hätte ich es nicht sagen können.
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  #56  
Alt 07.11.2013, 07:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mit der einführung des digitalfunkes (was bei uns in BW schon los geht, Polizei fährt schon zweigleisig, Unser erstes Feuerwehrauto wird nun demnächst umgebaut), wird dies auch erledigt sein.
..alles eine Frage des Aufwands.. aber wer will den schon treiben, sooo spannend ist es in der Regel auch nicht was dort gefunkt wird.

Nicht nur BOS, auch die Autobahnmeistereien sollen demnächst auf Digitalfunk umschwenken. Was dringend nötig ist, da die heutzutage verwendete Technik wirklich zum Alteisen gehört.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen: es ist wohl auch die Frage welche Intention dahinter steckt Funk zu hören. Geht es darum auf See oder Binnen mitzubekommen wenn Gefahrenlagen entstehen oder zu wissen welche Schleuse gerade gestört ist .. wird es wohl keine Kläger und Richter geben. Anders sieht es aus, wenn der Kriminelle wissen will wo er gerade vom Streifenwagen unbehelligt in ein Häusle einbrechen kann.

Deswegen würde ich persönlich mir keine Vorwürfe machen und schlecht schlafen können, wenn ich an Bord meines Bootes einen Funkscanner betreiben würde um die für mich relevanten Funkdienste zu empfangen. Hoch lebe der Kunjunktiv

Gruß, Jörg
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  #57  
Alt 07.11.2013, 07:26
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
..alles eine Frage des Aufwands.. aber wer will den schon treiben, sooo spannend ist es in der Regel auch nicht was dort gefunkt wird.

Nicht nur BOS, auch die Autobahnmeistereien sollen demnächst auf Digitalfunk umschwenken. Was dringend nötig ist, da die heutzutage verwendete Technik wirklich zum Alteisen gehört.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen: es ist wohl auch die Frage welche Intention dahinter steckt Funk zu hören. Geht es darum auf See oder Binnen mitzubekommen wenn Gefahrenlagen entstehen oder zu wissen welche Schleuse gerade gestört ist .. wird es wohl keine Kläger und Richter geben. Anders sieht es aus, wenn der Kriminelle wissen will wo er gerade vom Streifenwagen unbehelligt in ein Häusle einbrechen kann.

Deswegen würde ich persönlich mir keine Vorwürfe machen und schlecht schlafen können, wenn ich an Bord meines Bootes einen Funkscanner betreiben würde um die für mich relevanten Funkdienste zu empfangen. Hoch lebe der Kunjunktiv

Gruß, Jörg
Eien schlaflose Nacht hätte ich auch nicht.

Der TO fragte aber ob es erlaubt ist, und nicht ob man es machen kann.
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  #58  
Alt 07.11.2013, 07:37
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Überzeugt es Dich nicht, dass Du einen deutlich größeren Kreis von potentiellen Helfern erreichen kannst, wenn es jedem erlaubt ist, Deinen Notruf zu hören?
Moin Kurt, sicherlich ein toller Gedanke und ebenso hilfreich wenn viele Menschen einen Notruf hören auch wenn sie sicherlich den Notruf nicht umsetzen können da sie keine Ahnung von dem haben was nun da auf Funk los ist.
Grundsätzlich aber eine dolle Geschichte!!

Du schreibst:
Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich finde es erschreckend, dass es wirklich Jahrzehnte dauern kann, bis ein so dermaßen simpler Gedanke sich durchsetzt.
Auch da bin ich auf Deiner Seite. Ich kann mir aber die Anmerkung nicht klemmen das ich persönlich es viel erschreckender finde wenn Skipper sagen, das sie alles per Handy machen und das es vollkommen ausreichend ist. Notfalls noch ein CB-Funkgerät und die Welt ist in Ordnung.

Ich habe fertig ujd nun eine Tasse Kaffee
__________________
Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #59  
Alt 07.11.2013, 07:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der TO fragte aber ob es erlaubt ist, und nicht ob man es machen kann.
Richtig.. und ich erdreiste mich, neben der Erörterung der schönen deutschen und korrekten rechtlichen Lage, meine persönliche Einschätzung kund zu tun.

