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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 21.07.2014, 17:21
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wie sollen all die Bootseigner deren Boote vor 1998 gebaut und eingeführt wurden und nun seit Jahren Zugelassen sind, das ohne lückenlose History belegen?


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  #52  
Alt 21.07.2014, 17:28
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
(..) b) am Stichtag bereits im EU-Wirtschaftsraum war. (..)
Es sollte der Nachweis reichen, dass es VOR dem Stichtag in der EU eingeführt war.

Zitat:
Zitat von smax Beitrag anzeigen
wie sollen all die Bootseigner deren Boote vor 1998 gebaut und eingeführt wurden und nun seit Jahren Zugelassen sind, das ohne lückenlose History belegen? (..)
Man braucht keine lückenlose Historie, sondern nur eine hinreichend alte Registrierung in der EU.
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Beste Grüße

John
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  #53  
Alt 21.07.2014, 17:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Es sollte der Nachweis reichen, dass es VOR dem Stichtag in der EU eingeführt war.

Man braucht keine lückenlose Historie, sondern nur eine hinreichend alte Registrierung in der EU.
Da man bei mnachen kennzeichen die VOrbesitzer nicht sieht, ist diese Lückenlose Darstellung schwierig.

Ich hab z.B. einen Baylienr aus 1996 gekauft dies war 2011. DEr Vorbesitzer hatte das Boot nur 1 Jahr. und musste es wegen Umzugs verkaufen.
Zu meinem Glück war die Ummeldung beim gleichen WSA und dies machte keinerlei PRobleme. Auch steht im Handbuch das Datum der erstauslieferung in der Nähe von Passau.

bei anderen dürfte es schwireiger sein.

Geändert von billi (21.07.2014 um 18:41 Uhr)
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  #54  
Alt 21.07.2014, 18:05
JohnB JohnB ist offline
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Alten Ausweis entwerten lassen und aufheben.
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John
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  #55  
Alt 21.07.2014, 18:41
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Alten Ausweis entwerten lassen und aufheben.
ja klar aber wenn dies der Vorbesitzer nicht gemacht hat schaue ich als Käufer doof aus der Wäsche.
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  #56  
Alt 21.07.2014, 18:54
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Darkmo Darkmo ist offline
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Meine Erfahrungen:
So, wie Bllli und Seestern die rechtliche Lage beschreiben, habe ich es auch aus den vielen Vorschriften, die ich gelesen haben verstanden .

Aktuell möchte ich mir auch eine gebrauchte Baja kaufen und bekomme einfach Panik.
Nach -Telefonaten mit mehreren WSA s,
muss ich feststellen , das alle gerne die Realität und gesetzliche Lage verdrängen .

Da das Boot schon einmal in Brandenburg zugelassen war und eine Kopie des Ausweises vorliegt, würden mit alle das Boot auch wieder zulassen.

Auch wenn der Verkäufer nun von mir denk ist sei pingelig ......

Fakt ist :
das Boot ist Modelljahr 98
und gebaut im September 97
Das WSA in BRB war noch nicht einmal in der Lage eine richtige gültige HIN einzutragen .

Sie haben satt eines I einen Bindestrich gemacht und das Baujahr mit 1998 eingetragen
Der Ausweis wurde 2011 ausgestellt.

Ich sehe nun die rechtliche Lage wie folgt :


gebaut im September 97 ------- keine CE nötig

aber der Verkäfer kann nicht nachweisen das das Boot auch zu diesen Zeitpunkt einführt wurde

Folglich muss eine CE vorliegen .

Dennoch würde mir das WSA in AB und in MZ
das Boot zulassen


echt komisch ......

Behörden halten sich nicht an geltendes Recht
( darf ich das überhaupt hier schreiben ,ohne gleich wieder eine rote Karte zu bekommen )

ciao Markus

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  #57  
Alt 21.07.2014, 19:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja klar aber wenn dies der Vorbesitzer nicht gemacht hat schaue ich als Käufer doof aus der Wäsche.
Lieber Volker,

du schaust doch nie doof aus der Wäsche heraus

Wenn ein Boot gemäß Rumpfnummer vor 1998 gebaut wurde und bereits in D zugelassen war (egal wann und wo), dann machen die "Zulassungsstellen" (WSA, DMYV, ADAC, usw.) i. d. R. auch keinen Aufstand wegen CE oder Nachweis oder so.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #58  
Alt 21.07.2014, 19:13
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen

Wenn ein Boot gemäß Rumpfnummer vor 1998 gebaut wurde und bereits in D zugelassen war (egal wann und wo), dann machen die "Zulassungsstellen" (WSA, DMYV, ADAC, usw.) i. d. R. auch keinen Aufstand wegen CE oder Nachweis oder so.

aber genau dies ist schwer nachzuweisen, wenn das Boot wie meines z.B. 1996 in Deutschland als Neuboot verkauft wurde, dann 2010 nach Darmstadt ging und von dort 2011 an mich ich habe keinerlei Unterlagen außer den Kaufvertrag vom Vorbesitzer. Der Erstbesitzer hat keine Unterlagen mehr. Somit wird es schwer nachzuweisen, dass das Boot vor 2011 (als ich es gekauft habe).

