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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 03.03.2007, 15:38
Benutzerbild von Ramsi
Ramsi Ramsi ist offline
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Standard Eigene oder fremde Schleppleine benutzen?

Strang geteilt, hier war der Ursprung http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...=41173&start=0 , C-C



Denkt bitte daran immer die eigene Schleppleine benutzen wenn ihr geschleppt werdet
__________________
Gruss Sven
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  #2  
Alt 03.03.2007, 17:44
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Ramsi
Denkt bitte daran immer die eigene Schleppleine benutzen wenn ihr geschleppt werdet
Warum Sven?
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #3  
Alt 03.03.2007, 18:20
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dieter dieter ist offline
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Standard

...das solltest du aber wissen Sepp.... das wird einem normal schon beim Schein eingebläut....

es gibt da so etwas wie ein Bergerecht, und wenn der abgeschleppte DEINE Leine annimmt.... dann kannst du richtig Bergungskosten verlangen, bzw. das abgeschleppte Boot geht in das Eigentum des abschleppenden/bergenden Bootes über... (genau weiss ich es nicht mehr).....

wird die Leine des abzuschleppenden Bootes verwendet, dann ist es eine Hilfeleistung, die nur durch Unkosten u.ä. entlohnt wird....


bei beiden Lösungen kann ein Hafenkapitän angerufen werden und entscheiden, in welcher Höhe die Hilfeleistung bzw. die Bergung zu entlohnen ist...
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #4  
Alt 03.03.2007, 19:25
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
...das solltest du aber wissen Sepp.... das wird einem normal schon beim Schein eingebläut....

es gibt da so etwas wie ein Bergerecht, und wenn der abgeschleppte DEINE Leine annimmt.... dann kannst du richtig Bergungskosten verlangen, bzw. das abgeschleppte Boot geht in das Eigentum des abschleppenden/bergenden Bootes über... (genau weiss ich es nicht mehr).....

wird die Leine des abzuschleppenden Bootes verwendet, dann ist es eine Hilfeleistung, die nur durch Unkosten u.ä. entlohnt wird....


.
Mensch dann hätte ich ja letztes Jahr das Boot von meinem Stegnachbarn geschenkt bekommen, als ich ihn auf dem Main aus der Schleuse bis zur Marina 7km geschleppt habe
War ne schöne 32ft Sealine fast neu
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Gruß Jörg
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  #5  
Alt 03.03.2007, 20:45
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Ramsi Ramsi ist offline
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Dieter hat schon recht was er geschrieben hat es soll in Spanien,Italien und auch Holland regelrechte Mafien geben die sich darauf spezialisiert haben ahnunglose ausländer abzuzocken.
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Gruss Sven
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  #6  
Alt 04.03.2007, 10:05
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
...das solltest du aber wissen Sepp.... das wird einem normal schon beim Schein eingebläut....

es gibt da so etwas wie ein Bergerecht, und wenn der abgeschleppte DEINE Leine annimmt.... dann kannst du richtig Bergungskosten verlangen, bzw. das abgeschleppte Boot geht in das Eigentum des abschleppenden/bergenden Bootes über... (genau weiss ich es nicht mehr).....

wird die Leine des abzuschleppenden Bootes verwendet, dann ist es eine Hilfeleistung, die nur durch Unkosten u.ä. entlohnt wird....


bei beiden Lösungen kann ein Hafenkapitän angerufen werden und entscheiden, in welcher Höhe die Hilfeleistung bzw. die Bergung zu entlohnen ist...
Hallo Dieter,

gehört habe ich das auch schon oft, aber wie sieht das wirklich rechtlich aus und wo steht das geschrieben.
Wenn ich hier auf dem Main ein anderes Sportboot abschleppe, er meine Leine annimmt, gehört es mir???? in welcher Zeit leben wir denn.
Auch kann ich mir solche "Seegesetzte" heute nicht mehr verbindlich oder rechtswirksam vorstellen.
Vielleicht wäre das Thema einen eigenen Strang wert.
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Gruß Sepp

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  #7  
Alt 04.03.2007, 11:39
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22
.................
Vielleicht wäre das Thema einen eigenen Strang wert.
Hast recht Sepp

Darum geht es hier weiter mit:
Eigene oder fremde Schleppleine benutzen?

