boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 16.05.2006, 15:12
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard Autoführerschein weg, darf ich Boot (SBF) fahren?

Hallo, meine Autolappen wurde mir abgenommen, darf ich mit dem Bootsführerschein noch fahren?

Verstehen könnte ich allenfalls noch, dass ich in deutschen Gewässern nicht mehr fahren dürfte, wie sieht es aber in Holland aus?

Mofa fahren darf ich noch

M.f.G
Fraenkyboy
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 16.05.2006, 15:17
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.960 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard Re: Autoführerschein weg, darf ich Boot (SBF) fahren?

Zitat:
Zitat von Fraenkyboy
...............
Mofa fahren darf ich noch

M.f.G
Fraenkyboy
Darfste net

Wo kein Kläger, dort kein Richter
oder besser: Schweige und geniesse

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 16.05.2006, 15:29
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.538
6.515 Danke in 2.550 Beiträgen
Standard

Mofa fahren darf er doch , wenn er eine Prüfbescheinigung hat oder vor 1965 geboren ist.

nach der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts Ende der 90er findet sich das Ganze jetzt in den §§ 5 und 76 III FeV.

Richig ist: wer also bereits vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatte, benötigt überhaupt keine Prüfbescheinigung, auch nicht nach Entzug der FE.

Ergänzung: Bei den jüngeren FE-Inhabern sieht es dagegen anders aus. Nach Entzug der FE müssten diese eine Prüfbescheinigung erwerben, um dann ein Mofa führen zu dürfen oder sie haben eine Prüfbescheinigung aus der Zeit vor dem Erwerb der FE .

Auf dem Wasser darfst du auch fahren solange dir niemand den SBF entzieht.

Den FS oder besser die Fahrerlaubnis Strasse zieht ja die FsSt ein, die weiß nix von deinem SBF.

Was war denn der Grund für den Entzug der FE ?? Alk oder Punkte.
Wenn Alk dann mehr als 1,6 Promille BAK ? In diesem Fall bekommst du die FE erst nach eienr MPU zurück, das sagt dir nur keiner bevor du die Weidererteilung nicht beantragst. Das kannst du erst 3 Monat vor Ende der Sperrfrist.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 16.05.2006, 15:34
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Bei Ulm
Beiträge: 1.879
Boot: keins mehr
3.902 Danke in 1.768 Beiträgen
Standard

Ich weiß das auch so wie der Oli das sagt. Wenn Du das denen vom Yachtverband natürlich mitteilen möchtest-dann ist auch der Bootsführerschein definitiv weg.


Ciao
Barracuda
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 16.05.2006, 15:53
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.998 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Barracuda
Ich weiß das auch so wie der Oli das sagt. Wenn Du das denen vom Yachtverband natürlich mitteilen möchtest-dann ist auch der Bootsführerschein definitiv weg.


Ciao
Barracuda
Sagen wir es mal so, die meisten Scheriffs vergessen immer nach einem SBF zu fragen. Erwischst du nen Ex-Wasserbüffel oder einen Bootsbesitzer dann wird der SBF meist mit einkassiert.

MFG René
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 16.05.2006, 16:02
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.960 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli
Mofa fahren darf er doch , wenn er eine Prüfbescheinigung hat oder vor 1965 geboren ist.

nach der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts Ende der 90er findet sich das Ganze jetzt in den §§ 5 und 76 III FeV.

Richig ist: wer also bereits vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatte, benötigt überhaupt keine Prüfbescheinigung, auch nicht nach Entzug der FE.

Ergänzung: Bei den jüngeren FE-Inhabern sieht es dagegen anders aus. Nach Entzug der FE müssten diese eine Prüfbescheinigung erwerben, um dann ein Mofa führen zu dürfen oder sie haben eine Prüfbescheinigung aus der Zeit vor dem Erwerb der FE .
...............
Na gut, treffen wir uns mal so:
Hat Fraenky jetzt seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen,
dann darf er Mofa fahren

Aber nur, weil eine "Mofa-Prüfbescheinigung" keine Fahrerlaubnis ist,
also kann sie nicht automatisch mit der FE entzogen werden.
Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen eh keine Prüfbescheinigung,
also ist ein Entzug der Fahrerlaubnis, hinsichtlich des Führens eines Mofas,
für diesen Personenkreis, grundsätzlich irrelevant.

