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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Tja das kann man so oder so sehen aber darum geht's hier auch nicht
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#27
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So jetzt bin ich wieder zu Hause
War in Hannover auf einem Geburtstag Heute auf dem Rückweg einen PicUp Nissan in rot gesehen mit offenem Autotrailer und Auto drauf. Und was passiert wenn die Blau weißen ihn rausstiegen?
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#28
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Bin gestern und heute mal mehr aus Sichtweise LKW gefahren
Fast vor meiner Haustür A26 von Stade nach Jork In Horneburg 9km vor Ende an der Abfahrt Horneburg ist die Weiterfahrt für LKW verboten. Wie ist das Rechtlich also mit dem PikUp und LKW Zulassung abfahren??? Keine Meinung was Ihr macht sondern am Ende der Abfahrt steht die Polizei und kontrolliert
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#29
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Ich fahre jetzt seit 10 Jahren PickUp mit LKW Zulassung und musste 2017 umschreiben lassen auf N1G BE, da dem Zoll nach 8 Jahren auffiel, ich solle PKW Steuer bezahlen. Ich habe also 2 Wochen PKW Steuer bezahlt und seitdem wieder LKW Steuer. Nur mal so am Rande...
Thema Überholverbot: Ich habe eine 100'er Zulassung für meinen Bootstrailer und überhole trotzdem. Vor 10 Jahren hatte ich mal geguckt was das Schild 277 bedeutet, da ich mir auch nicht sicher war, da stand dann Überholverbot für LKW ab 7,5t. Das wurde irgendwann in der Zwischenzeit geändert auf Zitat:
Ich überhole seit 10 Jahren mit meinem Trailer und wurde noch nicht angehalten, ich weiß auch nicht, seit wann ich illegal überhole... Zur eingangs gestellten Frage, du kannst problemlos private Fahrten mit Anhänger machen, das Fahrverbot an Sonn-/Feiertagen bezieht sich in aktueller Rechtssprechung nur auf gewerbliche Fahrten. Das wurde aktuell bei der Verkehrsministerkonferenz geändert. Geändert von DaMan (20.01.2019 um 15:49 Uhr) |
#30
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Zitat:
Vorher zum TÜV. Oder vo bekommt man die Nummer her?
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#31
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Man fährt zum TÜV und lässt sich die Fahrzeugklasse ändern, dann zum STVA und das ganze in die Papiere übernehmen lassen. Fertig.
Vorher aber ruhig beim TÜV anrufen und fragen, ob die einen Befähigten da haben. Das ganze hatte 10 min mit Fachsimpeln gedauert...
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#32
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Zitat:
Warum sollte ein Fahrzeug weniger ziehen dürfen, wenn es als PKW statt als LKW läuft. Liegt doch an der Auslegung und der Freigabe des KBA
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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#33
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Zitat:
Wenn der Mercedes Pic Up eine Freigabe für PkW und LKW hätte. Dann könnte der Kunde es beim Bestellen auch auswählen. Oder? Leider habe ich mich nur mit den Zulassungen eines Ford Ranger intensiv beschäftigt. Aber bald werden wir wohl vom TE mehr erfahren, wie das bei Mercedes so gehandhabt wird. Dann will ich aber Fakten hier lesen. Keine Mutmaßungen.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#34
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Zitat:
Zitat:
Geändert von DaMan (20.01.2019 um 17:13 Uhr) |
#35
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Zitat:
Werde dann auch alles wie was passiert Euch hier mitteilen. Also ein wenig Geduld Trotzdem waren hier auch ein paar gute Tips dabei Aber auch mal wieder nur laber laber Rhabarber Und ganz wichtig der Posex Was das nun mit der Zulassung zu tun hat
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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#36
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Zitat:
https://www.kba.de/DE/Statistik/Beka...cationFile&v=6 Laut Aussage Zoll vorletzter Woche sollen alle, die umgeschlüsselt haben und auch die „BA’s“ ein Schreiben bekommen, da sie davon ausgehen, dass diese Fahrzeuge eher für die Personenbeförderung gebaut/genutzt werden. Da es ja immer mehr solcher Fahrzeuge gibt, müssen die ja handeln um mehr Steuern reinzubekommen....