Wenn ich es also jemals verkaufe (was so schnell nicht passiert), wird es schierig.
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  #59  
Alt 21.07.2014, 19:14
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Meine Erfahrungen:
So, wie Bllli und Seestern die rechtliche Lage beschreiben, habe ich es auch aus den vielen Vorschriften, die ich gelesen haben verstanden .

Aktuell möchte ich mir auch eine gebrauchte Baja kaufen und bekomme einfach Panik.
Nach -Telefonaten mit mehreren WSA s,
muss ich feststellen , das alle gerne die Realität und gesetzliche Lage verdrängen .

Da das Boot schon einmal in Brandenburg zugelassen war und eine Kopie des Ausweises vorliegt, würden mit alle das Boot auch wieder zulassen.

Auch wenn der Verkäufer nun von mir denk ist sei pingelig ......

Fakt ist :
das Boot ist Modelljahr 98
und gebaut im September 97
Das WSA in BRB war noch nicht einmal in der Lage eine richtige gültige HIN einzutragen .

Sie haben satt eines I einen Bindestrich gemacht und das Baujahr mit 1998 eingetragen
Der Ausweis wurde 2011 ausgestellt.

Ich sehe nun die rechtliche Lage wie folgt :


gebaut im September 97 ------- keine CE nötig

aber der Verkäfer kann nicht nachweisen das das Boot auch zu diesen Zeitpunkt einführt wurde

Folglich muss eine CE vorliegen .

Dennoch würde mir das WSA in AB und in MZ
das Boot zulassen


echt komisch ......

Behörden halten sich nicht an geltendes Recht
( darf ich das überhaupt hier schreiben ,ohne gleich wieder eine rote Karte zu bekommen )

ciao Markus

Hallo Markus,

das sehe ich nicht so. Die Behörden halten sich doch an geltendes Recht.

Das Boot ist BJ 97. Woher weißt du denn, dass es erst nach dem 15.06.1998 in die EU importiert wurde

In der entsprechenden EU-Verordnung steht nicht drinnen, dass dieser Nachweis immer erbracht werden muss. Dies liegt im Ermessen der Behörden.

Daher sei doch glücklich, dass die Behörden in deinem Fall unterstellen, dass es vorher importiert wurde und Kauf die Baja unter dem Vorbehalt, dass sie zugelassen werden kann.
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Thomas
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  #60  
Alt 21.07.2014, 19:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
aber genau dies ist schwer nachzuweisen, wenn das Boot wie meines z.B. 1996 in Deutschland als Neuboot verkauft wurde, dann 2010 nach Darmstadt ging und von dort 2011 an mich ich habe keinerlei Unterlagen außer den Kaufvertrag vom Vorbesitzer. Der Erstbesitzer hat keine Unterlagen mehr. Somit wird es schwer nachzuweisen, dass das Boot vor 2011 (als ich es gekauft habe).

Wenn ich es also jemals verkaufe (was so schnell nicht passiert), wird es schierig.
Das sehe ich nicht so. Es wird viel zu viel Aufsehen erregt wegen CE und USt-Nachweis. Klar, wenn ein Boot 1998 oder neuer ist, dann sollte man nur mit CE kaufen oder die Zertifizierungskosten vom Kaufpreis abziehen.

Aber ansonsten interessiert es bis auf einen bestimmten Herrn im WSA Mannheim keinen (und den hat es auch nur interessiert, weil das Boot aus NL kam)
P. S. dann wurde es halt nicht in MA angemeldet (beim Boot haben wir ja die freie Wahl im Gegensatz zum Auto)
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  #61  
Alt 21.07.2014, 19:23
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja klar aber wenn dies der Vorbesitzer nicht gemacht hat schaue ich als Käufer doof aus der Wäsche.
Wenn nur einer das durch diesen Thread bedenkt, hat sich das Geschreibe rentiert.
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  #62  
Alt 21.07.2014, 19:58
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Darkmo Darkmo ist offline
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Zitat:
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Hallo Markus,

das sehe ich nicht so. Die Behörden halten sich doch an geltendes Recht.