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #8  
Alt 04.03.2007, 12:10
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Hallo!
Es spielt keine Rolle wem die Leine gehört. Es bedeutet nur das durch Übergabe oder auch Annahme der Leine ,der Bergeauftrag angenommen wird, bzw. erteilt.Wenn Du Deine eigene Leine übergibst, kann trotzdem der Berger die Spielregeln bestimmen.(natürlich nur im Rahmen der Gesetze).
Das ganze hängt nur damit zusammen ,dass bei schlechten Seegangsverhältnissen oft kein Vertrag vorher abgeschlossen werden kann,mangels Zusammenkunft der Betewiligten.
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Gruß Karl-Heinz

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  #9  
Alt 04.03.2007, 12:13
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Ramsi Ramsi ist offline
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Auch sollte mann keinen an Bord holen und im das Ruder übergeben weil das
eine aufgabe (von aufgeben) des eigenen Bootes ist
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Gruss Sven
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  #10  
Alt 04.03.2007, 12:25
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Karl-Heinz und Sven,
habt ihr Quellen, wo das steht

Gruß
UWE
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  #11  
Alt 04.03.2007, 12:33
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Ich glaube das ist ein so genanntes ungeschriebenes Gesetz es hat den hintergrund das wenn soetwas vor gericht kommt man dan den kürzeren zieht und die bergung prozentual zum wert des bootes bezahlen muss so wurde es mir von meinem kursleiter erzählt.
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Gruss Sven
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  #12  
Alt 04.03.2007, 12:35
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http://www.murette.com/index.cfm/fus...68-366-458.htm
hir kann man was lesen
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Gruss Sven
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  #13  
Alt 04.03.2007, 12:54
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Grundsätzlich wird es zumindest für deutsche Küsten im Bundesgesetzblatt Teil 1"Bergungsrecht" erläutert. Da steht natürlich nicht drin wer am Ruder stehen soll, oder wem die Leine gehören soll, da das keine Rolle spielt. Was aber drin steht ist das selbst ein Vertraglich vereinbarter Bergelohn nicht unbedingt bindend ist ,wenn er in der direkten Gefahrenlage abgeschlossen wurde. Selbstverständlich ist ein Rechtsstreit nie optimal,aber ich wollte damit auch nur sagen das es klare Regeln gibt und vieles was dazu gesagt wird reine Legenden und Märchen sind.
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Gruß Karl-Heinz

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  #14  
Alt 04.03.2007, 13:08
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Zitat:
Fazit: Bei Schwierigkeiten auf See überlegt handeln, wenn möglich Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen, keine unklaren mündlichen oder schriftlichen Abmachungen treffen.
Für Binnen kann ich mir solche Regelungen nicht vorstellen.
Bei Bergungen in Internationalen Gewässer mag das vielleicht etwas anders aussehen.
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  #15  
Alt 04.03.2007, 13:17
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Bergungsrecht geändert.

Das Recht hat nur Gültigkeit in Seegewässer.
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Gruß Sepp

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  #16  
Alt 04.03.2007, 13:30
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Volker Volker ist offline
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Wie Karl-Heinz schon sagte, gibt es dieses Recht nicht in schriftlich fixierter Form.
Das Ganze wird ja erst dann aktuell, wenn man sich (nachher) über irgendwelchen Bergelohn streitet - meisstens dann am Ende vor Gericht.
Und da geht es eben darum, zu beweisen, ob das ein ganz normales 'Abschleppen' aus einer nicht kritischen Situation heraus war, oder ein Bergen eines Schiffes, das sonst - incl. der Mannschaft - verloren gegangen wäre.

