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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 29.12.2019, 08:49
blackdiamond blackdiamond ist offline
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Standard Kroatischer Bootsführerschein

Hallo, wenn man den kroatischen Bootsführerschein besitzt, kann man dann mit der vorgeschriebenen Meilenbegrenzung alle Inseln in Kroatien (außer Palagruza) anlaufen? Bzw. welche Limitierungen würde es geben?
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
BD
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  #2  
Alt 29.12.2019, 09:10
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crownlinecr crownlinecr ist offline
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Zitat:
Zitat von blackdiamond Beitrag anzeigen
Hallo, wenn man den kroatischen Bootsführerschein besitzt, kann man dann mit der vorgeschriebenen Meilenbegrenzung alle Inseln in Kroatien (außer Palagruza) anlaufen? Bzw. welche Limitierungen würde es geben?
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
BD
Mit dem kroatischen Schein kannst Du alles anlaufen. Außerhalb der Meilengrenze benötigst Du keinen Schein.
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Živjeli Rainer
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  #3  
Alt 29.12.2019, 09:14
Justforfun Justforfun ist offline
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Wer darf außerhalb der 7Meilenzone überhaupt kontrollieren.....niemand.....meiner Meinung nach sind im Privatbereich die Meilenbegrenzungen eher Geschäftemacherei......es gibt bei den Bootspatente kein echtes Führerscheinrecht......der vielbelächelte kroatische Schein ist wenigstens ein echter staatlicher Schein....in Österreich sind unsere Scheine eigentlich nur Vereinsscheine mit öffentlicher Anerkennung.....ich hab beide Scheine.....das Jugopatenti und den FB 2....damit habe ich für jede Behörde die Wunschversion.....wobei die österreichischen Scheine natürlich von der Ausbildungsqualität dem Yugopatent haushoch überlegen sind...jedoch leider keine staatlichen Scheine sind....lg. bernhard
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  #4  
Alt 29.12.2019, 09:15
blackdiamond blackdiamond ist offline
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Mit dem kroatischen Schein kannst Du alles anlaufen. Außerhalb der Meilengrenze benötigst Du keinen Schein.
Vielen Dank!
Wie darf ich das verstehen, dass ich außerhalb der Meilengrenzen KEINEN Schein benötige?
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  #5  
Alt 29.12.2019, 09:20
blackdiamond blackdiamond ist offline
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Darf mich mit dem kroatischen Patent ein Motorboot mit 50 Fuß von Genua nach Split als Skipper überstellen?
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  #6  
Alt 29.12.2019, 09:24
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Gummiente Gummiente ist offline
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Wenn das 50 Fuß Boot unter 30 BRT ist und du immer an der Küste bleibst ja.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #7  
Alt 29.12.2019, 09:28
blackdiamond blackdiamond ist offline
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Wenn das 50 Fuß Boot unter 30 BRT ist und du immer an der Küste bleibst ja.
OK, jetzt kenn ich mich nicht mehr aus, auf der einen Seite (lt. crownlinecr) benötige ich überhaupt keinen Schein außerhalb der Meilengrenzen und lt. willi darf ich nur in Küstennähe fahren!?!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

BD
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  #8  
Alt 29.12.2019, 09:36
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Zitat:
Zitat von blackdiamond Beitrag anzeigen
Darf mich mit dem kroatischen Patent ein Motorboot mit 50 Fuß von Genua nach Split als Skipper überstellen?
Ja....in der Praxis auf jeden Fall......besonders wenn’s das eigene Schiff ist.....bei grober Fahrlässigkeit zählt halt keine Versicherung...egal welchen Schein Du hast......es ist natürlich ein gewisser Graubereich dabei.....gilt Yugopatent für Österreicher außerhalb von Kroatien.......nächster Graubereich.....sind österreichische überhaupt in jedem Land anerkannt, da sie ja keine behördlichen Scheine sind......aber mit der Diskussion darüber können wir jedes Winterloch füllen......darum hab ich beide Versionen....
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  #9  
Alt 29.12.2019, 09:42
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Zitat:
Zitat von blackdiamond Beitrag anzeigen
OK, jetzt kenn ich mich nicht mehr aus, auf der einen Seite (lt. crownlinecr) benötige ich überhaupt keinen Schein außerhalb der Meilengrenzen und lt. willi darf ich nur in Küstennähe fahren!?!

