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Yachten und Festlieger Spezielles Forum für grössere Boote (nicht trailerbar) und dauerhaft festgemachte Hausboote.

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  #1  
Alt 07.10.2019, 11:15
Benutzerbild von Steephaan
Steephaan Steephaan ist offline
Lieutenant
 
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Standard Neue Yacht bauen lassen - was, wenn Werft insolvent geht?

Moin, Frage zu Modalitäten Schiffsbau.

Wir wollen uns eine neue Yacht bauen lassen in NL, drei Firmen kommen in die nähere Auswahl.

Wie handhabtet Ihr es einst, als Ihr ein neues Schiff in Auftrag gabt?

Was, wenn während der Bauphase die Werft insolvent geht?

Schlosst Ihr irgendwelche Versicherungen in NL diesbezüglich ab?

Wie zahltet Ihr das Schiff?
Jeweils 1/3 vorab, während der Bauphase und den Rest nach Übergabe?

Den in Frage kommenden Werften übermittelte ich meine Fragen natürlich ebenfalls - ich bin aber auch an Euren Erfahrungen interessiert.

Danke Euch.
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  #2  
Alt 07.10.2019, 11:43
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Quest Quest ist offline
Commander
 
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Standard

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=273466

Das kann passieren.
Wir waren der Ansicht alles Richtig gemacht zu haben, da es so üblich ist und wir viele Leute kennen bei denen das so geklappt hat.

Es gibt hier "Spezialisten" die genau wissen wie es richtig geht. Die werden sich sicher noch melden.

Viel Spass. Ein eigenen Boot bauen macht prinzipielle Spass.
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  #3  
Alt 07.10.2019, 12:15
Benutzerbild von Steephaan
Steephaan Steephaan ist offline
Lieutenant
 
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Quest - lieben Dank für Deine Antwort.

Puh, hart...

Um das finanzielle Risiko zu minimieren und aus dem Weg zu gehen, käme ggf. auch ein sehr junges und gebrauchtes Schiff für uns in Frage - 1 bis 2 Jahre alt.

Aber wir finden leider keins, welches unseren Anforderungen entspricht.

Ich beobachte parallel auch den Gebrauchtmarkt - nachdem wir dann alle Infos haben, wägen wir ab, ob wir neu bauen lassen oder doch gebraucht kaufen.
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  #4  
Alt 07.10.2019, 14:07
edjm edjm ist offline
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Als ich vor 7 Jahren meine Vlet habe bauen lassen, hatte ich von der Werft eine Bankgarantie erbeten. Diese Bankgarantie wurde dann von der ABN-Amro ausgestellt. Die genauen Bestimmungen der Bankgarantie habe ich mittlerweile vergessen. Aber der Tenor ging in die Richtung, daß wenn die Bedingungen des (ausführlichen) Vertrages inkl. Terminen für die Fertigstellung des Bootes nicht eingehalten werden, daß dann die Abnahme des Schiffes verweigert und die Bankgarantie gezogen werden kann.

Ich hatte eine sehr honorige Werft gefunden und ein Garantieproblem war nicht entstanden. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Zuvor hatte ich schon Verhandlungen mit einer anderen Werft geführt. Dort fuhr der "Pate" der Werfteigentümer mit einem Bentley vor, er lehnte jegliche Bankgarantie ab. Das war für mich das Signal, nach einer anderen Werft zu suchen.

Viel Glück bei der Gestaltung Deiner Vertragssicherheiten wünscht: edjm.

p.s. Ich hatte einen vereidigten Sachverständigen von HISWA angeheuert, der den Bau begleitet hat. Ein lohnendes Investment. Auch für die Nerven.

Geändert von edjm (07.10.2019 um 14:20 Uhr)
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  #5  
Alt 07.10.2019, 15:24
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Wenn mann ein Postadresse in NL hat, kann mann Kataster eintrag uberlegen.
Zusammen mit ein gutes Kontrakt (alles was bezahlt ist, ist mir, egal ob es schon eingebaut ist) gibt sehr viel sicherheit.

