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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.02.2007, 22:10
bunatex bunatex ist offline
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Standard Meßtoleranz Tacho gegen Geschwindigkeitskontrolle WSP

Hat jemand Erfahrung, wie genau die Geschwindigkeitsanzeigen der MOBOs sind?

Wenn 12 km7h auf dem Tacho steht, wieviel Toleranz gibt die WSP?
__________________
Alle fangen mal an ...
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  #2  
Alt 07.02.2007, 22:23
bunatex bunatex ist offline
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Also wie schnell darf ich laut Tacho fahren ohne von der WSP eingefangen zu werden?
__________________
Alle fangen mal an ...
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  #3  
Alt 07.02.2007, 22:33
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Zitat:
Zitat von bunatex
Also wie schnell darf ich laut Tacho fahren ohne von der WSP eingefangen zu werden?
Wo, hilft...auf der Nordse so schnell du schaffst...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 07.02.2007, 22:34
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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wie Du die Geschwindigkeitsbegrenzung einhältst ist der WaschPo egal. Du bist dafür verantwortlich ein geeignetes Gerät mitzuführen, das Dir Deine Geschwindigkeit korrekt anzeigt.

Die genaueste Messung wirst Du sicher mt einem GPS haben. Alle mechanischen Messungen sind ungenau und zeigen zudem nur die Geschwindigkeit durchs Wasser an. Wichtig ist aber die Geschwindigkeit über Grund.
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Charly
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  #5  
Alt 07.02.2007, 23:06
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
wie Du die Geschwindigkeitsbegrenzung einhältst ist der WaschPo egal.
stimmt

Zitat:
Du bist dafür verantwortlich ein geeignetes Gerät mitzuführen, das Dir Deine Geschwindigkeit korrekt anzeigt.
stimmt nicht
man muss nur --> s.o.


Zitat:
Die genaueste Messung wirst Du sicher mt einem GPS haben. Alle mechanischen Messungen sind ungenau und zeigen zudem nur die Geschwindigkeit durchs Wasser an. Wichtig ist aber die Geschwindigkeit über Grund.
und das lustige dabei:
all diese bestimmungen / verordnungen / gesetze wurden erlassen als GPS für normalmenschen nicht erhältlich waren und laser zwecks geschindigkeitsmessung der waschpo nicht zur verfügung standen.

wie konnten die damals eigentlich überleben?

mal ganz abgesehen davon, dass die präzision solcher messungen jederzeit vor gericht bestritten werden kann.

le loup
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  #6  
Alt 08.02.2007, 06:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Die Toleranz ist sehr gering, 10% bei 10km/h sin halt auch nur 1km/h.

Für mich ist die Staffelung der Geschwindigkeitsregelung sowieso technischer Blödsinn.

5-8-9-10-12-25 km/h

Auch mit GPS dürfte es schwierieg sein auf ein km/h genau zu fahren. Bei den geringen Geschwindigkeiten macht es sich schon bemerkbar, ob ich die Heckwelle eines anderen Bootes "hoch" oder "runter" fahre.

Zur Präzision der Messung bin ich mir auch nicht sicher, ob das bei Booten genauso wie bei Autos funktioniert. Ein Auto fährt (mit zum Boot relativ hoher Geschwindigkeit) in eine Richtung. Ein Boot aber bewegt sich, außer in Fahrtrichtung noch um alle drei Achsen (Rollen, Stampfen, Schlingern).

