boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 171Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 171
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 23.01.2020, 09:22
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.957
Boot: Hoffentlich das Letzte
2.994 Danke in 1.079 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



beziehst Du Dich dabei auf die ENI-bzw. IMO-Nummer? Von der Aussendung davon sind nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeuge explizit befreit (BinSchStrO bzw. RheinSchPV §4.07 Nr. 7), zusätzlich sind für diese neben Inland-AIS auch Class A und Class B nach IMO explizit zugelassen.

lg, justme
Auf die Bootsnummer der Berufer am Heck. Müsste ENI sein. Als das AIS auf dem Rhein Vorschrift für die Berufsschifffahrt wurde, stand im Entwurfspapier explizit die Übermittlung dieser Nummer im Datensatz. Damit waren wir draussen. Ich hab mich dann nicht mehr darum gekümmert und mich mit Bestandsschutz beruhigt. Falls dasThema final geregelt ist umso besser.
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 23.01.2020, 09:37
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.190
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.723 Danke in 1.430 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Auf die Bootsnummer der Berufer am Heck. Müsste ENI sein. Als das AIS auf dem Rhein Vorschrift für die Berufsschifffahrt wurde, stand im Entwurfspapier explizit die Übermittlung dieser Nummer im Datensatz. Damit waren wir draussen. Ich hab mich dann nicht mehr darum gekümmert und mich mit Bestandsschutz beruhigt. Falls dasThema final geregelt ist umso besser.
ja, das ist bei Binnenschiffen die ENI-Nummer. Die steht auch explizit als zu übermittelnder Bestandteil des Datensatzes immer noch drin, aber halt mit einer ebenso expliziten Ausnahme für Kleinfahrzeuge, die eine solche nicht haben, im Gegensatz zu dem Radarparagraphen...

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 23.01.2020, 10:00
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.676
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Moin zusammen,
ich hab ja interessiert mitgelesen - nur nicht so wirklich was verstanden ….
für den Laien wie mich, was Radar betrifft, wird das immer mehr der "gordische Knoten".
Benötigt man nun nen "Radarschein" wenn eine solche Anlage an Bord ist, oder nicht?
gilt das für alle Radaranlagen, oder nur für die der Berufsschifffahrt?

Einfach "nur" die WaschPo fragen, halte ich für nicht besonders effektiv, da die anscheinend (und aus eigener Erfahrung) auch nicht alles wissen und gerne mal "aus dem Bauch raus ihre Entscheidungen treffen ….
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 23.01.2020, 10:06
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Moin zusammen,
ich hab ja interessiert mitgelesen - nur nicht so wirklich was verstanden ….
für den Laien wie mich, was Radar betrifft, wird das immer mehr der "gordische Knoten".
Benötigt man nun nen "Radarschein" wenn eine solche Anlage an Bord ist, oder nicht?
gilt das für alle Radaranlagen, oder nur für die der Berufsschifffahrt?

Einfach "nur" die WaschPo fragen, halte ich für nicht besonders effektiv, da die anscheinend (und aus eigener Erfahrung) auch nicht alles wissen und gerne mal "aus dem Bauch raus ihre Entscheidungen treffen ….
ganz einfach ….

Für deine auf dem Sportboot befindliche Radaranlage die nicht den Zulassungen der Binnenschifffahrtstraßenordnung entspricht benötigst du keinen Schein… darfst diese aber nur nutzen wenn du auch ohne Radar fahren darfst also nur bei schönem Wetter Tagsüber... darfst diese also nicht als Hilfsmittel bei einer Nachtfahrt oder unsichtigem Wetter nutzen....

dies gilt natürlich Binnen

Radaranlagen die nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung zugelassen sind (wird man wohl keine auf einem Sportboot finden), müssen von jemandem mit Patent bedient werden.
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 23.01.2020, 10:09
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.457
Boot: Bolger Micro und andere
4.144 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ganz einfach ….