Alternativ:
Garantie uber Notar: Zie zahlen die rechnungen an Notar die das Geld aufbewahrt, wenn dass Schif fertig ist, zahlt er der Werft.
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Rob

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  #6  
Alt 07.10.2019, 15:26
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Zitat:
Zitat von Steephaan Beitrag anzeigen
Ich beobachte parallel auch den Gebrauchtmarkt - nachdem wir dann alle Infos haben, wägen wir ab, ob wir neu bauen lassen oder doch gebraucht kaufen.
Vorteil neubau: Es wird 100% ihres Schiff ....

Wir haben vor 14 Jahre auch diese Wahl gemacht und entguiltig fur Neubau entschlossen.
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  #7  
Alt 07.10.2019, 15:41
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Alternativ:
Garantie uber Notar: Zie zahlen die rechnungen an Notar die das Geld aufbewahrt, wenn dass Schif fertig ist, zahlt er der Werft.
so haben wir das auch gemacht: Verträge hat der Notar aufgesetzt, Zahlung an den Notar, zusätzlich Eintrag im Kataster, so dass der Eigentumsübergang automatisch erfolgte.
Zum Glück alles ohne Probleme.
Gruß Hans
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  #8  
Alt 08.10.2019, 11:10
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Steephaan Steephaan ist offline
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Danke Euch für Eure Nachrichten und Anregungen.
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  #9  
Alt 08.10.2019, 12:01
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Alternativ:
Garantie uber Notar: Zie zahlen die rechnungen an Notar die das Geld aufbewahrt, wenn dass Schif fertig ist, zahlt er der Werft.
so haben wir das auch gemacht: Verträge hat der Notar aufgesetzt, Zahlung an den Notar, zusätzlich Eintrag im Kataster, so dass der Eigentumsübergang automatisch erfolgte.
Zum Glück alles ohne Probleme.
Gruß Hans
Bei solchen Summen macht eine "kleine" Werft sowas?
So ein Bau dauert ja locker ein paar Jahre, da wird die Werft sich doch sperren, das Geld fest einem Notar zu übergeben und damit nicht mehr "arbeiten" zu können?

Wir müssen für unsere Kunden sog. Vertragserfüllungsbürgschaften bei unserer Bank zeichnen lassen. Die Bank bürgt also für das vertragliche Einhalten des Gegenstands.

Vielleicht macht die Werft sowas mit?

Ansonsten muss sowas vertraglich so geregelt sein, dass nie mehr Geld fließt (in Zahlungsschritten) als tatsächlich geleistet wurde (wie bei anderen Handwerkern auch), und dass immer das Halbfertige Gegenstand im Falle von Insolvenz etc. dem Käufer bereits gehört.


Chrischan
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  #10  
Alt 08.10.2019, 12:17
Andiamo1 Andiamo1 ist offline
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Hallo Chrischan,
"unsere" Werft baut im Jahr vielleicht 5 -7 Schiffe mehr nicht. Der Bau dauert ca. 3,4 Monate. Bei uns war die Abwicklung kein Problem.
Gruß Hans
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  #11  
Alt 08.10.2019, 14:23
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1.) Zahlungen, Anzahlungen nur gegen unwiderufbare Bankbürgschaft.

Ab zur Hausbank, die weiss wie sowas geht. Tägliches Geschäft für die.

Wenn der Vertrag der anderen Seite nicht erfüllt wird gibt´s Kohle zurück.

2.) Dann könnte man noch nen Schritt weiter gehen: Ne Bürgschaft für Garantie etc. im Nachgang zu der Auslieferung (5% oder so). Aber das kann man machen, muss man aber nicht (no risk no fun ).
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #12  
Alt 08.10.2019, 15:23
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen

Ansonsten muss sowas vertraglich so geregelt sein, dass nie mehr Geld fließt (in Zahlungsschritten) als tatsächlich geleistet wurde (wie bei anderen Handwerkern auch), und dass immer das Halbfertige Gegenstand im Falle von Insolvenz etc. dem Käufer bereits gehört.

