boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Deutschland



Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 21.04.2020, 08:05
Engel_1970 Engel_1970 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 81
49 Danke in 23 Beiträgen
Standard Yacht chartern = Pauschalreise?

Moin,
eine kurze Frage an die Wissenden:
Ist eine Yacht chartern eine Pauschalreise?

Folgende Definition habe ich gefunden: Um als Pauschalreise zu gelten, muss eine Reise gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie umfasst die kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen. Als Reiseleistungen können dabei zum Beispiel der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Mietwagens gelten.

Wenn ich also statt im Hotelzimmer in der Kabine/Koje schlafe und statt Mietwagen die Yacht müsste dies doch eine Pauschalreise sein oder?
__________________
Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 21.04.2020, 08:11
Benutzerbild von derfighter
derfighter derfighter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 06.11.2011
Ort: Kreis Segeberg
Beiträge: 584
Boot: Sea Ray 330
1.056 Danke in 340 Beiträgen
Standard

[emoji1787][emoji106] nein. Es sei denn, du hast die An-/Abreise mit gebucht.


Gesendet von meinem SM-A505FN mit Tapatalk
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 21.04.2020, 08:23
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Moin,
eine kurze Frage an die Wissenden:
Ist eine Yacht chartern eine Pauschalreise?

Folgende Definition habe ich gefunden: Um als Pauschalreise zu gelten, muss eine Reise gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie umfasst die kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen. Als Reiseleistungen können dabei zum Beispiel der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Mietwagens gelten.

Wenn ich also statt im Hotelzimmer in der Kabine/Koje schlafe und statt Mietwagen die Yacht müsste dies doch eine Pauschalreise sein oder?
das Zauberwort ist hier Kombinierte Buchung..

eine Pauschalreise beginnt mit der Fahrt/Flug zum Urlaubsort die du gemeinsam mit dem Hotel bei einem Anbieter gebucht hast...

z.B. 1 Woche Aldiana Rhodos mit Flug ab Stuttgart

Buchst du die Selbe Reise separat das Hotel direkt beim Hotel und den Flug separat, dann ist es keine Pauschalreise...

das ganze hab ich jetzt gerade durch...

Donnerstag sollte es nach Prag gehen mit FlixBus ins Hotel 7 Jungs Männertour....

Hotel über Booking.com Gebucht
FlixBus direkt

daherk eine Pauschalreise...

FlixBus hat einen Gutschein gemacht genau wie das Hotel...
wir können jetzt nur hoffen, das es das Hotel noch gibt wenn wir wieder dort buchen... und die Preise nicht drastisch steigen...
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 21.04.2020, 08:25
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.270
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.206 Danke in 1.479 Beiträgen
Standard

Moin

Die Frage zielt möglicherweise auf die jetzige Situation ab. Dazu gibt es in der aktuellen Yacht eine rechtliche Bewertung.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 21.04.2020, 08:37
Engel_1970 Engel_1970 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 81
49 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das Zauberwort ist hier Kombinierte Buchung..

eine Pauschalreise beginnt mit der Fahrt/Flug zum Urlaubsort die du gemeinsam mit dem Hotel bei einem Anbieter gebucht hast...
Das stimmt so aber nicht! Es müssen mindestens 2 Komponenten bei einer Pauschalreise zusammenkommen, also auch Hotel (oder Koje??) + Mietwagen (Yacht??). Es muss keine Fahrt bzw. Flug vorher dazukommen.

Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Moin
Dazu gibt es in der aktuellen Yacht eine rechtliche Bewertung.
Gruß und bleibt gesund
Kapitaenwalli
Hast du dazu einen Link (habe die Zeitschrift nicht) oder Ähnliches? Dankeschön!
__________________
Liebe Grüße
Tina

Geändert von Engel_1970 (21.04.2020 um 08:45 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 21.04.2020, 08:47
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.977
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.847 Danke in 2.536 Beiträgen
Standard

Wichtig ist, dass du bei einem Anbieter mindestens zwei Komponenten für einen Preis kaufst, entweder anreise und Aufenthalt oder auch Aufenthalt und Mietwagen.
Charterst du also zwei Schiffe, eins zum Schlafen, eins zum Fahren, dann klappt das
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 21.04.2020, 08:48
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.875 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Schon früh am Morgen Langeweile?