Vielen Dank für eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

BD
Es gibt darüber keine verbindliche Rechtsansicht...außerhalb der 7–Meilenzone ist niemand berechtigt zu kontrollieren....es gibt im Bootssport kein eindeutig definiertes Internationales Führerscheinrecht.......manche behaupten sogar als Schiffseigner brauchst keinen Schein.....dass stimmt zumindest in Kroatien nicht....jemand der Pantentausbildungen verkauft erzählt Dir Schauersgeschichten was passiert wenn Du seine Scheine nicht hast
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  #10  
Alt 29.12.2019, 09:43
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Die Mittelmeeranrainerstaaten erkennen das Kro. Küstenpatent an.
Aus und Einklarieren nicht vergessen. Wobei das Ausklarieren in Italien auch schon wieder Threats füllen würde.
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Živjeli Rainer
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  #11  
Alt 29.12.2019, 10:38
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Es gibt darüber keine verbindliche Rechtsansicht...außerhalb der 7–Meilenzone ist niemand berechtigt zu kontrollieren....
Wo hast Du das mit der 7-Meilen Zone her? Die meisten Mittelmeer-Staaten (ausser Griechenland) haben ihre Hoheitsgewässer nach dem 12 Meilen (LOSC) Standard festgelegt. So auch Kroatien. Innerhalb dieser Zone hat der Staat also nahezu uneingeschränkte Souveränität. Und die würde ich im Zweifelsfall besser nicht auf die Probe stellen. Es sei denn, man erfüllt die Kriterien für eine "friedliche Passage"
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Cheers, Ingo

Geändert von Shearline (29.12.2019 um 10:45 Uhr)
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  #12  
Alt 29.12.2019, 11:22
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Zitat:
Zitat von Shearline Beitrag anzeigen
Wo hast Du das mit der 7-Meilen Zone her? Die meisten Mittelmeer-Staaten (ausser Griechenland) haben ihre Hoheitsgewässer nach dem 12 Meilen (LOSC) Standard festgelegt. So auch Kroatien. Innerhalb dieser Zone hat der Staat also nahezu uneingeschränkte Souveränität. Und die würde ich im Zweifelsfall besser nicht auf die Probe stellen. Es sei denn, man erfüllt die Kriterien für eine "friedliche Passage"
Hast Recht....in Kroatien sind’s 12 sm.....aber auch dann bist mit Yugopatenti...oder FB2 save......und weiter draußen darf keiner kontrollieren....
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  #13  
Alt 29.12.2019, 11:42
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
...und weiter draußen darf keiner kontrollieren....
So ist das. Diverse "Hochsee-Patente" dienen ausserhalb der 12-Meilen Zone also alleine dem jeweiligen Anbieter und vielleicht noch dem guten Gewissen des Skippers. Rechtlich gesehen würde auch die Teilnahme an einer Thermomix Vorführung bereits die erforderliche Qualifikation nachweisen
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Cheers, Ingo
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  #14  
Alt 29.12.2019, 14:00
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Nein, so ist es nicht. Es ist eine Ausbildung für die Hochsee, auch wenn der Schein freiwillig ist, so schadet Wissen nie! Würde ich jetzt eine Atlantik-Überquerung planen, würde ich ihn machen. Für die Adria jedoch ist das entbehrlich.
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  #15  
Alt 29.12.2019, 14:38
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HighlineCasy HighlineCasy ist offline
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In italien wird das kroatische Patent anerkannt.
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LG HighlineCasy

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  #16  
Alt 29.12.2019, 15:08
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Der kroatische Schein müsste doch in der ganzen Eu (für deutsche mit Ausnahme in D) anerkant sein - oder täusche ich mich da?

fragt der Rainer
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  #17  
Alt 29.12.2019, 15:43
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Standard Führerschein

Für kroatische Staatsbürger gilt das. Ansonsten wird die Befähigung verlangt, die der jeweilige Staat seinen Bürgern abverlangt. Also von einem deutschen Staatsbürger der entsprechende Sportbootführerschein. In Kroatien anerkennt der kroatische Staat auch den von Ausländern erworbenen kroatischen Führerschein. Er schreibt aber generell einen Führerschein vor, auch für Bürger der Staaten, die keinen Führerschein voraussetzen. Es ist aber nicht möglich damit in Deutschland zu fahren oder ihn in ein deutsches Patent umschreiben zu lassen. Wenn man hin und wieder im Ausland damit durchkommt, so sollte man prüfen, ob die Versicherung das akzeptiert. Im Regelfall eben nicht.
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  #18  
Alt 29.12.2019, 16:24
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schwinge schwinge ist offline
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So Heimatstaat mit fremden Führerschein geht nicht, ist klar (also Auslandsführerschein für D in D) - aber wo steht der Rest zum Nachlesen?

Bezüglich Versicherung hatte mir meine Skipperhaftpflicht mal schriftlich bestätigt (abgeschlossen über Hamburger Yachtversicherung), dass bezüglich Führerschein die Regelung im Gastland gelten. Da ich kein Versicherungmensch bin hab ich keine Ahung ob andere Versicherungen das anders handhaben.

Bis denne, Rainer
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  #19  
Alt 29.12.2019, 17:20
Günter Lengnink Günter Lengnink ist offline
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Standard Wo steht was?