Und dann willst du wirklich ein halb fertiges Schiff abnehmen?
Entweder liefert die Werft zum vereinbarten Liefertermin das fertige Schiff ab und bekommt ihr Geld vom Notar. Liefert sie nicht, zahlt der Notar das Geld wieder an den Besteller/Käufer zurück. Auf mehr würde ich mich nicht einlassen.
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  #13  
Alt 08.10.2019, 17:26
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Entweder liefert die Werft zum vereinbarten Liefertermin das fertige Schiff ab und bekommt ihr Geld vom Notar. Liefert sie nicht, zahlt der Notar das Geld wieder an den Besteller/Käufer zurück. Auf mehr würde ich mich nicht einlassen.
Bei (semi)Custom-Built, kann mann das vergessen.

Da zahlt mann in Schritte, wobei jedes Schritt definiert ist und wobei alles was dazu gehort, nach zahlung ihr eigentum ist.
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Rob

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  #14  
Alt 08.10.2019, 17:52
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Bei (semi)Custom-Built, kann mann das vergessen.

Da zahlt mann in Schritte, wobei jedes Schritt definiert ist und wobei alles was dazu gehort, nach zahlung ihr eigentum ist.
Natürlich zahlt man in Schritten, aber an den Notar.
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  #15  
Alt 09.10.2019, 08:41
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Natürlich zahlt man in Schritten, aber an den Notar.
Dan muss der Werft immer noch warten bis ende.
Vielen werden das nicht machen, egal uber Notar oder nicht.
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  #16  
Alt 09.10.2019, 09:00
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Macht´s doch nicht so kompliziert.

Das ist international lange geübte Praxis in allen Bereichen und mit den letzten Kafferländern........... Maschinen, Kraftwerke, Tankschiffe.....Millionendeals.

https://www.buergschaften.ws/aktuell...ngsbuergschaft

https://www.buergschaften.ws/aktuell...chaft-sinnvoll

Jede Werft, jede Dorf-Bank muss das easy kennen.

Anders würde von mir keiner ne grössere Summe bekommen.
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Viele Grüße Fränkie

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  #17  
Alt 09.10.2019, 09:52
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Mann kann ein Multinational nicht vergleichen mit ein Bootswerft mit ein Eigner und 3 Angestellter ....

Zitat:
Anders würde von mir keiner ne grössere Summe bekommen
Und sie kein Boot .....
__________________
Rob

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  #18  
Alt 09.10.2019, 11:27
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Natürlich zahlt man in Schritten, aber an den Notar.
Keine Werft kann die Finanzierung alleine tragen und zu 100% in die Vorleistung gehen.
Mir hat dieser Punkt auch Sorgen bereitet, aber wir haben uns dazu entschlossen, dass Gelder auch vor Auslieferung an die Werft fliessen müssen. Ohne Teilfinanzierung durch den Käufer = kein neues Boot. Sonst kauf ein gebrauchtes.
Wir haben es nich bereut.
Gruß Hans
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  #19  
Alt 09.10.2019, 11:58
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Und dann willst du wirklich ein halb fertiges Schiff abnehmen?
Entweder liefert die Werft zum vereinbarten Liefertermin das fertige Schiff ab und bekommt ihr Geld vom Notar. Liefert sie nicht, zahlt der Notar das Geld wieder an den Besteller/Käufer zurück. Auf mehr würde ich mich nicht einlassen.

Moin Detlef,

inhaltlich bin ich ganz bei Dir.

Tatsächlich überholt einen dann die Lebenswirklichkeit doch.
Eine Werft, die Projekte in einer höheren Preisklasse gewissermaßen "auf Halde" generieren, wirst Du heute nur noch schwerlich finden. Sobald es um Individualisierung geht, fragt jedes Unternehmen nach Abschlägen. Vom Materialeinsatz mal ganz abgesehen.

Und ja, ein in einem beliebigen Ausbaustadium sich befindender Kasko wird schwerlich einen Ausbauer finden, der nicht über die Schnittstellenproblematik und das Haftungsrecht lamentiert. Da braucht es dann ein gesunden Konto, um den Weg zu Ende zu gehen.
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #20  
Alt 09.10.2019, 12:59
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Mann kann ein Multinational nicht vergleichen mit ein Bootswerft mit ein Eigner und 3 Angestellter ....


