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  #1  
Alt 13.06.2011, 09:19
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Standard Beiboot Registrierung?

Hallo,

ich habe als Beiboot ein Schlauchboot mit 10 PS Motor.
Nach holländischer Vorschrift ist dies ein schnellfahrendes Motorboot und deshalb anmeldepflichtig.
Folgende Informationen zur Anmeldung liegen mir vor, (ich wäre für Hinweise der Richtigkeit dankbar) :
- das Beiboot ist nach Angaben meiner Versichrung mit dem Schiff mitversichert
- ich kann das Schlauchboot in die Registrierung meines Schiffes integrieren 'als Beiboot'. Es erhält damit die gleiche Beschriftung wie mein Schiff.

Mir ist klar, dass ich damit das Schlauchboot auch nur als Beiboot benutzen und nicht unabhängig damit irgendwo anders herumschippern kann.

ist diese Information so richtig?

Danke und Gruß

Chris

Geändert von WhiteShark225 (13.06.2011 um 09:30 Uhr)
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  #2  
Alt 13.06.2011, 12:55
Benutzerbild von Zzindbad
Zzindbad Zzindbad ist offline
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Ich schließe mich dieser Frage an. Mein Beiboot (Schlauchboot) ist 2 Meter lang und hat einen 2 PS Außenborder. Ich bin im Berliner Revier unterwegs.
Muss es extra angemeldet werden?

Tom
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  #3  
Alt 13.06.2011, 13:09
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Hallo User

Dem Thema schließe ich mich an.

Habe demnächst ein 330 RIB mit 8 PS am Spiegel zu hängen.

Versichert ist alles als Beiboot beim Schiff, incklusive Motor.

Wie sieht es mit der Regestrierung aus. Muß ich extra anmelden und eine neue Nummer beantragen oder reicht die Nummer des Schiffes aus.

Habe auch mal gelesen, das Tender To (Schiff) reicht um nicht extra anzumelden.

Hinweise werden gerne berüksichtigt und bedankt.

Gruß Thomas
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  #4  
Alt 13.06.2011, 13:57
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Meine vorliegenden Informationen beziehen sich u.a. Auf eine internationale Bootsregistrierung durch den ADAC. Hier enthält das Meldformular am Ende ganz klar die Aufforderung ein Beibbot mit in die Registrierung aufzunehmen. Das Beiboot muss entsprechend beschrieben werden.
Gruß
Chris
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  #5  
Alt 13.06.2011, 14:06
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Was hindert euch an einer Zulassung
Mein Beiboot hat eine WSA Zulassung und somit kann ich rumfahren wo ich möchte.
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Servus Willi
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  #6  
Alt 13.06.2011, 14:34
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Was hindert euch an einer Zulassung
Mein Beiboot hat eine WSA Zulassung und somit kann ich rumfahren wo ich möchte.
Angeblich muss man es dann auch sep. versichern! <???)
Und ich brauch mir nicht 10cm Buchstaben auf das schöne Schlauchboot zu kleben!

Geändert von WhiteShark225 (13.06.2011 um 14:41 Uhr)
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  #7  
Alt 13.06.2011, 14:43
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Angeblich muss man es dann auch sep. versichern! <???)
Moin,

einfach mal im Versicherungsschein nachschauen. Bei mir ist es mitversichert.

@Zzindbad: unter 3 PS braucht man keine Registrierung.
__________________
Gruss Vestus
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  #8  
Alt 13.06.2011, 15:07
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Mitversichert ist mein Schlauchboot als Beiboot, das ist mit der Versicherung geklärt. Aber eben nur zum Zweck des Beibootes!
Die Frage nochmals: reicht damit auch die Registrierung meines Schiffes für das Beiboot in NL aus. So wie oben schon formuliert als TENDER to ...Schiffsname... .
Nach ADAC inteernationale Bootsregistrierung = reicht das
Kann das so jemand bestätigen oder liegen andere Aussagen vor?

Ich will mein Schlauchboot ausschließlich als Beiboot nutzen ( dh mein Schiff ist immer in erreichbarer Nähe). Eine eigene Registrierung wäre somit unsinnig, wenn diese nicht doch irgendwo vorgeschrieben ist. Wer weiß mehr??? Mit dem 10 PS Ab erreicht das Schlauchboot auch mehr als 20 kmHund gilt somit in Holland als schnellfahrendes Motorboot.
Gruß
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  #9  
Alt 13.06.2011, 21:26
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jogibaer1509 jogibaer1509 ist offline
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Hallo,

kann leider zu der NL Frage keine Antwort geben, aber zu den anderen Fragen der Zulassung kann ich ggf. etwas beisteuern, da ich auch gerade mein RIB versichert habe. Die klare Frage war bei mir auch, mit in die Zulassung des Bootes oder extra anmelden. Ich habe mich für das extra anmelden entschlossen, da als Beiboot nur die Fahrt vom Boot zum Ufer und zurück erlaubt ist. Falls ich doch mal woanders hin möchte habe ich ggf. Probleme. Da ich bereits das Boot zugelassen habe hätte ich für die Änderung im Bootsschein genauso viel wie für einen neuen Bootsschein bezahlt. War dann nur noch die Frage der Versicherung. Ich habe für das RIB eine eigene Haftpflicht. Entwendung und andere Dinge sind mit dem großen Boot mitversichert. Dieses hat meine Versicherung so gemacht. Um noch mal zusammen zu fassen:
Beiboot hat einen eigenen Bootsschein und eigene Haftpflicht.

Kennzeichen habe ich übrigens auf weiße Kunststoffplatten in schwarz aufgebracht, die an den Halteleinen des Schlauchis befestigt sind.

Mit der Lösung kann ich beide Boote unabhängig voneinander nutzen.

Grüße
Jürgen
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  #10  
Alt 13.06.2011, 23:32
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Mitversichert ist mein Schlauchboot als Beiboot, das ist mit der Versicherung geklärt. Aber eben nur zum Zweck des Beibootes!
Die Frage nochmals: reicht damit auch die Registrierung meines Schiffes für das Beiboot in NL aus. So wie oben schon formuliert als TENDER to ...Schiffsname... .
Nach ADAC inteernationale Bootsregistrierung = reicht das
Kann das so jemand bestätigen oder liegen andere Aussagen vor?

Ich will mein Schlauchboot ausschließlich als Beiboot nutzen ( dh mein Schiff ist immer in erreichbarer Nähe). Eine eigene Registrierung wäre somit unsinnig, wenn diese nicht doch irgendwo vorgeschrieben ist. Wer weiß mehr??? Mit dem 10 PS Ab erreicht das Schlauchboot auch mehr als 20 kmHund gilt somit in Holland als schnellfahrendes Motorboot.
Gruß
Hallo WhiteShark225,
die Tender To Nummer reicht nicht, für Kleinfahrzeuge über 3 PS und
in NL schon gar nicht, wegen Schnelles Motorboot
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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