Dann wäre ja auch Hotel mit Frühstück, Wohnmobile, Ferienhaus mit Kinderspielzeug und Waschmaschine ne Pauschalreise.

Du buchst eine Yacht. Die nutzt Du gemäß Verwendungszweck (eben rumgurken und pennen).

bis denne, Rainer
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 21.04.2020, 08:48
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

jetzt geht's doch schon wieder nur um Geld zurück bekommen....
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 21.04.2020, 08:54
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Das stimmt so aber nicht! Es müssen mindestens 2 Komponenten bei einer Pauschalreise zusammenkommen, also auch Hotel (oder Koje??) + Mietwagen (Yacht??). Es muss keine Fahrt bzw. Flug vorher dazukommen.


da die Koje ja auf der gemieteten Yacht ist, ist das nur eine Komponente....
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 21.04.2020, 09:03
Engel_1970 Engel_1970 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 81
49 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Okay, ich dachte eher ich bekomme eine rechtlich korrekte Antwort mit Verweis auf § oder Ähnliches.
Übrigens ist das eine rein theoretische Frage gewesen (wir haben keine Yacht gebucht bzw. wollen dementsprechend auch kein Geld zurück).
__________________
Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 21.04.2020, 09:18
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 11.08.2012
Ort: Potsdam | Brandenburg
Beiträge: 9.764
Boot: MY Stern | Van der Heijden 1350
Rufzeichen oder MMSI: DB5808 | 211251710
57.334 Danke in 9.202 Beiträgen
Standard

Da hat die Rechtsabteilung des BF den Sachverhalt mal wieder sauber geklärt. Forderung abgewiesen - im Namen des boote-forum.de

Klaus, der aus gesundem Menschenverstand heraus, aus einem Yachtcharter keine Pauschalreise machen würde
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 21.04.2020, 09:46
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 513
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Okay, ich dachte eher ich bekomme eine rechtlich korrekte Antwort mit Verweis auf § oder Ähnliches.
Übrigens ist das eine rein theoretische Frage gewesen (wir haben keine Yacht gebucht bzw. wollen dementsprechend auch kein Geld zurück).

Par. 651a BGB gibt hier Aufschluss. Hier sind auch die Leistungen genannt, die kombiniert werden können (das geht nämlich auch nicht mit beliebigen Reiseleistungen). Im Ergebnis bleibt es bei dem hier bereits geschriebenen. Die Buchung einer Yacht alleine ist keine Kombination.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 21.04.2020, 10:05
Engel_1970 Engel_1970 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 81
49 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Ich kopiere mal den § 651a:

Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
(1) 1Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. 2Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
(2) 1Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. 2Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn

1. die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder
2. der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.
(3) 1Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

1. die Beförderung von Personen,
2. die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,
(Koje??)
3. die Vermietung (Boot chartern??)

a) von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und
b) von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,
4. jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.
2Nicht als Reiseleistungen nach Satz 1 gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.
(4) 1Keine Pauschalreise liegt vor, wenn nur eine Art von Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 mit einer oder mehreren touristischen Leistungen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 zusammengestellt wird und die touristischen Leistungen

1. keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder
2. erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausgewählt und vereinbart werden.
2Touristische Leistungen machen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung aus, wenn auf sie weniger als 25 Prozent des Gesamtwertes entfallen.
(5) Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge gelten nicht für Verträge über Reisen, die

1. nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
2. weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt oder
3. auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.


