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  #1  
Alt 07.01.2018, 17:24
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Standard Sportboot bis 20m auf dem Rhein

Ahoi,

da ich letztes Jahr ein Angebot über ein Boot mit einer Länge von 17m bekommen hatte, das ich auch auf dem Rhein bewegen wollte, habe ich mich mit dem Thema etwas intensiver beschäftigt.
Zu dem Kauf ist es leider nicht gekommen, aber vielleicht sind meine Erkenntnisse auch für andere Kollegen hier interessant.

Leider ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für ein Sportpatent erheblich.
Es fällt mir auch jetzt noch schwer zu akzeptieren, dass man mit dem Sportbootführerschein Binnen ein Boot mit weniger als 20m Länge z.B. auf der Mosel und der Lahn fahren darf, aber nicht nicht die paar Kilometer von der Mosel in die Lahn.

Zufällig bin ich auf einen Flyer des BVMI gestoßen, der auf die Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein hoffen lässt.
Deshalb hatte ich mich mit der WSV und dem BMVI in Verbindung gesetzt.

Hier das Zitat aus dem Flyer „Die neue Sportbootführerscheinverordnung“ des BMVI:
„Sportboote mit weniger als 20 Meter Länge

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen mit weniger als 20 Metern Länge ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde.
Diese Regelung gilt automatischauch für die Inhaber bereits erteilter Sportbootführerscheine.
Eine Umschreibung der alten Führerscheineist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich, falls gewünscht.
Auf dem Rhein findet diese Regelung keine Anwendung.
Internationale Vorgaben für den Rhein ermöglichen keine Ausnahme von den bisherigen Regelungen der Fahrerlaubnispflicht.
Hier dürfen auch weiterhin mit dem Sportbootführerschein nur Fahrzeuge mit weniger als 15 Metern Länge geführt werden.
Das BMVI bemüht sich, auch hier eine Öffnung der Längenbegrenzung zu erreichen.“

Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile

Hier die Antwort des BVMI auf meine Frage ob und wann mit einer Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein zu rechnen ist:
"Sehr geehrter Schwermatrose,
vielen Dank für Ihre Anfragen.
Deutschland wird sich dafür stark machen, die Grenze der nationalen Regelungskompetenzen für die Sportschifffahrt auf dem Rhein durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu öffnen.
Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR.
Es wird erwartet, dass durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren die Ausweitung vollzogen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Es hängt also an der ZKR.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt

Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat.

Gruß

Schwermatrose
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  #2  
Alt 07.01.2018, 17:31
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Standard

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Ahoi,

da ich letztes Jahr ein Angebot über ein Boot mit einer Länge von 17m bekommen hatte, das ich auch auf dem Rhein bewegen wollte, habe ich mich mit dem Thema etwas intensiver beschäftigt.
Zu dem Kauf ist es leider nicht gekommen, aber vielleicht sind meine Erkenntnisse auch für andere Kollegen hier interessant.

Leider ist der zeitliche und finanzielle Aufwand für ein Sportpatent erheblich.
Es fällt mir auch jetzt noch schwer zu akzeptieren, dass man mit dem Sportbootführerschein Binnen ein Boot mit weniger als 20m Länge z.B. auf der Mosel und der Lahn fahren darf, aber nicht nicht die paar Kilometer von der Mosel in die Lahn.

Zufällig bin ich auf einen Flyer des BVMI gestoßen, der auf die Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein hoffen lässt.
Deshalb hatte ich mich mit der WSV und dem BMVI in Verbindung gesetzt.

Hier das Zitat aus dem Flyer „Die neue Sportbootführerscheinverordnung“ des BMVI:
„Sportboote mit weniger als 20 Meter Länge

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen mit weniger als 20 Metern Länge ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde.
Diese Regelung gilt automatischauch für die Inhaber bereits erteilter Sportbootführerscheine.
Eine Umschreibung der alten Führerscheineist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich, falls gewünscht.
Auf dem Rhein findet diese Regelung keine Anwendung.
Internationale Vorgaben für den Rhein ermöglichen keine Ausnahme von den bisherigen Regelungen der Fahrerlaubnispflicht.
Hier dürfen auch weiterhin mit dem Sportbootführerschein nur Fahrzeuge mit weniger als 15 Metern Länge geführt werden.
Das BMVI bemüht sich, auch hier eine Öffnung der Längenbegrenzung zu erreichen.“

Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile

Hier die Antwort des BVMI auf meine Frage ob und wann mit einer Öffnung der Längenbegrenzung für den Rhein zu rechnen ist:
"Sehr geehrter Schwermatrose,
vielen Dank für Ihre Anfragen.
Deutschland wird sich dafür stark machen, die Grenze der nationalen Regelungskompetenzen für die Sportschifffahrt auf dem Rhein durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu öffnen.
Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR.
Es wird erwartet, dass durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren die Ausweitung vollzogen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Es hängt also an der ZKR.
Siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt

Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat.

