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  #451  
Alt 30.09.2013, 21:36
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
hallo, uhx !
Seit langer Zeit habe ich hier im Forum nur nachgelesen. Deine Recherchen
im EU-Recht und STVZO habe ich endlich zum Anlass genommen, mich auch
hier anzumelden. Erstmal hast Du dieses komplexe Thema bestens dargelegt
und verdeutlicht.
Als in Fachkreisen bekannter Hersteller auch von Bootsanhänger kann ich
Deine Ausführungen voll bestätigen. 3500 kg Achslast plus bis zu 10% der
Achslast als Stützlast, also 350kg macht zusammen 3850 zulässiges Gesamt-
gewicht. Das ist so und ist kein Geheimnis. Ich biete unsere Anhänger schon seit Jahren immer optional mit Stützlast an. Bei den 3500 kg Anhängern hats
etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrich
tungen geliefert werden konnten.
Die Zurückhaltung vom Sigma kann ich nicht verstehen.
Also Leute, keine Angst, es funktioniert.

Ruschi

Hallo Ruschi,

versteh ich das richtig: Eure Trailer kann man also auch als 3,5t+X kg (Stützlast) bekommen?

Gruß Axel
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  #452  
Alt 01.10.2013, 08:48
JohnB JohnB ist offline
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Das hat Georg doch schon geschrieben, ja.
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Beste Grüße

John
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  #453  
Alt 01.10.2013, 09:40
Sascha H. Sascha H. ist offline
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Ich denke, der Text von UHX (Ulli) ghehört ins Trockendock, ebenfalls der von Ruschi.
Aber nicht dieser gesamte Thread (viel zu unübersichtlich).

Vielleicht erbarmt sich ein MOD ...

Grüße Sascha
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  #454  
Alt 01.10.2013, 09:49
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Ruschi,

versteh ich das richtig: Eure Trailer kann man also auch als 3,5t+X kg (Stützlast) bekommen?

Gruß Axel
bin zwar nicht Ruschi, aber genau so ist das - und das nicht erst seit gestern.

Dazu kommt dann noch, dass man durch Leichtbau das Leergewicht verringern kann, um eine möglichst hohe Zuladung zu erhalten.
Alurahmen bringt so um die 100 - 150 KG und wenn ich dann sehe, was ich an meinem Trailer alles auch weg lassen könnte, dann kommen schon noch nen paar KG zusammen.

Laufsteg, doppelte Reserveräder, Staubox, Kurbelauflagen, Kielrollen, kurze Zugeinrichtung - das läppert sich locker noch mal auf 100 KG an möglicher Gewichtseinsparung.....
__________________
Gruß - Georg
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  #455  
Alt 01.10.2013, 10:19
uli07 uli07 ist gerade online
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@Bodo FM 170
ZITAT: Wenn ich den oben zitierten Beitrag lese, könnte man den Eindruck gewinnen, das man in einem Mitgliedsstaat der EU der Willkür und dem Großmut seiner Bediensteten ausgesetzt sei.

Dann bist du in A. noch nie angehalten worden, gewogen worden und hattest zuviel Kilos geladen.

Gruß Uli07
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  #456  
Alt 01.10.2013, 10:43
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
hallo, uhx !
Seit langer Zeit habe ich hier im Forum nur nachgelesen. Deine Recherchen
im EU-Recht und STVZO habe ich endlich zum Anlass genommen, mich auch
hier anzumelden. Erstmal hast Du dieses komplexe Thema bestens dargelegt
und verdeutlicht.
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Achslast als Stützlast, also 350kg macht zusammen 3850 zulässiges Gesamt-
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Ruschi


Bist du der Michael Ruschi?
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #457  
Alt 01.10.2013, 10:43
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo FW 170 Beitrag anzeigen
...

Die Schweiz ist leider kein EU-Mitglied. Wie die Regelungen dort sind kann vielleicht beim ADAC erfragt werden. Ich könnte mir jedoch vorstellen, das es diesbezüglich Übereinkommen mit der EU gibt.

