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  #1  
Alt 19.08.2016, 20:07
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Standard Biossphärenreservat Elbe

Moin
Mal eine Frage,seit diesem Jahr wird von Elbe km 570 bis bis 681 ein Anlandeverbot bestraft,ohne Ausschilderung der Wasserstrasse,ist das rechtens?
Es sind einige Stellen erlaubt,die man aber nur über Internet rausbekommt,das dann immer aktiv sein muss
Diese Stellen sind auch sehr schlecht zu erreichen,steinig verschilft oder durch Sandbänke nicht erreichbar
Ist ja gut das Natur geschützt wird,aber auf 110 km ohne jede Beschilderung?
wie sieht das rechtlich aus wenn man ein Ticket bekommt?
__________________
Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #2  
Alt 21.08.2016, 15:49
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Zitat:
Zitat von pit55 Beitrag anzeigen
Ist ja gut das Natur geschützt wird,aber auf 110 km ohne jede Beschilderung?
wie sieht das rechtlich aus wenn man ein Ticket bekommt?

Wie heißt es doch so schön ... "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Das Biosphärenreservat Elbe umfasst m.W. diverse regionale Natuschutz- und Landschaftsschutzgebiete und dazu gibt es ganz sicher eindeutige Gesetzgebungen & Verordnungen vom Bund, Ländern und Kommunen, die dann z.B. auch das Befahren und Anlanden betreffen, über die man sich halt irgendwie im Vorfeld informieren muss. Verhält man sich nicht regelkonform und wird dabei erwischt, dann gibt es ein Ticket.

Das ist hier bei mir ander Nordsee nicht anders ..., da gibt es den Nationalpark Wattenmeer und große Teile davon gehören zum Biosphärenreservat Wattenmeer (ca. 680.000 ha). Was glaubst wie viele Schilder hier an den Deichen zw. Emden und Niebüll (auf ca. 1.800km Küstenlänge), oder im Watt stehen, um irgendwelche damit einhergehenden Einschränkungen bzw. Verbote des Nationalparks Wattenmeer zu kennzeichnen? Das "Rechtliche", das finde ich z.B. hier: NSGBefV (Naturschutzgebietsbefahrensverordnung), NPNordSBefV (Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee), u.v.m ..., und ganz ähnliches wird es auch für die Elbe geben.


Gruß, Ralf
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  #3  
Alt 21.08.2016, 16:08
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Gibt's da was zum nachlesen? Schweinesand etc. ist bekannt, aber Wedel oder km601....?
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gruß
enno
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  #4  
Alt 21.08.2016, 17:50
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pit55 pit55 ist offline
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Was glaubst wie viele Schilder hier an den Deichen zw. Emden und Niebüll (auf ca. 1.800km Küstenlänge), oder im Watt stehen, um irgendwelche damit einhergehenden Einschränkungen bzw. Verbote des Nationalparks Wattenmeer zu kennzeichnen?

Genau das ist ja das Problem,es gibt keine Schilder,keine Verbote bzw wo darf ich,ausser einer aktiven Google -karte,das heist eine andauernde i-net verbindung,mit Tablet oder Laptop,das es auf der Strecke garnicht gibt,z.t, noch nicht mal Telefon möglich
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Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #5  
Alt 21.08.2016, 18:01
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Ist sowas nicht in den entsprechenden Karten (Papier) markiert?
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  #6  
Alt 21.08.2016, 18:28
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Ist sowas nicht in den entsprechenden Karten (Papier) markiert?
Na ja, im Grunde bedarf es dem Kartenmaterial und der Kenntnis über existierende Gesetze, Verordnungen und der dergleichen. Beispiel Wattenmeer, da gibt es Schutzzonen, Sperrgebiete & dergleichen (die kann man den Karten entnehmen) und in Abhängigkeit von den Schutzzonen gibt es hier auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Welche das genau sind, das findet man nur in den Verordnungen oder manchmal auch in entsprechenden Infobroschüren (z.B. der Nationalparkverwaltung). Maßgeblich sind letzten Endes aber immer die Gesetze & Verordnungen, und das ist dann auch der Crux bei der ganzen Sache, denn man muss wissen das es die überhaupt gibt und man muss wissen wo man sie z.B. im I-Net findet. Es gibt ja z.B. auch die BfS (Bekanntmachungen für Seefahrer) bzw NfS (Nachrichten für Seefahrer), und die sollte man z.B. genauso kennen, weil dort dann z.B. Infos über temporäre Sperrgebiete für militärische Mannöver, oder Sperrgebiete um Havaristen, neue Schiffshindernisse, u.v.m. bekanntgegeben werden ..., schaut man da nicht rein, dann hat man von all dem keine Kenntnis und man darf sich nicht wundern, wenn es bei Zuwiderhandlungen ärger gibt.


