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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 05.04.2016, 15:17
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
Also wenn ich jetzt einen kaufen wollte, dann würde ich wohl am WE 'gen Münster fahren und mir den Sattelzug kaufen.

Und den dürfte ich leer fahren? Nicht schlecht!
Nein, darfst Du nicht. Schau doch mal in den 6 FEV. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche.

Also nix mit Zug aus Münster holen. Der Preis ist übrigens wirklich günstig, wenn die Zugmaschine noch i.O. ist. Der Markt für LKW-Bootstransporter ist seit zwei Jahren so gut wie leer gefegt. Wer einen gescheiten hat, behält ihn wohl. Nur so ein paar vergammelte, uralte Exemplare geistern unverdrossen schon seit ewigen Zeiten immer wieder durchs Netz.
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  #27  
Alt 05.04.2016, 15:21
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piranha miura piranha miura ist offline
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scheint sich schon jemand auf den Weg gemacht zu haben --> weg isser
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Holger

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  #28  
Alt 05.04.2016, 16:32
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
scheint sich schon jemand auf den Weg gemacht zu haben --> weg isser
Ich wars aber nicht

Ich hab allerdings zuvor schon einen anderen angeboten bekommen, den ich bislang auch nicht genommen habe.

Neben der technischen Frage (welche Zugmaschine und Führerschein) ist mir immer noch nicht klar, welchen Aufwand ein Trailern eines überbreiten Bootes (3,5 m) wirklich bedeutet:
Hier im Thema wurde erklärt welche Regeln existieren (Begleitfahrzeug, Beantragung von Sonderfahrt mit Streckenvorgabe, Maut, usw.). Das hört sich nicht "einfach" an. Der Charm des Trailerboots geht doch wohl eher von der Ungezwungenheit aus, die scheint mir hier nicht mehr so recht gegeben.

Ich bin mit dem Thema sicherlich noch nicht durch, aber macht das jemand von Euch?
Vielen Dank, Grüße,
Don
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  #29  
Alt 05.04.2016, 16:51
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piranha miura piranha miura ist offline
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Ich habe eine Spedition, für mich wäre so ein Transport kein Problem, LKW's + Begleitfahrzeuge + Genehmigungen vorhanden Für einen Privatmann, der so einen Transport evtl. nur 2x im Jahr macht, lohnt sich der Aufwand und evtl. Stress m. M. nach nicht, da das ja auch nicht mehr als "Trailerboot" im eigentlichen Sinne-, sondern eher als "Schwertransport" zu bewerten ist, der Freizeitcharakter und die Leichtigkeit bleiben da auf der Strecke. Aüßerdem will so ein LKW + Auflieger auch gepflegt werden, muss zur SP, TÜV, Tachountersuchung etc., kostet also Geld und Zeit. Ich würde mir das privat nicht antun. Ist aber nur meine Meinung
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Alt 14.08.2016, 22:10
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Standard Hat sich die Sattelzug Geschichte bereits erledigt ??

Hallo Zusammen, ich bin ganz Frisch hier und habe gerade einige Beiträge gelesen und habe mir gedacht ...och da musste mal hin ;o))
Ich fahre seit mehr als 10 Jahren bereits eine Sattelzug Maschine abgelastet auf 7,5 Tonnen mit der alten FSK 3 mit Zusatz umgeschrieben auf C1E (79)
und transportiere eine 37" Sunseeker (11,20 x 3,30m (5,5T)) damit .
Nun habe ich mir ein Neues Fahrzeug + Anhänger gekauft da wir den Alten doch häufiger gebraucht haben als gedacht und die Sattelzugmaschine noch für andere Zwecke einsetzten.
Es ist absolut unbezahlbar unabhängig von "profi Spediteuren" zu sein da ,ich absolut unabhängig fahren kann wann und wo hin ich will.
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  #31  
Alt 14.08.2016, 22:50
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Zitat:
Zitat von Sean1_de Beitrag anzeigen
...