Aber jetzt kommt der Clou:
Wenn Fraenky ein Fahrverbot erteilt bekommen hat,
wird er "härter bestraft"
Beim Fahrverbot wird untersagt, Kraftfahrzeuge während der "Fahrverbotszeitdauer" zu führen.
Eine Mofa ist ein Kfz, damit fällt es formal in die Nebenfolge Fahrverbot.

Jetzt mal überlegen:
Führerschein weg, weil ich mit 2,5 0/00 gefahren bin:
Ich darf Mofa fahren
Fahrverbot, weil ich 31 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft gefahren bin:
Nix Mofa fahren

Gruß
UWE
PS
ich sage net, warum ich das weiss
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 16.05.2006, 16:11
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von divefreak
Zitat:
Zitat von Barracuda
Ich weiß das auch so wie der Oli das sagt. Wenn Du das denen vom Yachtverband natürlich mitteilen möchtest-dann ist auch der Bootsführerschein definitiv weg.


Ciao
Barracuda
Sagen wir es mal so, die meisten Scheriffs vergessen immer nach einem SBF zu fragen. Erwischst du nen Ex-Wasserbüffel oder einen Bootsbesitzer dann wird der SBF meist mit einkassiert.

MFG René
Das Thema wurde schon behandelt.

Der Sportbootführerschein hat mit dem Kfz-Führerschein nichts
zu tun.

Außnahme bildet eine Verkehrsstraftat,bei der in dem Urteil eine
mangelnde Eignung festgestellt wird.

Einem Bekannten von mir wurde wegen "Trunkenheitsfahrt"
im Binnenbereich nur der Binnenschein entzogen.
Den Küstenschein konnte er behalten.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 16.05.2006, 16:12
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.998 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
ich sage net, warum ich das weiss
Von einem Freund eines Freundes der vor kurzem sein Boot verkauft hat?
Und den du regelmäßig siehst?

MFG René
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 16.05.2006, 16:14
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.02.2002
Ort: Kleinseenplatte
Beiträge: 2.941
Boot: Saga 27AC
Rufzeichen oder MMSI: Henriette
5.491 Danke in 1.745 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Jetzt mal überlegen:
Führerschein weg, weil ich mit 2,5 0/00 gefahren bin:
Ich darf Mofa fahren
Fahrverbot, weil ich 31 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft gefahren bin:
Nix Mofa fahren

Gruß
UWE
PS
ich sage net, warum ich das weiss


Und ich kann mir jetzt denken, weshalb hier so oft bekannte ältere Gesichter plötzlich schlechtgelaunt mit dem Mofa unterwegs sind.....
__________________
Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 16.05.2006, 16:15
Benutzerbild von boetli
boetli boetli ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 24.01.2005
Ort: CH-Bodensee, wenns wieder ein Boot gibt
Beiträge: 1.344
Boot: Landgänger
Rufzeichen oder MMSI: brauch ich nicht
3.813 Danke in 3.029 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von hilgoli
Mofa fahren darf er doch , wenn er eine Prüfbescheinigung hat oder vor 1965 geboren ist.

nach der Novellierung des Fahrerlaubnisrechts Ende der 90er findet sich das Ganze jetzt in den §§ 5 und 76 III FeV.

Richig ist: wer also bereits vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatte, benötigt überhaupt keine Prüfbescheinigung, auch nicht nach Entzug der FE.

Ergänzung: Bei den jüngeren FE-Inhabern sieht es dagegen anders aus. Nach Entzug der FE müssten diese eine Prüfbescheinigung erwerben, um dann ein Mofa führen zu dürfen oder sie haben eine Prüfbescheinigung aus der Zeit vor dem Erwerb der FE .
...............
Na gut, treffen wir uns mal so:
Hat Fraenky jetzt seine Fahrerlaubnis entzogen bekommen,
dann darf er Mofa fahren

Aber nur, weil eine "Mofa-Prüfbescheinigung" keine Fahrerlaubnis ist,
also kann sie nicht automatisch mit der FE entzogen werden.
Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen eh keine Prüfbescheinigung,
also ist ein Entzug der Fahrerlaubnis, hinsichtlich des Führens eines Mofas,
für diesen Personenkreis, grundsätzlich irrelevant.

Aber jetzt kommt der Clou:
Wenn Fraenky ein Fahrverbot erteilt bekommen hat,
wird er "härter bestraft"
Beim Fahrverbot wird untersagt, Kraftfahrzeuge während der "Fahrverbotszeitdauer" zu führen.
Eine Mofa ist ein Kfz, damit fällt es formal in die Nebenfolge Fahrverbot.