Wassersportliche Grüße von der Elbe
Boris

Hier ein paar Infos
Zitat:
Betriebsgewicht:
Das jeweilige tatsächliche Gewicht des Anhängers (Betriebsgewicht) darf zusammen
mit der Ladung die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene
Anhängelast nicht übersteigen.
und

Zitat:
Die technische Vorschriften der Anhängerbremsen richten sich nach der Klasseneinteilung:
O1 Anhänger (höchstens 750 kg Garantiegewicht) benötigen nur fakultativ Betriebsbremse und Festellbremse.
O2 Anhänger (über 750 kg bis höchstens 3500 kg Garantiegewicht) benötigen Betriebs- (z.B. Auflaufbremse) und Festellbremse.
O3 / O4 Anhänger (über 3500 kg bis höchstens 10000 kg / über 10000 kg Garantiegewicht) benötigen durchgehende oder
halbdurchgehende Bremssysteme (z.B. Druckluftbremsanlage oder hydr. Bremsanlage mit gespeicherter Energie
auf dem Anhänger). Die Stromversorgung für ein vorhandenes ABV (Anti-Blockier-System) muss gewährleistet
sein. Bei Arbeitsanhängern mit mehr als 5000 kg Gesamtgewicht muss die Bremse nach dem Zweileitersystem
gebaut sein.
und
Zitat:
Sonntags- und Nachtfahrverbot:
Leichte Motorwagen unterstehen nicht dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, ausser wenn ein Anhänger mitgeführt
wird, welcher gemäss Fahrzeugausweis ein Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg aufweist.
Quelle :http://www.stva.zh.ch/internet/siche...aenger1309.pdf
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #458  
Alt 01.10.2013, 22:06
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Da ja schon einige richtig tief mit der Materie vertraut sind, hat schon jemand irgendwas dazu gefunden das die Stützlast der zugelassenen Anhängekupplung des Trailers zugerechnet werden kann?
Nach Rücksprache mit meinem TÜV Menschen sieht "er" genau da für sich ein Problem.Der Anhänger wiegt dann 3600Kg und die Kupplung darf nur 3500 Kg das geht nicht.
Gibt es irgendeinen Erlass aus dem die Zurechnung der Stützlast hervorgeht?
Sonst war er nicht abgeneigt.😄


Gruß Stephan
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  #459  
Alt 01.10.2013, 22:12
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Da ja schon einige richtig tief mit der Materie vertraut sind, hat schon jemand irgendwas dazu gefunden das die Stützlast der zugelassenen Anhängekupplung des Trailers zugerechnet werden kann?
Nach Rücksprache mit meinem TÜV Menschen sieht "er" genau da für sich ein Problem.Der Anhänger wiegt dann 3600Kg und die Kupplung darf nur 3500 Kg das geht nicht.
Gibt es irgendeinen Erlass aus dem die Zurechnung der Stützlast hervorgeht?
Sonst war er nicht abgeneigt.��


Gruß Stephan
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hab mal auf die schnelle diese gefunden:

http://www.amazon.de/Albe-Kugelkuppl.../dp/B001J6AWL6 (PaidLink)

Auszug: Bis max. 3500 kg Anhängelast zulässige Stützlast bis 200 kg

sind in der Summe 3700 kg

oder die hier:
http://www.wiedemann-fahrzeugtechnik...zugmaul/a-166/
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Gruß Volker
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  #460  
Alt 01.10.2013, 22:16
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Klar soweit war ich auch schon, die Addition der Stützlast zu den 3500Kg gefällt ihm nicht.

Grüße, Stephan von unterwegs
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  #461  
Alt 01.10.2013, 22:20
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Klar soweit war ich auch schon, die Addition der Stützlast zu den 3500Kg gefällt ihm nicht.

Grüße, Stephan von unterwegs
Was Gefällt ihm da nicht.

er sollte genau wie wir´sich mal auf die Aktuelle Rechtslage einstellen (auch ich hab dazugelernt).
Die Teile sind für eine Anhängelast von 3500 kg und einer Stutzlast von 150 bzw. 200kg zugelassen was einem gesammtgewicht des ANhängers von 3650 kg bzw 3700 kg möglich macht wenn dies eingetragen wird.

