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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot + Drohne (fliegen und filmen)
Hallo zusammen,
ich habe hier jetzt des öfteren schon schöne Drohnenvideos gesehen. Aus Kroatien, aus Deutschland usw. wo schöne Aufnahmen der Boote in Fahrt, vor Anker oder auch von dem ganzen Drumherum gemacht wurde. Da ich da so begeistert von war, habe ich mir auch eine DJi Mavic Air geholt (sie sollte möglichst klein sein, aber schon ein bisschen was können) und habe schon die Bilder vor Augen, wie die Luise durch das Kristallklare Wasser Kroatiens gleitet und ich mir das auch im Winter noch aus einer tollen Perspektive anschauen kann Jetzt bin ich für Tipps dankbar, wie man richtig schöne Aufnahmen von seinem Boot bekommen kann. Worauf achtet ihr? Wann fliegt ihr, wo fliegt ihr, wie fliegt und filmt ihr usw. Worauf sollte man achten, dass man die Drohne nicht im Meer versenkt? Hab gelesen, dass es dazu schon Praxisbeispiele gibt, wie man es nicht machen sollte Wie ist das passiert? Warum ist das passiert und vor allem, wie kann ich es verhindern? Wie geht ihr mit den Gesetzen um? Offiziell dürfen wir ja auf Bundeswasserstraßen gar nicht fliegen. Wo kann ich also im Binnenbereich überhaupt filmen? Wie sieht das mit den Seen in Roermond aus? In Kroatien darf ja offiziell eigentlich überall geflogen werden (wenn die Drohne nicht zu schwer und nicht zu schnell ist), aber filmen ist dann wieder nicht erlaubt. Und und und... Wie ihr schon erkennen könnt, bin ich da echt gespannt auf eure Erfahrungen im Bezug auf Boot + Drohne und freue mich auf einen Erfahrungsaustausch dazu Und bitte keine generelle Diskussion ob Drohnen toll oder blöd sind. Dass ich damit keine fremden Menschen am Strand filmen soll oder andere Bootfahrer damit belästige ist mir schon klar Viele Grüße aus Kölle Dom
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#2
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Ich denke das ist immer eine Frage der Location. Wenn ich hier z.B an den Lübecker Hafen mit der Trave denke wird das wohl kaum wen stören wenn du für nen halb km ein paar Kreise um dein Boot fliegst. Travemünde vor der Promenade oder im Hamburger Hafen würde ich mir das 3 Mal überlegen. Es geht ja auch vorrangig um Verkehrssicherheit und Privatsphäre. Solange beides gegeben ist kann ich mir auch gut vorstellen dass das die grünen auch nicht stört. Ich hab auf 6 Drehs mit Drohnen an verschiedenen öffentlichen Orten bis jetzt noch nie Probleme gehabt, und davon war keiner angemeldet. Allerdings würd ich dauerhaft nicht auf das Glück bauen, gerade wenn man Richtung yt will.
Spezielle Tips gibs leider nicht, war weder meine Drohne noch mein Dreh, ich war immer nur schaulustiger kumpel^^ _._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._._. _._._._._._._ Links Wasser, rechts wasser, dazwischen trockener Humor
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#3
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Hallo Dom,
das wichtigste hast du schon mal richtig gemacht, nämlich dir eine vernünftige Drohne mit entsprechenden Features geholt. Damit kann man arbeiten und muss nicht zwei mal Geld ausgeben Wir haben uns Anfang letzten Jahres die Mavic Pro geholt, auch mit dem primären Ziel unsere Ausflüge und den dabei betriebenen Sport so eindrucksvoll wie möglich festzuhalten. Durch den einschaltbaren "Verfolgermodus" und viele andere Spielereien an der Drohn lassen sich tolle Clips und Aufnahmen machen. Ich nehme mal an, dass du fliegen kannst? Falls nicht, hat die Drohne alle nötigen Helferchen um immer wieder sicher zurück zu kommen und der Anfängermodus (den ich i.d.R. immer fliege) verzeiht einiges. Rechtlich gesehen weiß ich nicht wie es auf Bundeswasserstraßen aussieht, war mir aber ehrlich gesagt bis dahin egal. Was ich jedoch machen würde, ist die vorgeschriebene nicht-brennbare Plakette zu bestellen und anzubringen. Das gibt ärger wenn man ohne diese in öffentlichem Raum fliegt. Welche Bilder/Videos du wie am besten schießt ist Übungssache, einen Sonnenuntergang kann man nicht trainieren
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix- |
#4
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Wie bereits geschrieben einfach keinen in seiner Privatsphäre stören und möglichst an abgelegnen Orten filmen.