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#37
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.... ich denke, die müssen sich doch freuen, wenn du den Mercedes freiwillig als PKW angemeldet haben möchtest.
Normalerweise ist es ja eher anders herum, wie hier beschrieben https://openjur.de/u/756946.html
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#38
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Für eine Privatperson macht die PKW Zulassung ja durchaus Sinn als Selbstständiger würde die LKW Zulassung ja mehr Sinn ergeben (1% Regelung entfällt)
Das ganze Schilderzeugs ist Unsinn und wie schon geschrieben erst ab 3,5to...
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#39
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Zitat:
Wenn N1G da Steht ist LKW somit auch die Vorschriften sowie der Busgeldkatolog für LKW Ich Darf am Wochenende ohne jegliche Art von Trailer damit Fahren. Überholverbote und Durchfahrtsverbote für LKW treffen dann auch auf mich zu. Trailer sind am wochenende Feiertagen etc. nur die mit grüner Nr. Ausgenommen Alle anderen Trailer fallen mitunter in gewerbliche Trailer. Also wenn ich mit meinem geschlossenen Autotrailer einen Rennwagen transportiere , fällt er nicht in die Kattegorie Sporttrailer
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#40
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So kleines Feedback
Alle wehren sich mit Händen und Füßen und sagen alle es ist nicht so Wenn ich dann komme und will das schriftlich haben schütteln sie alle den Kopf Jetzt haben ich mich an den Landkreis Busgeldstelle gewendet. Mal sehen was kommt Die Bezeichnung im KFZ Schein und Brief N1G BE besagt Besteuerung als LKW aber Pickup
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#41
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Zitat:
Mit "allen" meinst Du auch die Freundlichen vom Verkauf des Fahrzeugs ?
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Gruß Peter . |
#42
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Zitat:
Kannst sogar mit nem LKW und Anhänger Deinen PRIVATEN Umzug am WoEnde machen.
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#43
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Wenn ich es richtig verstanden habe,
dann fährt Kay gewerblich. Oder falsch verstanden Kay ?
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#44
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Zitat:
Ich fahre seit 2006 LKW zugelassene Vitos im Alltag weil mir der Fahrtenbuch oder 1% Kram schlicht zu aufwendig/teuer ist.
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#45
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Zitat:
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#46
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Zitat:
Beides Privat aber auch Gewerblich
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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#47
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So nun ist alles in Aufruhr und keiner weiß mehr was richtig ist
Für die Besteuerung steht im Brief und Schein N1G BE Zwei Zeilen weiter Oben Geländewagen f. Güterbeförderung < 3,5 t. Pick Up Was darf ich denn nun?
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8 |
#48
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- Solo immer Überholen, außer gilt für alle
- Überholverbot wenn du mit Anhänger über 3,5t bist, (bei LKW Überholverbot) - Anhänger ziehen an Sonn- und Feiertagen, nur Privat Fahrten (keine gewerblichen Fahrten!) - das ganze gibt es zu LKW Steuer (nach Gewicht) - ansonsten fahren wie mit einem PKW
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#49
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Zitat:
Du wolltest aber eine PKW Zulassung und wolltest auch die Begründung liefern, warum das geht oder nicht geht. Dafür warst Du doch beim Händler. Was mit einem" N1G BE" geht, wurde alles schon mehrfach geschrieben.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus
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#50
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Und wenn du das gewerbliche Fahren am Sonntag begründen kannst (Motorsport,Händler auf Volksfest, Brauchtumsverantaltungen etc.) dann stellt dir die Untere Verkehrsbehörde problemlos eine Sonntagsfahrgenehmigung für bis zu drei Jahre aus.
Übrigens, alle Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol gelten für Fahrzeuge und Kombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t, unabhängig davon ob LKW, PKW,Pickup oder auch meinetwegen Klappfahrrad in der Zulassung steht. Gruß Ralf
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www.albert-line.de
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