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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.05.2010, 19:11
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Hallo ,

wir möchten unsere Campingtoiletten mit Radio beschallen.

Hällt nun nur die GEMA die Hand auf oder muss ich das sonst noch melden (GEZ ist bereits)
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  #2  
Alt 19.05.2010, 19:15
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Wer ist "uns"?

Die Campingtoilette in Deinem Wohnwagen darfst Du beliebig mit Deinem privaten Radio beschallen.

Zahlende Gäste auf einem Campingplatz nur gegen Abgabe. Guckst Du hier: http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...s-musiknutzer/
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Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 19.05.2010, 19:17
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Wir betreiben auch Campingplätze
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  #4  
Alt 19.05.2010, 19:39
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wer ist "uns"?

Die Campingtoilette in Deinem Wohnwagen darfst Du beliebig mit Deinem privaten Radio beschallen.

Zahlende Gäste auf einem Campingplatz nur gegen Abgabe. Guckst Du hier: http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...s-musiknutzer/

wenn du deinen Wohnwagen mit einem fest eingebauten Radio bestückst, ist GEZ dafür zu zahlen.... auch wenn du nicht gleichzeitig im WW oder in deiner Wohnung sein kannst..... sagt der GEZ Mann

Nach Auffassung der GEZ sind Radio/Fernsehgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnmobilen und Wohnwagen anmelde und Gebührenpflichtig.
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dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #5  
Alt 19.05.2010, 19:59
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn du deinen Wohnwagen mit einem fest eingebauten Radio bestückst, ist GEZ dafür zu zahlen.... auch wenn du nicht gleichzeitig im WW oder in deiner Wohnung sein kannst..... sagt der GEZ Mann

Nach Auffassung der GEZ sind Radio/Fernsehgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnmobilen und Wohnwagen anmelde und Gebührenpflichtig.
es geht hier um die öffentliche Seite



es gibt Formulare von der Gema zum ausfüllen ....

ich kenne das vom Mucken für bestimmte Zeiträume ...


allerdings wüsste ich jetzt nicht, wie du an die Rechte für die Musik (Radiosender ??) kommst ...

denn durch die Gema hast du das Recht was zu veröffentlichen allerdings noch keine Rechte an der Musik z.B.



ich würde mir das gaaaanz einfach machen:

such dir nen Radiosender aus, der in den Toiletten laufen soll (evt. Sponsoring der Gema oder so ) und die sagen dir dann wie das läuft
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #6  
Alt 19.05.2010, 20:09
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nightforce nightforce ist offline
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In für die Allgemeinheit zugänglichen Gebäuden/öffentlichen Gebäuden ist ein oder mehrere Rundfunkgeräte einzeln pro Gerät anzumelden und die zur Verfügung gestellte Rundfunk oder Musikbeschallung GEMA-pflichtig.
Dies gilt auch schon für Wartezimmer beim Arzt und auch für gemeinschaftliche/öffentliche Toilettenanlagen.
Da ein Campingplatz ein Gewerbe ist, gilt auch dessen Toilette als öffentlich zugänglicher Gewerberaum, wie das Klo in ner Kneipe, oder auch das Wartezimmer beim Arzt.

Dem entkommen kann man nur mit GEMA-freier Musik per Tonträger ohne Rundfunkgerät.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #7  
Alt 19.05.2010, 20:18
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
[..] Nach Auffassung der GEZ sind Radio/Fernsehgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnmobilen und Wohnwagen anmelde und Gebührenpflichtig.
Daß er GEZ zahlt, hat er ja gesagt. Die Frage drehte sich um GEMA.

BTW: Für Wohnmobile muß man auch zahlen? Ich dachte immer die Pflicht für Wohnwagen wird aus einer Analogie für Zweitwohnungen hergeleitet, und daß das für (nicht als Dauerstandwagen genutzte) Wohnmobile nicht greift.

Im Netz findet sich auch eine Stellungnahme der GEZ dazu:

Zitat:
Zitat von GEZ
Sehr geehrter Herr Loewe,

zu Ihrer Anfrage vom 16.03.2009 können wir Ihnen zur Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten in Wohnmobilen Folgendes mitteilen:

Auch auf Reisemobilbesitzer findet die Vorschrift des § 5 Absatz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags [...] Anwendung. [also Gebührenfreiheit] Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Reisemobil wie ein privates Kraftfahrzeug genutzt wird.

Wird das Reisemobil stationär aufgestellt [..] so wird das Fahrzeug im rundfunkgebührenrechtlichen Sinne nicht mehr nach seiner allgemeinen Zweckbestimmung genutzt und es gelten die gleichen Regelungen wie für Wohnwagen. In diesem Fall sind die Geräte gesondert gebührenpflichtig, da sie wie Geräte in einer gesonderten Wohneinheit zu betrachten sind.
[..]
Nicole Hurst
GEZ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 19.05.2010, 20:19
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
es geht hier um die öffentliche Seite
richtig, aber ich bezog mich auf Johns Antwort,die nicht richtig ist

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Daß er GEZ zahlt, hat er ja gesagt.