Gruß, Jörg
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  #60  
Alt 07.11.2013, 08:02
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Um das mal abzukürzen. Ich kaufe ein UKW Teil, höre unberechtigterweise zu und meine Frau macht im Sommer einen Schein. Falls die Rennleitung uns vorher kontrolliert: Meine Frau ist Psychologin und quatscht meinen Kollegen in Blau das Ohr ab...
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  #61  
Alt 07.11.2013, 08:05
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Um das mal abzukürzen. Ich kaufe ein UKW Teil, höre unberechtigterweise zu und meine Frau macht im Sommer einen Schein. Falls die Rennleitung uns vorher kontrolliert: Meine Frau ist Psychologin und quatscht meinen Kollegen in Blau das Ohr ab...
Hört sich für mich nach einem guten Plan an
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  #62  
Alt 07.11.2013, 08:08
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Ja finde ich auch
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Gruß Gerd

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  #63  
Alt 07.11.2013, 08:18
billi billi ist offline
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Gute idee

Aber melde es gleich an.
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  #64  
Alt 07.11.2013, 08:20
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Zitat:
Zitat von strikemike Beitrag anzeigen
Um das mal abzukürzen. Ich kaufe ein UKW Teil höre unberechtigterweise zu und meine Frau macht im Sommer einen Schein. Falls die Rennleitung uns vorher kontrolliert: Meine Frau ist Psychologin und quatscht meinen Kollegen in Blau das Ohr ab...
Eigentlich gibts nur 2 lösungen,
a) Du und deine Frau machen den Funkschein und dann kannst Du eins einbauen.
b) Deine Frau macht den Schein und Du kaufst eine UKW Handgurke.
Die Handgurke kann Deine Liebste dann mitnehmen wenn Sie an Bord ist und Funken was das Zeug hält und wenn Sie nicht an Bord ist, hast Du auch kein Problem mit der Rennleitung.

Lg
Alex
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  #65  
Alt 07.11.2013, 08:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
Eigentlich gibts nur 2 lösungen,
a) Du und deine Frau machen den Funkschein und dann kannst Du eins einbauen.
b) Deine Frau macht den Schein und Du kaufst eine UKW Handgurke.
Die Handgurke kann Deine Liebste dann mitnehmen wenn Sie an Bord ist und Funken was das Zeug hält und wenn Sie nicht an Bord ist, hast Du auch kein Problem mit der Rennleitung.

Lg
Alex
B geht nicht, da Binnen Handfunkgeräte verboten sind (in Deutschland).

Wenn nur die Frua den SChein macht und er den Führerschein hat, darf er halt nur noch fahren wenn seine Frau dabei ist.
oder er macht den Schein gleich mit.
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  #66  
Alt 07.11.2013, 11:18
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...in dem Bereich wo das Meer für mich ereichbar ist, darf ich mit dem UBI funken (Ijselmmer, Nordsee Zonne 1-4)
So steht es auf Seite 3 des WSV-Merkblattes vom 20.01.2011

Zitat:
Zitat von vero_louis Beitrag anzeigen
...
nicht 1-4 sondern:

Zonen 1-2, darfste mit dem UBI funken.
Wo genau steht das, ist das o.g. Merkblatt nicht mehr aktuell

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast natürlich recht mein Fehler.
Gleiche Frage oder nur vorauseilender Gehorsam

Gruß Lutz
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  #67  
Alt 07.11.2013, 12:02
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
So steht es auf Seite 3 des WSV-Merkblattes vom 20.01.2011



Wo genau steht das, ist das o.g. Merkblatt nicht mehr aktuell



Gleiche Frage oder nur vorauseilender Gehorsam

Gruß Lutz
ich hab im aktuellen Fragenkatalog nachgeschaut. Eventuell wurde das geändert ? Ich hab auch noch gelernt 1-4 (hab in meinen Unterlagen daheim nachgeschlagen).
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  #68  
Alt 07.11.2013, 12:24
billi billi ist offline
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Ich hab jetzt in Koblenz angerufen, da es mich selbst verwirrt hat.

Mit dem UBI darf man in Zonen 1-4 Funken.

Allerdings sind nur die Zonen 1 und 2 Seeschiffahrtstrassen.

Zone 3 Sind internationale Binnenwasserstrassen (z.B. Rhein, Mosel, Donau)
Zone 4 sind National Binnewasserstrassen (z.B. Main, Lahn usw.)

Also ist die Frage auf welchen Seeschiffahrtstrassen darf man Funken ?

Zonen 1 und 2
----------------------------------------------------
In Welchen Funkzonen darf man Funken ?