Jetzt mal überlegen:
Führerschein weg, weil ich mit 2,5 0/00 gefahren bin:
Ich darf Mofa fahren
Fahrverbot, weil ich 31 zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft gefahren bin:
Nix Mofa fahren

Gruß
UWE
PS
ich sage net, warum ich das weiss
@Uwe was läuft eigentlich dein S6

__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 16.05.2006, 17:54
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Barracuda
Wenn Du das denen vom Yachtverband natürlich mitteilen möchtest-dann ist auch der Bootsführerschein definitiv weg.
Die Verbände führen zwar die in staatlichem Auftrag Führerscheinprüfungen
durch, haben mit dem Entzug von Sportbootführerscheinen aber nichts zu
schaffen. Das dürfen nur

- Seeämter (deren letzte verblieben Aufgabe),
- die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (bei Zweifeln an der Eignung) und
- Gerichte.

Belem
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 16.05.2006, 18:18
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.08.2004
Beiträge: 16
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hmm, ja....und wie verhält es sich anders herum?? Wenn ich mit einem führerscheinpflichtigem Sportboot auf der Ostsee mit 2.5 Promille erwischt werde, ist dann mein Autolappen auch gleich flöten?? Bitte nicht gleich lospöbeln, falls das Thema schon diskutiert wurde...ich habs übersehen...("Suchen" Funktion wurde naa klar auch benutzt...!)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 16.05.2006, 18:36
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Belem
Die Verbände führen zwar die in staatlichem Auftrag Führerscheinprüfungen
durch, haben mit dem Entzug von Sportbootführerscheinen aber nichts zu
schaffen.
Das ist soweit richtig. Aber was Ihr bis jetzt alle übersehen habt ist, daß für die Zulassung zur Prüfung des SBF eine Auskunft aus dem Flensburger Zentralregister und aus dem Strafregister eingeholt wird.

Beim Flensburger Zentralregister laufen die Fäden zusammen - auch z.B. wenn jemand SB-Führerschein oder einen Pilotenschein macht.
Im übrigen ist ein SBF eigentlich garkein Führerschein in rechtlichem Sinne !

Wird -warum auch immer- der Autoführerschein entzogen, dann liegt es bei der Flensburger Behörde, ob sie diesen Eklat an andere Stellen weitermeldet. Meist geschieht dies nicht, da die das nicht bemerken oder den Verstoß nicht so einordnern, als sei der Inhaber " charakterlich nicht geeignet".

Ein Freund von mir hat wegen Alki seinen Autoführerschein 1 Jahr in die Reinigung gegeben, seinen Pilotenschein jedoch behalten.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 16.05.2006, 18:42
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.960 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von F. Rink
...............
Im übrigen ist ein SBF eigentlich garkein Führerschein in rechtlichem Sinne !
..............
Ich kenn ihn als amtlicher SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE

Fred,
verrate uns, was er dann ist

ein neuriger UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 16.05.2006, 19:19
Benutzerbild von Wilfried2
Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 14.11.2003
Ort: Lastrup/Wilhelmshaven
Beiträge: 158
Boot: Meerencruiser
Rufzeichen oder MMSI: DH 6362
10.704 Danke in 979 Beiträgen
Standard

Mal nebenbei bemerkt,

der Führerschein wird nicht entzogen, sondern die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen.
Wilfried
__________________
Wilfried
Ich mag keine Knoten
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 16.05.2006, 19:44
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2003
Ort: Achim, Nähe BREMEN.
Beiträge: 1.906
Boot: Leider kein Boot mehr.
526 Danke in 253 Beiträgen
Standard ...

Hallo ,
könnt ihr die dämlichen Abkürzungen nicht mal ausschreiben

Ich habe keine Lust , jedesmal ein Wörterbuch der Kürzel zu rate zu ziehen . Mensch - so viel Mehrarbeit ist das nun ja auch nicht , alles auszuschreiben , wenn ich mir die übrigen Texte ankucke .

UWE , das ist echt ein Scheiß in ganz vielen Beiträgen , auch von dir !
Abkürzungen auch in Großbuchstaben gehören sich nicht - vewirren nur !

Eine Unsitte - die abgeschaft gehört .
Übrigens auch in der Tagepresse !

Meine Meinung - neues Thema
__________________
Es grüßt Dich / Euch der PETER.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 16.05.2006, 19:54
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Siegerland
Beiträge: 6.299
35.960 Danke in 10.496 Beiträgen
Standard Re: ...

