boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 58
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 04.10.2018, 20:30
Entschleunigung Entschleunigung ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 08.11.2017
Ort: Lübeck
Beiträge: 116
68 Danke in 40 Beiträgen
Standard

… und wenn die Schiffe endlich ruhig sind, stört bestimmt der Krach vom Wind.

Ich sehe schon die Schlagzeile: Rentner verklagt Gott wegen ruhestörendem Lärm, der nicht einmal zur Mittagsstunde und in Zeiten der Nachtruhe endet.
__________________
Jedes Boot verträgt nur EINEN Schlauen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #52  
Alt 04.10.2018, 20:32
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.546
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.732 Danke in 2.854 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



und genau so ist das auch falsch - die Sonderrechte nach §35 StVO stehen zum Einen den Organisationen Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst zu (genauer gesagt befreit §35 (1) diese Organisationen von der Befolgung der Vorschriften der StVO, wenn dies "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist"), zum anderen nach §35(5a) ausschließlich Fahrzeugen des Rettungsdienstes und dann nur "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" zu.

Mit dem Wegerecht bzw. genauer der Anweisung an alle anderen Verkehrsteilnehmer, dem derartig signalisierenden Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen nach §38 (1) StVO hat das noch gar nichts zu tun - das ist immer an die zusätzliche Hürde "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten" gebunden - und diese Anordnung wird nur durch blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn ausgedrückt.

Blaulicht ohne Einsatzhorn während der Einsatzfahrt überhaupt zu verwenden ist erst erlaubt, seit in StVO (2) der Punkt "bei Einsatzfahrten" überhaupt aufgenommen wurde - das ist noch gar nicht so sehr lange her, vorher gab es steng legal nur die Alternative 'komplett ohne Licht und Musik' (und damit außerhalb der Polizei in den allermeisten Fällen aufgrund von Dienstanweisungen auch ohne Inanspruchnahme von jeglichen Sonderrechten im fließenden Verkehr) oder 'Licht und Musik' bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten.

Es ist also mitnichten so, daß FW/RD/etc. nachts nicht mit Einsatzhorn fahren dürfen - im Gegenteil, sie haben seit der entsprechenden StVO-Änderung lediglich die Möglichkeit, auf Entscheidung des Fahrzeug- oder Gruppenführers das Horn ggf. nicht einzuschalten, sofern eine Einsatzfahrt durchgeführt wird.
Hallo,

es reicht nicht aus, einfach die Gesetzestexte aus dem Internet abzulesen...

Oder fahren die Fahrzeuge des Rettungsdienstes alleine, ohne Fahrer... oder anders gefragt, wenn eines dieser Fahrzeuge z. B. zur Inspektion von einem Mitarbeiter von z. B. VW abgeholt wird, hat der dann auch Sonderrechte???

Macht aber nichts und gehört letztlich auch nicht direkt zum Thema...
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 05.10.2018, 00:05
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.475
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
52.133 Danke in 17.266 Beiträgen
Standard

tuuuuuut


Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Unbenannt.JPG
Hits:	137
Größe:	31,4 KB
ID:	815759
__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 05.10.2018, 06:55
Benutzerbild von otzer
otzer otzer ist gerade online
Ensign
 
Registriert seit: 16.09.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DG2730
208 Danke in 68 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Hallo,

es reicht nicht aus, einfach die Gesetzestexte aus dem Internet abzulesen...

Oder fahren die Fahrzeuge des Rettungsdienstes alleine, ohne Fahrer... oder anders gefragt, wenn eines dieser Fahrzeuge z. B. zur Inspektion von einem Mitarbeiter von z. B. VW abgeholt wird, hat der dann auch Sonderrechte???

Macht aber nichts und gehört letztlich auch nicht direkt zum Thema...
Soweit mir bekannt kommt kein Mitarbeiter von VW (z.B.) und holt solche Fahrzeuge ab.
Bei mir in der Behörde machen das alles Kollegen. Auch beim Roten Kreuz und den Johannitern fahren nur Mitarbeiter dieser Organisationen.
Es geht sogar soweit das Mitarbeiter der Hilfsorganisationen keine Fahrzeuge "meiner" Behörde fahren dürfen.
Es sind also immer Mitarbeiter der jeweiligen Organisation die die Fahrzeuge, wenn keine eigene Werkstatt vorhanden, diese zur Inspektion fahren.
__________________
Gruß

Andreas
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 05.10.2018, 07:02
Benutzerbild von justme
justme justme ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.192
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.727 Danke in 1.432 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Hallo,

es reicht nicht aus, einfach die Gesetzestexte aus dem Internet abzulesen...

Oder fahren die Fahrzeuge des Rettungsdienstes alleine, ohne Fahrer... oder anders gefragt, wenn eines dieser Fahrzeuge z. B. zur Inspektion von einem Mitarbeiter von z. B. VW abgeholt wird, hat der dann auch Sonderrechte???