Für deine auf dem Sportboot befindliche Radaranlage die nicht den Zulassungen der Binnenschifffahrtstrassenordnung entspricht benötigst du keinen Schein… darfst diese aber nur nutzen wenn du auch ohne Radar fahren darfst also nur bei schönem Wetter Tagsüber... darfst diese also nicht als Hilfsmittel bei einer Nachtfahrt oder unsichtigem Wetter nutzen....

dies gilt natürlich Binnen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge


1.Ein Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn sich eine Person, die neben dem für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke erforderlichen Befähigungszeugnis ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt, und eine zweite Person, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahrt hinreichend vertraut ist, ständig im Steuerhaus aufhalten. Wenn in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass das Fahrzeug über einen Radareinmannsteuerstand verfügt, muss sich die zweite Person nicht ständig im Steuerhaus aufhalten.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 23.01.2020, 10:11
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Die bisherige vertretende Meinung, von der ich auch glaube sie ist richtig, besagt auf nicht Ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen benötigt man kein Radarpattent. Du kannst dann das Radar zusätzlich, zum Spaß oder was auch immer laufen lassen aber eben keine Radarfahrt machen. Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigen Wetter, bei der du Radar nutzten must oder einen Liegeplatz aufsuchen Must. Bei einer Radarfahrt (binnen) benötigst du eine dafür zugelassene Anlage mit Wendeanzeige, zwei Funkgeräte, Radarpatent und auch den größeren Führerschein. Ein typisches Spirtboot Radar von Navico oder Raymarine erfüllen das alles nicht

Die Aussage von Billi ist weitestgehend ok, nur die Sache mit Tagsüber und Dunkelheit stimmt nicht. Dunkelheit ist kein umsichtiges Wetter! Bei Dunkelheit darf jeder, ob mit oder ohne Radar fahren. Zugelassene Beleuchtung natürlich vorausgesetzt.
__________________
Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 23.01.2020, 10:16
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge


1.Ein Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn sich eine Person, die neben dem für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke erforderlichen Befähigungszeugnis ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt, und eine zweite Person, die mit der Verwendung von Radar in der Schifffahrt hinreichend vertraut ist, ständig im Steuerhaus aufhalten. Wenn in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt ist, dass das Fahrzeug über einen Radareinmannsteuerstand verfügt, muss sich die zweite Person nicht ständig im Steuerhaus aufhalten.
hier muss man erst mal die Ausrüstung mit Radar sehen...

also ein Schiff das Mit Radar ausgerüstet ist, muss ja bestimmte Bedingungen erfüllen sonst ist es nicht mit Radar ausgerüstet...

im Prinzip ist ein Sportboot daher nicht mit Radar sondern mit einem Spielzeug ausgerüstet... das die selbe Funktion hat...

daher weder Nachtfahrt noch unsichtiges Wetter erlaubt...
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 23.01.2020, 10:18
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen

Die Aussage von Billi ist weitestgehend ok, nur die Sache mit Tagsüber und Dunkelheit stimmt nicht. Dunkelheit ist kein umsichtiges Wetter! Bei Dunkelheit darf jeder, ob mit oder ohne Radar fahren. Zugelassene Beleuchtung natürlich vorausgesetzt.
klar darf man bei Dunkelheit fahren … nur halt das Radargerät nicht einschalten...

vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 23.01.2020, 10:21
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Ok, da hast du wirklich unklar ausgedrückt, las sich grade so, Sportboot darf keine Nachtfahrt machen.
Aber warum muss das Radar dann nachts aus? Natürlich muss ich aufs Wasser schauen und nicht einfach nach Radar fahren, aber mitlaufen darf es doch trotzdem.
__________________
Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 23.01.2020, 10:22
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.457
Boot: Bolger Micro und andere
4.144 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Na, der Wortlaut ist ziemlich eindeutig. Das Fahrzeug darf nur mit Radar fahren, wenn....
Alles andere wäre eine einschränkende Auslegung, die zwar Sinn macht, aber von der man nicht weiß, ob es die anderen auch so sehen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 23.01.2020, 10:22
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.190
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.723 Danke in 1.430 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Das dachte ich bisher auch, bin aber zwischenzeitlich ins Grübel gekommen wegen

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge

ins Grübeln gekommen bin ich auch, aber nicht wegen dieses Paragraphen der BinSchStrO (der steht schließlich im Abschnitt VI "Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar"), sondern schon wegen §4.06 Nr. 1:

Zitat:
Ein Fahrzeug darf nur dann Radar benutzen, wenn
a) es mit einem Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs nach Artikel 7.06 ES-TRIN ausgerüstet ist; dabei müssen die Geräte in gutem Betriebszustand sein und einem von der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Stelle oder von den zuständigen Behörden eines anderen Rheinuferstaates oder Belgiens zugelassenen schiffssicherheitstechnischen Baumuster entsprechen; eine nicht frei fahrende Fähre braucht jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein,
b) sich an Bord eine Person befindet, die ein Patent nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten auf den Bundeswasserstraßen außerhalb des Rheins oder ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gleichwertig anerkanntes und im Verkehrsblatt bekannt gemachtes Radarzeugnis besitzt.