Da das Gericht nicht dabei war, als es passierte, und die beiden Streitparteien naturgemäss gegensätzliche Positionen beziehen, muss es sich an Anhaltspunkte halten, die für den einen oder den anderen sprechen.
Wenn der Geschleppte nicht mehr in der Lage ist, das Ruder seines eigenen Schiffes zu bedienen (sprich jemanden des anderen Bootes ans Ruder lässt), dann KANN es dafür sprechen, dass der andere handlungsunfähig war.
Wenn das schleppende Boot seine Leine rüberbringt, weil der andere sich auf den Abschleppvorgang nicht vorbereitet hatte (konnte??), dann KANN es so gesehen werden, dass es eine Bergung war...

Rot Signalleuchte ist sowieso schon ein Zeichen für Seenot!

Es kommt alles auf die Interpretation an - wenn aber mehrere solcher - nicht einklagbarer - Fingerzeige auftauchen, wird das Gericht geneigt sein, dem Schlepper Recht zu geben.

Gruss

Volker
SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #17  
Alt 04.03.2007, 14:51
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Das Thema hatten wir schon mal vor langer Zeit

Ich handhabe es so,das ich grundsätzlich zum Abschleppen meine eigene Leine an das zu schleppende Boot übergebe.
1. weiß man sonst nicht, was für Müll man als Schleppleine bekommt.
2. weiß ich was meine Leine aushält (wird alle 2 Jahre ausgetauscht)
3. stimmt die Länge
4. ist die Leine auf meine Klampen und Schlepptraverse abgestimmt

und ich muß nicht zusehen wie ich eine 10x geknotete, 25mm, gammelige Bilgenlagerleine ins Kreuz bekomme
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #18  
Alt 04.03.2007, 16:06
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Mermik Mermik ist offline
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Irgendwie komisch, wat es alles gibt! Also wenn ich jemanden in Seenot sehe helfe ich sowieso, kostenlos! Wenn er mir dann am Ende die Unkosten zahlt überlege ich mir ob ich mir neuen Sprit kaufe oder ob wir es in warmen Grog umwandeln. Wenn er nichts bezahlt hab ichs trotzdem gerne gemacht.

Wenn man nicht in direkter Seenot ist, also der Sprit oder Motor ausgegangen ist, das ganze aber bei ruhiger See und alle noch locker drauf, helfe ich ebenfalls gerne.

Und wenn ich der Meinung seien sollte, dass ich diese Hilfe nicht kostenlos anbieten kann, was ich mir eigentlich gar nicht vorstellen kann, dann sag ich es ihm vorher! Der würde dann von mir höhren:" Also ich schlepp dich nach ....., dat kostet aber nen hunni und sonst tschüß!"

Aber in allen Fällen ist mir das egal von wo die Leine kommt, hauptsache sie ist stark und lang genug.

Also ich helfe gerne und kostenlos, freue mich über jeden der mir hilft. Und wenn einer von Euch Kohle dafür haben will, sagst mir bitte vorher, damit wir feilschen können.

Mit seefahrerischen Grüßen
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Gruß Gregor



Eliten können keine großen Gruppen sein!
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  #19  
Alt 04.03.2007, 17:13
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Habe bisher 3 mal jemanden abgeschleppt, dessen Boot streikte, in HR den einen sogar 1 1/2 Stunden in seinen Heimathafen , als er mich fragte wieviel das jetzt kostet hab ich das schon fast als Beleidigung empfunden.
Wenn ich helfen kann, dann tu ich das gerne und kostenlos, denn wenn ich mal in die gleiche Lage kommen sollte würde ich mich freuen wenn jemand genauso denkt wie ich
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Gruß Jörg
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  #20  
Alt 04.03.2007, 17:14
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Hört sich ja "unheimlich" an... und äußerst missbrauchbar !