Zitat:
Zitat von PS-skipper
Hallo ,
könnt ihr die dämlichen Abkürzungen nicht mal ausschreiben

Ich habe keine Lust , jedesmal ein Wörterbuch der Kürzel zu rate zu ziehen . Mensch - so viel Mehrarbeit ist das nun ja auch nicht , alles auszuschreiben , wenn ich mir die übrigen Texte ankucke .

UWE , das ist echt ein Scheiß in ganz vielen Beiträgen , auch von dir !
Abkürzungen auch in Großbuchstaben gehören sich nicht - vewirren nur !

Eine Unsitte - die abgeschaft gehört .
Übrigens auch in der Tagepresse !

Meine Meinung - neues Thema

Warum 4 mal???
Jetzt versuch mir mal dein Geschreibsel mit Beispiele näher zu bringen
Du solltest dich den Gegebenheiten anpassen oder sollen sich über
4000 User dir anpassen

Was meinst du mit
Zitat:
Meine Meinung - neues Thema
Du kannst doch hier neue Themen aufmachen oder sollen
das andere User für dich machen

Ich weiss net, was du von mir oder von den anderen User möchtest,
vielleicht werde ich aber nur langsam zu alt und versteh euch jungen
Burschen nicht mehr richtig

Also helf mir mal weiter

gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 16.05.2006, 19:55
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.08.2004
Beiträge: 16
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

@PS-skipper...
Weiss nicht was das jetzt soll...
@ ALL: aber bitte mal zum Thema: BIN ICH MEINEN AUTOLAPPEN LOS WENN ICH ALS SBFS INHABER BETRUNKEN ERWISCHT WERDE???
DANKE FÜR EURE BEMÜHUNGEN IM VORAUS:::::::::::::::!!!!
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 16.05.2006, 20:00
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: Nordhessen
Beiträge: 7.465
2.651 Danke in 2.040 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 1/2 Seegurke
@PS-skipper...
Weiss nicht was das jetzt soll aber bitte mal zum Thema: BIN ICH MEINEN AUTOLAPPEN LOS WENN ICH ALS SBFS INHABER BETRUNKEN ERWISCHT WERDE???
DANKE FÜR EURE BEMÜHUNGEN IM VORAUS:::::::::::::::!!!!
Die Frage war umgekehrt gestellt.
Und der Fall war bereits eingetreten.
Bevor Du hier "laut" schreibst,trink beim Bootfahren keinen
Alkohol,dann braucht sich niemand mit der Thematik beschäftigen.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 16.05.2006, 20:02
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
[Fred,
verrate uns, was er dann ist

ein neuriger UWE
Ein amtlicher Befähigungsnachweis.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 16.05.2006, 20:07
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.538
6.515 Danke in 2.550 Beiträgen
Standard

I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.

Dir wird dann nicht sofort die FE ( Fahrerlaubnis) entzogen, aber die FsSt wird Zweifel an deiner Fahreignung haben udn ein positives MPU Gutachten von dir fordern. Wenn das nicht zeitgerecht vorliegt, wird dir die FE entzogen und der FS eingezogen.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 16.05.2006, 20:11
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.037
Boot: Volksyacht Fishermen
44.626 Danke in 16.433 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli
I.d.R. gibt es eine NAchricht an die FsSt ( Führerscheinstelle) wenn du mit mehr als 1,6 Promille polizeilich auffällig wirst. Ob mit dem Fahhrad, randalierend in einer Kneipe oder mit dem Boot ist dabei egal.
Gilt das auch wenn jemand zu Fuß von der Kneipe/Party heimwankt und sich z.B. verletzt und zufällig die Polizei ihn findet? Also rechtlich nicht auffällt?
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 16.05.2006, 20:20
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.538
6.515 Danke in 2.550 Beiträgen
Standard

das ist auslegungssache der FsSt. Wenn sei davon ausgehen kann das es eine Akoholproblematik gibt ( z.B wenn du morgens um 10 mit 2,5 %0 über den Zaun fällst) dann kann Sie auch Zweifel an deiner Fahreignung haben. Bei Drogen reicht es da schon eine Joint in der Tasche zu haben.
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 16.05.2006, 20:21
Fraenkyboy Fraenkyboy ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Brühl
Beiträge: 65
5 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Also bitte jetzt nicht streiten wegen Kürzel und soweiter, da kann man einen anderen Thread für aufmachen schlage ich vor, ich möchte nur eine Frage beantwortet bekommen.

Danke noch einmal für die Anteilnahme. Aber ich musste mal Fragen, nirgendwo im Netz steht so ein Fall beschrieben.