Zonen 1 bis 4

http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...en_1_bis_4.pdf

und grafisch

http://www.fvt.wsv.de/ubi/Karte-Zonen-1-4.pdf

Geändert von billi (07.11.2013 um 12:31 Uhr)
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  #69  
Alt 07.11.2013, 13:05
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hab jetzt in Koblenz angerufen, da es mich selbst verwirrt hat....
Dann ruf gleich nochmal an und frag, ob man es ohne Schein abhören darf
__________________
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Akki

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  #70  
Alt 07.11.2013, 13:09
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Akki,

wenn du aus deinem Link herausliest, dass man öffentlichen mobilen Landfunk mit Scannern abhören dürfte, dann halte ich das für eine Fehlinterpretation.
...
Du hast ja vollkommen Recht. Mein Rechtsempfinden sträubt sich auch gegen die Annahme,
man dürfe das so abhören. Das Schlimme ist, ich habe es irgendwo gehört, dass es so ist.
Wenn es nicht mal sogar auf dem SRC Lehrgang war...
Seit dem suche ich Schriftstücke, die das untermauern können, bin aber, wie du siehst,
noch nicht weit gekommen.
__________________
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Akki

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  #71  
Alt 07.11.2013, 13:48
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Dann ruf gleich nochmal an und frag, ob man es ohne Schein abhören darf
So Ich war so frei und hab nochmal angerufen.

See- und Binnenfunk gehört wie de BOS-Funk und der Flugfunk zu den Sicherheitsfunkdiensten und darf mit Scannern nicht abgehört werden.

Herr Weiler von der WSV in Koblenz war da eindeutig.
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  #72  
Alt 07.11.2013, 13:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Mit dem UBI darf man in Zonen 1-4 Funken.

Allerdings sind nur die Zonen 1 und 2 Seeschiffahrtstrassen.

Zone 3 Sind internationale Binnenwasserstrassen (z.B. Rhein, Mosel, Donau)
Zone 4 sind National Binnewasserstrassen (z.B. Main, Lahn usw.) ...
Dann dürfte man nach diesem WSV-Merkblatt mit dem UBI auf Binnenwasserstraßen Seefunk betreiben

Gruß Lutz
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  #73  
Alt 07.11.2013, 14:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Herr Weiler von der WSV in Koblenz war da eindeutig.
Ein klares Zeichen dafür, dass er es sich leicht gemacht hat und anscheinend nur einen störenden Anrufer loswerden wollte. Denn eindeutig ist das ja nun nicht. Hat er was zum von mir verlinkten Passus im Dokument von der BNA gesagt?
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  #74  
Alt 07.11.2013, 14:49
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ein klares Zeichen dafür, dass er es sich leicht gemacht hat und anscheinend nur einen störenden Anrufer loswerden wollte. Denn eindeutig ist das ja nun nicht. Hat er was zum von mir verlinkten Passus im Dokument von der BNA gesagt?
Also ich hatte nicht den Eindruck, dass er genervt war oder mich loswerden wollte. Wir haben nicht nur kurz telefoniert.

Aber du kannst gern selbst anrufen und nachfragen.

Seine Nummer: 0261/9819-2213

auch hier zu finden:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html
oder schreib ihm eine MAil mit den entsprechenden Dokumenten und frag nach.

Geändert von billi (07.11.2013 um 14:55 Uhr)
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  #75  
Alt 07.11.2013, 14:51
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Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ein klares Zeichen dafür, dass er es sich leicht gemacht hat ...
Ich meine nicht:
  1. ist das Gesetz dazu eindeutig. Seefunk / Binnenfunk ist mit Ausnahme der "Aussendungen an alle Funkstellen" nichtöffentlich.
  2. Sagt auch das verlinkte Merkblatt eindeutig: Hören ohne Zeugnis / mit "einzelnen Seefunkempfängern" ist erlaubt, wenn der Empfänger ausschließlich für den Empfang von "Aussendungen an alle Funkstellen" bestimmt ist. Das trifft für keinen mir bekannten Seefunkempfänger zu, schon gar nicht für einen Scanner.
  3. Wenn der Gesetzgeber das anders haben möchte, dann stehen im mehrere Möglichkeiten offen: Gesetzesänderung, Erlass, Verordnung usw. Er hat es bislang nicht geändert, auch nicht in der Zwölften Änderung 2005, wo viel geändert wurde.
  4. Auch ein Merkblatt der BNA kann das Gesetz nicht außerkraft setzen - was es (nebenbei bemerkt) auch gar nicht tut.

Der Herr spricht also wahr.

Aber hier wird eben das gelesen (auch wenn es nirgends steht), was man gerne lesen möchte.

Wie jedoch schon öfters angemerkt: Es kräht kein Hahn danach, aber daraus abzuleiten, dass es "erlaubt" wäre, ist einfach nicht zulässig. Es ist allenfalls (man findet ja kein Urteil dazu, das jemals jemand danach verurteilt worden wäre) geduldet.

Ich verstehe, dass der armen deutschen Seele eine "Duldung", die nicht auf Rechtssicherheit fußt, widerwärtig ist. Aber so ist es eben, nicht nur in Kroatien oder in Dritte-Welt-Ländern, sondern offenbar manchmal auch in DE - reine Willkür ...
__________________
Gruss Andreas

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