Es ist absolut unbezahlbar unabhängig von "profi Spediteuren" zu sein da ,ich absolut unabhängig fahren kann wann und wo hin ich will.
Hallo Sean1,

du schreibst "wann und wohin ich will". Du hast über 3 Meter Breite.

Hast du Erfahrung mit Auslandsfahrten? Hast du Informationen bezüglich Auflagen und Genehmigungsverfahren für diverse Urlaubsländer.

Gruß

Alfred
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  #32  
Alt 15.08.2016, 14:40
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Ich freu mich ja für Dich, wirklich, aber mal ehrlich : wie unabhängig ist man (selbst in DE) mit 3,30m Breite auf der Strasse wirklich ?

LG
Thomas
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  #33  
Alt 15.08.2016, 14:52
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Hier evtl noch eine Variante des Trailers:

http://www.bootscenter-menken.de/trailer.html

Ein Anhänger mit Tandemachse und davor ein Unimog, damit sollte sogar ein slippen möglich sein.

PS: Man kann seinen Führerschein laut Auskunft Strassenverkehrsamt bis zu 5 Jahre nach dem Ablauf des 50. Geburtstags umschreiben lassen.
Nur ärztl. Untersuchung und Sehtest vom Augenarzt müssen vorgelegt werden.

Geändert von Der Weise (15.08.2016 um 14:57 Uhr)
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  #34  
Alt 15.08.2016, 20:39
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Zitat:
Zitat von DonBoot Beitrag anzeigen
@Jörg: Nur 6.5t Anhängegewicht bringen mich nicht weiter. Das Boot wiegt 6.5 t und dazu kommt dann noch der Hänger mit sicherlich 1t oder mehr.

Führerschein: ich hab leider die 50 schon überschritten, ohne jemals meinen Führerschein umschreiben zu lassen. Wenn ich das richtig verstehe, hab ich damit meinen Anspruch auf die 18.75t aufgegeben. Bleibt mir wohl nur ein LKW Führerschein oder was man halt an 7.5 t hängen darf ohne "Verlängerungsgesuch".

Viele Grüße, Don
Also nach meinen Informationen kann man auch heute noch den Führerschein 3
mit dem Zusatzantrag auf ca. 18 to bekommen, eine Gesundsheitsprüfung
ist wohl auch nicht erforderlich.
Ich würde mich einmal beim Straßenverkehrsamt erkundigen.
Meine Umschreibung lasse ich im September machen, weil die Polizei im
Ausland den alten grauen Lappen so nicht mehr kennen.
Wenn man angehalten wird, dauert es immer etwas länger bis man
weiter fahren kann.
Mfg
Vilm
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  #35  
Alt 15.08.2016, 21:46
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Na Ja gut .... zugegeben ich muss doch "kleine Brote" Backen ;o))
Ich habe mir in Deutschland immer eine 3 Meter Genehmigung geholt +/- 10% merkt kein Mensch, bin auch mehrfach angehalten worden ohne Probleme.
Sicher war auch immer ein wenig Glück dabei , für nach Holland und Belgien hat die Genehmigung auf 3 Meter auch gereicht und tageweise zu buchen und als wir nach Barcelona gedüst ( 90 Km/h) sind haben wir ein Begleitfahrzeug Privat mit führen müssen....so mit rundumlicht und tafeln u.s.w da mein Sattelzug zwar ein Tieflader ist aber die Sunseeker eine recht hohe Bordwand hat sind die 3,30 nicht so ins Auge gefallen.
Ich habe mir jetzt einen Minisattel Bauen lassen als 7,5 Tonner ( Iveco Daily ) und lasse mir gerade für die sunseeker einen neuen Tieflader Auflieger bauen damit wir nicht an die 4 Meter kratzen mit dem Instrumentenbügel Radar , Funk u.s.w. vorher 4,10 Meter das waren hier und da auch gute 5 cm zu viel .
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  #36  
Alt 15.08.2016, 21:51
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Der Neue Tieflader wird mit Wasserdichten Achsen und komplett LED Beleuchtung (Elektrik demontierbar ) gebaut so das wir theoretisch an der richtigen Slip Anlage auch selber slippen können wobei, bei der Größe wird das bestimmt irgendwie spannend..... wie beim ersten MAL
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  #37  
Alt 15.08.2016, 22:06
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Standard Boooorrrrr eh bald bin ich bestimmt kein deckschruber mehr

