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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Hallo
Danke für dich Ratschläge. Es wäre toll, wenn ihr mir noch ein paar erstgemeinte tippst und Ratschläge geben könntet.
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Gruß Günter Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt |
#52
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Du wirst deswegen nicht an der Grenze aufgehalten. Es ist privat und kein offizieller Mahnbescheid. Fahr nur einfach nicht mehr auf deren Parkplatz und gut ist.
Du bekommst auch keinen Ärger von Behörden, weil -> nicht offiziell! Wegschmeissen und nicht mehr drüber nachdenken.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#53
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Zitat:
Lies mal richtig den Link durch, den ich veröffentlicht habe und Du wirst wissend !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#54
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Ach Fred, dann kläre uns doch mal auf, welches Posting deines Links du meinst. Denn in dem ensprechenden Thread gibt es auch mehrere Meinungen.
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#55
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Zitat:
2. Auch der Link diskutiert nur die Problematik einer zivilrechtlichen Forderung. Fred, Du kennst Dich in vielen Dingen sicherlich aus, aber Deine ständigen persönlichen Angriffe, z.T. zwischen den Zeilen ("lies mal richtig ..."), nerven und sind unnötig. Unterlasse Sie bitte zumindest mir gegenüber.
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Beste Grüße John
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#56
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Ich verstehe die ganze Aufregung hier eigentlich nicht.
Dem TE wurden die Konsequenzen eines Ignorierens der Forderung, ich denke, (über)ausführlich erklärt. Wenn er nicht bezahlen will od. kann, so ist das seine Sache. Nur braucht er sich nicht wundern, wenn er bei Einreise nach HR oder beim Aufenthalt in HR erhebliche Schwierigkeiten bekommt und dann womöglich hier noch zu jammern anfängt, was die Kroaten doch für Raubritter sind. Sie sind nunmal (nach HR-Recht) im Recht mit ihrer Forderung. Der TE hat die Zahlungsaufforderung, sprich, die Rechtmäßigkeit derselben ja anerkannt. Das sollte man nicht vergessen/übersehen. |
#57
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ja aber 166 € fürs Falsch Parken
Da ist es ja am Flughafen Köln günstiger
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#58
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Bitte nicht zahlen. Die Strafe wird auch nicht gespeichert. An der Grenze wirst Du auch keine Probleme haben (weil eben nicht bei Polizei gespeichert).
Ich habe selbst jahrelang sämtliche Parkstrafzettel in Zagreb, Zadar, oder sonstwo im nächsten Müllkorb entsorgt. Letzten Herbst fahre ich auf der Autobahn nach Split, plötzlich wird der gesamte Verkehr auf einen großen Parkplatz abgeleitet-Verkehrskontrolle. Mich winken sie auch raus. Polizist nimmt meine Papiere und verschwindet zu einem Fahrzeug mit Computer drin. Ich denke mir noch "super, jetzt bist dran". Aber nichts dergleichen, nach 3 Minuten kam er zurück, gab mir die Papiere und wünschte mir gute Fahrt. Diese Anwaltskanzlei verschickt hunderte von solchen Mahnungen - ein paar werden eben aus Angst zahlen und davon leben die; die anderen die nicht zahlen werden nicht weiterverfolgt - weil es eben in D nicht eintreibbar ist.
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#59
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Zitat:
Und eine Rechtmäßigkeit, ein paar Euro ohne Vorwarnung zu verfünzigfachen, wurde hier nicht akzeptiert. Ich sehe sie persönlich auch nicht, insbesondere im Hinblick auf einen EU-Trend zur Rechtsangleichung.
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Beste Grüße John |
#60
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Zitat:
Ein entsprechender Hinweis meinerseits soll keinesfalls einen persönlichen Angriff darstellen !! Zitat:
Zitat:
Was ist daran zu beanstanden ?? Wer in Deutschland schon einmal eine Forderung von z.B. 50.-€ nicht bezahlt hat und diese dann von einem Anwalt eingetrieben sah wundert sich nicht über die zusätzlichen Gebühren, die leicht ebensolche Höhen wie bei der Forderung des RA Kraft erreichen kann - nur musste der auch noch eine Halterermittlung machen ...... Wer einen Strafzettel im Ausland, gleichgültig wo, glaubt einfach wegwerfen zu können und damit nicht zu beachten muss sich also bezüglich der Konsequenzen nicht wundern ! Es gibt aber anscheinend immer noch Menschen die Kroatien in die Kathegorie Bananenrepublich einordnen - dann sollen sich eben mit dem Ergebnis ihrer Meinung auch leben !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (15.04.2014 um 14:47 Uhr)
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#61
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@ Fred:
Wer jetzt immer noch der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht) nicht bezahlen, der darf sich beim nächsten Urlaub über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5 Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das geht sehr komfortabel und schnell: erste (Länder-)Eingabe "D" = alle Deutschen weitere Eingabe "M" = alle Münchener Dein Wissen stammt aus Erfahrung oder woher weist Du das ? Ich habe vor zwei Jahren mal eine Knolle aus Österreich erhalten , diese habe ich auch nie bezahlt, klar jetzt ist die Grenze zwischen D und Ö schon etwas länger offen aber die Frage ist ob sich die ``Politessen`` in HR wirklich diese Arbeit machen.... Bin gespannt was hier bei dem TE rauskommt
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#62
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Werden in Kroatien die Verkehrsbehörden aufgrund ziviler Forderungen tätig? Mein bisheriger Eindruck ist eher, dass das nicht so ist. Und wenn es eine öffentliche Forderung wäre, könnte Kroatien das dafür vorgesehene EU-Verfahren nutzen. Dessen Nachteil ist aber, dass die eingetriebene Strafe beim eintreibenden Staat verbleibt, also kein Geld für Kroatien dabei heraus springt. Vielleicht deshalb der Versuch, zumindest einen Teil davon über Anwälte zu bekommen.
