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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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wie lange mit bei Kauf bereits vorhandenem Kennzeichen rumfahren?
Hallo,
wie lange darf ich binnen mit dem Boots-Kennzeichen rumfahren, das beim Kauf bereits dran war? Wie lange habe ich also für die Registrierung Zeit? Ich meine zwei Wochen, ich finde die Regelung aber nicht mehr. Grüße |
#2
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Ich habe das alte Kennzeichen behalten und die Registrierung nur auf meinen Namen umschreiben lassen. Beim DMYV.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#3
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Ja, das habe ich auch vor, aber wie lange habe ich dafür Zeit?
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#4
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Hallo,
Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind unverzüglich der ausstellenden Stelle mitzuteilen. (§9 Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) Unverzüglich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Darunter wird i.d.R. verstanden sofort oder ohne schuldhaftes Verzögern. Wenn ich jetzt als ermittelnder Beamter nett wäre, könnte ich sagen: Wenn Du Freitagabend ein Boot verkaufst/erwirbst, darf dieses noch bis zum darauffolgenden Montag mit dem Kennzeichen in Kombination mit dem alten Ausweis geführt werden. Aber, wenn Montag die ausstellende Stelle aufmacht, endet spätestens die Karenz, weil ab diesem Zeitpunkt die Änderung ohne größeren Aufwand möglich wäre. Bis dann Dominic
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#5
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Hallo
Hat Dir denn der Vorbesitzer die Bootspapiere zu dem Boot mit gegeben ? Das WSA Nürnberg warnt da ausdrücklich davor, die Papiere mit zu geben, sondern will die zurück. Ohne die Papiere würde ich gar nicht mit dem Boot fahren. An sonsten würde ich mich Dominic anschließen. Unverzüglich heißt nicht erst nach 2 Wochen. Gruß Ulf
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#6
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Auf der Seite des WSV.....
"Der Ausweis ist personenbezogen und darf nicht an den Käufer weitergegeben werden. Sollten Sie Ihr Sportboot verkaufen, bitten wir um formlose Rücksendung des Originalausweises, damit wir das Sportboot abmelden können. Bei Verlust des Ausweises muss dies schriftlich angezeigt werden." http://www.wsa-hamburg.wsv.de/schiff...ten/index.html
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#7
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Hm, ich wurde mal kurz nach einem Bootskauf mit dem Kennzeichen des Voreigentümers angehalten. Nicht wegen des Kennzeichens, sondern weil ich einen Ast über Bord geworfen hatte, der sich an meinem Außenborder verfangen hatte und die Polizei dachte, dass ich Müll entsorgen würde.
Jedenfalls meinten die Polizisten meiner Erinnerung nach, dass ich eine bestimmte Zeit mit dem alten Kennzeichen rumfahren könne. Ich werd mal bei der Um-Registrierung des jetzigen Bootes nachfragen. Ne, den Ausweis bekam ich nicht mit. |
#8
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Ich bin zwei mal beim WSA Berlin nach dem Bootskauf mit den alten Papieren hinmarschiert und konnte anstandslos das alte Kennzeichen behalten und persönlich die Papiere dort abliefern, obwohl es eine Vorschrift gibt die alten Papiere an das WSA zurückzugeben.
Ich bekam dort die Auskunft, dass 14 Tage als angemessen angesehen werden. Aber ob das rechtlich überall so gültig ist.......... Gruß Ronald |
#9
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Ahja, das deckt sich ja mit meinen Erinnerungen, die nun auch auffrischten. Ich wurde abgehalten und gab an, das Boot gestern gekauft zu haben. Ich konnte weiter fahren und musste innerhalb einer Frist entweder Kaufvertrag oder Registrierung auf meinen Namen nachreichen.
Ich werd Dienstag dann mal hin und das jetzige Boot ummelden. |
#10
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Wir sind auch im ersten Urlaub mit dem Boot noch mit den "alten" Papieren gefahren. Viel bedenklicher finde ich das manche ohne Versicherung unterwegs sind.
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Gruß Heiko |
#11
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Aber das gerade verkaufte Auto nur abgemeldet übergeben ....
Wat ne logik.
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
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#12
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Ja, über die Logik staune ich auch.