Zeig ihm doch nochmal die Begriffsbestimmung in der EU-Verordnung

Anhängelast = Das durch die Achsen auf die Strasse gebrachte gewicht
Stützlast = das auf die Anhängerkupllung wirkende gewicht
Gesammtgewicht = Summe der beiden

Zu TÜV-Prüfern hab ich eh meine Meinung.
Ein KFZ-Techniker der in der Wirtschaft keine Anstellung fand ging halt früher zum TÜV und kontrolierte Autos.
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Geändert von billi (01.10.2013 um 22:39 Uhr)
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  #462  
Alt 01.10.2013, 22:33
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Ich werd ihn nochmal belagern, wenn das alles nichts wird denke ich auch über einen Trailer mit maximaler Nutzlast nach.
Ich dürfte das mit meinem Fahrzeug.


Grüße, Stephan von unterwegs
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  #463  
Alt 01.10.2013, 23:15
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Klar soweit war ich auch schon, die Addition der Stützlast zu den 3500Kg gefällt ihm nicht.

Grüße, Stephan von unterwegs
Das muss ihm nicht gefallen- er soll sich nur an die EU- Richtlinie halten.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #464  
Alt 02.10.2013, 07:56
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

ich kann den TÜV-Menschen gut verstehen. Wenn ein Hänger mit 3,7t hinten dran hängt, dann interessiert in erster Line nicht, wie hoch die Stützlast ist, denn die 3,7t wirken trotzdem auf die Kupplung. Genauso verhält es sich doch bei der Anhängekupplung am Auto. Die sollte doch ebenso nicht nur für 3,5t ausgelegt sein, denn es "zerren" tatsächlich 3,7t dran.

EU-Regelung hin oder her, mir scheint das noch nicht ganz durch zu sein.

Meiner Meinung nach müssen die Anhängekupplung am Auto sowie die Kupplung am Hänger immer für das zulässige Gesamtgewicht (Achslast + Stützlast) geprüft und zugelassen sein.

Diese EU-Regelung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf die Zulässigkeit, Hänger größer 3,5t legal mit einem PKW ziehen zu können. Das hat aber nichts mit der technischen Auslegung der Komponenten zu tun.

Da wird es dann auf die Definition ankommen, wie künftig die Kupplungshersteller das in ihre Datenblätter schreiben: "tatsächliche Anhängelast nach EU", dann wäre die Stützlast oben drauf zu rechen. In der Regel ist aber das zGG des Anhängerst gemeint, weil das die bisherige Anhängelast war. Und das liegt bei allen Herstellern momentan bei max. 3,5t und nicht bei 3,65t oder mehr.

Wenn wir aber ehrlich sind, dann haben die 150kg auf der Ebene keine große Mehrkraft, die auf die Kupplung wirkt. Aber korrekt ist es meiner Meinung nach nicht und der TÜV-ler sieht es ebenso.

Gruß Axel
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  #465  
Alt 02.10.2013, 08:00
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich kann den TÜV-Menschen gut verstehen. Wenn ein Hänger mit 3,7t hinten dran hängt, dann interessiert in erster Line nicht, wie hoch die Stützlast ist, denn die 3,7t wirken trotzdem auf die Kupplung. Genauso verhält es sich doch bei der Anhängekupplung am Auto. Die sollte doch ebenso nicht nur für 3,5t ausgelegt sein, denn es "zerren" tatsächlich 3,7t dran.

EU-Regelung hin oder her, mir scheint das noch nicht ganz durch zu sein.

Meiner Meinung nach müssen die Anhängekupplung am Auto sowie die Kupplung am Hänger immer für das zulässige Gesamtgewicht (Achslast + Stützlast) geprüft und zugelassen sein.

Diese EU-Regelung bezieht sich meiner Meinung nach nur auf die Zulässigkeit, Hänger größer 3,5t legal mit einem PKW ziehen zu können. Das hat aber nichts mit der technischen Auslegung der Komponenten zu tun.