Also es ist so, ich wollte eigentlich nicht darüber reden, weil ich mir so eine Diskussion schon gedacht habe und am Ende immer noch nicht weiß ob ich Boot fahren darf oder nicht.

Zur Klärung: Mofa fahren darf ich tatsächlich, habe mir sozusagen selber bei der Polizei in Köln (Herr Dick) eine Auskunft eingeholt. Dieser Polizeibeamte bestätigte mir, dass ich Aufgrund dieser Klausel "vor 1965 geboren" Mofa fahren darf. Auch nach 65 geht es, aber dann brauchst Du eine Mofaprüfbescheinigung. Der Haken ist, dass der Tüv nur 5 Jahre lang Dokumente aufbewahrt, wenn man also später ein Duplikat benötigt, dann geht man leer aus. Ich rate jeden sich so eine Mofaprüfbescheinigung zu besorgen, wie man gleich an meiner Schilderung sieht ist der Lappen schneller weg als man sich umdrehen kann. Ja es ist wohl so, dass die armen Willis die auf Mofas sitzen zu 90% ihren Lappen abgegeben durften!!! Aber Papa hat sich da mal wieder eine ganz besondere Maschine aus dem Hut gezaubert, sieht also nicht wie ein Mofa aus, so eine Art Vespa Roller ...

In meinem Fall soll ich einen Unfall in Höhe von 3000 Euro bei einem 11 Jahre alten Renault Twingo beim Einparken verursacht haben. Die sofort herbeigeeilte Polizei konnte an meinem Fahrzeug jedoch nicht einen einzigen Kratzer feststellen, ich selber weiß nichts von einem Unfall. Die Beamten sagten damals, es war wohl ein Versehen. Ich bekam noch einen Anhörungsbogen, danach hörte ich zwei Monate nichts. Vor 2 Wochen bekam ich einen Anruf von der Polizei mit einem Beschluss vom Amtsgericht, dass ich den Lappen abgeben muss. Zitat: Wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und die Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei angeordnet" dann noch zuletzt "Die vorläufig Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des Führerscheins erscheinen als erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (§§ 11 a,98 StPO) so im Amtsdeutsch.

Leute ich fahre seit 22 Jahren ohne Unfall und Punkte, habe vom ADAC schon eine Nadel bekommen wegen 20 Jahre Mitgliedschaft und dann soll ich eine Gefahr darstellen

Habe dann sofort eine Plausibilitätsprüfung/Fahrzeuggegenüberstellung durch eine bekannte Organisation durchführen lassen mit dem Ergebnis, das mein Fahrzeug niemals den Schaden bei dem Gegner verursacht haben kann. Folge, ich habe Anzeige wegen Versicherungsbetrug gestellt, weiterhin die Versicherung informiert, die hat inzwischen die Zahlungsansprüche des Gegners abgewiesen. Nun wurde das Gutachten dem zuständigen Richter vorgelegt und alle gehen davon aus, dass ich den Führerschein in wenigen Tagen wiederbekomme, dies nur kurz am Rande.

Da ich in Holland einen kleinen Urlaub gebucht habe um dort mal mein Boot testen zu können, stehe ich natürlich jetzt dumm da. Deswegen die Frage die ich immer noch nicht genau beantwortet sehe. Wenn ich auf dem Wasser bin und ich werde überprüft und bekomme Theater, damit ist mir nicht geholfen. Ich glaube ich rufe mal bei der Wasserschutzpolizei an, wenn nicht, dann eben nicht...

Aber es bleibt mir ja noch das Mofa ))))))))))))) Mit über 40 mal eine ganz neue Erfahrung, und dort stelle ich keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, wer soll dieses Deutschland verstehen?????


Best regards
Fraenkyboy
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 16.05.2006, 20:25
1/2 Seegurke 1/2 Seegurke ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 30.08.2004
Beiträge: 16
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

@Don P
Alles klar......dann habe ich die Wette zwischen mir und meinem Kumpel ja gewonnen...Meist Du mit "Laut" GROSSSCHRIFT oder wie.....bin nicht so der Forensachverständige aber nun gut....kleines SORRY wird wohl reichen, war nicht meine Absicht LAUT zu werden.....

@ ALL
Das geänderte Seerecht seit dem Schwefelsäureunfall im Hamburger Hafen von 0,8 Promille auf 0,5 Promille geht meines Erachtens voll in Ordnung.

DIES DAZU.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 66


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.