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 08.02.2007, 06:15
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huebi huebi ist offline
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Da habe ich aber noch eine Frage:
Geschwindigkeit über Wasser oder über Grund?
Zur Vermeidung von Wellenbildung kann doch wohl nur die Geschwindigkeit über Wasser maßgebend sein. Auf See und Seen ist die meistens = V über Grund. Auf dem Rhein, Donau etc. ist das aber doch wohl anders. Wer weiß genaues?
Über die Genauigkeit von Bootstachos kann ich nichts sagen, denn ich richte mich nach dem Drehzahlmesser und einer einmal erstellten Vergleichstabelle ermittelt mit Stoppuhr und Flußkilometrierung in beiden Richtungen. Mit einem anderen Prop wird die natürlich ungültig und muß neu erstellt werden.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #8  
Alt 08.02.2007, 06:19
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Hab mich vor 2 Jahren mal mit nem Bootsführer der Waschpo unterhalten. Das Behördenfahrzeug hatte alles, nur kein Log. Die haben einfach an den Drehzahlmesser Markierungen gemacht und die Geschwindigkeit drangeschrieben. Genauso, wie ich bei unserem ersten Schiff! Die Geschwindigkeitsangaben für die Markierungen hatten sie von ihrer Radarpistole, die sie auf Bauwerke am Ufer gehalten haben.

Aber mal im Ernst zur Meßgenauigkeit:

Bei Geschwindigkeitskontrollen geht es doch nicht um einen km/h!

Wenn aber einer auf ner Kanalstrecke glaubt, seinen Gleiter ausfahren zu müssen, dann gibt es nun mal nen Knöllchen. Aber auch da kommt es nicht auf einen km/h an, oder auf die Meßgenauigkeit!

Grüße

Jürgen
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  #9  
Alt 08.02.2007, 07:37
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Zitat:
Zitat von le loup
… wie konnten die damals eigentlich überleben? …
Geschwindigkeit ist gleich Weg dividiert durch die dazu benötigte Zeit. Das benötigte Messgerät ist eine Uhr. Um die geforderte Genauigkeit zu erreichen, genügt wahrscheinlich der Sekundenzeiger einer Armbanduhr. Man kann aber auch in eine Stoppuhr investieren. Die Wegmarkierungen finden sich als Kilometerschilder an der Fluss- bzw. Kanalböschung. Schon als kleiner Junge, also vor etwa 45 Jahren, habe ich auf diese Weise festgestellt, wie schnell denn wohl der Zug fuhr, in dem ich saß. Wahrscheinlich war das recht nervig für meine Eltern, wenn ich zweiminütlich mit Hilfe meiner neuen Armbanduhr und meines Kopfes, einen Taschenrechner besaß man am Beginn der zweiten Hälfte des vergangen Jahrhunderts nicht, den Rechenstab lernte ich erst später kennen, die Geschwindigkeit des Zuges aussang. Heutzutage mache ich das übrigens auf dem NOK immer noch so, allerdings ohne aussingen , um mein Log zu überprüfen.

Viel Erfolg!


Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #10  
Alt 08.02.2007, 07:54
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper
...
Bei Geschwindigkeitskontrollen geht es doch nicht um einen km/h! ...
Wer bei erlaubten 5 bis 12 km/h in Gleitfahrt unterwegs ist (No Risk - No Fun) wird sich auch nicht ernsthaft über ein Knöllchen aufregen.

Aber genau das ist das Problem. Es geht um ganz wenige km/h, weil die gleichen Toleranz-% wie an Land gelten.

Und jeder Euro "Sprit-Nebenkosten" ist einer zu viel.

Gruß Lutz
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  #11  
Alt 08.02.2007, 08:20
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Moin,

als ich vor 20 Jahren ( ist das wirlich schon so lange her )
den FSB gemacht hab, lag die Beweislast beim Bootsführer !
Wenn die Waspo gesagt hat du warst zu schnell, dann war das so.
Klingt zwar nicht nach Rechtstaat ,aber....


Grüße Torsten
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manche Boote fahren elektrisch.....
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  #12  
Alt 08.02.2007, 08:22
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Platscher Platscher ist offline
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Moin.

@huebi: Geschwindigkeitsbeschrenkungen sind immer Fahrt über Grund.

