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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.06.2021, 18:47
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Standard Neue Zollregeln z.B. bei Ersatzteilebestellungen aus Drittländern ab 1.Juli 2021

Ich habe folgender Hinweis bei Motor Talk gesehen und mit Genehmigung des Verfassers hier rein kopiert.




Hallo zusammen,

folgender Hinweis, da von den Beiträgen ausgehend der Eine oder andere hier durchaus schon Teile oder Zubehör im Ausland bestellt hat (Stichwort Aliexpress ):

Ab 01.07.2021 entfällt die Freigrenze von ~22€ bei Warensendungen aus Drittländern (z.B. USA, Großbritannien, China).

D.h., dass für praktisch jede solche Sendung Einfuhrabgaben zu entrichten sein werden.

Quelle und nähere Informationen: www.zoll.de (angezeigter Link ist gekürzt)

Durch diese Einfuhrabgaben in Verbindung mit ggf. einem Service-Zuschlag des transportierenden Unternehmens werden solche Bestellungen in Zukunft wohl in vielen Fällen finanziell uninteressant sein. Siehe auch das Rechenbeispiel auf der verlinkten Seite des Zolls, wo so aus einer Bestellung für 10€ nun eine Gesamtsumme von 16,90€ entstehen könnte (abhängig vom Service-Zuschlag).

Die Deutsche Post weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass bereits Bestellungen aus der Zeit VORHER steuerpflichtig sind, sofern sie erst nach dem 1. Juli in Deutschland eintreffen.

Die Deutsche Post erhebt nach eigenen Angaben ab Juli eine Auslagenpauschale von 6€/Sendung für die oben beschriebene Zollabwicklung.

Gruß
NoGolf

Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/neue...-t7109798.html
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #2  
Alt 22.06.2021, 14:43
YvonneP YvonneP ist offline
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Hi,
hier muss allerdings noch etwas differenziert werden. Die Einfuhrabgaben sind zu trennen in Zoll und EUST (Einfuhrumsatzsteuer).

Alte Regelung:
bis 22 EUR Sachwert: Zoll = 0 EUR / EUST = 0 EUR
22-150 EUR Sachwert: Zoll = 0 EUR / EUST-Pflichtig (Prozentsatz je nach Art der Waren, meistens 19 %)

Neue Regelungen:
0 - 150 EUR Sachwert: Zoll = 0 EUR / EUST-Pflichtig (Prozentsatz je nach Art der Waren, meistens 19 %)

Der Hauptkostentreiber werden die Servicepauschalen der Paketdienste etc. sein. Manche Plattformen im Internet (Joom z.B.) kalkulieren anscheinend die EUST schon als MWST in ihre Preise ein uns sagen:

"Ab 1. Juli 2021 ändern sich die Regeln zur Erhebung der MwSt., und diese Steuer wird in den Artikelpreisen bei Joom enthalten sein. Das bedeutet, dass du beim Erhalt deiner Bestellung keine MwSt. zahlen musst."

Ob das dann so funktioniert, wird man dann sehen, denn je nach Deklaration der Sendung ist so der Sachwert einfach nur erhöht was wiederum zu einem höheren Abgabenwert führt.

Gruß
Yvonne
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  #3  
Alt 22.06.2021, 15:27
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Succes_Falcon Succes_Falcon ist offline
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Hallo Yvonne,
du scheinst dich mit dem Thema gut auszukennen. Ändern sich auch die Regeln innerhalb der EU?
Ich möchte eine Einspritzpumpe in Holland kaufen. Das Angebot ist ohne MwSt. Wie wird die EUST in Deutschland geregelt? Muss ich die Lieferung dem Finanzamt melden, oder wie ist das Prozedere?

Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
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  #4  
Alt 22.06.2021, 15:33
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von Succes_Falcon Beitrag anzeigen
Hallo Yvonne,
du scheinst dich mit dem Thema gut auszukennen. Ändern sich auch die Regeln innerhalb der EU?
Ich möchte eine Einspritzpumpe in Holland kaufen. Das Angebot ist ohne MwSt. Wie wird die EUST in Deutschland geregelt? Muss ich die Lieferung dem Finanzamt melden, oder wie ist das Prozedere?

Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
Das darf und wird dir der Händler so gar nicht verkaufen. Selbst an Gewerbetreibende wird die MwSt fällig (Vorsteuerabzug). Ausnahme sind besondere UST Nummern die dich explizit als Exporteur ausweisen.
Ansonsten schreibe mir eine PN, da würde ich dann auch bestellen ��
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Gruß Holger

Geändert von waterfront (22.06.2021 um 15:39 Uhr)
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  #5  
Alt 22.06.2021, 15:52
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Succes_Falcon Beitrag anzeigen
Hallo Yvonne,
du scheinst dich mit dem Thema gut auszukennen. Ändern sich auch die Regeln innerhalb der EU?
Ich möchte eine Einspritzpumpe in Holland kaufen. Das Angebot ist ohne MwSt. Wie wird die EUST in Deutschland geregelt? Muss ich die Lieferung dem Finanzamt melden, oder wie ist das Prozedere?

Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
Holland ist EU da ändert sich nichts,
die Mehrwertsteuer wird beim Kauf in NL einkassiert
anmelden mußt du da nichts
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #6  
Alt 22.06.2021, 15:53
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Stimmt nicht ganz, an Endverbraucher darf der NL Händler nicht netto verkaufen, da muß immer die NL MwSt. im Kaufpreis mit drin sein.
Als Gewerbetreibender mit gültiger Umsatzsteuernummer kann ich bei einem Händler aus der EU im sog. innergemeinschaftlichen Erwerb netto ohne MwSt. kaufen, muß aber eine entsprechende Monats- 3-Monats oder Jahresanmeldung abgeben, in der die MwSt. des Inlandes abzuführen ist (die dann gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehbar ist, merkwürdige Regelung).
Nur bei "fabrikneuen" (das ist genauer definiert) Fahrzeugen bekommt der Endverbraucher eine Nettorechnung und muß die MwSt. im Ankunftsland bezahlen. Das gilt für Autos und Boote, außerdem für Flugzeuge (die ja nur der Herr Merz öfter mal kauft).
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Gruß Thomas
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  #7  
Alt 22.06.2021, 23:35
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Ab 1.7. muss der holländische Händler statt der holländischen MwSt. von 21% bei Lieferung nach Deutschland die deutsche MwSt. von 19% kassieren und abführen und umgekehrt. Sich aus D Zeugs ans Boot in NL liefern lassen wird also teurer.
Gruß,

Jörg
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  #8  
Alt 23.06.2021, 07:32
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Chili Chili ist offline
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In der vorletzten c't gab es auch einen ausführlichen Artikel dazu. Von den billigen China-Komponenten haben andere als die Bootsbranche noch viel mehr profitiert.
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  #9  
Alt 23.06.2021, 08:26
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hilgoli hilgoli ist offline
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Das ist dann wohl ein Alibaba. Schutzgesetz………. Und damit wohl auch sinnvoll
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Gruß Olli
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  #10  
Alt 23.06.2021, 12:26
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Ab 1.7. muss der holländische Händler statt der holländischen MwSt. von 21% bei Lieferung nach Deutschland die deutsche MwSt. von 19% kassieren und abführen und umgekehrt. Sich aus D Zeugs ans Boot in NL liefern lassen wird also teurer.
Häh? Wo kann man das denn nachlesen ??
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  #11  
Alt 23.06.2021, 12:34
SeaSprite SeaSprite ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
In der vorletzten c't gab es auch einen ausführlichen Artikel dazu. Von den billigen China-Komponenten haben andere als die Bootsbranche noch viel mehr profitiert.
Meinst Du vielleicht die Autoindustrie ? Bosch ? Siemens ? Sowie Stiehl, Zündapp, Grundig, Kreidler, Sachs etc ? Die ganzen deutschen Markennamen die jetzt dem freundlichen China-Mann gehören?
Ja da wird es jetzt ein Suchen nach Lücken oder Ausnahmen geben.
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Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #12  
Alt 23.06.2021, 13:00
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Zitat:
Zitat von Emsländer Beitrag anzeigen
Häh? Wo kann man das denn nachlesen ??
Ich schätze mal er bezieht sich auf diese Regelung, aber die gibt es ja schon länger.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versandhandelsregelung
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  #13  
Alt 23.06.2021, 13:20
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Zitat:
Zitat von Emsländer Beitrag anzeigen
Häh? Wo kann man das denn nachlesen ??
Hier: PDF-Dokument
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  #14  
Alt 23.06.2021, 13:25
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Kurz gesagt: Bisher war für die Bestimmung des anzuwendenden MwSt.-Satzes im Warenfernabsatz das Abgangsland der Sendung maßgebend, solange bestimmte Umsatzschwellen nicht überschritten wurden. Wurde die Schwelle überschritten musste die MwSt. im Empfängerland angemeldet und abgeführt werden. Diese Schwellen waren so hoch, dass sie für die meisten kleineren Händler nicht zutrafen.
Ab 1.7. ist die Schwelle nicht mehr pro Land gegeben, sondern für alle EU-Länder zusammen auf 10.000 Euro pro Jahr festgesetzt. Zum Ausgleich wird ein neues Verfahren ("One Stop Shop" OSS) eingeführt, so dass die Anmeldung für alle Länder über eine zentrale Stelle passiert.
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  #15  
Alt 23.06.2021, 13:26
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich habe folgender Hinweis bei Motor Talk gesehen und mit Genehmigung des Verfassers hier rein kopiert.