Ein Kleinfahrzeug muss außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein. Unbeschadet des § 1.09 Nummer 3 kann jedoch am Tag bei guter Sicht abweichend von Satz 1 Buchstabe b Radar zu Ausbildungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine Person nach Satz 1 Buchstabe b nicht an Bord befindet.
Da steht (im Gegensatz zum AIS-Paragraphen §4.07) keine Ausnahmeregelung für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe, die es denen erlauben würde, andere als nach ES-TRIN für Binnen zugelassene Radaranlagen zu nutzen - nur die Radarpatentpflicht wird zu Ausbildungszwecken bei Nicht-Vorliegen von unsichtigem Wetter aufgehoben (allerdings steht da auch nirgends was davon, daß keine andere Radaranlage verbaut sein darf, nur die Nutzung wird nicht gestattet).

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 23.01.2020, 10:25
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
__________________
Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 23.01.2020, 10:31
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.190
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.723 Danke in 1.430 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
stimmt, wir haben Kleinfahrzeuge, alelrdings stehen diese zum Einen extra nochmal erwähnt (im letzten Satz, der die Ausrüstung mit Funk vorschreibt), woraus man durchaus bereits schließen könnte, daß diese in den vorhergehenden Sätzen mit einbezogen sein sollten, zum Anderen heißt es aber bereits in §1.01 BinSchStrO
Zitat:
In dieser Verordnung gelten als:

1. „Fahrzeug”:
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
Das ganze Thema klingt für mich auch nach einer der Stellen, an denen die BinSchStrO nicht sauber schlüssig aufgebaut ist - halt ein über die Jahre gewachsenes und erweitertes Dokument, bei dem nie eine komplette Neufassung erstellt wurde...

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 23.01.2020, 10:33
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.
dann musst weiter oben lesen...
Begriffserklärung...


„Fahrzeug”:

ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;

wenn man es wörtlich nimmt sind die anlagen verboten...
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 23.01.2020, 10:34
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.457
Boot: Bolger Micro und andere
4.144 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn du jetzt den Wortlaut wirklich so wörtlich nimmst, der Text fängt an mit „Ein Fahrzeug....“ . Ab dieser Stelle Interessiert uns das schon nicht mehr, wir haben Kleinfahrzeuge.

Das zieht nicht, weil sonst

....
"Ein Kleinfahrzeug muss außerdem ...."

keinen Sinn macht.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 23.01.2020, 10:34
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

§ 1.01 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als:

1."Fahrzeug":
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 23.01.2020, 10:35
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

ups - da waren ander schneller
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 23.01.2020, 10:38
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Ich hatte deinen Teil noch nicht gelesen als ich geschrieben hatte, aber da scheint mir wirklich die ganze Verordnung da etwas unschlüssig, die haben wohl mit so einer schnellen Technikaufrüstung nicht gerechnet.
Die Polizei ist bei sowas auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, die wissen auch nicht alles. Bei uns wollte einer die Einbaubescheinigung vom Fachbetieb für das Funkgerät sehen. Er wurde dann von einen älteren Kollegen zurückgepfiffen
.


Da wir ja eh keine Radarfahrt machen dürfen machen wir ja nur Ausbildungsfahrten, dann geht das ja wieder Jemand der Radar zum Spielen hat, hat Funk sowieso schon.
__________________
Gruß
Jörg

Geändert von Der mit dem Boot tanzt (23.01.2020 um 10:44 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 23.01.2020, 10:48
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.457
Boot: Bolger Micro und andere
4.144 Danke in 1.844 Beiträgen
Standard

Das Problem ist, ob ich mit einem Yachtradar Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Binnen fahre, ohne das Gerät auszubauen. Das ist die einzige Frage, die interessiert.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 23.01.2020, 10:51
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Das Problem ist, ob ich mit einem Yachtradar Schwierigkeiten bekommen, wenn ich Binnen fahre, ohne das Gerät auszubauen. Das ist die einzige Frage, die interessiert.
grundsätzlich nein wenn du es ausgeschaltet lässt...
Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 23.01.2020, 10:52
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Radar auf dem Boot .....

Fazit : Wenn wir sehen sie haben Radar an Board und wir sie kontrollieren müssen sie ein Radarpatent haben .
Haben Sie das nicht werden wir ein Bußgeld in Höhe von 900€ verhängen und sie müssen das Radargerät an Ort u Stelle stilllegen .
Es ist unabhängig davon ob sie das Radargerät eingeschaltet hatten oder nicht .