Desweiteren ist es auch nicht notwendig auf einen km/h genau zu fahren. Man muss nur unter dem Limit bleiben. Auch ein PKW exakt auf 50km/h zu fahren ist nicht einfach. Wer aber auch im Auto immer mit 59km/h durch den Ort fährt, weil ja erst ab 60 geblitzt wird, lebt halt mit höherem Risiko...

Zum Thema "Weg durch Zeit" mein lieblingsbeispiel vom Elbe-Lübeck-Kanal (vom hörensagen und sicherlich eine urbane Legende, aber denkbar):
Morgens in Lauenburg reingefahren, Washpo Scherge steht in der Schleuse und macht sich Notizen. Abends in Lübeck angekommen, Waschposcherge verteilt Tickets: "Guten Abend, Sie hätten noch gar nicht hier sein dürfen...."
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  #13  
Alt 08.02.2007, 08:32
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Zitat:
Zitat von kanalskipper
...
Bei Geschwindigkeitskontrollen geht es doch nicht um einen km/h! ...
.. genau das ist das Problem. Es geht um ganz wenige km/h, weil die gleichen Toleranz-% wie an Land gelten.

Und jeder Euro "Sprit-Nebenkosten" ist einer zu viel.

Gruß Lutz
an land gibt es sehr genaue vorschriften zur geschwindigkeitsmessung, insbesondere mittels laser.

aufm wasser ist alles anders.

es bleibt also die frage
eine spende zwecks erhalt der arbeitsplätze zahlen?
oder
auf nen bussgeldbescheid warten und einspruch erheben?

bei überschreiten der beispielsweise höchstzulässigen geschindigkeit von 9 km/h um 2 km/h dürfte vor gericht der nachweis einer korrekten messung sehr schwierig werden.

le loup
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  #14  
Alt 08.02.2007, 08:36
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Zitat:
Zitat von Brummer
Moin,

als ich vor 20 Jahren ( ist das wirlich schon so lange her )
den FSB gemacht hab, lag die Beweislast beim Bootsführer !
Wenn die Waspo gesagt hat du warst zu schnell, dann war das so.
Klingt zwar nicht nach Rechtstaat ,aber....


Grüße Torsten

Das ist falsch!

Die Beweislast liegt und lag schon immer bei der Waspo, denn im Zweifelsfall müssen Sie bei Gericht nachweisen, dass und wieviel du zu schnell gefahren bist.

Und auch hier gilt: "in dubio, pro reo"
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #15  
Alt 08.02.2007, 08:59
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper

Das ist falsch!

Die Beweislast liegt und lag schon immer bei der Waspo, denn im Zweifelsfall müssen Sie bei Gericht nachweisen, dass und wieviel du zu schnell gefahren bist.

Und auch hier gilt: "in dubio, pro reo"
Wirklich "und"

Wenn ich, bei erlaubten 12 km/h in Gleitfahrt bin, dann fahre ich mit Sicherheit schneller als erlaubt. Das sieht sogar ein einäugiger WSP.
Aber wieviel schneller ist nur durch Messung exakt zu sagen.

Also ohne Messung kein Bußgeld

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 08.02.2007, 10:26
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Guckst du für Brandenburg z.B. hier
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #17  
Alt 08.02.2007, 11:04
Torte Torte ist offline
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Guckst du für Brandenburg z.B. hier
Das habe ich gerade gelesen und bin erstaunt, über was man alles ein Knöllchen bekommen kann.....

Gruß Torte, OHV
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  #18  
Alt 08.02.2007, 11:06
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Zitat:
Zitat von Torte
Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Guckst du für Brandenburg z.B. hier
Das habe ich gerade gelesen und bin erstaunt, über was man alles ein Knöllchen bekommen kann.....

Gruß Torte, OHV

Schön, oder?
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Thomas
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  #19  
Alt 08.02.2007, 11:26
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Zitat:
Zitat von Torte
Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Guckst du für Brandenburg z.B. hier
Das habe ich gerade gelesen und bin erstaunt, über was man alles ein Knöllchen bekommen kann.....