Nachzulesen z.B. unter Skipper.adac.de und andere.
Wichtig ist, dass Italien von einem deutschen Skipper den deutschen Sportbootführerschein See verlangt. Skurilerweise nicht, wenn man ein ital. Boot bis zu 40 PS dort mietet um diesem Thema gleich auch vorzubeugen.
Zurück zu Kroatien: Ab Motor gilt Führerscheinpflicht, egal wie stark er ist, ab 2,5 m Segelboot gilt dies ebenso. Kroatien schreibt bei einem deutschen Skipper nicht den deutschen Führerschein vor, sondern anerkennt diesen aber natürlich auch das kroatische Patent.
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  #20  
Alt 29.12.2019, 17:31
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aus Skipper.adas.de (Italien) Sportbootführerschein
Bootsfahrer mit nautischem Befähigungszeugnis (z. B. deutscher Sportbootführerschein Binnen oder See) dürfen vergleichbare italienische Gewässer befahren.

Daraus lese ich nicht, dass es ein deutscher Schein sein muss.... Ist mir aber auch nicht so wichtig - ich hab alles was ich brauch.....
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  #21  
Alt 29.12.2019, 20:25
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Hier gibt auch etwas dazu.
https://www.kuestenpatent-kroatien.o...%BCstenpatent/
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  #22  
Alt 29.12.2019, 20:25
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Mercurius Mercurius ist offline
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Lieber Schwinge, für alle Fahrerlaubnisse egal für welche KFZ gilt in allen Ländern der EU das Wohnsitzprinzip. Gleichzeitig haben alle Mitgliedsländer die Fahrerlaubnisse der anderen Länder anerkannt.
Außerhalb der EU gibt es bilaterale Abkommen oder im Verkehrsrecht beispielsweise das Wiener Abkommen. Sie haben den gleichen Inhalt.

Kroatien macht eine Ausnahme. Sie erlauben Ausländern einen kroatischen Bootsführerschein zu erwerben, ohne dass ein Wohnsitz in Kroatien nachgewiesen werden muss. Hintergrund ist eine Subventionierung des Chartergeschäfts. Allerdings gilt diese Fahrerlaubnis für Ausländer dann auch nur in kroatischen Hoheitsgewässern.

Es gibt zig EU-Verordnungen, denen allen gleich ist, dass sie schwer zu lesen und mit Querverweisen gespickt sind. Nachlesen musst Du daher schon selbst. Wenn Du Google lange genug quälst, wirst Du schon was finden.

Geändert von Mercurius (29.12.2019 um 20:53 Uhr)
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  #23  
Alt 29.12.2019, 20:56
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Flo1 Beitrag anzeigen
Das heißt jetzt....für Österreicher ist das kroatische Patent weltweit gültig.....und die österreichischen Zettel...sind zwar dekorativ....aber ansonsten fürs Häusl.....hab ich es richtig interpretiert..........ohne die Qualität der Ausbildung zu bewerten.....meine es nur rein rechtlich...lg. Bernhard
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  #24  
Alt 29.12.2019, 21:48
truge truge ist offline
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Mit dem kroatischen Schein hast du im Charterbereich Einschränkungen. Yachten nur bis 30 BRT! Dann ist Ende im Gelände. Deshalb habe ich auch FB3 dazu gemacht. Lg Gernot
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  #25  
Alt 29.12.2019, 22:30
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Lieber Schwinge, für alle Fahrerlaubnisse egal für welche KFZ gilt in allen Ländern der EU das Wohnsitzprinzip. Gleichzeitig haben alle Mitgliedsländer die Fahrerlaubnisse der anderen Länder anerkannt.
Außerhalb der EU gibt es bilaterale Abkommen oder im Verkehrsrecht beispielsweise das Wiener Abkommen. Sie haben den gleichen Inhalt.

Kroatien macht eine Ausnahme. Sie erlauben Ausländern einen kroatischen Bootsführerschein zu erwerben, ohne dass ein Wohnsitz in Kroatien nachgewiesen werden muss. Hintergrund ist eine Subventionierung des Chartergeschäfts. Allerdings gilt diese Fahrerlaubnis für Ausländer dann auch nur in kroatischen Hoheitsgewässern.

Es gibt zig EU-Verordnungen, denen allen gleich ist, dass sie schwer zu lesen und mit Querverweisen gespickt sind. Nachlesen musst Du daher schon selbst. Wenn Du Google lange genug quälst, wirst Du schon was finden.
Kann mir nicht helfen, da höre (lese) ich so einen leichten Unterton raus, den ich nicht verstehe. Wenn ich hier im Forum bislang falsch lag habe ich gerne dazu gelernt (gerade fällt mir das Schleppen auf dem Rhein ein). Mir fällt lernen halt leichter wenn ich da Sachen nachlesen kann - und bei Rechtsgeschichten gehört da auch die Rechtsgrundlage dazu. Die steht weder beim ADAC, noch im Link zu den Erläuterungen des Küstenpatentes.

Wenn aber beim Wohnsitzprinzip Kroatien die große Ausnahme ist, wieso konnte dann Ende Oktober beim DSV-PA ein Britte mit Wohnsitz in NL zur Prüfung für den SBF-See und -Binnen zugelassen werden (Den See hat er auch schon in den Händen)?

Aber wenn hier niemand die Rechtsgrundlagen auf die schnelle weiß (was ja verständlich ist), mach ich mich gerne auf die Suche.

Bis denne, Rainer
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