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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 30.05.2012, 18:09
Benutzerbild von Bootlefahrer78
Bootlefahrer78 Bootlefahrer78 ist offline
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Standard Wo darf man Schlauchboot mit/ohne Elektromotor fahren

Hallo!

Versuche mich schon seit einpaar Tagen darüber zu informieren wo ich mit einem Schlauchboot (2,50x1,30m), vorzugsweise mit Elektro-AB, fahren darf.

Google, das Landratsamt und sogar ein Bekannter von mir, der Polizist ist geben nur wenig Aufschluss darüber.

Kann ich einfach an den nächsten Tümpel/Teich/See/Fluss etc. und los? Oder ists, wie so manches in unserem Land, mal wieder mit bürokratischem Aufwand versehen?

Ich wohne in Baden-Württemberg. Was den Bodensee betrifft bin ich schon schlauer (bis 2,50m darf mans gar nicht motorisieren und darüber muss mans anmelden).Aber der Bodensee ist hinsichtlich dessen ja schon etwas spezieller.

...Wie siehst mit dem nächsten Fluss oder See aus (Beispiele: Schluchsee, Mummelsee, Titisee....der nächste Baggersee.....die Donau oder irgendein Fluss der tief und breit genug wäre)?

Vielen Dank schon mal im Voraus,

Gruß
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  #2  
Alt 30.05.2012, 18:14
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Triton05 Triton05 ist offline
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Moin " Gruß"

das ist ja schön, dass Du Dich hier angemeldet hast; Willkommen
Du solltest Dein Boot erstmal anmelden z.B.beim ADAC oder Wasser-und Schifffahrtamt, um ein Kennzeichen für den Binnenbereich zu erhalten.
Wie es dann mit Deinen Seen aussieht, solltest Du entsprechend vor Ort klären.
__________________
Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 30.05.2012, 18:17
Benutzerbild von Bootlefahrer78
Bootlefahrer78 Bootlefahrer78 ist offline
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Boot: Kajütboot GFK, 5m / Aquarius Aqua One 435 Kajak
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Danke für den Willkommensgruß!

Ein Kennzeichen für ein Schlauchboot? Darf ich sonst nicht mal auf nem Baggersee fahren?
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  #4  
Alt 30.05.2012, 18:25
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
Du solltest Dein Boot erstmal anmelden z.B.beim ADAC oder Wasser-und Schifffahrtamt, um ein Kennzeichen für den Binnenbereich zu erhalten.
Mit seinem kleinen Schlauchboot und wohl auch kleinem E-Motor braucht er das nicht.

Dein Boot braucht einen beidseitig sichtbaren und gut lesbaren Namen und innen eine fest angebrachte Adresse mit Namen. Das geht auch mit einem wasserunlöslichen Faserschreiber (Edding etc.)

Zu den Seen in deiner Umgebung kann ich nichts sagen, das kannst du aber am besten am jeweils zuständigen Landratsamt erfragen.

Die Donau darfst du mit Motor erst ab Kelheim befahren, die anderen kleinen Flüsse mit Motor gar nicht.

Hier hab ich mal eine Liste mit den Befahrensregeln der bayrischen Gewässer: http://kanu-bayern.de/freizeitsport/...tmpl=component
Hier findest du für die Fließgewässer so etwas bundesweit: http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediab...regelungen.pdf
Edit: http://www.kanu-wuerttemberg.de/frei...egelungen.html
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  #5  
Alt 31.05.2012, 10:02
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Bootlefahrer78 Bootlefahrer78 ist offline
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Vielen Dank! Das hilft schon etwas weiter. Hab mich echt gefreut so schnell hier Antworten zu bekommen. Werde es also individuell nach See abklären müssen. Wohl vor allem bei Motorisierung.
Gruß
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  #6  
Alt 24.04.2013, 23:33
Tomekk Tomekk ist offline
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Hallo, bin zufällig per Suche hier gelandet und pushe es mal.

