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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 06.06.2017, 20:55
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Na immerhin habe ich frist- und formgerecht Widerspruch eingelegt. Und alles ordentlich abgeheftet. Wenn jetzt was kommt, geht alles zu einem deutschsprachigen kroatischen Anwalt. Deswegen, weil die Summe ja nicht mehr bei 2€ liegt.
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Beste Grüße Didip
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  #27  
Alt 06.06.2017, 23:00
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Volker Volker ist offline
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Der ADAC hat sogar kürzlich in seinen Mitteilungen doch auch darüber geschrieben, wie man vorgehen muss, um nicht diesen Wucher zu bezahlen. Bin leider nicht zu Hause um zu sagen, in welcher Ausgabe...

Gruß

Volker
Hab's gefunden
https://www.adac.de/infotestrat/ratg...ePageId=236575
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Rotwein hat keinen Alkohol!

Geändert von Volker (06.06.2017 um 23:05 Uhr)
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  #28  
Alt 06.06.2017, 23:33
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Ich sehe das so , mache ich Mist , stehe ich dazu und bezahle das . Bin ich im Recht , sitze ich die Sache aus . Ein Anwalt hat mir nix zu sagen , sollte was vom Gericht usw kommen, sollte man sich wehren. 90 % der Dinge sind dann erledigt , viele versuchen es und hoffen das man bezahlt
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  #29  
Alt 07.06.2017, 09:05
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Ich sehe das so , mache ich Mist , stehe ich dazu und bezahle das
Mit dieser denkweise gehörst Du wohl inzwischen zur Minderheit denn Schuld haben immer nur die Anderen,

gruss dieter
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  #30  
Alt 07.06.2017, 11:17
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In, aus, mit Italien habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht.
https://www.boote-forum.de/showthrea...ghlight=ticket
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  #31  
Alt 07.06.2017, 14:05
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Wenn ich den ADAC-Artikel richtig verstehe, dann hat der EUGH entschieden, dass kroatische notarielle Vollstreckungsbescheide im Ausland jedenfalls dann nicht vollstreckt werden können, wenn der Schuldner Widerspruch eingelegt hat und dass der Gläubiger seine Ansprüche in diesen Fällen über die ordentliche Gerichtsbarkeit einklagen muss bzw. kann.

Fazit: wer keinen Widerspruch gegen den notariellen Bescheid (nicht: gegen die Forderungen irgendwelcher Inkassoanwälte) eingelegt hat, der kann von einem kroatischen Gericht ohne weitere Rechtsprüfung zur Zahlung verdonnert werden - und die Entscheidungen kroatischer Gerichte sind nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckbar.

Und wer - wie mein Freund Peter - Widerspruch eingelegt hat, der muss (wie auch die Betroffene in dem von mir oben verlinkten Fall) jetzt damit rechnen, vor einem kroatischen Gericht verklagt zu werden - Ende offen.

Da werden sich einige Leute, die den Parkzettel einfach weggeworfen haben, aber ganz schön wundern - obwohl, das hat natürlich keiner gemacht. Bei allen war entweder der Automat kaputt, der Parkplatzwächter gerade auf dem Klo, oder sie haben gezahlt und nur den Beleg nicht aufbewahrt.
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  #32  
Alt 07.06.2017, 15:08
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

1. Wenn ich den ADAC-Artikel richtig verstehe, dann hat der EUGH entschieden, dass kroatische notarielle Vollstreckungsbescheide im Ausland jedenfalls dann nicht vollstreckt werden können, wenn der Schuldner Widerspruch eingelegt hat und dass der Gläubiger seine Ansprüche in diesen Fällen über die ordentliche Gerichtsbarkeit einklagen muss bzw. kann.

2. Bei allen war entweder der Automat kaputt, der Parkplatzwächter gerade auf dem Klo, oder sie haben gezahlt und nur den Beleg nicht aufbewahrt.
1. Ist wie bei uns der Mahnbescheid. Nur den können bei uns alle erst mal stellen.