Da wird es dann auf die Definition ankommen, wie künftig die Kupplungshersteller das in ihre Datenblätter schreiben: "tatsächliche Anhängelast nach EU", dann wäre die Stützlast oben drauf zu rechen. In der Regel ist aber das zGG des Anhängerst gemeint, weil das die bisherige Anhängelast war. Und das liegt bei allen Herstellern momentan bei max. 3,5t und nicht bei 3,65t oder mehr.

Wenn wir aber ehrlich sind, dann haben die 150kg auf der Ebene keine große Mehrkraft, die auf die Kupplung wirkt. Aber korrekt ist es meiner Meinung nach nicht und der TÜV-ler sieht es ebenso.

Gruß Axel
das ist ja klar. In den Autopaieren steht ja die Zulässige Stützlast und die Zulässige Anhängelast drinnen.

Wenn der Anhänger eine Stützlast von 200kg und eine Anhängelast von 3500kg hat (gesammt also 3700 kg), in den Papieren aber nur eine Stützlast von 100kg eingetragen ist, darf man hal auch nur eine Stützlast von 100kg haben und den Trailer nur mit gesammt 3600kg beladen.

beim PKW gilt ja dann das slebe wie beim Anhäger.

Anhängelast ist Anhängelast, Stützlast ist Stützlast
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  #466  
Alt 02.10.2013, 08:09
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Hallo Volker,

mir geht es um die Begriffe: "Anhängelast" ist erst seit der EU-Regelung die auf die Straße gebrachte Achslast. Davor war aber die Anhängelast das zGG, also Stützlast + Achslast. Und auf diesen Wert wurden die Kupplungen geprüft und zugelassen. D.h. dass jetzt alle Kupplungen eine neue Zulassung benötigen, und zwar auf einen Wert von Achslast + Stützlast = Anhängelast (nach EU). Die beträgt dann 3,65t oder mehr. Sobald die Kupplungshersteller diese Zulassung gemacht haben, dann wird auch kein TÜV mehr die "Auflastung" verweigern können.

Im Prinzip ist es doch einfach: Einfach in die Zulassungspapiere der Hängerkupplung schauen, nach welcher Verordnung diese zugelassen ist.

Gruß Axel
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  #467  
Alt 02.10.2013, 08:14
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Hier mal eine Beschreibung, wie es bisher war:
http://www.anhaengercenter-wb.com/sh...-351_pa140.htm

Zitat:

..Die Kupplung hat ein zugelassenes Gesamtgewicht von 3500 kg, träg eine Stützlast von 350 kg und ist aus massivem Guss.
..
* bis 3500 kg Gesamtlast
* bis 350 kg Stützlast
D.h. dass die Kupplung keinesfalls für einen Hänger mit 3,85t genommen werden darf sondern nur bis 3,5t.

Gruß Axel
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  #468  
Alt 02.10.2013, 09:07
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Von den gängigen deutschen Herstellern scheint es noch gar keine Teile für solche Anhänger zu geben. Achsen nur bis 1800 kg (x2 = 3600 kg), Kupplungen und Auflaufeinrichtungen nur bis 3500 kg. Vielleicht muss man sich mal in Holland nach Teilen umsehen, würde mich auch gar nicht wundern, wenn die Initiative zu dieser erweiterten Interpretation in der EU-Verordnung von dort gekommen wäre.

Was mich ein bisschen ärgert ist die Geschichte mit dem Führerschein. Meine Kinder haben nur BE und ich hatte ihnen mal als Merksatz mitgegeben, dass sie damit alles fahren dürfen, was sich auf die Kugel hängen lässt. Das ist ja nun auch wieder hinfällig.
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  #469  
Alt 02.10.2013, 09:14
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Von den gängigen deutschen Herstellern scheint es noch gar keine Teile für solche Anhänger zu geben. Achsen nur bis 1800 kg (x2 = 3600 kg), Kupplungen und Auflaufeinrichtungen nur bis 3500 kg. Vielleicht muss man sich mal in Holland nach Teilen umsehen, würde mich auch gar nicht wundern, wenn die Initiative zu dieser erweiterten Interpretation in der EU-Verordnung von dort gekommen wäre.