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#63
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Zitat:
Was aber ja dann auch bedeutet, wenn ich ein anderes Auto oder Kennzeichen habe ist das ganze für mich erledigt!
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LG Peter
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#64
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Zitat:
Aber: Das ist auch ein gutes Argument gegenüber meiner besseren Hälfte das ich mir zwangsweise jährlich ein neues Auto zulegen muss Gruß Jörg
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#65
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@Fred
Die Pula parking d.o.o gehört zu 100% der Stadt Pula, das ist richtig aber es bleibt eine Firma (wie in D eine GmbH) und somit ist es eine Forderung einer Firma und hat nichts mit dem Staat zu tun. Es handelt sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit, da der Parkplatzbetreiber eine Firma ist und nicht der Staat. Konsequenzen in Kroatien kann es also nur dann geben, wenn man auf einer Fläche der Pula parking d.o.o steht und nicht an der Grenze oder bei einer Polizeikontrolle. Auch hier in D gibt es das. Die Stadtenwicklungsgesellschaft mbH in versch. Städten ist ja auch nicht staatlich, sondern ein Unternehmen, obwohl es eine "städtische Firma" ist. ( Hat eine eigene UStID usw.) Ich möchte niemanden ermutigen Strafzettel in anderen Ländern nicht zu bezahlen, aber in diesen Fällen ist es wirklich reine Abzocke eines einzelnen Rechtsanwaltes, der sich ein lukratives Geschäft aufbauen will. Übrigens vor Deutschen Gerichten wird nach in Deutschland geltendem Recht geurteilt. PS: geht mal zur Polizei und fragt nach ob man wegen falschparken eine Halter Abfrage machen kann und was man dafür braucht.
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Grüße Isa & Danijel
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#66
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
2. Anwaltsgebühren sind in Deutschland nur bei Säumnis und nicht "out of the blue" berechtigt. 3. Die hier vorgetragene "Beweislastumkehr" ist in DE unmöglich. Genauso die Verzugsregelung ("Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug."), die der Weihnachtswunsch jedes Einzelhändlers o.ä. wäre. Ich vermute auch, dass sie mit EU-Recht unvereinbar sind. Zitat:
Nochmal: Hier geht es nicht um einen Strafzettel, sondern um die Gebühr eines privaten Parkplatzbetreibers.
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Beste Grüße John
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#67
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Keine Erfahrung, sondern ein Zitat aus dem von mir aufgeführten Link.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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Hallo allerseits,
auch gehöre zu den glücklichen Empfängern dieses Schreibens der Kanzlei Kraft. Mittlerweile sogar mit freundlicher 2. Erinnerung. Mein angeblicher Verstoß datiert von 2010, in Pula. Anfangs war ich irritiert, dann verärgert, dann richtig wutig über diese neuen Abzockmethoden nach mehreren Jahren. Ist meiner Meinung nach eine Goldgrube für die Winkeladvokaten und iher Helfershelfer. Bevor "Fred" sich äußert folgendes: Im Ausland halte ich mich penibel an alle Vorschriften, Tempo, Parken etc., Strafzettel habe ich demzufolge auch noch nicht im Ausland erhalten. Nach Erhalt des Wisches und einiger Grübelei in die Vergangenheit, zuerst Auto durchsucht nach Parkzetteln. Mein Auto ist in der Hinsicht eine Müllhalde. Leider nichts gefunden von 2010 und manche Zettel aus Thermopapier waren unleserlich. Also meine Frau gefragt, die kann sich aus der Vergangenheit viel merken, Frau halt . Kroatien 2010, Pula existiert doch ein Fotoalbum, Hobby von der Frau. Also ein schönes Bild gefunden, ganz in Familie mit Selbstauslöser, Wagen direkt vor Amphitheater und an der Frontscheibe ersichtlich mein gezogenes Parkticket, zwar nicht lesbar aber erkennbar als Ticket. Wir vollgepackt mit Einkäufen kurz vor der Rückfahrt in die Ferienwohnung. Auf dem Rechtsverdreherwisch war eine Uhrzeit des angeblichen Verstoßes angegeben. Eine dreiviertel Stunde nach Erstellen des schönen Fotos soll also der Verstoß stattgefunden haben. Da waren wir leider schon auf der Rückfahrt. Wie kommt der Advokat auf die Autonummer und dann auf die Abzockidee? Wir waren auch 2011 uns 2012 und 2013 in Istrien, wenn das Schule bekommen wir dann jeweils paar Jahre später auch weitere Forderungen dieses Mitmenschen? Dieser ist ja angeblich mit Alleinvertretungsvollmacht für das Eintreiben in D ausgestattet! Ich für meinen Fall habe mir schon eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung überlegt. Und bezahlen werde ich auf gar keinen Fall und rate das auch anderen Betroffenen!!! Beste Grüße
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#69
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Hallo
Nicht Zahlen, heute war ein Bericht in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ! http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-S...roatien-zahlen Gruß Jörg
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#70
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Hallo Jörg,
können Sie in etwa umschreiben was in der HAZ steht, ohne deren Urheberrecht zu verletzen? Bin leider kein Abonnent und will es nicht werden. Best Grüße
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#71
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Leute macht euch keinen Kopf , ein Anwalt hat keinen was zu sagen , erst wenn was vom Gericht kommt würde ich mir Gedanken machen.