Ist die Regel noch Aktuell? (wegen 15 PS Führerscheinfrei grenze)

Allgemein:
Bis 3 PS AB braucht das Boot nur ein Name? und ab 3 PS muss es angemeldet werden?
(So hab ich das in den meisten Foren gelesen gehabt)
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  #7  
Alt 25.04.2013, 07:42
Benutzerbild von Hai-Bruce
Hai-Bruce Hai-Bruce ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomekk Beitrag anzeigen
Allgemein:
Bis 3 PS AB braucht das Boot nur ein Name? und ab 3 PS muss es angemeldet werden?
Alle "Kleinfahrzeuge" haben eine Kennzeichnungspflicht.
Als Kleinfahrzeug gilt dein Boot erst ab 5,50 m Länge unter Segel oder mit Motor mehr als 2,21 kW.
Also ja, bis 3 PS braucht dein Boot nur einen Namen.
__________________
Gruß Wolfgang

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Grüße aus dem schönen Hamburg

Geändert von Hai-Bruce (25.04.2013 um 07:59 Uhr)
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  #8  
Alt 25.04.2013, 08:20
Watercats Watercats ist offline
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Verbot auch für Elektro- Boote am Titisee. Die dort ansässige Bootsvermietung hat Boote mit E- Antrieb im Verleih, da gehts. Jeder andere darf sein E- Boot nicht ins Wasser bringen.

Gruss Rudi
__________________
----- I love GFK -----
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  #9  
Alt 29.04.2013, 21:34
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Bootlefahrer78 Bootlefahrer78 ist offline
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Danke noch mal allen Antworten bisher! Da ist schon viel dabei was einem weiterhilft! Weitere allgemeindienliche Hinweise natürlich gern.
__________________
...Bootlefahren means freedom!
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  #10  
Alt 29.04.2013, 21:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Hai-Bruce Beitrag anzeigen
Alle "Kleinfahrzeuge" haben eine Kennzeichnungspflicht.
Als Kleinfahrzeug gilt dein Boot erst ab 5,50 m Länge unter Segel oder mit Motor mehr als 2,21 kW.
Also ja, bis 3 PS braucht dein Boot nur einen Namen.
Das ist die Bundesregelung.

Es kann jedoch durchaus strengere lokale Vorschriften, z.B. durch das Bundesland oder den Gewässereigentümer.

"Bootlefahrer78", es wäre schön, wenn Du Deine Erkenntnisse hier für die Nachwelt kurz zusammenfassen könntest. Davon lebt das Forum letzlich.
__________________
Beste Grüße

John
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  #11  
Alt 29.04.2013, 21:55
Benutzerbild von Bootlefahrer78
Bootlefahrer78 Bootlefahrer78 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
"Bootlefahrer78", es wäre schön, wenn Du Deine Erkenntnisse hier für die Nachwelt kurz zusammenfassen könntest. Davon lebt das Forum letzlich.
Ja das könnt ich echt machen - und werd ich auch. Allerdings sind meine Recherchen noch nicht abgeschlossen. Aber finde ich eine gute Idee das Thema letzten Endes zusammenzufassen, der Übersicht wegen.

Gruß
__________________
...Bootlefahren means freedom!
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  #12  
Alt 30.04.2013, 10:29
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Hallo (hier könnte auch dein Name stehen).

Eine allgemeingültige Aussage zu der Erlaubnis mit deinem elektrisch angetriebenen Boot die Gewässer zu befahren kann man nicht machen.

Für jedes Gewässer wird es andere Befahrensregeln geben.
Die erfährst du am besten bei der für das jeweilige Gewässer zuständigen Behörde bzw. deren Eigentümern.
Wer das ist, verrät dir das Internet oder du fragst einfach mal Angler, wo her sie Ihre Angelerlaubnis bekommen.
Allerdings sollte man in deren Nähe nicht unbedingt den Wunsch äußern, das Gewässer mit einem Boot befahren zu wollen. Ahnungsloses Schulterzucken bis hin zu eisigem Schweigen könnte die Folge sein.

Als ein Beispiel für die doch recht unterschiedliche Handhabung der Befahrensvorschriften sei hier die Ruhrschifffahrtordnung erwähnt.
http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...uhr_schvo_.pdf
Ein Teil der RuhrSchVo behandelt den Baldeneysee. Dort steht zu lesen:

"§ 18 Abs. 2: Elektromotorboote mit einer effektiven Nutzleistung von nicht mehr als 2,21 kW gelten nicht als Fahrzeuge mit Maschinenantrieb im Sinne dieses Paragrafen".