Einerseits ist es bei Booten ganz klar. Nur in der Praxis handhaben das einige WSAs eben weicher, die anderen härter. Strafe gibt es i.d.R. keine, denke ich. Und abgefertigt wird der Käufer, der den Ausweis der Anmeldung im Original mithat, auch. Ich hab bei meinem Boot dem Käufer auch in Unkenntnis meinen Ausweis mitgegeben. Er wurde m.W. immer noch nicht verhaftet Und ein Autoverkäufer, der sich sicher sein will, übergibt auch nicht sein eigenes Kennzeichen...... Ach ja, noch was unlogisches zum Diskutieren: Hinterlegen des Personalausweises zur Sicherheit...... |
#13
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Zitat:
Solche Leute liebe ich als Verkäufer! Im Kaufvertrag steht ja üblicherweise auch unverzüglich! Sollte ein Käufer von mir nach über einer Woche wegen irgendwas "angeschissen" werden und ich würde Post bekommen, weil er noch nicht umgemeldet hat, könnte er sich sicher sein, dass er von mir eine Anzeige oder kostenpflichtige Abmahnung on Top bekommt! Sowas geht gar nicht! Boot heute kaufen, Dokument abends fertig machen und am nächsten morgen in die Post, dann ist es am zweiten Tag nach Kauf in der Regel umgemeldet!!!! Alles andere sind faule Ausreden!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#14
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Welchen Grund sollte es geben, das Boot nicht fix umzumelden ? Wir haben, als Berliner, dass Brandenburger Kennzeichen behalten. Dokumente hin geschickt, Betrag überwiesen, und binnen 5 Tagen war der neue Bootsschein da.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#15
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Zitat:
Du musst deine auf dich ausgestellten Bootspapiere zum abmelden an das WSA schicken. Was danach passiert geht dich mal gar nichts an und Post bekommst du wenn du deiner Pflicht nachgekommen bist auch keine nach 14 Tagen. |
#16
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Ich hab meine Boote auch so übernommen und es gab kein Problem.
Mit nem T1 hatte ich mal ein Problem. Den lies ich nach Hamburg heimfahren und er meldete nicht um. Hab ihn dann zu Fahndung ausschreiben lassen ... |
#17
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Ich habe das Kennzeichen abgemacht und die Zulassung mit einem formlosen Dreizeiler ans WSA gesandt.
Grüße Arnd |
#18
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Zitat:
Zitat:
Mit dem unverzüglich ist ja richtig, aber das kann schonmal 2 - 4 Wochen dauern, wenn man seinen IBS per Post (nicht jeder wohnt in Duisburg bzw. München) beim DMYV oder ADAC in der Sommerzeit beantragt Soll ich deswegen z. B. 2 Wochen schönes Sommerwetter nicht nutzen Die Waschpo nimmt das (zu mindest bei uns) auch nicht ganz so genau, wenn man es nachvollziehbar begründen kann. Ich habe mal ein Boot gekauft, welches beim DMYV angemeldet war. Also habe ich dort den IBS per Post beantragt (hatte sogar das Original vom Verkäufer bekommen), aber das Boot zwischenzeitlich genutzt, weil es in dem Sommer ohnehin nicht so viele schöne Sonnentage gab. Dann hat mich die Waschpo angehalten, weil sie das Boot noch nicht kannten. Ich hatte meinen FS, meinen BPA, die Kopie vom IBS des Vorbesitzers sowie den Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer dabei. Da habe ich Ihnen die Sachlage erklärt und alles war gut. Klar hätten Sie mir eine OWI geben können, mehr aber auch nicht. Natürlich kann man mit einem Käufer auch Pech haben und er meldet es nicht um. Ist mir auch passiert. Boot verkauft und ein Jahr später bekomme ich Post vom DMYV, ob der IBS wieder für 2 Jahre verlängert werden soll Dann habe ich dort hingeschrieben, wann das Boot an wen verkauft wurde einschl. Kopie vom KV. Danach nie mehr etwas gehört.
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Viele Grüße Thomas
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#19
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Zitat:
aber auch das ist wieder so ein Unsinn. Rein rechtlich gesehen genügt der Kaufvertrag in dem Datum und Uhrzeit der Übergabe notiert sind sowie ein gültiges Ausweisdokument des Käufers. Beispiel.: Ich habe mal einen alten Golf mit noch ca. 6 Monaten TÜV an einen Rumänen verkauft. Vom ausländischen Ausweisdokument des Rumänen habe ich mir eine Kopie gemacht. Nach ca. 3 Wochen steht die Polizei bei mir vor der Tür und teilt mir mit, dass ich einen Unfall mit Fahrerflucht begangen hätte Daraufhin habe ich den KV nebst der Ausweiskopie vorgezeigt. Den Beamten eine Kopie davon gemacht und das wars. Nie mehr etwas davon gehört. Man wird dann auch nicht in der Versicherung hochgestuft oder soetwas, wenn man diese beiden Dinge beachtet (Übergabezeitpunkt und Ausweisdokument -egal ob BPA, Reisepass oder entsprechendes ausländische Dokument- des Käufers). Von daher ist dieses "ich übergabe mein Auto nur abgemeldet" völliger Unsinn und verursacht mittlerweile für den Käufer nur überflüssigen Zeit- und Geldaufwand (vor allem seit es die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr so einfach gibt). Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann teilt man seiner Zulassungsstelle und Versicherung mit, wann man das Auto an wen verkauft hat. Die Zulassungsstelle setzt sich dann einen Termin für das Kennzeichen. Ist es bis dahin nicht abgemeldet wird der Käufer angeschrieben. Kommt dann keine entsprechende Reaktion wird es von Amts wegen zwangsabgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Noch ein Tipp zum "unverzüglich". Wer da rechtlich sicher sein möchte, egal ob Auto- oder Bootsverkauf, der schreibt ganz klar rein "innerhalb 3 Tagen o. 5 Tagen o....".
