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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 01.12.2017, 09:04
al_primo al_primo ist offline
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Hallo Forumskollegen,

weiß jemand, wessen Pflicht es bei einem Eigentumswechsel eines bisher im italienischen Register geführten Schiffs es ist, im Falle des Umflaggens von italienischer Flagge auf deutsche Flagge, die bisherige Registrierung in Italien löschen zu lassen, da dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist? Ist es die Pflicht des Voreigentümers oder des neuen Eigentümers? Im Kaufvertrag ist darüber nichts enthalten.

Hat man als neuer Eigentümer irgendwelche Folgen aus einer Nichtlöschung zu erwarten?

Danke für Eure Hinweise schon mal vorab.

al_primo
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  #2  
Alt 01.12.2017, 09:56
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Zitat:
Im Kaufvertrag ist darüber nichts enthalten.
Das ist wohl ein Problem!
Ich hoffe es handelt sich dabei um einen Vorvertrag.
Der eigentliche Kaufvertrag und die Umschreibung bzw. in deinem Fall die Austragung aus dem "Italian maritime authority" geht in Italien über einen Anwalt/Notar.

Klaus, der die Daumen drückt
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  #3  
Alt 01.12.2017, 12:00
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Zitat:
Zitat von al_primo Beitrag anzeigen

Hat man als neuer Eigentümer irgendwelche Folgen aus einer Nichtlöschung zu erwarten?
Du bekommst ohne Löschung deine Originalen Papiere nicht, den die liegen in Italien bei der Hafenbehörden.

Das Prozedere ist in Italien ganz klar geregelt.

1.)Eigner Verkauft sein Boot, es wird ein Kaufvertrag geschlossen meist ist in diesem Fall eine Anzahlung fällig.

2.)Eigner erhält Anzahlung und beauftragt eine Agentur mit der Abwicklung der Löschung.

3.)Agentur beantragt die Prüfung und Löschung aus dem Schiffsregister

4.)Bei positiver Prüfung erfolgt die Ausstellung des "nulla Osta" das bedeutet das Schiff ist frei von Schulden Dritter,
sozusagen Lastenfrei und sämtliche Steuern und Gebühren wurden bezahlt.
(mit Glück gibt es Kopien der Originalen Papiere)

5.) Die Restzahlung ist fällig

6.) Der Eigner unterzeichnet eine Eigentumsabtretung die Beglaubigt werden muß. (Notar,
manche Agenturen fahren dafür nach SLO da es erheblich billiger ist, es gibt auch noch andere Wege dafür)
Ab diesem Zeitpunkt hat er alle Ansprüche an seinem Boot verloren und kann es in Italien "NIE" mehr registrieren.

7.) nach Erhalt der Papiere kann der Eigner von der Zollbehörde auch ein T2L anfordern und du hast einen MwSt. Nachweis.

8.) die Papiere werden dir im Original ausgehändigt.

9.) Zahlung der Agentur- und Notarkosten in der Regel durch den Käufer

10.) Bezahlung der Restzahlung an den Makler falls einer im Spiel war.

11.) Übernahme Boot

Die Zulassungsprozedur ist in D bedeutend einfacher als in A

In A sind dafür auch nochmal rund 500€ fälig.
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Beste Grüße Andy
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  #4  
Alt 02.12.2017, 06:46
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Nur als Anmerkung!

Boote unter 10m sind in Italien NICHT im Schiffsregister eingetragen !

Daher läuft die Abwicklung um einiges einfacher.
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Beste Grüße Andy
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  #5  
Alt 02.12.2017, 11:13
al_primo al_primo ist offline
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Ich konnte mir ohne irgendwelche Originalpapiere für das Schiff (> 10 m) mit dem Kaufvertrag in Deutschland beim WSSA ohne Probleme eine Registrierung auf meinen Namen und meinem deutschen Wohnsitz zuteilen lassen. Habe jetzt einen "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" der Bundesrepublik Deutschland.

Ich brauche eigentlich keine weiteren früheren Registrierungspapiere aus Italien.
Habe eine Kopie der " Licenza di Navigazione delle imbarcazioni da diporto munite di "marcatura CE" " Diese hat aber das WSSA nicht weiter interessiert. In dieser ist auch der Voreigentümer (eine italien. s.r.l.), von der ich das Schiff gekauft habe, eingetragen.

Die Frage, die sich mir stellt, ist eigentlich die, ob ich als neuer Eigentümer irgendwelche behördlichen Schritte zu erwarten habe, wenn der Voreigentümer nichts macht und das Schiff (zusätzlich) in Italien registriert bleibt? Auf dem Schiff habe ich die neue deutsche Registrierung angebracht. Habe ich einen Grund auf meine Kosten die Löschung zu veranlassen bzw. einen Nachteil, wenn ich das nicht tue?
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  #6  
Alt 02.12.2017, 14:13
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In Österreich wäre dir das nicht gelungen, ändert aber nichts an der Tatsache das du nur einen Italienischen "Zulassungsschein" der nichts Wert ist in Händen hast und keine Original Papiere (CE) sprich "Typenschein".