Gruß

Schwermatrose
Am Rhein hängt immer alles an der ZKR.. die hat uns auch schon vor einigem bewahrt....
ich denke da nur an die 40km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rhein oder die Mautpflicht für Sportboote..
ein "unbeweglicher Haufen" sitzt in strassburg auch nicht.
Es sind halt einige Länder die hier mitreden und da die RHeinschiffahrtspolizeiverordnung keine rein Deutsche Verordnung ist sondern auch auf dem französischen Rhein, dem Schweizer Rhein und dem Holländischen Rhein gilt, müssen diese halt gefragt werden.

Auch gebe ich zu bedenken, dass es für 20m Boote nicht ganz so viele Plätze gibt.... da wird es in einigen Häfen schon eng.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 07.01.2018, 18:16
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Am Rhein hängt immer alles an der ZKR.. die hat uns auch schon vor einigem bewahrt....
ich denke da nur an die 40km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Rhein oder die Mautpflicht für Sportboote..
ein "unbeweglicher Haufen" sitzt in strassburg auch nicht.
Es sind halt einige Länder die hier mitreden und da die RHeinschiffahrtspolizeiverordnung keine rein Deutsche Verordnung ist sondern auch auf dem französischen Rhein, dem Schweizer Rhein und dem Holländischen Rhein gilt, müssen diese halt gefragt werden.
Das ist alles bekannt und nicht das Thema.
Die Neuigkeit, um die es hier geht, bezieht sich auf die Aufhebung der Längenbeschränkung auf dem Rhein.
Das ist z. B. auch wichtig für die Überführung eines großen Bootes über Donau und Rhein in Nord- oder Ostsee.
Das war in den letzten Tagen auch ein Thema hier.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Auch gebe ich zu bedenken, dass es für 20m Boote nicht ganz so viele Plätze gibt.... da wird es in einigen Häfen schon eng.
Einen 20m Liegeplatz zu bekommen ist nicht das Problem - es ist nur teuer.
Aber auch das ist nicht das Thema.

Geändert von Schwermatrose (07.01.2018 um 18:24 Uhr)
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  #4  
Alt 07.01.2018, 20:39
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat.
ja schon schlimm, dass man vor fast 150 Jahren schon in der Lage war, egoistische Interessen auf dem Rhein hinter einer gemeinsamen Basis im Kompromiss zurückzustellen und damit den derzeitigen freien Warenverkehr mit einem sich immer weiter angleichendem Verkehrsrecht überhaupt erst möglich gemacht hat.
Ich finde auch, dass sollte man sofort rückgängig machen, damit jmd. ein längeres Boot jetzt sofort auch auf dem Rhein bewegen kann.
*Ironie aus*

Bis dann

Dominic
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Geändert von Dominic (07.01.2018 um 21:07 Uhr)
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  #5  
Alt 07.01.2018, 20:46
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Bei dem Thema Sportboot bis 20 MRT , sind die Gedanken von Billi richtig und gehören
Zum Thema!
Wenn alles ausklammerst müßtest du alleine Diskutieren.
Gruß Wolle
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  #6  
Alt 07.01.2018, 20:55
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Einen 20m Liegeplatz zu bekommen ist nicht das Problem - es ist nur teuer.
Würde ich nicht sagen. Weiß aus eigener Erfahrung, das das über 15m schwierig wird. Da hilft auch kein Geld.
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  #7  
Alt 07.01.2018, 21:00
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Würde ich nicht sagen. Weiß aus eigener Erfahrung, das das über 15m schwierig wird. Da hilft auch kein Geld.
Soh sehe ich das auch... bei manchen VEreinen wird es schon schwer... meist sind die wenigen großen Plätzen von Dauerliegern belegt oder so rar das man keinen Mehr bekommt...
In manche Häfen hat man schon Probleme mit 15m reinzukommen und mit 20m wird es dann fast unmöglich...
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  #8  
Alt 07.01.2018, 21:06
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