2. Bei mir war der einzige Automat direkt am Hafen wirklich kaputt. Der Kontrolleur stand direkt daneben und ist sehr zügig weggegangen als ich ihn ansprechen wollte. Also habe ich die Parkscheibe rausgelegt und bin in Biograd auf die Fressmeile. 3 Jahre später.....
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Beste Grüße Didip
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  #33  
Alt 07.06.2017, 20:05
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Zitat:
Zitat von didip Beitrag anzeigen
Bei mir war der einzige Automat direkt am Hafen wirklich kaputt.
Na klar doch, das glaub' ich Dir gerne. Aber ob der Automat bei einigen anderen tausend Ausländern auch kaputt war? Und ob Dir der kroatische Richter das glaubt? Die kroatischen Zeitungen schreiben da was von einige Millionen Kunas, die angeblich von Parksündern nicht bezahlt wurden. Aber die lügen bestimmt...

Der Einzige den ich kenne, der ehrlich zugibt, seinen Parkzettel einfach weggeworfen zu haben, ist mein Freund Peter (= nicht einer der Peters hier im Forum!). Er hat Einspruch eingelegt mit der Begründung, er habe keinen Zettel am Scheibenwischer gehabt. Und jetzt hat er ein Schreiben aus Kroatien bekommen - mit einem Foto, auf dem nicht nur sein Auto, sondern auch der Zettel an der Scheibe superscharf zu sehen ist. Jetzt bin ich mal gespannt, wie er aus der Nummer 'raus kommt. Vielleicht glaubt ihm der Richter ja, dass irgendein böser Mensch den Zettel geklaut hat, nachdem der Parkwächter sein Auto fotografiert hat? Warten wir's ab....
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  #34  
Alt 07.06.2017, 20:42
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Vielleicht glaubt ihm der Richter ja, dass irgendein böser Mensch den Zettel geklaut hat, nachdem der Parkwächter sein Auto fotografiert hat?
Muss nicht der Kläger beweisen, dass der Zettel noch da war?
Der Parkwächter könnte den Zettel nach dem Fotografieren ja auch selbst entfernt haben?

Für alle die jetzt über mich herfallen wollen:

Nein, ich war noch nie mit dem Auto in HR und werde das auch nicht mehr machen.
Ja, ich bezahle meine Parkzettel immer.
Nein, ich bewahre sie dann nicht 10 Jahre auf, außer ich habe dienstlich geparkt.
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Gruß Richard
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  #35  
Alt 07.06.2017, 21:19
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didip didip ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Muss nicht der Kläger beweisen, dass der Zettel noch da war?
Der Parkwächter könnte den Zettel nach dem Fotografieren ja auch selbst entfernt haben?
Kein Scheiß, auf meinem Foto aus Pula ist ein Zettel an der Scheibe zu sehen, aber sehr weit weg fotografiert. Als wir nach ca. 1,5 h zum Auto kamen war keiner dran. Trotzdem ändert das nichts an meiner Parkscheibe, die auf diesem Foto natürlich nicht zu sehen war.

So, hier ist jetzt erst mal Schluss für mich, aber wenn es Post gibt melde ich mich. Gruß Didi
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  #36  
Alt 07.06.2017, 21:35
diri diri ist offline
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Einfache Problemlösung:
Da parken wo es nichts kostet, soll es tatsächlich noch geben, natürlich muss man da schon mal ein paar meter laufen, soll aber gesund sein, wabbelt bei vorhanden sein eventuell auch den Bauch etwas weg was dann schöner, schlanker und leichter macht, die Beine wollen dann auch wieder besser usw., also viele Vorteile und das Ganze auch noch ohne Knöllchengefahr,

gruss dieter
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  #37  
Alt 08.06.2017, 09:51
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von didip Beitrag anzeigen
...
..... Trotzdem ändert das nichts an meiner Parkscheibe, die auf diesem Foto natürlich nicht zu sehen war.

.......
Wie kommst du auf die Idee, dass eine Parkscheibe in Kroatien irgendeinen Unterschied macht?