Immer den Fall einkalkulieren, dass der Kopter versenkt wird und Du Strafe zahlen musst, weil Du Dich nicht an die Gesetze hältst. Üben würde ich auf einem Acker und guck Dir gut gemachte Youtube Videos an. Da kannst Du Dir Anregungen holen welche Perspektiven interessant sind. |
#5
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Du musst einfach selbst überlegen, welches juristische Risiko Du eingehen möchtest. Mit den Regeln in anderen Ländern kenne ich mich nicht aus. Für Deutschland hast Du ja selbst schon erwähnt, dass man für Bundeswasserstraßen in jedem Fall eine Erlaubnis der "zuständigen Stelle" benötigt. Das wäre also zunächst mal das jeweilige WSA. Dort ist man aber wohl von den vielen Anfragen eher genervt. Du kannst auch mal bei der zuständigen Luftfahrtbehörde nachfragen, welches Verfahren die vorschlagen. Vor der neuen LuftVO hatte ich mit dem WSA Berlin folgenden Deal: Nicht über andere Schiffe fliegen, Mindesthöhe 10 Meter, nicht unter Brücken hindurchfliegen und nicht gleichzeitig Schiffsführer sein.
Die Hamburger Hafenbehörde ist da übrigens ziemlich tiefenentspannt. Es ist wirklich erstaunlich, was man im Bereich der Hafenverkehrsordnung so alles darf. Und zwar ausdrücklich darf. Beachte aber noch folgendes: Manchmal bist Du nicht nur auf einer Bundeswasserstraße und würdest eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern es kann sein, dass Du gleichzeitig auch noch im Geltungsbereich einer Flugverbotszone bist. Der "Stern von Berlin" findet zum Beispiel immer in der ED-R 4 statt, die den Forschungsreaktor Wannsee schützt. Der ist nun zwar seit drei Wochen außer Betrieb, das Flugverbot gilt aber so lange weiter, bis dort nichts mehr aktiv ist. Daher haben wir immer eine Durchfluggenehmigung beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beantragt. Denn eine Straftat ist echt noch mal was ganz anderes als eine Ordnungswidrigkeit... Dass das alles bei einem 1,5-Kilo-Copter pillepalle ist, das ist ja klar, aber hier geht es ja um die Juristerei. Ein Phantom 4 lässt sich jedenfalls vollkommen sicher über Wasser fliegen und ich kann ihn vom fahrenden Boot aus starten und landen. Matthias |
#6
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Servus,
Für die schönsten Bilder ,wenn du über Wasser fliegst und bei Sonne ,unbedingt einen Polfilter dran machen ! Von einem Boot starten ist kein Problem, Landen erfordert schon etwas mehr Übung vor allen Dingen wenn Wind geht. Einfacher geht es wenn man die Drohne aus der Luft greift. Eine geeignete Verschattung (z.Bsp Bimini )schadet nicht damit du auch siehst wie deine Aufnahmen rüber kommen. Bei starkem Licht bzw. Sonne sieht man auf dem Display fast nichts Viel Spaß beim fliegen und Filmen Robert
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#7
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Für Roermond scheint es -auf den Maas-Seen- keine Beschränkungen zu geben:
https://kadata.kadaster.nl/dronekaart/ Der niederländische Text sagt aber auch: - nicht über bebauten Gebieten - nicht über Hafengebieten - nicht über Menschenmengen - die Regelungen zur Sicherung der Privatsphäre sind in acht zu nehmen Also nix mit Drohnenaufnahmen bei Oolderhuuske oder in der Nähe des Tagesstrands.. Viel Spass..
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Gruss, Dirk |
#8
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Moin
Wenn du sicher gehen willst,lade dir die App der DFS runter,da ist genau definiert wo du fliegen darfst und wie gross und alle anderen Bestimmungen Allerdings kann man dann die Lust an der drohne verlieren DFS-deutsche flug sicherung In den meisten Versicherungen die man hat sind ferngesteuerte Modelle auch nicht versichert,auch da sollte man dran denken Soll kein rumunken sein,bin seit Jahren Vorstand in einem modellflugverein, muss mich damit leider beschäftigen Gruss Peter aus Lüneburg Gesendet von meinem SM-T580 mit Tapatalk
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Gruss aus Lüneburg von Peter Geändert von pit55 (13.01.2020 um 16:04 Uhr) |
#9
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Ich zitiere mal aus einem Angelforum, es geht um eine vor Boltenhagen ungewollt gewasserte Drohne:
"Ein dummer Fehler, der nicht hätte passieren dürfen. Beide Ruten standen plötzlich krumm, jetzt noch schnell die Drone etwas Nähe steuern damit die Aufnahme richtig gut wird. Aber mit nassen Fingern sollte man nicht über das Display streichen. Im ersten Augenblick des Absturzes SCHOCK, das Teil ist direkt versunken und mit ihr die schönen Aufnahmen." Kenne auch noch welche, da wollte die Drohne unbedingt zum Startplatz zurück, war aber auf dem Wasser gestartet worden und der Angelplatz war nun zwischenzeitlich mehrfach gewechselt.... Die Drohne flog so schnell, dass man mit dem Boot nichtmehr hinterherkam.