ja schon schlimm, dass man vor fast 150 Jahren schon in der Lage war, egoistische Interessen auf dem Rhein einer gemeinsamen Basis im Kompromiss zurückzustellen und damit den derzeitigen freien überhaupt Warenverkehr mit einem sich immer weiter angleichendem Verkehrsrecht überhaupt erst möglich gemacht hat.
Ich finde auch, dass sollte man sofort rückgängig machen, damit jmd. ein längeres Boot jetzt sofort auch auf dem Rhein bewegen kann.
Die Beschränkung ist eine unnötige Einschränkung der Souveränität und hat mit freiem Warenverkehr überhaupt nichts zu tun.
Auf Holland, Frankreich und die Schweiz hat die Einschränkung bzw. die Aufhebung überhaupt keine Auswirkungen.
Folglich handelt es sich nicht um egoistische Interessen, sondern um die Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.
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  #9  
Alt 07.01.2018, 21:08
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolle63 Beitrag anzeigen
Bei dem Thema Sportboot bis 20 MRT , sind die Gedanken von Billi richtig und gehören
Zum Thema!
Was haben denn Geschwindigkeitsbegrenzung und Maut mit der Bootslänge zu tun?
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  #10  
Alt 07.01.2018, 21:11
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Die Beschränkung ist eine unnötige Einschränkung der Souveränität und hat mit freiem Warenverkehr überhaupt nichts zu tun.
Auf Holland, Frankreich und die Schweiz hat die Einschränkung bzw. die Aufhebung überhaupt keine Auswirkungen.
Folglich handelt es sich nicht um egoistische Interessen, sondern um die Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.
Also du solltest dich mal Informieren warum es die ZKR gibt und aus was für gründen diese Entstanden ist...
und natürlich hat diese auch Auswirkungen auf diese auswirkungen den die Begrenzung gilt auch auf dem Französichen Teil des Rheins (beginnt oberhalb des Zollhauses bei Au am Rhein) und auf dem Schweizer Rhein der Bei Basel beginnt...... und natürlich auch auf den Holändischen Rhein...
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  #11  
Alt 07.01.2018, 21:12
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Würde ich nicht sagen. Weiß aus eigener Erfahrung, das das über 15m schwierig wird. Da hilft auch kein Geld.
Auf die Schnelle aus dem Gedächtnis:
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  #12  
Alt 07.01.2018, 21:13
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Hallo,
die einheitlichen Verkehrs- und Zulassungs- und Patentvorschriften für die gesamte Länge des schiffbaren Rheins sind aber ein Kern des Abkommens nach der Rheinschifffahrtsakte.

Auch wenn es Dir nicht gefällt, man kriegt nicht das Eine ohne das Andere.

Bis dann

Dominic
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  #13  
Alt 07.01.2018, 21:14
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Was haben denn Geschwindigkeitsbegrenzung und Maut mit der Bootslänge zu tun?
Die Geschwindigkeitsbeschränkung sollte vor jahren eingeführt werden aufgrund einer Eingabe aus Rüdesheim und wurde zum Glück von der ZKR abgelehnt...

Die Maut sollte Deutschlandweit eingeführt werden für Sportboote aber das Verhindert die Mannheimer Akte am Rhein.. wer glaubst du wer über diese Verhandelt hat?
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  #14  
Alt 07.01.2018, 21:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also du solltest dich mal Informieren warum es die ZKR gibt und aus was für gründen diese Entstanden ist...
und natürlich hat diese auch Auswirkungen auf diese auswirkungen den die Begrenzung gilt auch auf dem Französichen Teil des Rheins (beginnt oberhalb des Zollhauses bei Au am Rhein) und auf dem Schweizer Rhein der Bei Basel beginnt...... und natürlich auch auf den Holändischen Rhein...
Vielleicht solltest du mal lesen was ich geschrieben habe bevor du antwortest.
Im meinem ersten Beitrag ist ein Link mit ausführlichen Informationen zur ZKR:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt

Und in meinem vorletzten Beitag habe ich folgendes geschrieben:
„Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.“
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  #15  
Alt 07.01.2018, 21:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Geschwindigkeitsbeschränkung sollte vor jahren eingeführt werden aufgrund einer Eingabe aus Rüdesheim und wurde zum Glück von der ZKR abgelehnt...

