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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.07.2019, 17:57
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Standard Rote Kennzeichen im Ausland?

Stimmt es, daß ich mit einem deutschem rotem Kennzeichen legal in Österreich unterwegs bin?

Ich wurde heute von einem befreundetem Autohändler gefragt, ob ich ihm die Tage ein Auto von Graz hier her überführen würde.
Er meinte, das wäre legal, ich habe Zweifel ....

Geändert von wolf b. (16.07.2019 um 18:05 Uhr)
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  #2  
Alt 16.07.2019, 18:06
uli07 uli07 ist gerade online
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Standard

Du bist legal unterwegs wenn du bei dem Händler ganz offiziell angestellt bist. Sonst nicht.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #3  
Alt 16.07.2019, 18:16
Andrei Andrei ist offline
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Unsere Firma (kein Handel) hat rote Kennzeichen, die dürfen aber nicht im Ausland verwendet werden.
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  #4  
Alt 16.07.2019, 18:19
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Hallo Wolf,

das rote Kennzeichen wird in Ö im Rahmen eines bilateralen Abkommens anerkannt. Aus Sicht der Deutschen Verwendungsbestimmungen würde ich mich allerdings Uli anschliessen.
__________________
Cheers, Ingo
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  #5  
Alt 16.07.2019, 18:19
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Legal kann ich eigentlich nicht glauben... außer mit dem Angestelltenverhältniss ..da ist es ja keine privatfahrt...

das praktische Problem ist ja auch immer, dass die Schilder wieder zurück zum Händler müssen...
da würde ich eher auf ein Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen (kann ja der Händler besorgen) ... dies wird einfach nach dem Ablaufdatum ungültig und kann ich den Metallschrott...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #6  
Alt 16.07.2019, 18:30
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das praktische Problem ist ja auch immer, dass die Schilder wieder zurück zum Händler müssen......
Der Händler kommt zwar aus Graz, hat sein Gewerbe aber hier bei mir um die Ecke, da muß nichts zurück.

Das mit dem Angestelltenverhältnis läßt sich lösen,
Danke an alle schon mal.
Bin ich halt einen Tag offziell angestellt.

Das ist so ne typische "eine Hand wäscht die andere" Sache.
Ich will nichts dafür und wenn an meinem Auto oder Trailer wieder mal was zu machen ist, weiß ich wo ich hin geh ....
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  #7  
Alt 16.07.2019, 19:40
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Die Sache ist noch kurioser.
Da dürftest das Auto von hier nach Graz fahren, aber nicht umgekehrt. Fernzulassung ist das Zauberwort.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #8  
Alt 16.07.2019, 21:04
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chrisma chrisma ist offline
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Die deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung regelt nicht Fahrten ins Ausland. Es spielt also keine Rolle wohin die Überführung stattfindet. Es gibt eine amtliche Genehmigung mit europäischem Versicherungsschutz. Problematisch kann es allerdings werden weil evtl. zufällige Zöllner oder Polizisten noch nie ein deutsches rotes Kennzeichen gesehen haben und Fragen stellen könnten. Die Überführung ist klar, aber es gibt immer noch Mehrwertsteuerfragen und evtl. Anmeldevorschriften für das Fahrzeug im Ausland.
__________________
Andreas
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  #9  
Alt 22.07.2019, 21:57
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Stimmt es, daß ich mit einem deutschem rotem Kennzeichen legal in Österreich unterwegs bin?

Ich wurde heute von einem befreundetem Autohändler gefragt, ob ich ihm die Tage ein Auto von Graz hier her überführen würde.
Er meinte, das wäre legal, ich habe Zweifel ....
1) Der Autohändler sollte dennoch vorsichtshalber überpüfen, ob das Abkommen zwischen D. und Ö., im Bezug auf die Händler-Überführungs-KZ, noch gilt.
2) Für das (zuletzt) in Ö. zugelassene KFZ sollte es eine (noch) gültige Begutachtungsplakette geben (f.d.i.D. - eine (noch) gültige HU-Bescheinigung).
3) Grüne Vers. Karte vom AH geben lassen.
4) einen schriftlichen (unterschriebenen und abgestempelten) Auftrag zu dieser Überführung geben lassen.
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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