Ich weis wie man bilder ein fügt Jippi ( glaube ich )
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  #38  
Alt 15.08.2016, 22:34
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Hallo Don,
ich habe mich sehr lange mit Polizei , Strassenverkehrsamt, Ordnungsamt und was nicht alles für Gesetzes Hüter unterhalten wegen diesem Thema.
Wie das mit dem Führerschein ab 50 geht kann ich dir nicht sagen da ich auch da noch nicht angekommen bin. Grundsätzlich ist aber zu sagen
Fakt1:
das du mit dem alten Führerschein Klasse 3 keinen Sattelzug fahren darfst ! da es die damals nicht gab diese klasse oder nur mit FSK 2 zu fahren (denn ich übrigens auch nicht habe).
Fakt2:
du müsstest in jedem Fall um einen Sattelzug fahren zu dürfen deinen FS umschreiben lassen auf den Aktuellen stand , so EU Führerschein (karte).
Fakt3:
Unabhängig davon ob du die 18,75Tonnen bekommst kannst du theoretich die 12 Tonnen in Jedem Fall Fahren.ggf. nach Ärtzlicher Freigabe.
Fakt4:
Dein Boot sollte auch locker gerade noch mit einem 7,5 Tonner zu ziehen sein da die 12 Tonnen sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen und der 7,5 Tonner im besten fall wenn er Frisch ist 3,5 Tonnen wiegt + Anhänger in Neu, Stahl max 2 Tonnen und dein Schiff 6,5 Tonnen .
Fakt5:
Aussage Oberinspektor STVA " auch mit einem Neuen Führerschein CE (79) darft du als Sattelzug nur 12 Tonnen und (C1E>12 Tonnen,L(achsen) kleiner oder gleich 3)
C1E ist ein Gliederzug den du jedoch auch nicht Fahren darfst da du mehr als 3 Achsen hättest. Das ersetzt jedoch den Alten 7,49 Tonner + Druckluftbremse bis 18,75 Tonnen da du auch damals das 1,5Fache der 7,49 Tonnen anhängen durftest.
ABER SATTELSCHLEPPER geht nur bis 12 Tonnen ohne 2er FSK oder aktuell unbeschränkten CE .
Da es bei Mercedes keinen Sprinter bis 7,5 Tonnen gibt, bleibt dir nur Iveco Daily da er schön klein(leicht) ist und den umbauenlassen .
Hab ich gerade hinter mir den mein im Bild zu sehender Sattelzug kommt leer auf 8,5 Tonnen mit Anhänger daher musste auch ich Ihn tauschen , aber ich habe ihn 10 Jahre ohne Probleme gefahren zugegeben mit mut zur Lücke......
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  #39  
Alt 15.08.2016, 22:54
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  #40  
Alt 16.08.2016, 12:05
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Tja, läuft bei Dir ...
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  #41  
Alt 19.08.2016, 19:34
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Zitat:
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Hallo Don,
ich habe mich sehr lange mit Polizei , Strassenverkehrsamt, Ordnungsamt und was nicht alles für Gesetzes Hüter unterhalten wegen diesem Thema.
Wie das mit dem Führerschein ab 50 geht kann ich dir nicht sagen da ich auch da noch nicht angekommen bin. Grundsätzlich ist aber zu sagen
Fakt1:
das du mit dem alten Führerschein Klasse 3 keinen Sattelzug fahren darfst ! da es die damals nicht gab diese klasse oder nur mit FSK 2 zu fahren (denn ich übrigens auch nicht habe).
Fakt2:
du müsstest in jedem Fall um einen Sattelzug fahren zu dürfen deinen FS umschreiben lassen auf den Aktuellen stand , so EU Führerschein (karte).
Fakt3:
Unabhängig davon ob du die 18,75Tonnen bekommst kannst du theoretich die 12 Tonnen in Jedem Fall Fahren.ggf. nach Ärtzlicher Freigabe.
Fakt4:
Dein Boot sollte auch locker gerade noch mit einem 7,5 Tonner zu ziehen sein da die 12 Tonnen sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen und der 7,5 Tonner im besten fall wenn er Frisch ist 3,5 Tonnen wiegt + Anhänger in Neu, Stahl max 2 Tonnen und dein Schiff 6,5 Tonnen .
Fakt5:
Aussage Oberinspektor STVA " auch mit einem Neuen Führerschein CE (79) darft du als Sattelzug nur 12 Tonnen und (C1E>12 Tonnen,L(achsen) kleiner oder gleich 3)
C1E ist ein Gliederzug den du jedoch auch nicht Fahren darfst da du mehr als 3 Achsen hättest. Das ersetzt jedoch den Alten 7,49 Tonner + Druckluftbremse bis 18,75 Tonnen da du auch damals das 1,5Fache der 7,49 Tonnen anhängen durftest.
ABER SATTELSCHLEPPER geht nur bis 12 Tonnen ohne 2er FSK oder aktuell unbeschränkten CE .
Da es bei Mercedes keinen Sprinter bis 7,5 Tonnen gibt, bleibt dir nur Iveco Daily da er schön klein(leicht) ist und den umbauenlassen .
Hab ich gerade hinter mir den mein im Bild zu sehender Sattelzug kommt leer auf 8,5 Tonnen mit Anhänger daher musste auch ich Ihn tauschen , aber ich habe ihn 10 Jahre ohne Probleme gefahren zugegeben mit mut zur Lücke......
Ohne alles andere zu bewerten, aber Fakt 1 stimmt so nicht:
z.B. mit einem Pick-Up darf ich einen Wohnmobilsattel fahren.
Nach meiner Meinung ist auch ein Sattelauflieger bei einem Lkw bis
7,5 to Ges. Gewicht möglich. Doppelachse=Tandemachse= 1 Achse.
Mfg
Vilm
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  #42  
Alt 19.08.2016, 21:41
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Hi Vilm,