Habt Ihr ein dazu passendes Gerichtsurteil zur Hand ?!
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #21  
Alt 04.03.2007, 18:34
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Moin Gregor

Mit kostenlos und Kumpel ist schön und gut
Bei 20 bis 30 Schleppeinsätzen im Jahr, bin ich froh, wenn die Sprittkosten wieder drinn sind.

Das sind hier auf dem Rhein locker mal ebend 30 bis 50 Liter, die durchgeblasen werden.

Dafür stehen wier aber dann auch rund um die Uhr bereit
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #22  
Alt 04.03.2007, 20:35
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Karl-Heinz und Sven,
habt ihr Quellen, wo das steht

Gruß
UWE
Hallo Uwe!

Ich besitze seit 30 Jahren das Buch "Seemannschaft-Handbuch für den Yachtsport" vom Delius Klasing-Verlag (hoffentlich mache ich keine Werbung). Hier ist unter dem Abschnitt Kollision und Hilfeleistung alles beschrieben, was man machen muß und auf was man besonders achten soll, wenn man selbst oder ein anderer Hilfe benötigt (Rechte, Ansprüche etc.).
Jedenfalls geht alles noch über das bisher Geschriebene hinaus.

Gruß Werner
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  #23  
Alt 04.03.2007, 20:41
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper
Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Karl-Heinz und Sven,
habt ihr Quellen, wo das steht

Gruß
UWE
Hallo Uwe!

Ich besitze seit 30 Jahren das Buch "Seemannschaft-Handbuch für den Yachtsport" vom Delius Klasing-Verlag (hoffentlich mache ich keine Werbung). Hier ist unter dem Abschnitt Kollision und Hilfeleistung alles beschrieben, was man machen muß und auf was man besonders achten soll, wenn man selbst oder ein anderer Hilfe benötigt (Rechte, Ansprüche etc.).
Jedenfalls geht alles noch über das bisher Geschriebene hinaus.

Gruß Werner
Werner, glaube ich dir gerne
Ich möchte durch meine "Quellenangabenfrage" nur erreichen,
dass alle User "BRAUCHBARE QUELLEN" im "NOTFALL"
zur Verfügung stehen
Du kennst doch sicherlich den Spruch:
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen,
wo was steht

Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #24  
Alt 04.03.2007, 20:45
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Hallo Flipperskipper,
dann mach es mal nicht so spannend und komme mal rüber mit ein paar Infos
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #25  
Alt 04.03.2007, 21:10
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Hallo Flipperskipper,
dann mach es mal nicht so spannend und komme mal rüber mit ein paar Infos
Hallo Ralf!

Das sind ja 2 Buchseiten und auch ein Copyright drauf. Kann ja in die Hose gehen?

Aber nur ein paar kleine Beispiele:

Bei Notfall ist jeder unbeteiligte Schiffsführer VERPFLICHTET, Personen, die in Lebensgefahr sind,Beistand zu leisten. (Nur Personen nicht auch Schiffe).
Rettung von Personen ist kostenlos, aber für die Rettung eines Schiffes wird Bergelohn verlangt.

Bergelohn kann nachträglich verlangt und eingeklagt werden (Bis zum halben Wert des Schiffes, bei schwieriger Bergung, teilweise noch höher).

Schlepphilfe unterliegt freier Vereinbarung (vorher Preis und auch Schleppziel aushandeln).

Keinen Mann des bergenden Bootes an Bord lassen und auch nicht die Trosse übernehmen ( könnte als Unterschied zwischen Schlepphilfe und Bergung ausgelegt werden).

Wenn man nicht tatsächlich in Seenot, kein Notsignal schießen (könnte als Bergung ausgelegt werden)

Bei notwendiger Bergung möglichst vorher Bedingungen und Preis unter Zeugen aushandeln und genaue Position in Karte und Logbuch eintragen.

Gruß Werner
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