Die Maut sollte Deutschlandweit eingeführt werden für Sportboote aber das Verhindert die Mannheimer Akte am Rhein.. wer glaubst du wer über diese Verhandelt hat?
Hier findest du alle Verordnunngen der ZKR:
http://www.ccr-zkr.org/13020500-de.html

Deiner Logik folgend gehört das ja alles in dieses Thema.
Dann hau mal in die Tasten.
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  #16  
Alt 07.01.2018, 21:25
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
die einheitlichen Verkehrs- und Zulassungs- und Patentvorschriften für die gesamte Länge des schiffbaren Rheins sind aber ein Kern des Abkommens nach der Rheinschifffahrtsakte.
Da liegst du völlig daneben.
Es gelten nicht alle Vorschriften für die gesamte Länge des Rheins.
Es gibt regionale Teile und länderspezifische Vorschriften.
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  #17  
Alt 07.01.2018, 21:28
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Um nochmal auf die Themeneröffnung zu kommen. Sportboote bis 20 MRT. Mit unseren
08/15 Binnenschein halte ich für bedenklich.
Es muss nicht gleich das Sportpatent sein, aber einen Nachweis mit Praktischer Erfahrung
Halte ich schon für notwendig.
Gruß Wolle
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  #18  
Alt 07.01.2018, 21:37
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest du mal lesen was ich geschrieben habe bevor du antwortest.
Im meinem ersten Beitrag ist ein Link mit ausführlichen Informationen zur ZKR:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentra...einschifffahrt

Und in meinem vorletzten Beitag habe ich folgendes geschrieben:
„Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.“
Der Rhein ist aber kein Rhein Deutsches Gewässer... im Bereich Au Am Rhein richtung Süden teilt sich der Rhein in einen deutshcen Bereich und in einen französischen... wenn dort also unterschiedliche Gesetze gelten würden dann wäre dass nicht gut.. daher gibt es eine Regel die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung und diese gilt auch auf dem rein deutschen Bereich wie auf dem rein Holländischen Teil...

Daher muss diese Anpassung in Abstimmung mit den anderen Ländern erfolgen.. eine Französischen Penische von einem Privatmann darf auch nicht ohne entsprechendes Patent auf dem Rhein fahren... auch hier gelten die 15m Begrenzung....
Wenn dies Geändert wird ist es Ok aber das wird dauern....

ich hab mal geschaut von den Clubs von Koblenz - zur Holländischen Grenze bieten 6 Stück Bootsliegeplätze von 20m und mehr an... aber ob das jetzt ein Platz ist oder mehrere ist niucht zu erkennen.
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  #19  
Alt 07.01.2018, 21:44
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Da liegst du völlig daneben.
wenn Du meinst, ich beschäftige mich auch erst seit 20 Jahren beruflich damit.

Zitat:
Es gelten nicht alle Vorschriften für die gesamte Länge des Rheins.
Es gibt regionale Teile und länderspezifische Vorschriften.
Es gibt auch auf den übrigen Binnenwasserstraßen des Bundes regional gültige Verkehrsvorschriften in den besonderen Teilen der Schifffahrtspolizeivorschriften. Dies dient aber weniger der Durchsetzung regionaler Interessen, sondern mehr der Anpassung an die örtlichen Bedingungen und Verkehre, da die Binnenschifffahrt und deren Verkehrswege nicht so schön "genormt" sind, im Vergleich zum Straßenverkehr. Auf dem Rhein müssen allerdings diese Vorschriften von allen stimmberechtigten Mitgliedern der ZKR getragen und demnach auch verhandelt werden.

Gleiches gilt auch für die Anerkennung national ausgestellter Patente und Befähigungsnachweise. In der gewerblichen Schifffahrt hat sich hier im letzten Jahrzehnt einiges getan.

Meistens ist es übrigens umgekehrt; erst kommt die Einigung zu einer Änderung einer Vorschrift auf dem Rhein zustande und erst später wird diese Änderung auch in die nationalen Vorschriften auf die übrigen Bundeswasserstraßen übernommen.

Bis dann

Dominic
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  #20  
Alt 07.01.2018, 21:53
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Auf die Schnelle aus dem Gedächtnis:
- Oberwinter: bis 34m
- Neuwied: bis 20m
Und diesen Häfen willst du allen Ernstes liegen?

Aber bitte nicht verwechseln in manchen Häfen bekommt man vielleicht mit 20m einen Gast- aber keinen Dauerliegplatz.
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  #21  
Alt 07.01.2018, 22:00
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Ich weiß nicht warum es für euch so schwierig ist beim Thema zu bleiben.

Es geht um folgendes:
„Deutschland wird sich dafür stark machen, die Grenze der nationalen Regelungskompetenzen für die Sportschifffahrt auf dem Rhein durch die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu öffnen.
Aktuell steht das Thema nicht auf der Agenda der ZKR.
Es wird erwartet, dass durch die Vorbereitungen zur Umsetzung der Befähigungsrichtlinie in den kommenden zwei Jahren die Ausweitung vollzogen werden könnte.“

Offensichtlich wusste das niemand von denen die hier antworten.
Auch diejenigen nicht die sich seit 20 Jahren beruflich damit beschäftigen.
Ansonsten würde es ja Antworten zum Thema geben.
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  #22  
Alt 07.01.2018, 22:04
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Und diesen Häfen willst du allen Ernstes liegen?