Was mich ein bisschen ärgert ist die Geschichte mit dem Führerschein. Meine Kinder haben nur BE und ich hatte ihnen mal als Merksatz mitgegeben, dass sie damit alles fahren dürfen, was sich auf die Kugel hängen lässt. Das ist ja nun auch wieder hinfällig.
Naja die Achsen reichen ja aus 3500 kg Ist die max Achslast und für die sind ja die Achsen ausgelegt.
Bei den Auflaufeinrichtungen hab ich jetzt noch nicht geschaut.

Tja das mit der Führerschein ist natürlich Pech
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  #470  
Alt 02.10.2013, 09:21
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Von den gängigen deutschen Herstellern scheint es noch gar keine Teile für solche Anhänger zu geben. Achsen nur bis 1800 kg (x2 = 3600 kg), Kupplungen und Auflaufeinrichtungen nur bis 3500 kg. Vielleicht muss man sich mal in Holland nach Teilen umsehen, würde mich auch gar nicht wundern, wenn die Initiative zu dieser erweiterten Interpretation in der EU-Verordnung von dort gekommen wäre.

Was mich ein bisschen ärgert ist die Geschichte mit dem Führerschein. Meine Kinder haben nur BE und ich hatte ihnen mal als Merksatz mitgegeben, dass sie damit alles fahren dürfen, was sich auf die Kugel hängen lässt. Das ist ja nun auch wieder hinfällig.

kann mir kaum vorstellen, dass man dafür extra nach Holland fahren muss.
Genau so wenig kann ich mir vorstellen, dass sich die renommierten deutschen Hersteller solcher Teile hinten anstellen und nicht auf entsprechendes neues EU-Recht reagieren.

Ruschmeier hat es doch hier schon geschrieben, das es geht, das es auch die Teile gibt und das es vollkommen legal ist.

Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
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Achslast als Stützlast, also 350kg macht zusammen 3850 zulässiges Gesamt-
gewicht. Das ist so und ist kein Geheimnis. Ich biete unsere Anhänger schon seit Jahren immer optional mit Stützlast an.
Bei den 3500 kg Anhängern hats etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrichtungen geliefert werden konnten.
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Ruschi
Selbst bei meinem Trailer von ihm aus Bj. 2010 soll es gehen und ich warte nur noch auf die entsprechenden Unterlagen dafür zwecks Eintragung.

Werde es auf jeden Fall berichten, wie einfach oder schwer dann der Umgang mit dem TÜV war....
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Gruß - Georg
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  #471  
Alt 02.10.2013, 11:40
Bodo FW 170 Bodo FW 170 ist offline
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Boot: Four Winns Bowrider
78 Danke in 46 Beiträgen
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...
wenn man den einschlägigen Ausführungen der Hersteller von Anhängerkupplungen glauben schenken darf, reißen eher die Fahrzeugaufnahmen für die AHK aus, als das die Anhängerkupplung selber nachgibt.

Und genauso wird es sich mit den wesentlichen Teilen des Anhängers (Auflaufeinrichtung / Kupplungsaufnahme etc) verhalten.

Ich bezweifle auch, dass "Otto-Normal-Verbraucher" (und da zähle ich mich selber auch zu!) überhaupt beurteilen kann, was technisch möglich / zulässig ist. Wir "Otto-Normal-Verbraucher" haben halt nur unsere bisherigen Erfahrungen auf die wir zurückgreifen können und urteilen dementsprechend.

Was mich allerdings nachdenklich macht ist, dass sich augenscheinlich auch ausgebildetet technische Sachverständige bei dieser "nicht ganz neuen" Thematik zu unqualifizierten Aussagen hinreißen lassen. Hier sollte sicherlich der erforderliche Sachverstand einmal hinterfragt werden.

