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  #1  
Alt 31.10.2022, 16:47
joergi00 joergi00 ist offline
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Standard Wasserski auf dem Ijsselmeer

Liebe Bootsgemeinde,
wir planen unseren Sommerurlaub im nächsten Jahr mit einem neuen Boot in Holland. Genau genommen werden wir wohl in Workum- Hindeloopen bleiben und von dort aus ein - oder zweitägige Touren starten. Entweder in den Binnengewässern oder Richtung der Nordseeinseln.
Nun zu meiner Frage : Zum Wasserskifahren ist auf niederländischen Binnengewässern eine weitere Person an Bord als Beobachter vorgeschrieben. Gilt dieses auch für das Ijsselmeer? Meine Frau und ich sind sehr erfahrene und begeisterte Wasserskifahrer und wir sind halt nur zu zweit.
Auf der Seenplatte haben wir schon 55 € Strafe bezahlt wegen des fehlenden Beobachters, und das sollte in Holland nicht nochmal passieren.

Viele Grüße
Jörg
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  #2  
Alt 31.10.2022, 16:55
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Warum sollte es da nicht gelten? Das Ijsselmeer ist auch ein Binnengewässer.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #3  
Alt 31.10.2022, 17:10
joergi00 joergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Warum sollte es da nicht gelten? Das Ijsselmeer ist auch ein Binnengewässer.
Weil für das Ijsselmeer auch andere Regeln der niederländischen Binnengewässer nicht gelten. So ist z.B. für schnellfahrende Boote der SBF See erforderlich.
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  #4  
Alt 31.10.2022, 17:39
Benutzerbild von engbers
engbers engbers ist offline
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Ist schon älter:
https://www.rolfdreyer.de/downloads/Holland.pdf
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  #5  
Alt 31.10.2022, 18:41
joergi00 joergi00 ist offline
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Habe ich natürlich gelesen, steht aber explizit nicht drin. Auf dem Ijsselmeer gelten auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, und bezügl. Wasserski ist ein Mindestabstand von 250 m zum Ufer vorgeschrieben. Es müssen auch auf dem Ijsselmeer Gebiete nicht extra ausgewiesen sein, sondern das Fahren ist überall erlaubt.
Das meinte ich mit "anderen Regeln" und deshalb frage ich. Ich würde nicht fragen, wenn ich mir die allgemein zugänglichen Informationen nicht bereits beschafft hätte.
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  #6  
Alt 31.10.2022, 19:30
billi billi ist offline
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32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
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Überall ist ein Beobachter vorgeschrieben immer zu dritt...
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  #7  
Alt 31.10.2022, 21:07
joergi00 joergi00 ist offline
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Registriert seit: 22.03.2022
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Überall ist ein Beobachter vorgeschrieben immer zu dritt...
Falsch. Auf Seeschiffahrtsstraßen ist gar nichts vorgeschrieben. Dort gibt es keine Regeln zum Wasserskifahren. Auf der Ostsee oder Nordsee kann man fahren wie man will. Gleiches gilt übrigens auch in anderen Ländern wie Finnland, Dänemark oder Schweden.
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  #8  
Alt 01.11.2022, 06:30
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist gerade online
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Moin.

https://waterskinederland.nl/watersk...je-eigen-boot/

"Zorg er altijd voor dat je een extra persoon aan boord hebt die uitkijk is. De schipper kijkt immers veel naar de wakeboardende of waterskiënde persoon achter de boot en heeft niet de volle focus om wat er verder op het water gebeurt. De uitkijk moet letten op het overige bootverkeer, of je niet voorbij het snelvaargebied gaat, enz."
__________________
Grüße Richard
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  #9  
Alt 01.11.2022, 07:00
joergi00 joergi00 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 22.03.2022
Beiträge: 36
16 Danke in 10 Beiträgen
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Vielen Dank.
Ich habe versucht, klarzumachen, warum ich die Frage überhaupt gestellt habe. Das ist mir offensichtlich nicht gelungen.

Trotzdem vielen Dank für die Informationen.
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  #10  
Alt 01.11.2022, 20:22
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Beiträge: 5.447
4.271 Danke in 2.563 Beiträgen
Standard

Hi
Frag doch einfach mal bei den NL Behörden.
Ist nicht schwer und kostet auch nichts extra.
Da werden sie geholfen.
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  #11  
Alt 04.11.2022, 08:25
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist gerade online
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Beiträge: 2.651
2.834 Danke in 1.260 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von joergi00 Beitrag anzeigen
Auf der Seenplatte haben wir schon 55 € Strafe bezahlt wegen des fehlenden Beobachters, und das sollte in Holland nicht nochmal passieren.
Das wird Euch in Holland ganz bestimmt nicht passieren, keine Sorge. Das Bussgeld beträgt mindestens €250,00

Groetjes

Matthias.
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  #12  
Alt 04.11.2022, 09:12
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird Euch in Holland ganz bestimmt nicht passieren, keine Sorge. Das Bussgeld beträgt mindestens €250,00

Groetjes

Matthias.
Und das auch völlig zu Recht, ohne zweite Person im Boot zu fahren ist schlicht fahrlässig!

Der Schiffsführer muss sich aufs fahren konzentrieren und kann nicht Gleichzeitig permanent den Läufer im Auge behalten. Besonders wenn der stürzt und sich verletzt bekommt man ihn ggf alleine kaum aus dem Wasser!

Einfach fahrlässig!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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