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Zitat:
Hallo, hier könnte dein Name stehen Hab die Haz in der Fa., scanne morgen den Artikel und stelle ihn hier ein. ( Ist das erlaubt ) Sonst auf wunsch per mail. Hier ist unser bester Anwalt (Herr Wallraff) eingeschaltet, und der lacht nur, also ruhig bleiben. Gruß Jörg |
#73
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Moin,
der RA Kraft ist weder hier noch in anderen Beiträgen ein Unbekannter. Rein pragmatisch gesehen steht der User vor seinem angekrallten Auto und kommt erstmal nicht weg. Die hinzugezogene Politesse, Parkwächterin oder whatever kann weder Deutsch noch Englisch und unsere erworbenen Kroatischkenntnisse kann sie auch nicht so richtig einordnen. Watt nu? Deutschen Botschafter anrufen? Polizei holen mit den gleichen Sprachproblemen? GSG9 aus D anfordern? Jeder Betroffene, soweit ich das verfolge, war zumindest zum angegeben Zeitpunkt in Pula. Also hat sich RA Kraft augenscheinlich die Kennzeichen nicht aus den Fingern gesogen. Ob ein Zettel hinterm Scheibenwischer war ist nicht entscheidend, wird in D auch nicht immer gemacht. Vielleicht ist er auch mit der Tochter eines Verwaltungsmitarbeiters der Stadt Pula verheiratet und hat sich mit dem Schwiegervater ein schönes Geschäftsmodell ausgedacht. Wir werden es nie erfahren....
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Gruss Vestus Geändert von vestus (15.04.2014 um 20:41 Uhr) Grund: RSF beseitigt |
#74
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Geschäftsmodell
Es geht hier um Forderungsabtretung/Factoring bzw. um das gleiche Prinzip. Für die Pula Parking xyz ist es nahezu unmöglich seine Forderungen in D geltend zu machen. Nur haben sie eine Menge Knöllchen und Fotos im Archiv. Ein findiger Anwalt kommt auf die Idee diese gesammelten Knöllchen und Fotos in bares Geld umzusetzen und bietet der Pula Parking xyz an diese in D auf seine Kosten einzutreiben. Evtl. hat er mit einem Pauschalbetrag für die Knöllchen die Pula Parking xyz entschädigt und arbeitet jetzt 100% auf eigene Rechnung und/oder er überweist tatsächlich die angefallenen Gebühren nach Kroatien. Für ihn weitaus lukrativer sind die "angefallenen" antwaltlichen Gebühren.
Dieses System gibt es auch z.Bsp. für "Handwerkerrechnungen" (aus Warenlieferungen und Dienstleistungen) Stichwort "Factoring" - dort können Unternehmen und Dienstlester ihre Forderungen gegenüber Kunden "verkaufen". Der "Factoring" Dienstleister treibt dann den Rechnungsbetrag auf eigenes Risiko ein. Der "Ankaufspreis" richtet sich nach Risikoanalyse des Factoring Dienstleisters und Bonität des Schuldners. Geändert von zytec (16.04.2014 um 11:10 Uhr) |
#75
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Zitat:
Wenn RA Kraft die Forderung gekauft hat und sie im eigenen Namen geltend macht (Anwaltsschreiben enthält keinen Hinweis, dass die Pula xyz vetreten wird), ist aus Kroatien gar nichts zu erwarten, da die Forderung dort ausgebucht ist. RA Kraft wird schon wissen, warum er die Fälle nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid weiterführt und ggf. vor Gericht bringt.
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Beste Grüße John |
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