Hallo zusammen,

folgender Hinweis, da von den Beiträgen ausgehend der Eine oder andere hier durchaus schon Teile oder Zubehör im Ausland bestellt hat (Stichwort Aliexpress ):

Ab 01.07.2021 entfällt die Freigrenze von ~22€ bei Warensendungen aus Drittländern (z.B. USA, Großbritannien, China).

D.h., dass für praktisch jede solche Sendung Einfuhrabgaben zu entrichten sein werden.

Quelle und nähere Informationen: www.zoll.de (angezeigter Link ist gekürzt)

Durch diese Einfuhrabgaben in Verbindung mit ggf. einem Service-Zuschlag des transportierenden Unternehmens werden solche Bestellungen in Zukunft wohl in vielen Fällen finanziell uninteressant sein. Siehe auch das Rechenbeispiel auf der verlinkten Seite des Zolls, wo so aus einer Bestellung für 10€ nun eine Gesamtsumme von 16,90€ entstehen könnte (abhängig vom Service-Zuschlag).

Die Deutsche Post weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass bereits Bestellungen aus der Zeit VORHER steuerpflichtig sind, sofern sie erst nach dem 1. Juli in Deutschland eintreffen.

Die Deutsche Post erhebt nach eigenen Angaben ab Juli eine Auslagenpauschale von 6€/Sendung für die oben beschriebene Zollabwicklung.

Gruß
NoGolf

Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/neue...-t7109798.html
wird eh schon zeit da zuvor war das ein unlauterer Wetbewerb
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LG. Hans
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  #16  
Alt 23.06.2021, 14:11
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Kurz gesagt: (..) solange bestimmte Umsatzschwellen nicht überschritten wurden. Wurde die Schwelle überschritten musste die MwSt. im Empfängerland angemeldet und abgeführt werden. Diese Schwellen waren so hoch, dass sie für die meisten kleineren Händler nicht zutrafen.
Ab 1.7. ist die Schwelle nicht mehr pro Land gegeben, sondern für alle EU-Länder zusammen auf 10.000 Euro pro Jahr festgesetzt. (...)
sog. Erwerbsschwelle

ok, ich hatte im ersten Schreck vermutet, dass die komplett weggefallen waren. In der letzten Zeit andere Sachen um die Ohren gehabt.

Aber auf jeden Fall Danke für die perfekte Quelle.
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  #17  
Alt 23.06.2021, 15:58
nene nene ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen

Die Deutsche Post weist in einer Pressemeldung darauf hin, dass bereits Bestellungen aus der Zeit VORHER steuerpflichtig sind, sofern sie erst nach dem 1. Juli in Deutschland eintreffen.

Die Deutsche Post erhebt nach eigenen Angaben ab Juli eine Auslagenpauschale von 6€/Sendung für die oben beschriebene Zollabwicklung.

Gruß
NoGolf

Quelle: https://www.motor-talk.de/forum/neue...-t7109798.html
[/I]

Wird sich rausstellen ob das dann bezahlt werden muss. Außer man beauftragt natürlich die Post damit.
Verzollen darf man auch selber beim Amt.
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  #18  
Alt 23.06.2021, 16:49
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Ich denke da jetzt grade an den ganzen Elektronikkram von eBay, Aladin und Alibaba aus China. Da hat man ja interessante Baugruppen für teilweise 1-2€ inklusive Porto bekommen.
Wenn da jetzt auf jede graue Tüte noch 6€ Bearbeitung kommen wird das teuer, die Steuern fallen da nicht auf.
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Gruß
Jörg
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  #19  
Alt 23.06.2021, 17:13
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Der Vorteil für den Zoll, keine Stichproben mehr bei China-importen, die meist falsch deklariert waren...
Viele Waren werden dann, da nicht konform oder Plagiate, komplett retour gehen...
Nachteil für den Zoll und den Verbraucher: bei den Massen an Sendungen, werden die Laufzeiten erheblich länger....,
Der komplette China-Versand wird nur noch über "german-warehouse" & Co. laufen, da ist dann aber die Auswahl erheblich geringer....
__________________
gregor

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