Gruß, Ralf
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  #7  
Alt 21.08.2016, 18:36
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pit55 pit55 ist offline
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Lach
Bin ja auch ein Freak der immer alles dabei hat,also auch Karten im Binnengewässer
Und in den Karten steht zwar da ist Schutzgebiet,aber solange nicht ausgeschildert gelten diese nicht,und nun
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Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #8  
Alt 21.08.2016, 18:44
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Zitat:
Zitat von pit55 Beitrag anzeigen
Und in den Karten steht zwar da ist Schutzgebiet,aber solange nicht ausgeschildert gelten diese nicht,und nun
... was hat das mit irgendwelchen Schildern zu tun, es geht doch um das Schutzgebiet und den damit einhergehenden Auflagen, Einschränkungen und Verboten seitens des Gesetzgebers. Dafür braucht's keine Schilder. Ist doch auf deutschen Straßen genauso, Innerorts 50 km/h, Außerorts max. 100 km/h ... insbesondere dann wenn keine abweichenden Schilder aufgestellt sind.

Gruß, Ralf
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  #9  
Alt 21.08.2016, 18:50
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Es gibt hier keine Schilder in irgendeiner Form,es kann keiner wissen hier ist Schutzgebiet,es gibt keinerlei Hinweise das man irgendwo nicht anlegen darf,da sind sogar etliche Wasserskistrecken von betroffen die aber ausgeschildert sind
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Gruss aus Lüneburg von Peter

Geändert von pit55 (21.08.2016 um 18:56 Uhr)
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  #10  
Alt 21.08.2016, 19:21
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Nocheinmal, vergiss die (deiner Ansicht nach fehlende) Beschilderung ..., das was zählt sind die Gesetze, Verordnungen u.ä., und du als Skipper hast die Pflicht dich zu informieren. Mag sich blöde anhören, ist aber so. Was wäre das für ein Biossphärenreservat, wenn dort alle 50 m irgendwelche Schilder für alle möglichen/unmöglichen Eventualitäten aufgestellt wären? Der Nächste schmeißt seine Zigartettenkippe weg, und sagt "Wieso, hier steht doch kein Schild, das man das nicht machen dürfte?". Ähnliches würde dann der Nächste sagen, wenn er im NSG seine Altreifen entsorgt, usw. ..., du erkennst deinen Gedankenfehler!?

Schau dir einfach mal (beispielhaft) diese Seiten an ...

http://www.hamburg.de/naturschutz/135282/gesetze/

... dort findest du dann die "rechtliche" Seite, von der ich Eingangs sprach, wie z.B.

Verboten ist ...

"das Gebiet außerhalb für den öffentlichen Verkehr gewidmeter Fahrwege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren."

"das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege zu betreten."

u.v.m.

Das, u.ä., ist dann auch die gesetzliche Grundlage dafür, wenn du wegen etwaiger Zuwiderhandlung ein Ticket ausgestellt bekommst.

Gruß, Ralf
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  #11  
Alt 21.08.2016, 19:24
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Ich habe mal gelernt, dass man sich revierkundig machen muss. Damit ist wohl leider alles abgegolten.
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Beste Grüße aus dem schönen Lipperland
Detlef


Solange nicht endgültig geklärt ist warum Dinosaurier ausgestorben sind betrachte ich eine Männergrippe als ernsthafte Bedrohung!
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  #12  
Alt 22.08.2016, 15:48
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Die oben angesprochene Karte für Google Earth kann man übrigens hier herunter laden:

http://www.elbtalaue.niedersachsen.d...ort-53770.html
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Grüße, Till
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  #13  
Alt 22.08.2016, 19:24
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pit55 pit55 ist offline
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Stimmt
Nur muss man sie leider nach jedem Neustart wieder laden,oder ich bin zu blöd,könnte aber auch sein,smile
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Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #14  
Alt 30.08.2016, 07:14
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Ich hab das mal geklärt und darf das hier veröffentlichen.

Ich zitiere:
...
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Anlandebereiche für Wassersportler im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.