Also ganz eindeutig ist dieser § nicht. Zumal zu Beherbergung und Vermietung (sh. mein Fettdruck).
__________________
Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 21.04.2020, 10:11
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

das Boot und Koje ist eine Komponente… du buchst ja auch nicht Hotel und Zimmer separat....
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 21.04.2020, 10:31
Engel_1970 Engel_1970 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 17.01.2010
Beiträge: 81
49 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das Boot und Koje ist eine Komponente… du buchst ja auch nicht Hotel und Zimmer separat....
Jetzt habe ich es kapiert...war ein Denkfehler meinerseits
__________________
Liebe Grüße
Tina
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 21.04.2020, 10:49
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 513
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Ich kopiere mal den § 651a:

Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
(1) 1Durch den Pauschalreisevertrag wird der Unternehmer (Reiseveranstalter) verpflichtet, dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen. 2Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.
(2) 1Eine Pauschalreise ist eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. 2Eine Pauschalreise liegt auch dann vor, wenn

1.die von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden oder entsprechend seiner Auswahl zusammengestellt wurden oder
2.der Reiseveranstalter dem Reisenden in dem Vertrag das Recht einräumt, die Auswahl der Reiseleistungen aus seinem Angebot nach Vertragsschluss zu treffen.
(3) 1Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

1.die Beförderung von Personen,
2.die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,
(Koje??)
3.die Vermietung (Boot chartern??)

a)von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und
b)von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,
4.jede touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne der Nummern 1 bis 3 ist.
2Nicht als Reiseleistungen nach Satz 1 gelten Reiseleistungen, die wesensmäßig Bestandteil einer anderen Reiseleistung sind.
(4) 1Keine Pauschalreise liegt vor, wenn nur eine Art von Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 mit einer oder mehreren touristischen Leistungen im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 4 zusammengestellt wird und die touristischen Leistungen

1.keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden oder
2.erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 ausgewählt und vereinbart werden.
2Touristische Leistungen machen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung aus, wenn auf sie weniger als 25 Prozent des Gesamtwertes entfallen.
(5) Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge gelten nicht für Verträge über Reisen, die

1.nur gelegentlich, nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis angeboten werden,
2.weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt oder
3.auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden, der Unternehmer ist, für dessen unternehmerische Zwecke geschlossen werden.


Also ganz eindeutig ist dieser § nicht. Zumal zu Beherbergung und Vermietung (sh. mein Fettdruck).

Die Vermietung ist hier aber näher ausgeführt. Und Boote sind da nicht genannt, sondern Kraftfahrzeuge.
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 21.04.2020, 19:31
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.270
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.206 Danke in 1.479 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Das stimmt so aber nicht! Es müssen mindestens 2 Komponenten bei einer Pauschalreise zusammenkommen, also auch Hotel (oder Koje??) + Mietwagen (Yacht??). Es muss keine Fahrt bzw. Flug vorher dazukommen.



Hast du dazu einen Link (habe die Zeitschrift nicht) oder Ähnliches? Dankeschön!
Nee, die ist ganz aktuell und kopieren sollte man den Artikel dann vielleicht nicht (Urheberrechte). ich lese morgen mal nach und kann dann vielleicht was schreiben. Zeitung liegt auf dem Boot.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 22.04.2020, 08:28
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.193
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.730 Danke in 1.433 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Engel_1970 Beitrag anzeigen
Vertragsschluss zu treffen.
(3) 1Reiseleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

1. die Beförderung von Personen,
2. die Beherbergung, außer wenn sie Wohnzwecken dient,[/I] (Koje??)
3. die Vermietung (Boot chartern??)

[I]a) von vierrädrigen Kraftfahrzeugen gemäß § 3 Absatz 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 126), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, und
b) von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A gemäß § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist,
Dein Fettdruck bezieht sich auf einen Satz, zu dem die beiden darunter gehörenden Teilsätze a) und b) gehören, sprich, Vermietung im Sinne von Satz 3. als Teil einer Pauschalreise bezieht sich ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge oder Krafträder der FE-Klasse A - damit fallen Boote automatisch schon raus (wie z.B. auch dreiachsige Wohnmobile).

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 22.04.2020, 09:30
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.051
Boot: Volksyacht Fishermen
44.652 Danke in 16.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
- damit fallen Boote automatisch schon raus (wie z.B. auch dreiachsige Wohnmobile).
Daß die Vermietung eines zweiachsigen Wohnmobils als Teil einer Pauschalreise gilt, ein dreiachsiges aber nicht, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Gemeint ist mit dem Satz wohl eher, daß z.B. eine gleichzeitiges Mietrad oder Mofa nicht gilt.