Das Boot ist BJ 97. Woher weißt du denn, dass es erst nach dem 15.06.1998 in die EU importiert wurde

In der entsprechenden EU-Verordnung steht nicht drinnen, dass dieser Nachweis immer erbracht werden muss. Dies liegt im Ermessen der Behörden.

Daher sei doch glücklich, dass die Behörden in deinem Fall unterstellen, dass es vorher importiert wurde und Kauf die Baja unter dem Vorbehalt, dass sie zugelassen werden kann.
Hallo Thomas
nach dem, was auch andere Schreiben hat eine Zulassung nichts damit zu tun das es auch legal ist.
Wenn der Verkäufer das nicht nachweisen kann ( das mit der Einfuhr) sollte ich besser das Boot nicht kaufen .


Leider steht in dem alten Ausweis(Kopie) auch nur drin ,dass die Daten glaubhaft gemacht wurden.

Heute habe ich gegen 16:00 beim WSA BRB angerufen aber das geht um die Zeit schon keiner mehr ans Telefon.
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  #63  
Alt 21.07.2014, 20:03
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Ups ..... auch vor gefälschten Zertifikaten wird hier gewarnt !
http://imci.org/index.php?nav=87&pageId=65

Wie soll man da als Laie noch durchblicken ?
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  #64  
Alt 21.07.2014, 20:05
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Wer hat gesagt, dass Bootfahren was für Laien ist.
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John
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  #65  
Alt 21.07.2014, 20:25
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Ups ..... auch vor gefälschten Zertifikaten wird hier gewarnt !
http://imci.org/index.php?nav=87&pageId=65

Wie soll man da als Laie noch durchblicken ?
Die sind halt sauer dass auch Andere an unser Geld wollen. Durchblicken sollst Du auf gar keinen Fall. Nur zahlen.

Gruß
Rolf
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  #66  
Alt 22.07.2014, 00:17
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Wenn ein Boot gemäß Rumpfnummer vor 1998 gebaut wurde und bereits in D zugelassen war (egal wann und wo), dann machen die "Zulassungsstellen" (WSA, DMYV, ADAC, usw.) i. d. R. auch keinen Aufstand wegen CE oder Nachweis oder so.
Wenn dem tatsächlich so wäre, würde dieses Thema hier nicht alle paar Wochen in einem neuen Trööt auftauchen. Fakt ist doch, daß es von den verschiedenen Institutionen einigermaßen willkürlich gehandhabt wird, ob man bei der Zulassung eines beliebigen Bootes nun die DoC vorlegen muß oder nicht.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #67  
Alt 25.07.2014, 19:00
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Zitat:
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Woher weißt du denn, dass es erst nach dem 15.06.1998 in die EU importiert wurde
Genau das ist der springende Punkt, siehe auch meine damaligen Probleme - 2012 - bei der WSA-Anmeldung, hier in Wilhlemshaven, Thread 2994624.

Und genau deine Frage stellte mir damals auch der WSA-Mitarbeiter, woher er denn "bitte schön" wisse solle, wann mein Boot erstmalig in der EU zugelassen bzw. eingeführt wurde. Ich könnte ihm ja viel erzählen, er bräuchte einen glaubhaften Nachweis, oder alternativ solle solle ich ihm die Konformitätserklärung vorlegen ..., basta! Meine Erklärung, dass der Vorbesitzer das Boot erst einige Tage zuvor beim WSA Meppen abgmeldet hatte, und er das ja auch überprüfen könne, das interessierte überhaupt nicht .

Ich hatte damals noch keine schriftl. Konformitätserklärung, die hatte der Vorbesitzer verschlunzt, aber zum Glück hatte ich die "Manufacturers Statement of Origin", die Hersteller Ursprungsangabe bzw. die Importbescheinigung, vom Vorbesitzer mit den ansonsten vollständigen Bootspapieren übergeben bekommen. Nur so, anhand der "Manufacturers Statement of Origin", konnte ich dem WSA.Mitarbeiter glaubhaft nachweisen, dass für die Anmmeldung meines Bootes keine Konformitätserklärung notwendig wäre: Einfuhr in die EU am 06.03.1998, CE jedoch erst ab 15.06.98 ..., glaubhaft nachweisbare 15 Wochen die mir damals den Axxxx gerettet haben

Gruß, Ralf
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