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (15.08.2019 um 14:12 Uhr) |
#20
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Zitat:
Wir haben das Boot damals am Urlaubsort gekauft und die Nutzung dort war mit dem Verkäufer natürlich abgesprochen.
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Gruß Heiko |
#21
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Hallo,
Zitat:
Wenn jetzt die ausstellende Stelle für die Bearbeitung länger benötigt, liegt das Verschulden ja nicht beim Eigentümer. Ich denke auch beim ADAC wird, wie bei den Behörden der Eingang von Anträgen mit Datum erfasst. Wenn jetzt ein Käufer den Kauf belegen kann und evtl. auch den Antrag auf Änderung (spätestens in der Anhörung der Verwaltungsbehörde im Owi-Verfahren), sehe ich da jetzt auch keine Schwierigkeiten. Es geht nur darum, dass ich jetzt nicht Wochenlang rumfahren kann mit dem auf den Vorbesitzer noch gültigem Kennzeichen. Eine festgeschriebene Frist von 14 Tagen gibt es jedenfalls meines Wissens nicht. Bis dann Dominic
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#22
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Dann ist es was anderes und hat mit der Situation des TE nix zu tun!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#23
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Hallo liebe BFler!
Zunächst zu mir: Ich heiße Torsten, komme aus Erfurt und bin hier schon eine Weile als Mitleser unterwegs. Ein paar Trööts habe ich auch schon mit Kommentaren versehen. Mein Boot liegt in den Teupitzer Gewässern. Den Bootsurlaub verbringen wir seit sieben Jahren rund um den Zeuthener See. Mein Boot gehörte früher meinem Vater und ich bin jahrelang mit seinen Papieren inkl. Versicherungsnachweis unterwegs gewesen. Dabei hatte ich auch die eine oder andere Begegnung mit der Rennleitung. Als lief friedlich, die haben sich bloß über meinen SBF gewundert. Der stammt nämlich noch aus DDR-Zeiten. Vor zwei Jahren hat mir mein Vater das Boot aus Altersgründen übergeben. Ich konnte problemlos in seine Versicherung einsteigen. Das Boot war und ist beim LRA LDS angemeldet. Die Ummeldung dort lief problemlos, übrigens auch ohne Kaufvertrag. Ich musste bloß an Eides statt versichern, dass mir das Boot auch wirklich gehört. Das Kennzeichen konnte ich auch problemlos behalten. Die freundliche Dame dort fand es rührend, dass ich es als Reminiszenz an den "Spender" behalten wollte. Ich musste lediglich mündlich bestätigen, dass das Boot im LDS seinen Liegeplatz hat. Nun gut, könnte man jetzt sagen: Ist ne Familiensache. Da aber mein Vater einen anderen Familiennamen hat als ich, kann man das als Beamter glauben oder eben auch nicht. Wie gesagt: Fünf Jahre lang hat keiner gezuckt und bei der Ummeldung auch nicht. Vielleicht tickt dieses LRA anders, als ein WSA. Oder ich habe einfach nur Glück gehabt. Es grüßt die Tuppernavy Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem. |
#24
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Nein Torsten, das tickt nicht anders. Versicherung an Eides Statt gibt es bei jedem WSA, wenn man z. B. keinen KV hat oder der Verkäufer es nirgends angemeldet hatte (hatte ich mal beim WSA Mannheim).
Und "das Kennzeichen" kann man immer behalten, wenn man möchte. Es sei denn, der Verkäufer meldet das Boot ab und sein neues Boot direkt auf dieses Kennzeichen wieder an. Dann ist es nicht mehr verfügbar.
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Viele Grüße Thomas |
#25
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Ich hake mich gerne mal mit einer Frage zu den Kennzeichen ein.
Gibt es sowas wie ein Wunschkennzeichen beim Auto oder wird da einfach Wahllos eins vergeben? Grüße Tim |
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