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Fahrrinne und oder Fahrwasser
Schönen guten Tag,
ich freue mich hiermit meinen ersten Beitrag in einem Forum zu verfassen. Sollte ich dabei fehler gemacht haben sind diese bitte zu Entschuldigen. Ich bin gerade dabei für den Bootsführerschein Bereich Binnenschiffahrt zu lernen und stelle mir gerade die Frage (ich wohne in der Nähe des Rheins) ob es für das Fahrwasser und auch für die Fahrrinne auf dem Rhein diese Zeichen wie beispielsweise Tonnen oder Schwimmstangen gibt, wenn ja wie ich denn dann Fahrwasser von Fahrrinne unterscheiden kann und wenn die Fahrrinne durch eine rote oder grüne Tonne markiert ist darf ich dann beispielsweise mit meinem Boot oder auch Jetski die Fahrrinne überqueren und beispielsweise auch an einem Ufer am Rhein anlegen. Kann mir jemand diese Fragen beantworten ich würde mich sehr darüber freuen und bedanke mich jetzt schon einmal dafür |
#2
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Zitat:
natürlich kann man queren und auch außerhalb festmachen... nur wozu...? |
#3
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Naja, ich würde da mal in die BinnSchStrO schauen. Un da findet man im Ersten Teil, Kapitel 1, § 1.01 unter Punkt 36 und 37 die passenden Begriffsbestimmung für "Fahrwasser" und "Fahrrinne".
Pauschal gesagt: Das Fahrwasser ist in der Regel die gesamte Wasserfläche, und die Fahrrine ist ein, mit Zeichen kenntlich gemachter, Teil davon. Und wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Gruß Mirko
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#4
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Hallo Sandra, ich habe keine Ahnung vom Rhein, aber: Willkommen im Forum
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#5
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Mensch Reinhard, das Du aber auch immer so „subtil“ sein musst!
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Gruß Mirko |
#6
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Hallo CaptainCaptain,
Mirko hat ja die passende Beschreibung schon aus der BinnenSchStrO rausgefischt (auch wenn die BinnenSchStrO formell auf dem Rhein keine Gültigkeit hat sondern die RheinSchPolV) Grundsätzlich darfst du auf dem Rhein überall fahren, es sei denn, die Wasserfläche ist ausdrücklich gesperrt. Alle Flächen, die du befahren darfst, bilden das Fahrwasser. Dieses ist nicht speziell bezeichnet, da es ja schiffsabhängig ist, ob du dort fahren kannst oder nicht (Tiefgang) Die Fahrrinne ist am Rhein nur dort durch Tonnen oder Stangen bezeichnet, wo es Fehlbreiten oder Abweichungen vom normalen Verlauf erfordern. Der normale Verlauf am Rhein ist das mittlere Stromdrittel. In der Fahrrinne ist, abhängig vom Wasserstand (google mal GIW/gleichwertiger Wasserstand), eine bestimmte Wassertiefe garantiert und darf selbstverständlich von allen Wasserfahrzeugen befahren werden. Als Bereiche außerhalb des Fahrwassers gelten formell übrigens auch die Flächen, die mit rot-weißen oder grün-weißen Stangen oder Tonnen gekennzeichnet sind. Also nicht zwischen diesen und dem Ufer durchfahren, sonst sitzt du schnell auf... Zum Thema Jetski musst du auf dem Rhein folgendes beachten: Außerhalb der markierten Jetski-Strecken darfst du nur auf Streckenfahrt mit klarem "Geradeauskurs" fahren. Schlangenlinien oder Piruetten sind nicht erlaubt und werden durch die WSP auch gerne mal geahndet. Hierzu zählt auch der Wechsel der Fahrwasserseite, soweit dies nicht dem allgemeinen Schifffahrtsverlauf entspricht oder dem Anlaufen eines Liegeplatzes dient. Gruß Wolfgang
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#7
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Hallo,
Zitat:
Wichtig zum Verständnis: Fahrrinne Binnen = Fahrwasser See. Bis dann Dominic |
#8
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Zitat:
deswegen auch mein Zusatz "formell". Das ganze einem "Neuling" zu erklären führt aus meiner Erfahrung schnell zu kollosalen Fehleinschätzungen. Aber grundsätzlich hast du natürlich recht. |
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