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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#351
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Ich hänge mal das ganze Schreiben an...
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#352
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Hier das Schreiben...
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#353
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Ist das dein Auto, ist das dein Kennzeichen?
Wenn beides mit Ja zu beantworten ist besteht der Titel zu Recht. HR ist nicht mehr der vermeindlich rechtsfreie Raum vergangener Tage. Du hast die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Der Einspruch muß (stichhaltig) begründet werden. Die Frist ist aber schon so gut wie abgelaufen und das wird deshalb nix mehr bringen. Ich empfehle, wie schon oben geschrieben. Zahlen! |
#354
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Na ja , ich glaube nicht das HR ein Abkommen mit Deutschland hat . Es gibt ein paar Länder die das haben . Wie ist der Brief zu dir gekommen , ganz normal oder mit Einschreiben . Wenn ganz normal , dann würde ich abwarten und Tee trinken . Ein Anwalt hat mir nix zusagen , erst wenn was vom Gericht kommt , würde ich mir das Ganze überdenken .
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#355
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Ich finde auf dem schreiben weder im Original noch auf der Übersetztung
einen Gerichtsstempel bzw. einen Beschluss, den Antrag haben sie anscheinend vorbereitet aber abgesegnet scheint dass noch nicht zu sein, oder darf ein Notar in Kroatien etwas beschließen? Es ist leicht reden wenn man selbst nicht betroffen ist, aber irgendwie scheint mir das zu stinken, wenn der Brief nicht nachweislich an dich zugestellt wurde, würde ich auch mal abwarten.
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Beste Grüße Andy |
#356
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Hallo
Ich habe das gleiche in Vodice vor einiger Zeit bekommen. Du kannst das alles nachlesen unter der Rubrik ANWALT KANZLEI KRAFT Es gibt sehr viele wo das passiert ist
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#357
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Machen die das ausschliesslich mit deutschen oder sind da andere Nationen auch von betroffen??? Waere mal sehr interessant wie die Franzosen, Oesterreicher, Belgier, Niederlaender etc.. das so regeln.
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Karnic SL 702 + Suzuki 250PS |
#358
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... die parken nicht falsch ;))
Owi |
#359
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Der kroatischen Presse zufolge sind die Hauptübeltäter die Italiener, die sich in Istrien anscheinend aufführen wie die Eroberer. Die Deutschen spielen da nur eine untergeordnete Rolle. Und so ziemlich alles zum Thema "Knöllchen aus Kroatien" findest Du hier:
https://www.boote-forum.de/showthrea...+Kraft&page=16
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#360
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gibt wohl Skonto ?
Im Schreiben richtig lesen! Das ist kein Skonto sondern die noch anfallenden Gebühren für die Durchführung einer VOLLSTRECKUNG wenn bis zum genannten Termin nicht gezahlt wurde. Es steht -VOLLSTRECKUNG erfolgt: auf alle beweglichen und unbeweglichen Sachen des Schuldners usw. Gültig in HR über 5Jahre ab Ausstellung! Wer Eigentum, Boot,Wohnwagen oder ähnliches von Wert in HR hat, sollte also mit einer Ignorierung des Bescheids vorsichtig umgehen. Er kam ja nicht mit normaler Post sondern per EINSCHREIBEN! Günther Geändert von skitnica (29.04.2016 um 09:44 Uhr) |
#361
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#362
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Das ist Schnee von vorgestern, die Kanzlei Kraft ist aus dem Rennen. Die neue Masche ist seit einiger Zeit der Weg über einen kroatischen Notar, und der kann (anders als in D, wo nur das Gericht einen Mahnbescheid erlassen kann) tatsächlich einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Der ist allerdings (bis jetzt) nur in Kroatien vollstreckbar. Wie skitnica sehr richtig schreibt: "Wer Eigentum, Boot,Wohnwagen oder ähnliches von Wert in HR hat, sollte also mit einer Ignorierung des Bescheids vorsichtig umgehen.