Grüße

Sandman
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  #38  
Alt 08.06.2017, 14:45
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Muss nicht der Kläger beweisen, dass der Zettel noch da war?
Der Parkwächter könnte den Zettel nach dem Fotografieren ja auch selbst entfernt haben?
Ich glaube nicht, dass die Ausrede "Kein Zettel am Auto" etwas nützt. Das Foto beweist ja, dass da jemand falsch bzw. ohne zu bezahlen geparkt hat - und wenn der Parkplatzvermieter den Falschparker nur mit finanziellem Aufwand ermitteln kann, dann dürften die Ermittlungskosten - jedenfalls in angemessenem Rahmen - zu Lasten des Falschparkers gehen.

Apropos "kein Zettel am Auto": in Köln habe ich beim Halt an einer Ampel mal einen ganz Abgezockten gesehen. Der parkte im absoluten Halteverbot hinter einem PKW, an dessen Scheibenwischer schon ein Knöllchen hing. Nachdem er sich vergewissert hatte, dass keine Politesse in der Nähe war, nahm er den Zettel von dem anderen Auto weg und klemmte ihn an seine eigene Scheibe.
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Alt 08.06.2017, 14:49
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ich hab letztens einen Strafzettel wegen falsch Parkens bekommen.... kein Zettel an der Scheibe (dachte schon beim wegfahren ich hätte Glück gehabt).
Im Anhörungsbogen war ein eindeutiges Bild mit dem Vergehen.

Also brav gezahlt.
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  #40  
Alt 08.06.2017, 19:37
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Nachdem er sich vergewissert hatte, dass keine Politesse in der Nähe war, nahm er den Zettel von dem anderen Auto weg und klemmte ihn an seine eigene Scheibe.
Alter Trick, aber wirkungslos.
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  #41  
Alt 04.12.2017, 22:21
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Hab hier mal was zum Thema Kroatien Bußgeld wegen falsch parken gefunden.


https://www.bussgeldkatalog.org/news...pfOZHcM.mailto
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  #42  
Alt 05.12.2017, 11:36
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Danke für den Link! Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass Pula und andere Städte, nachdem die Inkassoversuche über Anwaltsschreiben und notarielle Bescheide nicht funktioniert haben, dann eben den Weg über die normale Gerichtsbarkeit beschreiten werden. Bei den Summen, die da im Raum stehen, lohnt sich das vermutlich.

Kleine OT-Geschichte am Rande: im Oktober waren wir mit Freunden zu einer Stippvisite in Rovinj und parkten auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz mit Schranke am Hafen. Als wir nach zwei Stunden zurück kamen, wollte mein Freund Walter an der Kasse bezahlen, fand aber unser Parkticket nicht mehr. Der Parkplatzwächter: "Dann müssen Sie die Tagesgebühr bezahlen, 150 Kuna." Während Walter daraufhin noch mal alle Taschen, Jacken und das Auto nach dem Ticket durchsuchte, machte ich "Small talk" mit dem Wächter - auf kroatisch. Wenn ich nicht zuviel quatsche, gehe ich dann auch schon mal als Kroate durch, so auch hier. Der Wächter grinste mich fröhlich an, sagte irgendwas von "bekloppten Touristen", ging dann an seinen Automaten und gab mir ein neues Ticket: "Evo zemljače (hier, Landsmann), damit kommst Du umsonst raus." So geht's also auch - jedenfalls manchmal...
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  #43  
Alt 05.12.2017, 12:30
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Danke für den Link! Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass Pula und andere Städte, nachdem die Inkassoversuche über Anwaltsschreiben und notarielle Bescheide nicht funktioniert haben, dann eben den Weg über die normale Gerichtsbarkeit beschreiten werden. Bei den Summen, die da im Raum stehen, lohnt sich das vermutlich.
Das dürfte dann doch für die Meisten verjährt sein.
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  #44  
Alt 05.12.2017, 14:07
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Kommt drauf an. Bei zivilrechtlichen Forderungen - und das sind die Parkgebühren - beträgt die Verjährungsfrist in Kroatien 5 Jahre.
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  #45  
Alt 05.12.2017, 14:36
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Kommt drauf an. Bei zivilrechtlichen Forderungen - und das sind die Parkgebühren - beträgt die Verjährungsfrist in Kroatien 5 Jahre.
Das ist halt die Frage, vollstrecken müssten die eh in D. Und dort gilt halt 3 Jahre Verjährung.