Zu entscheiden, ob ich mir selber zutraue solch ein Gespann zu fahren, ist die Sache eines jeden Einzelnen.

Wassersportliche Grüße von der Elbe
Boris
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... gehen Sie bitte weiter - hier gibt es nix zu sehen !!!
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  #472  
Alt 02.10.2013, 12:22
uhx uhx ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach müssen die Anhängekupplung am Auto sowie die Kupplung am Hänger immer für das zulässige Gesamtgewicht (Achslast + Stützlast) geprüft und zugelassen sein.
Das deckt sich mit der Aussage der Trailer-Hersteller, mit denen ich gesprochen habe (und die sich alle auch schonmal irgendwann in diesem Thread zu Wort gemeldet haben). Ob und wie sich das direkt z.B. in der Richtlinie 71/320/EWG (Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern) wiederfindet, habe ich noch nicht geschaut.

Auch habe ich so auf die schnelle noch keine Auflaufeinrichtung googeln können, bei der die Erfüllung dieser Anforderung explizit angegeben wäre. Habe mal kurz den Knott-Katalog durchgesehen: Dort ist nicht die zulässige Anhängelast sondern explizit das zulässige Gesamtgewicht angegeben. In dem Fall verhält sich der TÜV-Prüfer also konform mit der EU-Verordnung, wenn er die zulassung verweigert.

Der Aussage
Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Bei den 3500 kg Anhängern hats etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrichtungen geliefert werden konnten.
entnehme ich aber, dass es solche Auflaufeinrichtungen gibt! Vielleicht kann einer der Hersteller, oder jemand, der einen solchen Trailer sein Eigen nennt die Thematik ja mal etwas erhellen, in dem er Typ/Hersteller der Auflaufeinrichtung nennt.

Geändert von uhx (02.10.2013 um 12:31 Uhr)
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Alt 03.10.2013, 16:55
Ruschi Ruschi ist offline
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Hallo, Jörg!
In solchen Fällen wird im Fahrzeugschein (heute Zulassungesbescheinigung Teil I) fol-
gendes eingetragen: die Einzelachslasten (bei Tandem z.B. 2 x 1750 kg
die Stützlast (z.B. 150 oder 200, oder 350 kg)
das zulässige Gesamtgewicht als Summe aus beiden Werten
Es besteht sogar die Möglichkeit, wenn Achsen mit einer höheren Tragfähigkeit am
Anhänger eingebaut sind, die Angaben der Achslasten wie folgt darzustellen:
Achslast technisch möglich z.B. 2. 2000 kg
und dann in der gleichen Spalte wie oben: max. Achslast im
Zulassungsstaat (hier Deutschland) 2 x 1750 kg
Das ist insbesondere dann interessant, wenn z.B. ein Anhänger, der 2000 kg technisch könnte,wegen 100 km/h-Betrieb auf z.B. 1800 kg abgelastet ist. Sollte dann mal später schwereres Zugfahrzeug angeschaft werden, kann man den Anhänger problem-
los wieder auf 2000 kg auflasten.