Die Schreiben von RA Kraft konnte man ungelesen in die Tonne klopppen. Gegen den per Einschreiben zugestellten notariellen Bescheid würde ich auf jeden Fall ebenfalls per Einschreiben Einspruch einlegen. Mein Freund Peter hat das so gemacht und danach seit über einem Jahr nichts mehr von der Sache gehört. Er kommt mich übrigens nächste Woche in Kroatien besuchen - mit dem Auto, an dem das Knöllchen war. Sollte er hier verhaftet, standrechtlich erschossen oder das Auto konfisziert werden, werde ich unaufgefordert nachberichten. ()).
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (29.04.2016 um 10:54 Uhr)
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#363
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Zitat:
ich würde erst mal Einspruch einlegen: 1.) ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Parkscheinautomaten funktionieren. Schreibe gleich Zeugen (z. B. Familie) rein, die bezeugen, dass der Automat nicht funktioniert hat. 2.) Such den Überweisungsbeleg/Kontoauszug raus und behaupte, dass du es überwiesen hast. Sie sollen mal nachsehen, auf welchen Strafzettel sie das Geld verbucht haben Wenn Ihnen dann auffällt, dass die Kontonummer auf deinem Überweisungsbeleg/Auszug nicht richtig ist, dann schreibst du hin, dass du aufgrund ihres Hinweises nochmal nachgesehen und dabei festgestellt hast, dass das Geld je zurückgekommen ist. Dann bezahlst du die 119 Kuna auf das richtige Konto und fertig. Wenn du keinen Fehler in deiner Überweisung hattest und auf das Konto, was auf dem Strafzettel gestanden hat, überwiesen hast und es dann zurückgekommen ist. Bist du sowieso raus.
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Viele Grüße Thomas |
#364
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Hallo
bei mir haben sie es in Vodice probiert abzukassieren. https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=203103 In der Zwischenzeit sind 3 Jahre vergangen. Habe so gar ein Ticket vom Amtsgericht Pula erhalten. Auf dieses Ticket habe ich Einspruch eingelegt, das ist aber schon 14 Monate her. Seither nichts mehr gehört. Solche Angelegenheiten sind in der Zwischenzeit so weit gegangen, daß die Botschaften beider Länder involviert sind. Also Einspruch auf ein Ticket einlegen, das kann man über den ADAC machen, der beschäftigt in Kroatien einen Rechtsanwalt. Und danach einfach aussitzen
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#365
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Mal wieder was Neues in Sachen Eintreiben von Parkgebühren. Es beschäftigt die Gerichte immer noch und es gibt ein neues Urteil des Amtsgerichtes in Pula. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hier eine kurze Zusammenfassung eines aktuellen Beitrags aus einer juristischen Fachzeitschrift und des Urteils aus Pula:
Diese Geldforderungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind die Idee von zwei Rechtsanwälten gewesen, die für alle (kommunalen) Parkplatzbetreiber in Kroatien die Forderungen übernommen haben. Die wiederum haben mit einem Notar in Pula zusammengearbeitet, der insgesamt 50.000 (!) Vollstreckungsbeschlüsse gegen deutsche und österreichische Touristen erlassen hat. Das oberste Gericht Kroatiens hat inzwischen aber festgestellt, dass der Notar weder sachlich noch örtlich für Beschlüsse gegen Personen im Ausland zuständig war und die Forderungen nicht hätten beglichen werden müssen. Das hatten nach Aussagen der beiden Rechtsanwälte bis dahin aber bereits ca. 45.000 (!!) Betroffene getan. Daraufhin hat ein weiterer kroatischer Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft für Korruptionsstraftaten Anzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen den Notar und die beiden Anwälte eingereicht. Gegen die verbleibenden 5.000 Betroffenen sind die beiden Rechtsanwälte trotzdem weiter vorgegangen und haben Klage auf Erlass eines Zahlungsbefehls vor dem Amtsgericht in Pula