Auch eine Kombi Hotel z.B. nach der Anreise und Boot könnte ich mir vorstellen daß das gilt.
Ich würde da einfach beim Veranstalter nachfragen und mir das dann evtl. schriftlich bestätigen lassen.

Da gibt es doch immer so Kommentare zu den Gesetzen. Es kann ja nicht jede Ausnahme aufgeführt sein.

Ich denke, in diesem Jahr hat man allerbeste Vorraussetzungen gute Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Die sind doch froh überhaupt Geschäft zu machen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 23.04.2020, 06:46
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.193
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.730 Danke in 1.433 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Daß die Vermietung eines zweiachsigen Wohnmobils als Teil einer Pauschalreise gilt, ein dreiachsiges aber nicht, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Gemeint ist mit dem Satz wohl eher, daß z.B. eine gleichzeitiges Mietrad oder Mofa nicht gilt.

Auch eine Kombi Hotel z.B. nach der Anreise und Boot könnte ich mir vorstellen daß das gilt.
Ich würde da einfach beim Veranstalter nachfragen und mir das dann evtl. schriftlich bestätigen lassen.

Da gibt es doch immer so Kommentare zu den Gesetzen. Es kann ja nicht jede Ausnahme aufgeführt sein.

Ich denke, in diesem Jahr hat man allerbeste Vorraussetzungen gute Vertragsbedingungen auszuhandeln.
Die sind doch froh überhaupt Geschäft zu machen.
naja, wenn im Gesetz explizit 'vierrädrige Kraftfahrzeuge' steht sind alle dreiachsigen ebensolchen halt nicht mehr eingeschlossen - bei derartig eindeutiger Festlegung hilft vermutlich auch kein Kommentar, sondern nur im Ernstfall dagegen klagen mit dem Ziel, den entsprechenden Paragraphen zu ändern. Meine Vermutung wäre ja, daß der Gesetzgeber hier eigentlich 'PKW und Krafträder' (also ausschließlich zum Personentransport geeignete Fahrzeuge als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug) ausdrücken wollte und da irgendwie keine passende Definition, was denn der damit eingeschlossene PKW sei gefunden hatte.
Wichtig ist halt in erster Linie, daß die Vermietung entsprechender Kraftfahrzeuge halt ein möglicher Teil einer Pauschalreise ist, im Sinne des Ganzen, daß eine solche Pauschalreise im weitesten Sinne eine Kombination aus Unterbringung und Reise ist. Für einen Bootsurlaub könnte ich mir das in der Form vorstellen, daß zusätzlich zur Bootsvermietung (hier dann im Sinne des Satzes 2 zu Beherbergungszwecken) noch eine An- und Abreise mit inkludiert wäre.
Nur... warum sollte ein Veranstalter das machen? Bei einer Pauschalreise werden ja in erster Linie dem Kunden mehr und bessere Rechte eingeräumt, der Veranstalter hat idR einen höheren Arbeits- und auch finanziellen Aufwand (Absicherung etc.). Das lohnt sich ja meistens erst, wenn das entsprechende Produkt in hohen Stückzahlen vermarktet werden kann, was bei einem Bootsurlaub allein aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Boote schon schwieriger wird als bei einem Pauschalangebot in einer 1000-Betten-Hotelburg in $SUEDLICHES_URLAUBSLAND, um mal das andere Extrem aufzuführen...

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pauschalreise Tauchen lernen? DonBoot Kein Boot 22 18.01.2019 15:12
Yacht Chartern in Berlin - Brandenburg BernhardtHi Werbeforum 0 22.03.2013 12:38
Discount Pauschalreise Fehlbuchung - Hilfe! Konsul Kein Boot 14 24.02.2011 15:13
Yacht chartern in Brandenburg / Berlin BernhardtHi Werbeforum 1 16.02.2010 20:00
Yacht kaufen zum chartern? Allgemeines zum Boot 2 23.08.2005 08:43


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.