BTW: Für Wohnmobile muß man auch zahlen? Ich dachte immer die Pflicht für Wohnwagen wird aus einer Analogie für Zweitwohnungen hergeleitet, und daß das für (nicht als Dauerstandwagen genutzte) Wohnmobile nicht greift.

Im Netz findet sich auch eine Stellungnahme der GEZ dazu:
ja für seine Wohnung z.B. trotzdem ist die Toilette im Wohnwagen auch gebührenpflichtig.... dies gilt für dauernd vorhandene Geräte.... man kann sie dann einfach und sofort nutzen...

im Netz wimmelt es da von Infos...z.B

http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=13018&
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  #9  
Alt 19.05.2010, 20:56
Leafde Leafde ist offline
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für sowas ähhm nein für die beschallung in meinen geschäften hatte ich gemafreie musik bestellt und ausserdem der gez hausverbot erteilt

so ein cd pack mit 5 cd´s kostete glaube ich um die 300€

mit normaler musik beschallen wird ein teurer spaß.

eine liveband zur rushour wäre da fast günstiger gewesen.


http://www.gema.de/musiknutzer/

Geändert von Leafde (19.05.2010 um 21:02 Uhr)
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  #10  
Alt 19.05.2010, 21:02
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
[..]
ja für seine Wohnung z.B. trotzdem ist die Toilette im Wohnwagen auch gebührenpflichtig.... dies gilt für dauernd vorhandene Geräte.... man kann sie dann einfach und sofort nutzen...
Dieter wir kommen vom Thema ab. GEZ ist keine Frage. Es ging nur um GEMA.

Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
[..] Hällt nun nur die GEMA die Hand auf oder muss ich das sonst noch melden (GEZ ist bereits)
Und darauf bezog sich die Antwort: im privaten Wowa nein, in Platztoilette ja.
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  #11  
Alt 19.05.2010, 21:04
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dieter dieter ist offline
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sorry, mein Fehler.... hab ich tatsächlich verwechselt....
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  #12  
Alt 19.05.2010, 21:11
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dieter wir kommen vom Thema ab. GEZ ist keine Frage. Es ging nur um GEMA.



Und darauf bezog sich die Antwort: im privaten Wowa nein, in Platztoilette ja.
gez und gema ist eigendlich kein unterschied. alles das selbe pack. nur das die gema erst richtig den taschen aufhällt. hab jahrelang mit denen im rechtsstreit gelegen. und da ging es um wirkliche summen.
die wollten mir doch tatsächlich für huntertausende por....n..o..s mit gemafreier musik gebühren berechnen.

mein rat ist gemafreie musik bestellen und hausverbot erteilen.

dies ist keine rechtsberatung usw bla bla

den grund fürs hausverbot und illegale beweise kannst du dir selber ergoogeln.

wecke keine schlafenden hunde !!!!!
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  #13  
Alt 19.05.2010, 21:58
Benutzerbild von AlexH
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Also wir haben grade erst 11 PC´s mit ner iTunes Datenbank angemeldet, jeweils nur ein Kopfhörer pro PC, ich glaube zwei wären erlaubt. Kosten tut das dann soweit ich mich noch erinnere 11 Euro pro Jahr, allerdings verwenden wir nur unser eigenes Musikarchiv von CD´s die wir auch tatsächlich besitzen.

Am besten rufst du mal bei der GEMA an, die beraten dich dann auch. Und den Eindruck das es "Geier" wären hatte ich eigentlich auch nicht
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Gruß, Alex


Endlich wird´s warm...
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  #14  
Alt 20.05.2010, 06:13
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Für solche Zwecke gibt es gemafreie Musik, mit der ich sehr gute Erfahrung habe.
Man kauft sie auf CD beim Rechte-Inhaber, und kann sie unbegrenzt vorführen, wo und wie man will.
Sehr gut von Raven-Studio, Berlin. (Wirbt auch im Web.)
Einmal wenige DM bezahlt, dann für bisher ca. fünfzehn Jahre einen Betrieb mit viel Publikumsverkehr beschallt, und dabei jeden Gemaspitzel mühelos rausgeworfen.

sea u in denmark
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  #15  
Alt 20.05.2010, 07:49
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Das ist natürlich die beste Lösung von allen. Und auf´m Pott hat man eh keine Ansprüche wegen der Musik zu machen, oder?
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Gruß, Alex


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  #16  
Alt 20.05.2010, 07:50
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Es müssen in diesem Falle also nur die Gema und GEZ-Gebühren abgeführt werden.

Wir haben nämlich Post von einer Musikagentur bekommen, die einen Vertrag unterschrieben haben möchte, weil wir Musik ihrer Mandanten abspielen. Das lehnen wir ab.
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  #17  
Alt 20.05.2010, 08:27
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Hi,

hier steht eigentlich alles, was Du wissen musst:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...r/faq-tarif-r/

Die GEMA nimmt die Rechte der Musikschaffenden (Künstler, Verlage) war und im Fall des öffentlichen Abspielens auch die Rechte der VG Wort (z.B. Nachrichten, Wortbeiträge redaktioneller Art).