Ja, das mag sein das du da recht hast, bis 7,5Tonnen gesamt Zuggewicht, aber wir sprechen ja jetzt hier nicht von Spielzeug
wir wollen ja an die 18T ran. Damit auch mal mehr als 8m hinten ran können. Das ging (7,49T Zugmaschine) mit dem 3er FS damals und auch heute nicht dafür muss er umgeschrieben werden , du brauchst den CE wenn auch beschränkt auf 79 , ich habe meinen auch nur deswegen umschreiben lassen.

Gruß Sean
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  #43  
Alt 20.08.2016, 08:44
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Ich kann euch nur folgendes mit auf den Weg geben:

Wer vor dem 31.12.1998 den Führerschein Klasse 3 gemacht hat, kann heute hinter einem C1 Zugfahrzeug (unter 7500 kg, bestenfalls ein abgelasteter 12 to) jeden Bootsanhänger anhängen bzw aufsatteln, unabhängig von Gewicht und Achskonfiguration.
Da Bootsanhänger (zulassungsfreie Anhänger) explizit aus der Klasse 2 ausgeschlossen wurden (Siehe Gesetzestext § 5 Abs.1 STVZO !!!).

Diese Privileg ist im neuen Führerescheinrecht in der Schlüsselnummer CE79 noch existent !!! Bitte hierzu die die Schlüsselnummer im Anhang lesen.

Also warum macht Ihr euch dann so einen Kopp?

Wichtig ist doch nur das das Zugfahrzeug den Anhänger bzw. Sattelauflieger auch ziehen darf.