Neben den bestehenden Hafenbereichen und fest installierten Anlegeplätzen ist das Anlanden im Biosphärenreservat am Elbufer innerhalb aller sogenannten „Erholungsbereiche“ möglich. Zu diesen Erholungsbereichen zählen die bereits im Jahr 2002 im Biosphärenreservatsgesetz ausgewiesenen „Siedlungsnahen Elbvorlandbereiche“ sowie die im Jahr 2012 im Ministerialblatt zusätzlich ausgewiesenen Elbabschnitte.

Eine verbindliche kartographische Darstellung der bestehenden Erholungsbereiche finden Sie im Nds. MBl. Nr. 18/2012 vom 30.05.2012: http://www.niedersachsen.de/download...S._349-395.pdf, hier ab S. 354.

Sie werden im Ministerialblatt feststellen, dass dort nur die Erholungsbereiche für den Landkreis Lüneburg genannt sind. Für den östlichen Bereich des Biosphärenreservats (Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow) ist die amtliche Bestimmung zusätzlicher Erholungsbereiche derzeit noch in Bearbeitung. Derzeit ist das Anlanden dort nur in den bereits 2002 ausgewiesenen Siedlungsnahen Elbvorlandbereichen möglich. Eine Übersicht über diese Bereiche finden Sie z.B. im Faltblatt „Fair zur Natur“ (Download unter http://www.elbtalaue.niedersachsen.d...enreservat.pdf) (dort als orangefarbene Punkte in der Karte).

Eine von Ihnen angesprochene Karten-App mit einer Darstellung dieser Erholungsbereiche existiert derzeit leider nicht.
...
in Ergänzung zur Darstellung der Erholungsbereiche in Google Earth habe ich eine Kartendarstellung nun auch im browsergestützten Google Maps eingerichtet. Die rot gefärbten Flächen markieren die Erholungsbereiche, in denen Sie auch anlanden können.

Zusätzlich können Sie sich in einer zweiten Ebene auch die Elbkilometrierung anzeigen lassen, wenn Sie diese Ebene mit der Maus anklicken.

Die Kartendarstellung finden Sie unter
https://drive.google.com/open?id=180...m8&usp=sharing


...


Gruß Torben
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  #15  
Alt 30.08.2016, 18:06
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pit55 pit55 ist offline
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Moin Torben
Vielen Dank für die Mühe
Ich weiss da ja wo man anlanden darf,das ganze ist doch für auswärtige undurchsichtig,das auf einer Bundeswasserstrasse auf 110 km kein Hinweis zu finden ist hier ist es verboten anzulanden stört mich dabei
Denn doch mal ehrlich wer erkundigt sich umfassend vorher,schönes Wetter urlaub und los gehts,würde dann wenigstens in den Marinas ein Hinweisschild stehen,oder alle 10 km ein Hinweis würden nicht soviele darauf reinfallen
Es steht ja sogar in Elvis nix drin,viel weiter wird wohl kaum einer schauen
Das ist so als wenn 110 km Bundesstrasse nicht ausgeschildert sind,und alle 2km ist ein Gebot was zur Strafe wird
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Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #16  
Alt 30.08.2016, 20:24
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Ich hatte kurz vor Dir die gleichen Gedanken, bin nach Wittenberge gefahren und hab mich vorher über das Revier schlau gemacht.
Habe dabei festgestellt, dass ich an die gewünschten Infos nicht rankomme, dann habe ich Deinen Beitrag einfach mal als Anlass genommen, nachzuhaken.

Gruß Torben
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  #17  
Alt 31.08.2016, 13:44
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Zitat:
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wie sieht das rechtlich aus wenn man ein Ticket bekommt?
Hat keiner gemerkt das die km verkehrt rum waren





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Geändert von pit55 (31.08.2016 um 17:16 Uhr) Grund: KM geändert
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  #18  
Alt 22.04.2019, 10:56
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Hallo Ihr Naturliebhaber...
gibt es solche Informationen und ggf. ne Karte auch für die MV Elbseite?
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Viele Grüße
Uwe

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  #19  
Alt 23.04.2019, 09:05
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Naturliebhaber...
gibt es solche Informationen und ggf. ne Karte auch für die MV Elbseite?
Moin
Ist doch auf der Karte auch drauf,sind wesentlich weniger Stellen wo du anlanden darfst
Gruss Peter aus Lüneburg

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Gruss aus Lüneburg von Peter
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  #20  
Alt 23.04.2019, 11:03
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Zitat:
Zitat von pit55 Beitrag anzeigen
Moin
Ist doch auf der Karte auch drauf,sind wesentlich weniger Stellen wo du anlanden darfst
Gruss Peter aus Lüneburg

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Gegenüber von Radegast (elbkm 555 ff.) ist nichts eingezeichnet, da sich die Karte auf Niedersachsen beschränkt.
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Viele Grüße
Uwe

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Alt 23.04.2019, 11:41
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Gegenüber von Radegast (elbkm 555 ff.) ist nichts eingezeichnet, da sich die Karte auf Niedersachsen beschränkt.