Aber bitte nicht verwechseln in manchen Häfen bekommt man vielleicht mit 20m einen Gast- aber keinen Dauerliegplatz.
Für mich ist ein Boot kein schwimmender Wohnwagen in den ich mich zum Kaffetrinken setze.
Ich fahre Boot.
Deshalb ist mir relativ egal wo es liegt.

Ich hatte übrigens mehrere Zusagen für einen Liegeplatz für das 17m Boot, denn ich kaufe mir ein Boot in der Größenordnung nicht bevor alles Wichtige geklärt ist.
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  #23  
Alt 07.01.2018, 22:45
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
Offensichtlich wusste das niemand von denen die hier antworten.
Auch diejenigen nicht die sich seit 20 Jahren beruflich damit beschäftigen.
Ansonsten würde es ja Antworten zum Thema geben.
was sollte man denn dazu wissen, bzw. welche Antwort willst Du denn noch mehr erhalten.
Das das BMVI die Beschlüsse der ZKR innerhalb der nationalen Vorschriften umsetzt und gleichzeitig die deutschen Interessen innerhalb der Verhandlungen in der ZKR vertritt?

Das die Befähigungsnachweise der Sportschifffahrt jetzt innerhalb der Verhandlungen in der ZKR nicht den größten Stellenwert haben, ist jetzt auch nicht so überraschend. Immerhin geht es in den letzten Jahren mehr darum die beruflichen Ausbildungsabschlüsse, die Regelungen zur Erlangung der Befähigungen der Besatzungsmitglieder unterhalb des Patents, die Patente, die Zusatzausbildungen für Gefahrgüter und Fahrgastschifffahrt usw. innerhalb der europäischen Staaten auf eine gemeinsame Ebene zu bringen.

Ich denke, dass Problem liegt eher darin, dass Du mit der Antwort des Ministeriums mangels Hintergrundwissens, nichts anfangen kannst.

Bis dann

Dominic
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  #24  
Alt 08.01.2018, 02:04
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Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
...
Es fällt mir auch jetzt noch schwer zu akzeptieren, dass man ...

Daran sieht man mal wieder dass wir nicht mehr Herr im eigenen Land sind.
Aber es besteht Hoffnung dass die Holländer, Franzosen und Schweizer uns irgendwann erlauben auf dem Rhein das umzusetzen, was für andere deutsche Binnengewässer bereits Gültigkeit hat.
...
Phrasen auf Stammtischhetzniveau...
Wie hieß die 17m Yacht denn? "Neuschwabenland 2" ?

Zitat:
Zitat von Schwermatrose Beitrag anzeigen
...
Folglich handelt es sich nicht um egoistische Interessen, sondern um die Angleichung an bestehende Vorschriften für die übrigen Binnengewässer in Deutschland.
...
Da regen sich aber mehr Leute darüber auf, dass sie von der Lahn mit ihrem
15PS Schlauchi nicht zur Mosel dürfen...

Hat ja dann aber definitiv nichts mit dem Thema zu tun.

Aber das ist hier offensichtlich ohnehin kein Diskussionsfaden, sondern nur
der Feststellungströöt einer Person.
__________________
gregor

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  #25  
Alt 08.01.2018, 10:18
Schwermatrose Schwermatrose ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 23.11.2017
Beiträge: 858
Boot: Trawler
1.267 Danke in 463 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Phrasen auf Stammtischhetzniveau...
Wie hieß die 17m Yacht denn? "Neuschwabenland 2" ?
Kindergarten.
Da gehe ich gar nicht weiter drauf ein.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Aber das ist hier offensichtlich ohnehin kein Diskussionsfaden, sondern nur der Feststellungströöt einer Person.
Es war gedacht als Information und Diskussionsfaden für Leute die das Thema betrifft.
Aber es antworten einer der der reflexartig auf alles antwortet, ob er Ahnung vom Thema hat oder nicht, einer aus der Berufsschifffahrt, und einer der gar kein Boot hat.
Dadurch läuft das hier mal wieder völlig aus dem Ruder.

Man muss nicht auf alles antworten.
In einem anderen Thema hat es jemand sehr schön auf den Punkt gebracht:
Qualität statt Quantität!
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