Ferner ist nicht klar ob das Boot frei von Rechten Dritter ist und ob sämtliche Steuern und Gebühren bezahlt wurden "Nulla Osta"
In deinem Fall, beim Kauf aus einer s.r.l. durchaus möglich, eigentlich hättest du von der s.r.l. eine "Fattura" bekommen müssen

Wie die Behörden in Italien bei der RINA Vorgehen weiß ich nicht ganz genau auf alle Fälle muß das Boot in regelmäßigen Abständen zur Überprüfung vorgeführt werden, wird für den bisherigen Eigner eventuell interessant werden.
Ich glaube auch nicht das die jährlichen Gebühren so ohne weiters vom Eigner weiter bezahlt werden.

....ein Verkauf ohne Papiere wird bestimmt auch spannend



Die Italienische Zulassung habe ich auch, die ist aber nur was wert wenn sie leer ist.
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  #7  
Alt 04.12.2017, 09:25
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Hallo zusammen,
Hallo Winnetous,

Weißt Du bzw. weiß jemand aus welchen Papieren die bei der Capitaneria hinterlegten Originaldokumente bestehen? Was davon braucht man für einen Wiederverkauf? Im Werfthandbuch für das Schiff ist das CE-Zertifikat für das Schiff abgedruckt. Gibt es hierzu ggf. ein Original, das bei der Capitaneria liegt? Kann man die Capitaneria so als deutscher Normalbürger mit der Bitte um Löschung auf Italienisch einfach anschreiben?

Danke Euch im Voraus.

al_primo
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  #8  
Alt 05.12.2017, 00:08
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Eine italienische Behörde einfach anschreiben, das ist der Brüller des Tages.

Die italienische Bürokratie ist so kurz nach Napoleon zum Stillstand gekommen
und so arbeitet sie heute noch.

Die Italiener selbst sind mit dieser Bürokratie überfordert, deshalb braucht
man für jeden Scheixx dort einen einen Notar oder Rechtsanwalt. Das kannst
du dort nicht einfach per email lösen.

winetouu hat dir doch das Prozedere genau erklärt (und das war eine
kostenlose top Beratung !!) und du bist gut beraten wenn du den Leitfaden abarbeitest.
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  #9  
Alt 05.12.2017, 07:41
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ich bin gerade auch dabei mir ein Boot in Italien zu kaufen.

Habe letzte Woche dazu mit dem DMYV telefoniert und genau das Thema hinterfragt.
Tenor: Wirklich einen Anwalt/ Notar einschalten..sonst kann es hinterher teuer werden
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Gruß
Klaus
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  #10  
Alt 05.12.2017, 18:25
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
ich bin gerade auch dabei mir ein Boot in Italien zu kaufen.

Habe letzte Woche dazu mit dem DMYV telefoniert und genau das Thema hinterfragt.
Tenor: Wirklich einen Anwalt/ Notar einschalten..sonst kann es hinterher teuer werden
bei Booten <10m ist das schon richtig, bei >10m kommst um die Agentur nicht herum den die Löschung wird normalerweise über Agenturen abgewickelt.

Hier hat mal jemand den Kontakt zu einem Deutschsprachigen Advokaten in Bozen gepostet, vll kann der euch weiterhelfen.

Umsonst wird der aber auch nicht tätig werden.
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Beste Grüße Andy
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  #11  
Alt 05.12.2017, 20:58
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Mariotirol Mariotirol ist offline
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HI

bei mir ist es abgelaufen wie von Winnetou beschrieben.
ich kenne eine Agentur in Lignano die solche Sachen für einen erledigen.

War gar nicht mal so teuer bei mir.
Habe dies alles gebraucht um das schiff in Österreich zu registrieren.

Wenn du die Agentur benötigst schreib mir eine PM bin morgen im Büro dann kann ich dir die kontaktdaten weiterleiten
LG
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  #12  
Alt 05.12.2017, 21:09
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von Mariotirol Beitrag anzeigen
ich kenne eine Agentur in Lignano die solche Sachen für einen erledigen.
Wenn die Agentur W.S. ist würde ich da mit etwas Vorsicht ran gehen, siehe die Erfahrung von Schorsch.

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=259106
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Beste Grüße Andy
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  #13  
Alt 05.12.2017, 23:41
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Hi

Nein mein Broker war auch Luca
Die Agentur wird von Luca empfohlen die wickelt das ganze offizielle ab.
Mein Mechaniker in lignano ist seit 3 Jahren die Firma
Centro nautico lignano, der Ansprechpartner heißt Eugenio, kann ich nur empfehlen.

Lg
Mario
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  #14  
Alt 12.06.2019, 14:41
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Standard Bootsnutzung während der Löschung aus den Italienischen Register

Hallo liebe Kollegen, ich kann das beschrieben Prozedere nur voll und ganz bestätigen. Bin gerade beim Bootskauf und genau der Ablauf ist notwendig.
Ich habe aber eine andere Frage: Die Löschung im Italienischen Register kostet nicht nur Geld, sie kostet auch Zeit, nämlich 10-40 Tage. Wenn es in meinem Fall 40 Tage dauert und ich dann erst die Österreichischen Dokumente beantragen kann, ist der Sommer fast vorbei, wenn ich den Seebrief in Händen halte. Gibt es eine (legale) Möglichkeit das Boot während der Zeit, in der die Löschung läuft, zu benutzen?
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