Moin
Stimmt,in MV bei den Biosphärenreservat hab ich auch keine Karten gefunden


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  #22  
Alt 23.04.2019, 12:59
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Habe heute diesbezüglich den DMYV angeschrieben. Zitat: "Derartige Informationen liegen uns hier in Duisburg nicht vor."
Also wenn die dort schon nicht darüber Bescheid wissen
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Alt 23.05.2019, 06:54
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Standard Niedersachsen

Moin Ihr Elbe-Liebhaber,
bezüglich dieser ganzen undurchsichtigen Natura 2000 Materie habe ich mal alle relevanten Ämter angeschrieben (außer Sachsen) und mehr oder weniger aussagekräftige Antworten erhalten, mit denen ich Euch hier aufschlauen möchte.
@Mods: vielleicht kann dieser Strang hier integriert werden, da es sich um dasselbe Thema handelt. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=284522

Um es gleich vorweg zu nehmen: Niedersachsen ist im Bezug auf Anlandebereiche das Schlaraffenland der Elbtalaue.

Diese Karte hier ist Stand der Dinge und an den kleinen Strichen erkennt man sogar die einzelnen Buhnen.
https://www.elbtalaue.niedersachsen....ort-53770.html

Fazit: alle roten Bereiche sind Erholungsbereiche und dürfen von Land aus betreten werden und von Wassersportfahrzeugen angelandet werden.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Elbe_NDS Anlandebereiche_Sportbootfahrer_Stand_180409.pdf (856,2 KB, 70x aufgerufen)
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Standard Mecklenburg-Vorpommern

Aus MV bekam ich diese Antwort:

"vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Anlage sowie über diesen Link erhalten Sie folgende Informationen:
https://www.elbetal-mv.de/biosphaerenreservat/gesetzliche-grundlagen/allgemeinverfuegungen.html zu den Anladebereichen.

Direkte Anlandebereiche haben wir nicht definiert; nur die Bootsanlegestellen sind zum Anlanden erlaubt - diese sind als Anlage oder unter dem Punkt der Allgemeinverfügung zu den Erholungsbereichen aufgeführt."

Als Anhang habe ich hier die mir zugesandten Karten mit den "Anlandebereichen" angehängt.

Fazit: Kaum Anladebereiche definiert, an die sich jedoch kaum niemand hält. So zumindest meine Beobachtung von letztem Wochenende.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	MV 01.jpg
Hits:	61
Größe:	87,7 KB
ID:	841074   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	MV 02.jpg
Hits:	55
Größe:	110,3 KB
ID:	841075   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	mv 03.jpg
Hits:	56
Größe:	105,2 KB
ID:	841076  

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	mv 04.jpg
Hits:	50
Größe:	105,0 KB
ID:	841077   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	mv 05.jpg
Hits:	63
Größe:	120,2 KB
ID:	841078  
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Allgemeinverfuegung-Erholungsbereiche.pdf (1,30 MB, 73x aufgerufen)
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Viele Grüße
Uwe

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Alt 23.05.2019, 07:12
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Standard Brandenburg

Noch schmaler wird es in Brandenburg.
Auch hier eine aussagekräftige Antwort:

"Wir sind gerade dabei die Wassersportinfrastruktur an der Elbe zu entwickeln. Derzeit gibt es einen Kanurastplatz an der „Alten Fischerbuhne Rühstädt“ (Elbkilometer 438,5), der bereits wasserseitig ausgeschildert ist. Dort gibt es eine Hütte, außerdem sind biwakieren und Feuermachen erlaubt. Derzeit planen wir weitere Biwakplätze dieser Art.
Anbei sende ich Ihnen eine Karte vom NSG Wittenberge-Rühstädter Elbniederung. Darin sind die Flächen markiert, in denen anlanden von Seiten des NSG zulässig ist (blaue Zickzack-Linie).
Für die NSG, die stromabwärts folgen, gibt es derzeit keine Verordnungen oder Karten, wo diese Dinge offiziell geregelt sind."
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Brandenburg.jpg
Hits:	83
Größe:	107,9 KB
ID:	841081  
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