Z.B. in Österreich gilt bei einigen Verstössen die Halterhaftung, wo in D nur der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Damit kommt man in D aber nicht durch. Das geht dann in D ins Leere.
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  #46  
Alt 10.12.2017, 17:18
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Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Das ist halt die Frage, vollstrecken müssten die eh in D. Und dort gilt halt 3 Jahre Verjährung.
Jein. Bei zivilrechtlichen Forderungen gelten nach EU-Recht die Fristen des Landes, in dem die Forderungen anfallen - es sei denn, sie widersprächen dem "ordre public", also dem allgemeinen Rechts- und Werteverständnis in dem Land, in dem vollstreckt werden soll. Für unterschiedliche Verjährungsfristen trifft das nach h.M. nicht zu.

Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Z.B. in Österreich gilt bei einigen Verstössen die Halterhaftung, wo in D nur der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Damit kommt man in D aber nicht durch. Das geht dann in D ins Leere.
Meines Wissens ist man in Österreich bei Verkehrsverstößen auch im fließenden Verkehr als Halter immer dran, wenn der tatsächliche Fahrer nicht benannt oder ermittelt wird. In D. wird der Kfz-Halter nach Verstößen im ruhenden Verkehr, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder der Kfz-Halter sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, anstelle mit einer Geldbuße mit einer Verwaltungsgebühr für den Ermittlungsaufwand belegt, und die ist allemal höher als das eigentlich fällige Bußgeld. Die früher übliche Ausrede "ich weiß nicht mehr, wer gefahren ist" bringt also außer höheren Kosten gar nichts mehr.
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  #47  
Alt 10.12.2017, 21:37
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist man in Österreich bei Verkehrsverstößen auch im fließenden Verkehr als Halter immer dran, wenn der tatsächliche Fahrer nicht benannt oder ermittelt wird. In D. wird der Kfz-Halter nach Verstößen im ruhenden Verkehr, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder der Kfz-Halter sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, anstelle mit einer Geldbuße mit einer Verwaltungsgebühr für den Ermittlungsaufwand belegt,....
da irrst du....der Halter wird max. mit einem Fahrtenbuch belegt... kosten kommen nicht auf ihn zu.
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Alt 11.12.2017, 15:46
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Danke, das ist mir neu. Ich meine irgendwo gehört zu haben, dass man als Kfz-Halter in Österreich eine Lenkerauskunftspflicht hat und dass man, wenn man nach einem Verkehrsverstoß den Fahrer nicht benennt, zwar nicht wegen dieses Verkehrsverstoßes, wohl aber wegen Verstoß gegen die Lenkerauskunftspflicht belangt werden kann. Ist das nicht (mehr) so?

Mal angenommen, ich würde auf der Tauernautobahn unbemerkt von hinten geblitzt, bekomme einige Zeit später Post aus Österreich und weiß wirklich nicht mehr, wer damals gefahren ist - dann würde mir also nichts passieren?
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  #49  
Alt 11.12.2017, 15:58
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Danke, das ist mir neu. Ich meine irgendwo gehört zu haben, dass man als Kfz-Halter in Österreich eine Lenkerauskunftspflicht hat und dass man, wenn man nach einem Verkehrsverstoß den Fahrer nicht benennt, zwar nicht wegen dieses Verkehrsverstoßes, wohl aber wegen Verstoß gegen die Lenkerauskunftspflicht belangt werden kann. Ist das nicht (mehr) so?

Mal angenommen, ich würde auf der Tauernautobahn unbemerkt von hinten geblitzt, bekomme einige Zeit später Post aus Österreich und weiß wirklich nicht mehr, wer damals gefahren ist - dann würde mir also nichts passieren?
du must niemanden Verraten der aus deiner Familie ist. da besteht Zeugnissverweigerungsrecht.... und schon ist es ein Problem den Fahrer Haftbar zu machen.. daher wird hierzulande nur von vorne geblitzt.
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Alt 11.12.2017, 16:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
. daher wird hierzulande nur von vorne geblitzt.
Nicht ganz,
In Deutschland wird auch seit einiger Zeit von hinten geblitzt.
Vorallem wegen Mororradfahrer. Beispiel wäre Ludwigshafen BASF Tor 2.

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