Die GEMA hat somit nichts mit der GEZ zu tun.

In Deutschland ist ausschließlich die GEMA berechtigt, Lizenzgebühren im Auftrag der Rechteinhaber für Musik einzutreiben. Dazu muss der Künstler seine Werke konkret bei der GEMA angemeldet haben.

GEMA-freie Musik ist von Künstlern, die auf eine Anmeldung bei der GEMA verzichten und sich die Aufführungsrechte pauschal bei Kauf vergüten lassen. Bitte hier die AGB beachten, bestimmte Verwertungen der GEMA-freien Musik kann der Erschaffer ausschließen (z.B. Abspielen auf dem Klo - ja, verwenden im kommerziellen Pornofilm - nein).

Für das Abspielen von Radiosendungen (Live Wiedergabe des laufenden Programms) gelten andere Vergütungssätze als für das Abspielen von Tonträgern (CD, MP3). Wer beides nutzt, muss beides getrennt anmelden und zahlen.
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  #18  
Alt 20.05.2010, 08:30
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Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Wir haben nämlich Post von einer Musikagentur bekommen, die einen Vertrag unterschrieben haben möchte, weil wir Musik ihrer Mandanten abspielen. Das lehnen wir ab.
Moin Sven,

in dem Schriftstück steht nicht zufällig das Wort "Abmahnung"?
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  #19  
Alt 20.05.2010, 10:15
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Nöö!
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  #20  
Alt 20.05.2010, 10:16
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Zitat:
Zitat von Larson180Sport Beitrag anzeigen
Hi,

hier steht eigentlich alles, was Du wissen musst:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspi...r/faq-tarif-r/

Die GEMA nimmt die Rechte der Musikschaffenden (Künstler, Verlage) war und im Fall des öffentlichen Abspielens auch die Rechte der VG Wort (z.B. Nachrichten, Wortbeiträge redaktioneller Art).

Die GEMA hat somit nichts mit der GEZ zu tun.

In Deutschland ist ausschließlich die GEMA berechtigt, Lizenzgebühren im Auftrag der Rechteinhaber für Musik einzutreiben. Dazu muss der Künstler seine Werke konkret bei der GEMA angemeldet haben.

GEMA-freie Musik ist von Künstlern, die auf eine Anmeldung bei der GEMA verzichten und sich die Aufführungsrechte pauschal bei Kauf vergüten lassen. Bitte hier die AGB beachten, bestimmte Verwertungen der GEMA-freien Musik kann der Erschaffer ausschließen (z.B. Abspielen auf dem Klo - ja, verwenden im kommerziellen Pornofilm - nein).

Für das Abspielen von Radiosendungen (Live Wiedergabe des laufenden Programms) gelten andere Vergütungssätze als für das Abspielen von Tonträgern (CD, MP3). Wer beides nutzt, muss beides getrennt anmelden und zahlen.
Diese Auskunft habe ich gesucht!

Doppel Danke!
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  #21  
Alt 20.05.2010, 14:08
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Zitat:
Zitat von littlebert Beitrag anzeigen
Diese Auskunft habe ich gesucht!
Für mich das schönste Lob das man hier bekommen kann
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  #22  
Alt 21.05.2010, 15:42
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[QUOTE=AlexH;1750971 Und auf´m Pott hat man eh keine Ansprüche wegen der Musik zu machen, oder?[/QUOTE]
Dies scheint mir zu unterstellen, daß gemafreie Musik qualitativ hinter anderer zurückbleibt. Das ist aber nach meinem Eindruck (und bestätigt durch Kommentare von einigen hundert weiteren Hörern) nicht der Fall.
Erstmal Probehören!

sea u in denmark
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  #23  
Alt 22.05.2010, 02:34
michelangelo michelangelo ist offline
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Hallo,
leider musste ich soeben mein posting löschen, weil ich falsch gelesen hatte. Camping- Toilette bedeutet wohl eher nicht, dass 4 Dixi- WC´s am Rande stehen, sondern doch wohl eine Art befestigte sanitäre Anlage.
Bei Dixi- WC = keine GEMA
Bei Sanitäranlage ist GEMA fällig.
Blödsinnig, ist rechtlich aber so! Warum? Dixi- WCs sind Allein-Orte höchstpersönlicher Intimität, also Räume der Privatshäre- und für Privaträume fällt eben keine GEMA an.
Bei befestigten ( und beweglichen) Sanitäranlagen, in denen es eine räumliche Verbindung ( und sei es nur der gemeinsam genutzte Zugang) gibt, sprechen wir von öffentlichen Einrichtungen.
Das Urteil zur Sache: Amtsgericht Nürnberg; Urteil vom 17.1.1996 – 32 C 10234/95 ( Abwägung von öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen in einer Arztpraxis)

Gruss michelangelo
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  #24  
Alt 22.05.2010, 07:21
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nightforce nightforce ist offline
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Auch wenn es nur Einer hören kann(Dixiklo), bleibt es doch Gema-pflichtig, z.B. auch Warteschleifenmusik einer Telefonanlage.
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