Während Motorboote mit einem Verbrennerantrieb an festgelegte Fahrwege gebunden sind, könntest du mit deinem Elektroboot fahren wohin dich deine Lust treibt.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #13  
Alt 09.07.2016, 09:58
Schlauchboot-Fahrer Schlauchboot-Fahrer ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Was ist jetzt rausgekommen?

Hallo,

habe dieses Forums gefunden und warte eigentlich auf die Zusammenfassung.

Kurz zu meinem Problem:
Ich habe ein kleines Schlauchboot (Navigator II) 305 x 132 x 38 cm (Nutzlast: 300 kg) an das ich einen kleinen Elektro-Außenbordmotor (Leistung/Schub: bis 215 Watt/ 15,40 kp, ca.0,3PS?! ) montieren wollte. Motor und Halterung hab ich mir kurzerhand nach einem Urlaub an der Mecklenburgischen Seenplatte gekauft, da ich das so toll fand. Wir sind damals mit dem Navigator Schlauchboot rumgepaddelt und waren auf die motorisierten Boote neidisch. Deshalb der Schnellkauf.
Na ja - was soll ich sagen. Seitdem steht das Teil im Keller.
Kein See mit Campingplatz erlaubt das befahren mit Motor (wenn man das Ding so bezeichnen kann)
Mich ärgert das jetzt schon.
Ich würde schon gern rumschippern - nur wo????

Das mit der Kennzeichnung wäre kein Problem, würde ich machen.
Nur bringt das mir überhaupt nichts. Oder?
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  #14  
Alt 09.07.2016, 10:14
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Schlauchboot-Fahrer Beitrag anzeigen
Kein See mit Campingplatz erlaubt das befahren mit Motor (wenn man das Ding so bezeichnen kann)
Mich ärgert das jetzt schon.
Ich würde schon gern rumschippern - nur wo????
Die Aussage ist so generell hingeschrieben falsch.
Welche Gegend interessiert dich denn?
Es gibt viele Seen mit Campingplatz an denen du dein Boot benutzen darfst.
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  #15  
Alt 09.07.2016, 11:00
Benutzerbild von jonny der depp
jonny der depp jonny der depp ist offline
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Boot: Keines zur Zeit :-) :-(
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Wer zu viel fragt, stirbt bald !
Ich würde mal Schlauchboot mit E Motor grundsätzlich überall fahren, bis auf Widerruf
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert
(Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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  #16  
Alt 09.07.2016, 11:41
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von jonny der depp Beitrag anzeigen
Ich würde mal Schlauchboot mit E Motor grundsätzlich überall fahren, bis auf Widerruf
Fast überall sogar legal .....
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  #17  
Alt 09.07.2016, 13:06
Schlauchboot-Fahrer Schlauchboot-Fahrer ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Gut reden.....

Na ja - wer zuviel fragt.........

...leider hat mir jemand aus dem Bekanntenkreis schon die Horrorstory erzählt mit hoher Geld-Strafe... blabla.....

....da wollt ich hat nicht in kalte Wasser springen.

Wohin es gehen soll:
Eigentlich soll es immer nur ein Wochenend-Trip werden, also nicht so weit, sonst lohnt es sich ja nicht, gell!

Und ja - ich bin Schwabe mit leichtem Dialekt (denke ich) und wohne im Großraum Stuttgart, gebe aber gerne etwas Geld aus, wenn es sich lohnt
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  #18  
Alt 09.07.2016, 13:10
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Neckar käme für dich in Frage ....
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  #19  
Alt 16.05.2020, 19:14
elliot elliot ist offline
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Standard Neckar - geschütztes Binnengewässer?

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Neckar käme für dich in Frage ....
Hallo Wolf,
nachdem der Trööt 2012 eröffnet wurde und deine Antwort 2016 erfolgte, also 4 Jahre später, behalte ich dieses Intervall bei und frage:

Darf ich überhaupt damit auf dem Neckar fahren?