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#10
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Unbedingt die RTH-Funktion deaktivieren und auf "Hover" stellen. Vielleicht so auf eine Höhe von 30 Metern. Dann bleibt der Copter dort, wo er ist, und man kann in aller Seelenruhe in seine Nähe fahren, falls das Signal abgerissen ist.
Und natürlich nie den Akku zu weit runterfliegen. Matthias
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#11
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Zitat:
Deine DJI Mavic Air wiegt 430 Gramm und fällt somit in Kroatien in die Kategorie B1, was das bedeutet, steht unten. Für Video und Fotoaufnahmen benötigst Du allerdings IMMER eine behördliche Genehmigung. Natürlich kann man sich darüber hinwegsetzen, wo kein Kläger...... Ich habe auch noch nie erlebt, dass jemand behördlicherseits belangt wurde. Aber in Kroatien kann man nie sicher sein, dass nicht... Eine schöne Drohne hast Du da auf jeden Fall, viel Spaß damit. Ich habe Dir mal die kroatischen Drohnebestimmungen hier aufgelistet. Seit Dezember 2018 gelten neue Regeln in Kroatien. Maßgeblich für die Beurteilung eines Drohnenfluges ist nun das Gewicht des Fluggerätes, die Fluggeschwindigkeit sowie der geplante Flugort. Folgende Kategorien wurden eingeführt:
Brauche ich eine Drohnen-Erlaubnis in Kroatien? Im unkontrollierten Luftraum benötigst du innerhalb der Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für dein Flugmanöver. Nichtsdestotrotz benötigst du immer eine Erlaubnis, wenn du Videos oder Fotos mit deiner Drohne aufnehmen möchtest. Mehr zur kroatischen Foto-Erlaubnis findest du am Ende des Artikels. Je nach Kategorie sind die verschiedene Manöver erlaubt, wie du der nachstehenden Tabelle entnehmen kannst. Bei abweichenden Flugmanövern benötigst du die Erlaubnis der kroatischen Luftfahrtbehörde (CCAA). Kategorie Zeit Mindestalter Fluggebiete A Tag und Nacht – Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete B1 Nur bei Tageslicht 14 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet B2 Tag und Nacht 16 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete C1 Nur bei Tageslicht 18 Jahre Nur unbesiedeltes Gebiet C2 Tag und Nacht 18 Jahre Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete In Kategorie B1 können auch jüngere Menschen die Drohne steuern, solang sie von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden. Für die Kategorien B2 und C1 muss eine Registrierung deiner Drohne erfolgen. Dazu füllst du das Formular FOD-FRM-005 aus und schickst es im Original an folgende Adresse: Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo, Odjel letačkih operacija Ulica grada Vukovara 284 10000 Zagreb Hrvatska Pro Registrierung fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr von 20 Kroatischen Kuna an (knapp 3 Euro). Für Flugvorhaben in den Kategorien B2, C1 und C2 ist immer eine Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung Croatia Control erforderlich. Unabhängig von der Kategorie sind Drohnenflüge immer nur innerhalb der Sichtweite erlaubt. Bei Drohnen-Aktivitäten zu Zwecken der Freizeitbeschäftigung dürfen FPV-Flüge durchgeführt werden. Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr. Neben der maximalen Flughöhe sind auch Mindestabstände zu unbeteiligten Personen definiert. Zu Menschenansammlungen gilt es, einen Abstand von 50 Metern zu wahren. Eine Gruppe wird als Menschenansammlung eingestuft, wenn Personen auf einem engen Raum befinden und einer nähernden Drohne nicht ausweichen können. Im Rechtstext sind u.a. Konzerte und Demonstrationen als Beispiele genannt. Neben den Menschenansammlungen gelten auch für Einzelpersonen spezielle Mindestabstände. Grundlegend gilt die 1:1-Regel. Das bedeutet, dass deine aktuelle Flughöhe dem einzuhaltenden Mindestabstand entspricht. Sollte deine Drohne also in 60 Metern Höhe schweben, musst du auch eine horizontale Distanz von 60 Metern zu Passanten berücksichtigen. Bei einer Fluggeschwindigkeit bis 3 m/s darf dieser Sicherheitsabstand niemals weniger als 5 Meter betragen (bei höheren Geschwindigkeiten 30 Meter). Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien Neben den bereits erläuterten Regeln gibt es noch weitere Vorschriften, die du als Multicopter-Pilot einhalten musst. In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen. Außerdem erfordert das kroatische Recht, dass du deine Drohne mit einer Plakette versiehst, auf der Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Mail-Adresse) zu finden sind. Diese Informationen können in den meisten Fällen mit einem Aufkleber angebracht werden. Eine feuerfeste Kennzeichnung ist erst ab einer Startmasse von 5 Kilogramm (Kategorien C1 und C2) vorgeschrieben. Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt? Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, dann benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr). Die Anträge werden sehr unterschiedlich behandelt und es ist bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgt. Jedoch scheint es vorteilhaft zu sein, wenn du ausführlich darstellst, dass deine Aufnahmen nur für den familiären Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden sollen. Bei privaten Flügen ist theoretisch keine Erlaubnis von der SGA erforderlich, jedoch entscheidet die Behörde in jedem Einzelfall darüber, ob die Genehmigung notwendig ist. Außerdem gab es auch schon die Auskunft der SGA, dass Luftaufnahmen nicht von Privatpersonen erstellt werden dürfen. Die Anträge bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein viertel Jahr im Voraus einzuholen. Überblick: Drohnen-Gesetze in Kroatien Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum. Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich?Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherungen. Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Du musst an deinem Copter eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit anbringen. Drohnen-Plaketten können hier bestellt werden Müssen Drohnen registriert werden?Ja.In den Kategorien ab B2 benötigst du eine Fluggenehmigung. Wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest, brauchst du zudem eine Foto-Erlaubnis (egal in welche Kategorie deine Drohne fällt). Halte Abstand zu Flughäfen Respektiere die Privatsphäre anderer Personen KontakteState Geodetic Administration: info@dgu.hr
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Gruß Heinz, Geändert von jugofahrer (13.01.2020 um 16:29 Uhr)
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#12
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Ich weiß leider (noch) nicht wie man das abschaltet, ich bekomme meine erst diese Woche. Ich fliege schon länger und habe die Erfahrung gemacht, dass man am besten mit den Leuten drum herum spricht, bevor man startet, dann gibt es auch keine Probleme
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#13
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Ich habe auch die Mavic Pro und da ich oft über Wasser fliegen werde (Momentan ist das Wasser steinhart) werde ich mir Schwimmer basteln, das Material ist bestellt und sollte demnächst eintrudeln.
https://youtu.be/YUESi-tdVNc Zum fliegen selber, ich musste die Drohne hier in Kanada registrieren, die hat jetzt ein Kennzeichen , und musste auch einen Pilotenschein machen, das ging online, dauerte einige Stunden und kostete 10$. Ich weiss das ich zum Beispiel NICHT meinem Range Rover im follow me modus folgen darf, obwohl ich auch deswegen die Drohne kaufte, und das FPV nur mit einem Co-Piloten erlaubt ist, sprich, die Drohne darf nie aus den Augen verloren gehen. Ich darf nicht bei Schneefall fliegen u.v.m. Allerdings ist hier Platz genug und vieles kann gar nicht kontrolliert werden, wenn ich natürlich unüberlegtes Video-Material auf YT lade, und irgendwer fühlt sich verpflichtet dies zu melden, ja nun. Das ich den Schein machen musste, und die Drohne registriert sein muss, finde ich in Ordnung. Die Bilder die man mit einer guten Drohne machen kann sind einfach Hammer und spektugal! Viel Spass! Chris
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier. Geändert von Canadachris (13.01.2020 um 16:36 Uhr) Grund: Foddo drangeklebt
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#14
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Danke für die zahlreichen Antworten und Tipps Damit kann ich auf jeden Fall schonmal viel anfangen.
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Plakette ist schon dran und meine Haftpflicht so angepasst, dass die Drohne mitversichert ist. Hat mich unglaubliche 1€ mehr im Jahr gekostet Zitat:
Mit der Landung auf dem Boot hatte ich das auch schonmal gesehen und kann die Drohne mittlerweile auch sowohl auf meiner Hand landen als auch aus der Luft greifen. Zitat:
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#15
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Ich fliege ja den Yuneec Q500 4K des öfteren auch über Wasser.