Gruß Torte, OHV
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von bundeswasserstrassen sehe ich da nix

le loup
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  #20  
Alt 08.02.2007, 11:44
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Zitat:
Zitat von le loup
Zitat:
Zitat von Torte
Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Guckst du für Brandenburg z.B. hier
Das habe ich gerade gelesen und bin erstaunt, über was man alles ein Knöllchen bekommen kann.....

Gruß Torte, OHV
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von bundeswasserstrassen sehe ich da nix

le loup
Ja das stimmt, der Geltungsbereich steht ja auch dabei.

Habe aber auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, deswegen steht da ja auch "z.B." bezogen auf das hier behandelte Thema.
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Thomas
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  #21  
Alt 08.02.2007, 14:16
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Zitat:
Zitat von Platscher
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Morgens in Lauenburg reingefahren, Washpo Scherge steht in der Schleuse und macht sich Notizen. Abends in Lübeck angekommen, Waschposcherge verteilt Tickets: "Guten Abend, Sie hätten noch gar nicht hier sein dürfen...."
Das ist in dieser Form eine praktisch nicht mögliche urbane Legende, weil Du
zeitgetaktet durch die insgesamt sieben Schleusen fährst. Da könntest Du
mal zwischendurch auf einer Teilstrecke gemessen werden, aber eigentlich
auch nur auf dem Abschnitt Witzeeze - Donnerschleuse, alle anderen Ab-
schnitte sind wohl zu kurz.

Wer verbreitet solche Märchen?

Belem
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  #22  
Alt 08.02.2007, 14:29
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Guckst du für Brandenburg z.B. hier
Hallo Thomas,
da steht wieviel für welche Ggeschwindigkeitsüberschreitung zu zahlen ist.
Aber nichts über den Nachweis, also gemessen oder geschätzt (Gleitfahrt).

Oder habe ich was überlesen

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 08.02.2007, 15:01
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Hallo Lutz,

nein, du hast nichts überlesen.

In der Regel wird, soweit ich weiß zumindest in Berlin und Brandenburg, die Geschwindigkeit mit einem Lasergerät gemessen.

Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es im weitesten Sinne auch ein Schätzen der Geschwindigkeit gibt.

Das würde ich mir dann so vorstellen, dass man deutlich zu schnell ist, so dass die Waspo hinterherfährt und dabei auf dem eigenen Tacho die Geschwindigkeit abliest. Dabei ist die Toleranz, die abgezogen werden muß, aber deutlich höher als beim Lasern.

Vielleicht hat da ja schon wer Erfahrungswerte.
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Thomas
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  #24  
Alt 08.02.2007, 15:05
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Zitat:
Zitat von le loup
......
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von bundeswasserstrassen sehe ich da nix

le loup
Ja das stimmt, der Geltungsbereich steht ja auch dabei...
aber irgendwo muss es ja wohl einen bussgeldkatalog für bundeswasserstrassen geben.

oder steht im jeweiligen landes-schiffajrtsgesetz ein paragraph, welcher die busldregeln des jeweiligen landes auf die bundeswasserstrassen überträgt?

ich hab im moment leider keine zeit zum suchen
aber irgendwo muss die rechtsgrundlage für kostenpflichtige verwarnungen und bussgelder auf bundeswasserstrassen zu finden sein.

le loup
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  #25  
Alt 08.02.2007, 15:25
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von le loup
oder steht im jeweiligen landes-schiffajrtsgesetz ein paragraph, welcher die busldregeln des jeweiligen landes auf die bundeswasserstrassen überträgt?
Ich weiß jetzt nicht so genau, was Du willst, aber Bußgelder dürfen nur
aufgrund eines Gesetzes erhoben werden, und Landes- und Bundes-
recht sind in diesem Punkt getrennt.

Belem
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