Meines Wissens dürfen E-Antriebe nur auf geschützten (Binnen-) Gewässsern gefahren werden. Nun bin ich mir unsicher (trotz Bootsführerschein), ob der Neckar in diese Kategorie fällt. Das käme für mich (Nähe Mosbach) nämlich auch in Frage.

Danke, Grüße, Jürgen
__________________
Klein und fein ... Nur ein muß es sein.
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  #20  
Alt 16.05.2020, 19:30
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Federball Federball ist offline
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Wird SO nicht sein können: nimm 1 Boot - sagen wir mal einen offenen 5m Bayliner - Schraube einen 10 Kw Torquedo Elektro AB Motor ran + quere die Kieler Bucht.
Niemand wird dir das verbieten
Grüße, Reinhard
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  #21  
Alt 16.05.2020, 19:57
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Zitat:
Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Darf ich überhaupt damit auf dem Neckar fahren?

Danke, Grüße, Jürgen
natürlich darfst du auf dem Neckar fahren,
mache dir aber mal Gedanken ob dein Motor der Sache gewachsen ist, bzw ob du gegen die Strömung ankommst, da ist bei kleinen Motoren immer ein wichtiger Aspekt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #22  
Alt 16.05.2020, 20:08
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Wird SO nicht sein können: nimm 1 Boot - sagen wir mal einen offenen 5m Bayliner - Schraube einen 10 Kw Torquedo Elektro AB Motor ran + quere die Kieler Bucht.
Niemand wird dir das verbieten
Grüße, Reinhard
Danke, Reinhard, damit ist eine weitere, von mir noch nicht gestellte Frage bezüglich Kieler Bucht, speziell Laboe, schon beantwortet!
Grüße, Jürgen
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  #23  
Alt 16.05.2020, 20:16
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
natürlich darfst du auf dem Neckar fahren,
mache dir aber mal Gedanken ob dein Motor der Sache gewachsen ist, bzw ob du gegen die Strömung ankommst, da ist bei kleinen Motoren immer ein wichtiger Aspekt
Danke für deine Antwort. Die Sache mit dem Motor hat Reinhard eine AW später schon auf den Punkt gebracht: "Torqueedo!"
Wir waren mit einer kleinen Swiss Pilotina 680 auf dem Neckar, kurz nach Hochwasser; das war trotz 40PS nicht sehr entspannt; die Strömung und vor allem, was da alles entgegenkam im Wasser, war enorm.
Gruß, Jürgen
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  #24  
Alt 16.05.2020, 23:38
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Federball Federball ist offline
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.....äh, das mit dem Torqueedo war eher hypothetisch gemeint : sieh mal nach, was son kräftiger Motor + Reserveaccu kostet.
Ich halte starke E Motoren z.Zt. nur auf für Verbrenner gesperrten Gewässer für sinnvoll, weil alternativlos.
Für alle anderen Gewässer ist immer noch der Verbrenner (grade was die Reichweite betrifft) unschlagbar.
Grüße, Reinhard

Ach ja: natürlich kann man 4TT Platten auf 1 Ruderboot schnallen + mit den Solarfeldern den ganzen Sonnentag fahren....
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  #25  
Alt 17.05.2020, 06:49
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Zitat:
Zitat von elliot Beitrag anzeigen
Hallo Wolf,
nachdem der Trööt 2012 eröffnet wurde und deine Antwort 2016 erfolgte, also 4 Jahre später, behalte ich dieses Intervall bei und frage:

Darf ich überhaupt damit auf dem Neckar fahren?

Meines Wissens dürfen E-Antriebe nur auf geschützten (Binnen-) Gewässsern gefahren werden. Nun bin ich mir unsicher (trotz Bootsführerschein), ob der Neckar in diese Kategorie fällt. Das käme für mich (Nähe Mosbach) nämlich auch in Frage.
Hallo Jürgen,

generell kann man sagen, du darfst auf allen Bundes- und Landeswasserstraßen fahren.
Ob du das mit der schwachen Motorisierung kannst ist eine andere Frage.

Auf dem Neckar würde ich einfach mal im Oberwasser einer Schleuse einsetzen und schauen wie weit ich gegenan komme.

Bei normalem Wasserstand hat der nicht allzuviel Strömung.

Geändert von wolf b. (17.05.2020 um 07:07 Uhr)
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