Gruß Ruschi
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Alt 03.10.2013, 20:07
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Auch habe ich so auf die schnelle noch keine Auflaufeinrichtung googeln können, bei der die Erfüllung dieser Anforderung explizit angegeben wäre.
Gut Ding will Weile haben. Jetzt habe ich zumindest eine gefunden: Bei der Auflaufeinrichtung von WAP Fahrzeugtechnik mit der Typbezeichnung WAP 35 /35.3 ist explizit ein zulässiges Gesamtgewicht (incl. Stützlast) von bis zu 3650 kg angegeben. Mag sein, dass es weitere gibt, die habe ich aber nicht gefunden.
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Alt 07.10.2013, 10:37
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Hallo, Leute!
Damit keine "Gerüchte " aufkommen: Ich bin der Betriebsleiter der Ruschmeier Anhängerbau und unter Anderem für die Konstruktion verantwortlich.
Nochmal der Begriff "Gesamtgewicht": so verwirrend, wie es sein mag, er ist
identisch mit Anhängelast.
Ein Anhänger mit einem eingetragenem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg
incl. seiner Stützlast-z.B. 150 kg- darf auf der Achse nur noch 3350 kg auf die
Straße bringen, wenn die Stützlast von 150 kg ausgenütz wird. Das ist nicht nur
sinnlos, das will auch keiner.
Ein Zugfahrzeug mit eingetragener Anhängelast von 3500 kg darf auch 3500 kg
ziehen-aber wohin mit der Stützlast?
Also, nochmal eine Begriffsbestimmung: fast alle Bootsanhänger sind sogenannte
Zentralachs-oder auch Starrdeichselanhänger. Dazau sagt die EU: die bringen einen
Großteil ihres Gewichtes -gleich Achslast- horizontal zur Fahrbahn auf die Straße.
Ein weiterer kleinerer Teil ihres Gewichtes -gleich Stützlast- wird vom Zugfahrzeug
getragen (und gebremst !!!)Der Wert der Stützlast darf bis zu 10% der Achslast betragen, bei 3500 kg Achslast also 350 kg Stützlast, macht zusammen 3850 kg
zulässiges Gesamtgewicht (besser Gesamtmasse)
Das haben wir seit Februar 2010 über TÜV/Dekra hoch zum Kraftfahrbundesamt
und wieder zurück durch.
Es gibt auch schon COC-Abnahmen (früher ABE) für solche Anhänger-und bei dieser
COC-Genehmigung wird genau geprüft !
Auf dem Typenschild, der für solche Anhänger erforderlichen Auflaufeinrichtungen,
ist die Stützlast und Gesamtgewicht angegeben. Mit Gesamtgewicht ist hier die
Achslast gemeint. Auch nur auf den Wert der Achslast bezieht sich die für die An-
hängerabnahme durch TÜV/Dekra erforderlich "Bremszuordnungsberechnung", weil
die Stützlast von Zugfahrzeug gebremst wird.
Auflaufeinrichtungen mit 350 kg zulässiger Stützlast gibt es zur Zeit nur bei der
Fa. Knott. Al-Ko arbeitet noch daran. Von der Fa. Knott liegt auch eine Beschei-
nigung vor, die ein Anhängergesamtgewicht von 3850 kg zulässt. Diese Auflauf-
einrichtungen stehen allerdings in keinem Katalog oder im Netz.
Dann hatten noch ein paar von Euch die Führerscheinfrage in diesem Zusammenhang angesprochen.
Bekannt: schöne, alte Kl. III kein Problem.
Neue Kl. BE aber auch nicht, weil:
die Kl. BE erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht
und das gleichzeige mitführen (ziehen) von Anhängern bis 3500kg Gesamtgewicht.
(Daran denken, dass Gesamtgewicht auch hier die Achslast meint) denn: das Zugge-
samtgewicht darf 7000 kg nicht überschreiten. 7000 kg Gesamtzuggewicht schafft
man nur, wenn das Zugfahrzeug 3500 wiegt und die Anhängerachse 3500 kg auf
die Straße bringt. Und wo bleibt da die Stützlast? -Zahlenbeispiel:
Zugfahrzeug Gesamtgewicht 3500 kg, Leergewicht 2500 kg, Zuladung also 1000 kg, zulässige Stützlast 150 kg, zulässige Anhängelast 3500 kg.
Berechnung des Zuggesamtgewichtes:
Leergewicht 2500 kg+ 150 kg Stützlast+ 850 kg Restzuladung+3500 kg Anhängelast
(Achslast) = 7000 kg Zuggesamtgewicht.
So, jetzt hab`ich Euch genung zugelabert, aber ich hoffe es ist klar geworden, dass auflaufgebremste Zentralachsanhänger bis 3850 Kg Gesamtgewicht haben dürfen.
Wenn der Anhänger (Stahl !) gut konstruiert ist, können bis zu 3180 kg zugeladen
werden. Somit besteht die kleine Chance, Boote, die die Werft mit 2800 kg angibt,
in fahrfertigem Zustand doch noch transportieren zu können.

Grüße Ruschi
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