Macht aber nichts und gehört letztlich auch nicht direkt zum Thema...
den Unterschied lernt man bei der BOS-Ausbildung normalerweise relativ deutlich, er hat in der Tat auch praktische Auswirkungen - denn das von Dir vorhin angeführte Beispiel bezieht sich ausschließlich auf §35(1) und die darin aufgeführten Organisationen und genau nicht auf den Rettungsdienst.
Das führt dann dazu, daß ein Mitglied der dort aufgeführten Organisationen u.U. gegen Vorschriften der StVO verstoßen darf, wenn das auch nur 'zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben' erforderlich ist, wohingegen jemand, der im Rettungsdienst tätig ist das nur darf, wenn er mit einem Fahrzeug des Rettungsdienstes unterwegs ist und das ausschließlich zur Menschenrettung.
Damit ist nicht das gern kolportierte (und manchmal auch tatsächlich gemachte) Verhalten mancher FW-Angehöriger, mit (am Besten auch noch blinkendem) Dachaufsetzer 'Feuerwehr' auf dem Privatfahrzeug unter Mißachtung von Tempolimits etc. zum Gerätehaus zu fahren gemeint, aber z.B. die Mißachtung von Halteverboten und Verkehrsbeschränkungen ('Anlieger frei' o.Ä.) ist auch gerichtlich als geboten und angemessen beurteilt worden. Ganz praktisch sah das bei uns so aus, daß bei Alarm zur passenden Zeit (z.B. nachts, wenn quasi alle Mitglieder der Einsatzabteilung zu Hause und damit in kurzer Zeit verfügbar waren) nach dem besetzten Einsatzfahrzeug noch zwei bis drei PKW mit weiteren Kräften (unter Beachtung der Vorschriften für den fließenden Verkehr!) zur Einsatzstelle gefahren sind und dort u.U. im Halteverbot standen - eine Verfolgung davon wurde unter Verweis auf StVO §35(1) eingestellt, normalerweise wollte die Ordnungsbehörde dazu eine Bestätigung des Einsatzleiters, daß der entsprechende Fahrer als Mitglied der Feuerwehr tätig war haben.

Und man sollte Gesetzestexte schon vollständig lesen - wenn ein Fahrzeug des Rettungsdienstes von einem Mitarbeiter einer Fahrzeugwerkstatt zur Inspektion abgeholt wird befindet es sich in der Regel nicht auf einem Einsatz, um Menschenleben zu retten oder schweren gesundheitlichen Schaden abzuwenden - damit darf es völlig unabhängig von Fahrzeug oder Fahrer in keinem Fall Sonderrechte nach §35 (5a) in Anspruch nehmen.

lg, justme

Geändert von justme (05.10.2018 um 08:18 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler beseitigt
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 05.10.2018, 07:59
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.546
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.732 Danke in 2.854 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von otzer Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt kommt kein Mitarbeiter von VW (z.B.) und holt solche Fahrzeuge ab.
Bei mir in der Behörde machen das alles Kollegen. Auch beim Roten Kreuz und den Johannitern fahren nur Mitarbeiter dieser Organisationen.
Es geht sogar soweit das Mitarbeiter der Hilfsorganisationen keine Fahrzeuge "meiner" Behörde fahren dürfen.
Es sind also immer Mitarbeiter der jeweiligen Organisation die die Fahrzeuge, wenn keine eigene Werkstatt vorhanden, diese zur Inspektion fahren.
Dann ist es von Bundesland zu Bundesland vermutlich unterschiedlich (wie so vieles)...

Könnte auch mit versicherungstechtlichen Dingen zusammen hängen.

Letztlich ändert es aber nichts an meiner ersten Aussage zu diesem "Thema".

Mir aber ehrlich gesagt auch egal, ich denke zu diesem Thema ist hier in diesem Rahmen alles gesagt...
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 05.10.2018, 09:20
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 6.000
7.020 Danke in 3.377 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Da müsste man doch mal die AfD drauf ansetzen, dann haben die in ihrem jämmerlichen Dasein wenigstens 1x was ordentliches realisiert...
Seit wann werden hier politische Parolen zugelassen?
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #58  
Alt 08.10.2018, 11:01
Benutzerbild von martin1302
martin1302 martin1302 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 30.04.2010
Ort: Kt. Bern, Schweiz
Beiträge: 657
Boot: LYS 16 (selbst gebaut)
1.797 Danke in 624 Beiträgen
Standard

Update:
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich...risee-16467099
__________________
Gruss Martin


Experience starts when you begin! (Peter Culler)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 58



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
"Betätigung" mechanische Benzinpumpe defekt? (Mercruiser 4.3 V6) d0m Motoren und Antriebstechnik 21 23.09.2018 14:52
Leistungsabfall bei Trimmklappen betätigung Powerman Motoren und Antriebstechnik 31 29.10.2012 12:30
"Flug"-Kapitäne Dirk Kein Boot 35 16.04.2010 20:27
Betätigung für mechanisch geschaltetes Getriebe Balu2000 Motoren und Antriebstechnik 3 15.03.2009 15:47


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.