Soweit die Ausssagen der NL Polizei
Hoi so ganz verstehe ich die Diskussion in diesem Strang nicht, die hatten wir vor garnicht langer Zeit schon mal.

Neu ist doch ob sich die Aussage der NL-Polizei halten lässt oder ob das evtl. ein Verständigungsfehler ist.

Da hilft auch kein spekulieren, da müsste man in den Vorschriften/NL nachlesen.

Alles andere ist dürfte doch klar sein.....

bis denne, Rainer
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 23.01.2020, 11:29
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.190
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.723 Danke in 1.430 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Ich hatte deinen Teil noch nicht gelesen als ich geschrieben hatte, aber da scheint mir wirklich die ganze Verordnung da etwas unschlüssig, die haben wohl mit so einer schnellen Technikaufrüstung nicht gerechnet.
Die Polizei ist bei sowas auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, die wissen auch nicht alles. Bei uns wollte einer die Einbaubescheinigung vom Fachbetieb für das Funkgerät sehen. Er wurde dann von einen älteren Kollegen zurückgepfiffen
.


Da wir ja eh keine Radarfahrt machen dürfen machen wir ja nur Ausbildungsfahrten, dann geht das ja wieder Jemand der Radar zum Spielen hat, hat Funk sowieso schon.
und genau da seh ich im Moment noch das Problem - auch zu Ausbildungszwecken, also ohne die Vorraussetzungen für Radarfahrt vorliegen zu haben darf dem Wortlaut dieses Paragraphen nach nur ein für Binnen zugelassenes Radar verwendet werden. Es gibt dafür sogar eine Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog (22.240610, bezieht sich explizit auf §4.06 und nicht auf die Radarfahrt-Paragraphen):
Zitat:
Nicht sicherstellen, dass auf dem Fahrzeug Radar nur nach den genannten Anforderungen benutzt wird (ohne vorschriftsmäßige Ausrüstung)
(Text für TB nach BinSchStrO, RheinSchPV und MoselSchPV sind quasi bedeutungsgleich)

Ich würde für mich persönlich vor dem Hintergrund ein vorhandenes Radargerät, das nicht nach ES-TRIN zugelassen ist binnen sicherheitshalber ausgeschaltet lassen, solange mir nicht jemand eine belastbare Quelle für eine andere Rechtsauffassung zeigen kann... einfach nur um Diskussionen mit Ordnungshütern zu vermeiden.

lg, justme

Geändert von justme (23.01.2020 um 12:33 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 23.01.2020, 11:31
klausim klausim ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.01.2013
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.664
2.553 Danke in 1.208 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Habe das Thema mal abgetrennt und den Titel etwas reißerisch dargestellt


Gruß, Frank.
....danke dafür,....dachte gerade, ich bekomme nen Herzinfarkt............ ist auf der Messe schon eine 1. April Veranstaltung???
__________________
Gruß
Klaus
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 23.01.2020, 11:34
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.740 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Lachshunter ist bestimmt im Zivilen Leben Bildzeitung Reporter, daher kann er das mit den Überschriften
__________________
Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #50  
Alt 23.01.2020, 12:39
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Zitat:

Nicht sicherstellen, dass auf dem Fahrzeug Radar nur nach den genannten Anforderungen benutzt wird (ohne vorschriftsmäßige Ausrüstung)
das würde ja bedeuten, dass die Aussage der NL-Polizei stimmt und auch in D gilt. Bleibt die Frage "wie stellt man sicher" - An/Aus-Knopf, Sicherung raus, verschließbaren "Knebel" in die Leitung einbauen?

bis denne, Rainer
der die Auffassung vertritt dass ein typisches Yachtradar schon aufgrund der recht breiten Radarkeule in engen Fahrwassern, also auch Binnen eher verwirrt und bei sichtigem Wetter ablenkt (Ausnahme Übungszwecke und "zum dran gewöhnen")
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 171Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 171



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Proffessionelles Radar ohne Schnickschnack von JRC, Nachfolger der Radar-1000 smurfi001 Werbeforum 0 03.07.2015 13:13
5PS fahren ohne Führerschein. Strafe? wolferl69 Mittelmeer und seine Reviere 48 31.07.2011 18:46
3,5 PS Schlauchi ohne Schein auf Österreichs Gewässern? evorox Allgemeines zum Boot 4 22.07.2010 08:28
Sportbootführerschein - A-Schein - BR -Schein ugies Allgemeines zum Boot 0 26.09.2004 21:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.