eingereicht. Entscheidungen konnten wegen Überlastung des Gerichts aber noch nicht getroffen werden. Für ca. 90 Prozent der Betroffenen ist das aber auch nicht mehr von Relevanz, weil zwischenzeitlich die dreijährige Verjährungsfrist gem. Art. 229 des kroatischen Obligationsgesetzes eingetreten ist. Die gem. Art 243 mögliche Unterbrechung der Verjährungsfrist durch eine Klage greift nicht mehr, weil diese bereits durch den Erlass des (illegalen) Zahlungsbefehls eingetreten ist und nur drei Monate andauert. Die besondere Höhe der Forderungen ist dadurch entstanden, dass die beiden Rechtsanwälte Nebenkosten für Auslandsermittlungen geltend gemacht haben. Diese besonderen Prozesskosten sind unbegründet, hat das AG Pula mit Beschluss vom 08.01.2019, Az. 11 P1-3/2019 festgestellt. Quelle: DAR 04/2019
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#366
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Danke für die Info. Dazu konkret: mein Freund Peter gehört auch zu den Betroffenen, die (wegen einer nicht bezahlten und im Prinzip zu Recht geforderten Parkgebühr) seit Jahren zunächst von Anwalt Kraft, dann von einem Notar und schließlich per Klage beim Amtsgericht Pula zur Kasse gebeten werden sollten. Mittlerweile hat er ein Urteil vom Amtsgericht Pula bekommen, Tenor: "Die Klage ist dem Grunde nach berechtigt (= Anspruch auf Zahlung der Parkgebühr), es wurde aber der falsche Rechtsweg beschritten (s.o. das, was Mercurius schreibt).
Fazit: Soweit nicht die Verjährung entgegen steht, bleibt abzuwarten, ob die fraglichen Forderungen nun nicht doch auf dem ordentlichen Rechtsweg eingeklagt werden - was sehr fraglich ist, weil nur die eigentlichen Parkgebühren, nicht aber die Nebenkosten einklagbar sein dürften. Ohne Gewähr... ...und ich zahle jedes Ticket sofort, egal ob in Deutschland, USA oder Kroatien. Lieber einmal 20 Kuna oder 3 Dollar als Ärger ohne Ende.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#367
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Knöllchen aus 2012
Es geht weiter, hier mal das Schreiben von Mag. Dr. Tischler aus Ljubljana und auch meine Antwort. Gruss Didi
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Beste Grüße Didip
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#368
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Seltsam. Eine zivilrechtliche Forderung aus Kroatien wird von einem slowenischen Anwalt betrieben und die Zahlung soll auf ein österreichisches Konto erfolgen.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#369
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Offenbar ist der Herr Magister nicht auf dem aktuellen Sachstand. Wie Mercurius oben sehr richtig geschrieben hat und wie auch aus dem Urteil des Amtsgerichts Pula hervorgeht, welches meinem Freund Peter D. Anfang Juni zugestellt wurde, sind die Beschlüsse kroatischer Notare (= spezielles kroatisches Recht) im Ausland gegen Ausländer nicht vollstreckbar, weil nach EU-Recht nur ordentliche Gerichte derartige Beschlüsse bzw. Vollstreckungsbescheide erlassen können.
Update: das Urteil des Amtsgerichts Pula in Sachen PulaParking ./. Peter D. ist inzwischen rechtskräftig. Die Vollstreckungsbescheide kroatischer Notare und auch slowenischer Anwälte kann man also getrost in die Tonne kloppen, genau so wie die seinerzeit von der Anwaltskanzlei Kraft verfassten Zahlungsaufforderungen.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#370
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Vielleicht sollte ein Moderator die zwei existierenden Threeds zusammenführen, wenn das geht. Wäre etwas übersichtlicher.
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Beste Grüße Didip
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#371
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Erledigt
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Beste Grüße Andy
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