Als Schwimmer hab ich ne Schwimmnudel mißbraucht. Leider hat sich der Copter bei einen zu schnellen Landeanflug auf dem Wasser beim aufsetzen überschlagen. Hatte aber Glück, er schwamm mit der Nudel oben und es war nur 1 Motor defekt. Bootsaufnahmen hab ich noch nicht gemacht, nur mit dem Auto auf der Wiese. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#16
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Der Schwimmer wäre für mich glaub ich nur für den Notfall - wenn möglich soll das Teil ja auf dem Boot oder an Land landen :-D |
#17
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https://youtu.be/k2U4HI2IwEs
Für dieses Video s.o. wäre mir die RTH Funktion fast zum Verhängnis geworden. Also unbedingt ausschalten. Um die Stimmung einzufangen ist die passende Musik und der Schnitt ausschlaggebend. Da Versuche ich mich auch immer wieder zu verbessern. Das ist mittlerweile ein echt zeitfressendes Hobby geworden. https://youtu.be/pYqg5wQlCvA
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#18
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Zitat:
Magst du vllt mal erzählen was bei der RTH passiert ist? Und stimmt schon, die Musik ist extrem wichtig. Als alter Hans Zimmer Fan bin ich eh sehr von Filmmusik angetan und weiß, was für Stimmungen das erzeugen kann
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#19
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Zitat:
Echt jetzt? Luftwaffe F-4F Phantom
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker
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Alles eine Frage der Flugzeugträ ... ääähhhh Boots- Länge
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#21
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Darum geht's mir auch hauptsächlich, in unserem See haben wir schon Aussenborder verloren (ich war's nicht) , kannste vergessen sowas wieder zu finden.
Lieber ne nasse Drohne als gar keine Drohne mehr. Hier ein Video von einem der seine Mavic Pro aus dem Wasser fischte, und drei Tage später flog die wieder... https://www.youtube.com/watch?v=oAXzZKvV828
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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#22
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Das Video ist von 2015.
https://www.youtube.com/watch?v=GJO5...ature=youtu.be Alles natürlich von Hand geflogen, d.h. keine Unterstützung durch Helferlein wie Verfolgermodus o. Ä.. Mit der Musik musst Du halt aufpassen, dass die Rechte geklärt sind. Es gibt aber Webseiten wo man Gemafreie Musik runterladen kann.
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. Geändert von Dayskipper (14.01.2020 um 05:30 Uhr)
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#23
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Die Return to Home RTH dient dazu, dass die Magic bei einem definierten Akkustand automatisch zum Startpunkt zurückkehrt und genau dort automatisch landet Auf den Wasser bist Du nur nach dem Start nie mehr genau am Startpunkt. Selbst vor Anker funktioniert das nicht. Was dann passiert, kannst Du Dir vorstellen 😜. Die Aufnahmen im ersten Video habe ich im Sport Modus aufgenommen. Das war notwendig, weil ich hier schneller fliegen müsste, weil das Boot ja bereits mit 36 kmh unterwegs war. Meine Liebste hast das Boot gesteuert und ich die Drohne. Beste Grüße Thomas |
#24
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Dom, noch mal zum Polfilter:
ND—Filter sind Graufilter (Neutral—Dichte). Diengibt es in verschiedenen Stärken und Dunkeln das Bild ab. Beim Fotografieren nutzt man die zB um Langzeitbelichtungen zu machen, etwa von fließendem Wasser. Die machen auf einem Kopter evtl. Sinn, wenn es extrem hell ist. Ein Polfilter dient dazu, nur polarisiertes Licht durchzulassen. Die kann man drehen, um die „Achse“ zu bestimmen. Meinst du diese? Die gibt es üblicherweise nicht in verschiedenen Ausführungen, lediglich ins Objektivgewinde müssen die passen. |
#25
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Gerade im Sommer brauchst du eine Auswahl von Filter um fliessende Bewegungen in deinen Filmen zu erhalten.
Das Problem ist das das Dronenobjektiv keine verschiedenen Blende kennt. Die Belichtung wird ausschließlich durch die Belichtungszeit geregelt. Bespiel: Bei z.B. 30 frames/s, wäre eine optimale Belichtungszeit 1/30 s pro Bild. Bei Sonnenschein habe ich ohne Filter aber schnell mal 1/2000 s oder höher. Das bedeutet ich nehme immer nur 1/2000 s pro 1/30 s auf, das führt unweigerlich zu leichtem Ruckeln. Mit Filter kannst du gegensteuern. Erstaunlicherweise ist der 32er Filter bei Sonnenschein gerade so ausreichend. Grüsse Don |
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