Und sie kein Boot .....
Doch. Nochmal, das ist ganz einfach und alle Seiten sind sicher.

Die Werft sieht, dass es der Käufer ernstmeint und auch Schotter hat. Die Werft kann mit der Kohle arbeiten. Der Käufer ist sicher, dass er sein Boot kriegt oder wenn alles schande läuft eben sein Geld zurück.

Das war doch die Frage hier. Oder

Das geht sogar zwischen 2 Einmannbetrieben bzw. Personen.

Ausser: Der Lieferant (die Werft) steht so schande da, dass netmal mehr ne Bank oder Versicherung in´s Risiko geht und bürgt (gegen ein bisschen Geld, klar). Das will dann schon was heissen. Dann sollte man es auch als Käufer aber eher net machen. Bei aller Liebe und allem Vertrauen in das Gute im Menschen........ Ausser man liebt es in´s Casino zu gehen.

Und: Mach dir keine Sorgen. Ein Haus, ein Boot (oder was auch sonst) krieg ich immer. Fair......
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Viele Grüße Fränkie

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Geändert von Fraenkie (09.10.2019 um 13:04 Uhr)
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  #21  
Alt 09.10.2019, 14:53
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Bei "Boot bauen lassen" bin ich von 1-2 Jahren minimum ausgegangen.

Wenn hier von 3 MOnaten gesprochen wird, stellt sich das ganze natürlich anders dar.

Da würde ich auch nur den Weg gehen: Fertiges Schiff gegen Geld.

Wo aber ja kein Weg dran vorbeigeht ist die Tatsache, dass man Teilzahlung irgendwie absichern muss, entweder durch die Vereinbarung des Teilweisen Besitzübergangs, sodass eventuelle Insolvenzverwalter keinen Zugriff auf das Kasko o.ä. haben, oder dass das angezahlte Geld gesichert und im Falle eines Nicht-Erfüllens (durch Insolvenz o.ä.) wieder ausgezahlt werden kann / muss.

Da hilft ein Notar-Anderkonto sicherlich weiter, sofern alle Beteiligten das mitmachen.

Leider gibt es aber ja immer bei Teilzahlungs-Verträgen diesen Passus "Bleibt im Besitz des Herstellers/Verkäufers, bis vollständig bezahlt". Damit will die Werft natürlich sicherstellen, dass auch die letzte Rate bezahlt wird, im Falle einer Insolvenz natürlich nicht so gut für den Käufer.



Chrischan
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  #22  
Alt 09.10.2019, 14:56
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Gibt es nicht doch Versicherungen, die das Risiko abdecken?
Bzw. eine einfache Bankbürgschaft reicht doch auch aus, die Werften kennen doch das Problem der Kundschaft und das ist deren tägliches Brot. Einfach mal mit der relevanten Werft sprechen, die werden durchaus hilfsbereit sein.

Gruß

Totti
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Alt 09.10.2019, 15:14
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Bei "Boot bauen lassen" bin ich von 1-2 Jahren minimum ausgegangen.

Wenn hier von 3 MOnaten gesprochen wird, stellt sich das ganze natürlich anders dar.

Ein Sportboot in drei Monaten von den Zuschnitten bis zur Helling zu führen, halte ich bei einer nichtmodularen Bauweise für ausgeschlossen.
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  #24  
Alt 09.10.2019, 15:39
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Bei uns ware es 9 Monate .....
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  #25  
Alt 09.10.2019, 16:46
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
..................
Da hilft ein Notar-Anderkonto sicherlich weiter, sofern alle Beteiligten das mitmachen.
.................

Chrischan
Das hilft der Werft nichts. Da das Geld ja bei einem "Anderen" ist kann sie keine Löhne und kein Material davon bezahlen. Dann kann sie es gleich bleiben lassen.
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gibt es nicht doch Versicherungen, die das Risiko abdecken?
Bzw. eine einfache Bankbürgschaft reicht doch auch aus, die Werften kennen doch das Problem der Kundschaft und das ist deren tägliches Brot. Einfach mal mit der relevanten Werft sprechen, die werden durchaus hilfsbereit sein.

Gruß

Totti
Ja genau
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Viele Grüße Fränkie

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