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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hallo Volker,
nicht immer kann ein Laie hier sicher sein, einfach nur etwas zu lesen . Viele VO's aus verschiedenen Bereichen schneiden sich manchmal, hebeln sich nicht selten sogar aus . Ich bin hier jetzt nicht sicher, ist ein paar Jahre her, meine mich aber zu erinnern, dass z.B. Sportboote , die in ein Seeschiffregister ( D ) eingetragen sind, auf Binnenfahrt kein Binnenkennzeichnen führen müssen . Was nicht verboten ist, ist leider trotzdem nicht immer erlaubt . Eher selten, aber das gibt es auch umgekehrt. Ein riesen Wald, den selbst die Beamten nicht immer gleich durchschauen. Besonders bei nicht so oft vorkommenden Dingen. Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#52
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Zitat:
es muss ein deutsches Kennzeichen (Entweder ein amtliches oder ein amtlich annerkanntes) vorhanden sein... hier bei gibt es klar das WSA Kennzeichen als Amtliches, das binnen und Schiffsregister zählen natürlich auch dazu ebenso das Flaggenzertifikat... die amtlich annerkannten der Verbände (IBS) |
#53
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Moin,
durch die vielen Aussagen, Zitate und co ist es etwas unübersichtlich bzw. verwirrend für mich. Evtl Bisserl off Topic: Kaufe 13m Stahlboot in Holland mit 14 Tonnen und möchte damit in D Binnen und See fahren (Wohnort ist D) Mir wäre es am liebsten am Heck nur Bootsname und Heimathafen , geht das ? Was muss man dafür tun ? Hab bisher nur gehört das es geht aber richtig Geld kostet (weit über 1000€) ?!? Danke. Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#54
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Zitat:
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#55
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Moin Volker,
aber wie kann es sein, dass es Sportboote gibt die es so handhaben, also Binnen und See unterwegs und das nur mit Namen und Heimathafen ? Aussage war da, Im Schiffsregister eingetragen (HH) und die genannten 1000€+ bezahlt, fertig. Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#56
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Zitat:
es kann natürlich sein das einige so fahren... aber ich fahr auch nicht immer das was auf den Runden Schildern steht mit dem Auto.. wenn ich erwischt werde muss ich halt zahlen... |
#57
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§4 Absatz 2 ...
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#58
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IMO Nummer oder Funkrufzeichen...
Heimathafen und Schiffsname sind kein Funkrufzeichen... es gibt bestimmt viele Schiffe mit dem gleichen Namen im gleichen Hafen (z.B. Julia in Hamburg) das Funkrufzeichen oder die IMO nummer ist dann einem Kennzeichen gleichzusetzen... Kennzeichen = eindeutiges Unterscheidungszeichen |
#59
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Zitat:
Ja, nur Name und Heimathafen reicht für Sportboote buten. Mit dem Flaggenzertifikat (bis 15 m) erhält man für kleines Geld auf Antrag ein Unterscheidungszeichen(z. B. 123456-F), welches Binnen gültig ist und entsprechend geführt werden muss.
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Hier stand mal mein Name. |
#60
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Hallo Alex,
aber auch da wäre es dann ja wieder ein „mehr“ am Boot, sprich in Deinem Beispiel 123456-F, oder ? Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#61
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genau....
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#62
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Dann muss man sein Boot halt genauso nennen wie den Heimathafen. Die Bremen aus Bremen
Spart einen Aufkleber. Wie macht das eigentlich die DGzRS wenn die mal mit einem Kreuzer zu ihrer Zentrale wollen, die liegt doch ein kleines Stück im Binnenbereich?
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Gruß Jörg |
#63
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Ja stimme zu, hat sich nichts geändert .
Wer See u. Binnen fahren möchte : 1. Holt sich ein Binnenkennzeichen für Kleinfahrzeuge ( bis weniger als 20 m ) . 2. Wer auch außerhalb der EU auf See reisen möchte, sollte dann das Boot in ein Seeschiffregister eintragen lassen . Grüße : TOMMI
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#64
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Zitat:
der weiteste Hafen inlands ist der Hamburger und die gesamte Elbe von Hamburg zur Küste ist Seeschifffahrtstrasse... der NOK ist auch kein Binnengewässer.. |
#65
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Gruß Jörg |
#66
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Zitat:
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#67
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See endet bei der Eisenbahnbrücke neben der B6. Die DGzRS sitzt etwa bei der Nadel.
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Gruß Jörg |
#68
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Moin moin,
Zitat:
Ansonsten gilt für die DGzRS u.a. §3 Satz 2. KlFzKV-BinSch, davon abgesehen meine ich mich zu erinnern, daß zumindest früher die Kreuzer das Unterscheidungssignal relativ deutlich sichtbar aufgebracht hatten. lg, justme
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#69
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Zitat:
Richtig ist, die letzte Strecke zur Werft ist Binnenwasserstrasse. Die Kennzeichen VO Binnen wird nicht erfüllt . Die DGzRS hat aber hier Sondergenehmigungen . Übrigens, Kleinfahrzeuge werden nur Binnen unterschieden,
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#70
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Moin moin,
Zitat:
Im Übrigen sind die aktuellen Seenotrettungskreuzer allesamt nunmal wirklich keine Kleinfahrzeuge mehr und fallen damit nicht mehr unter die KlFzKV-BinSch (siehe § 1 Nr. 2), sondern unter BinSchStrO § 2.01 - und da steht am Ende von Nr. 1 halt "Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug oder ein Seeschiff." lg, justme
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#71
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Es wird langsam Winter, die Boote stehen überwiegend an Land ... so langsam kehrt Langeweile ein ... da seid ihr hier einer gaaanz großen Sache auf der Spur!
Weiter so! Klaus, mit Kleinfahrzeug und WSA-Kennzeichnung (2x)
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#72
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Ja gerne .
1. Nur Binnen gibt es Kleinfahrzeuge . 2. Viele Boote der DGzRS sind weniger als 20m , auf See eh unwichtig. 3. Auf dem Seenotrettungskreuzer BERLIN in Laboe z.B. lese ich nur den Namen, nicht einmal den Heimathafen. 4. Die Sondergenehmigungen sind Fakt, weiß ich aus erster Quelle. Darüber hinaus ebenfalls Wichtig für den Schiffsführer, Patent Fahrbereich . Grüße : TOMMI
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#73
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Moin moin,
Zitat:
1. genau um das Stück Weser, was bereits Binnenschifffahrtsstraße ist und damit unter die BinSchStrO fällt geht es hier 2. Hier ging es gerade um Seenotrettungskreuzer, nicht SRBs und Tochterboote. Alle aktuellen SRK würden binnen gemäß § 1.01 BinSchStrO nicht mehr unter die Definition 'Kleinfahrzeug' fallen, die Kennzeichnungspflicht nach KlFzKV-BinSch ist also sowieso nicht relevant für diese. Für SRBs und Tochterboote (die unter 20m sind und damit potentiell der KlFzKV-BinSch unterliegen könnten, sofern man sie nicht per Definition als 'Seeschiff' betrachtet) wäre selbst in dem Fall, daß sie unter diese Verordnung fallen würden ein Kennzeichen nicht erforderlich, da sie unter die Ausnahme des §3 Nr 2. KlFzKV-BinSch fallen (das ist Deine "Ausnahmegenehmigung"). 3. Kleinfahrzeuge, die ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen nach KlFzKV-BinSch führen müssen bräuchten weder Namen noch Heimathafen im Geltungsbereich dieser Verordnung. 4. Da die SRKs unbestreitbar Seeschiffe sind brauchen sie für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen auch nicht die Kennzeichnung mit der einheitlichen europäischen Schiffsnummer nach §2.01 BinSchStrO Ganz davon abgesehen führen tatsächlich alle SRK in der Regel eine Kennzeichnung, die auch die Vorschriften der KlFzKV-BinSch erfüllen würde: Das immer angebene Funkrufzeichen wäre halt gemäß §4 Nr.2 2. auch ein zulässiges Kennzeichen. Mit der Qualifikation des Schiffsführers hat das erstmal recht wenig zu tun. Zusammengefasst: die Frage, was denn die DGzRS macht ist recht einfach zu beantworten - sie (über) erfüllt alle für sie relevanten Vorschriften, das sind halt nur etwas andere Paragraphen als für den privaten Sportbootfahrer relevant. lg, justme |
#74
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Wäre angenehm Dich richtig ansprechen zu können .
Las mal Fahrzeug u. Kleinfarzeug hier raus . Binnen gibt es sogar Fahrzeuge unter 15 m . Spielt aber hier keine Rolle . Alle Deutschen Schiffe müssen Binnen ein unverwechselbares Kennzeichen haben ! Sind sie See-registriert wird es mit z.B. der IMO erfüllt . Bei nicht Deutschen Schiffen weis ich es nicht genau, führen aber auch neben Namen u. Ort IMO u.o. die EU-Nummer . Jedenfalls sah ich noch keines ohne . Auf den Seenotrettungskreuzern u. -Booten sehe ich nur den Namen . Keine IMO, ............. . OK, SAR noch Und deshalb die Ausnahmegenehmigung des WSA ! Ich bin mit der Truppe in Laboe befreundet und kann darauf vertrauen, dass auch der Vormann mir hier kein Unsinn erzählt ! Grüße : TOMMI
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#75
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Moin moin,
Zitat:
Ein WSA-Kennzeichen ist binnen eine der Möglichkeiten, wie ein Kleinfahrzeug (wir erinnern uns - <20m, die 15m-Grenze ist im Geltungsbereich der BinSchStrO nicht mehr relevant) nach KlFzKV-BinSch ein amtliches Kennzeichen führen kann. Grund für die ganze KlFzKV-BinSch ist der Wortlaut von BinSchStrO §2.01: Zitat:
Alle kleineren DGzRS-Fahrzeuge (<20m), die, sofern man ihnen die Eigenschaft als Seefahrzeug absprechen würde, tatsächlich unter die KlFzKV-BinSch fallen würden brauchen trotzdem kein Kennzeichen zu führen: Zitat:
Zitat:
lg, justme |
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