Gruss Holger
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  #44  
Alt 20.08.2016, 08:48
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Hier noch der Gesetzetext zu den zulassungsfreien Anhängern:

Gruss Holger
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Alt 20.08.2016, 18:24
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wie alt ist deine Ausgabe der StvZo ? Wenn ich richtig gegoogelt habe, sind die § 1 - 15 seit 2012 entfallen.
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  #46  
Alt 20.08.2016, 19:15
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
wie alt ist deine Ausgabe der StvZo ? Wenn ich richtig gegoogelt habe, sind die § 1 - 15 seit 2012 entfallen.
Ausgabe 33 von 1997. Seit 1999 gibt es ja die Klassen 1-5 nicht mehr. Wichtig ist hierbei die alten Besitzstandsrechte darzustellen.
Ein Privileg war und ist es Bootsanhänger unbeschränkt i.S. des Führerscheinrechtes bewegen zu dürfen.
Habe ich mir extra vor einigen Jahren zugelegt, um den Herren von der Rennleitung zu zeigen das ich meinen LKW Bootsanhänger bewegen darf (da Achsabstand über 1 m).

Gruss Holger
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  #47  
Alt 20.08.2016, 20:28
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Ich kann euch nur folgendes mit auf den Weg geben:

Wer vor dem 31.12.1998 den Führerschein Klasse 3 gemacht hat, kann heute hinter einem C1 Zugfahrzeug (unter 7500 kg, bestenfalls ein abgelasteter 12 to) jeden Bootsanhänger anhängen bzw aufsatteln, unabhängig von Gewicht und Achskonfiguration.
Da Bootsanhänger (zulassungsfreie Anhänger) explizit aus der Klasse 2 ausgeschlossen wurden (Siehe Gesetzestext § 5 Abs.1 STVZO !!!).

Diese Privileg ist im neuen Führerescheinrecht in der Schlüsselnummer CE79 noch existent !!! Bitte hierzu die die Schlüsselnummer im Anhang lesen.

Also warum macht Ihr euch dann so einen Kopp?

Wichtig ist doch nur das das Zugfahrzeug den Anhänger bzw. Sattelauflieger auch ziehen darf.

Gruss Holger
hi Holger,

aber ein Bootsanhänger ist doch nicht Zulassungsfrei , auch nach deinem STVO in alt nicht.... oder kann ich nicht lesen.
Er ist zwar Versicherung und Steuerfrei aber zulassen muss man denn trotzdem !!!!??!!!!
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  #48  
Alt 20.08.2016, 21:01
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Hallo Holger ,
nochmal ,o))
du hast recht mit der aussage das die Bootsanhänger Zulassungsfrei sind ( hab ich ggggooooggglltt ) jedoch müssen diese trotzdem ein Kennzeichen führen, vorzugsweise in Grün und müssen natürlich auch alle 2 Jahre zum Tüv aber es geht auch "für mich " weniger darum, als um das Tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges was max. möglich ist , und wie du schon sagst : Früher war alles bis 7,49 T egal aber alles darüber dürfte nach meinem Kenntnisstand max. ein 1 Achs Anhänger bis zum 1,5 Fachen des Zgg des Zugfahrzeuges sein wenn denn eine Druckluftbremse durchgängig vorhanden ist.
Mein Alter Sattelzug ist ein abgelasteter 12 Tonner mit Tieflader da der Stabiler und Satter ist als ein MB 818 oder ähnlich.
Wenn du heute dein FS umschreiben lässt bekommst du ja max.(außer B u.s.w) den C1E (Gliederzug) und den CE (Sattelzug) bis 12000Kg Außer du hattest den alten 3er dann kannst du die 79 mit beantragen und kannst dann den C1E bis 18,...T Fahren nicht jedoch den CE das ist gesetzt heute und das ist auch alles konform mit der Besitzstandswahrung.
Das hat ja wenig mit Zulassungsfreien Anhängern zu tun
Da du ja eigentlich mehr darfst nämlich den Sattelzug über 7,5 Tonnen fahren.

schönen Gruß

Sean
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  #49  
Alt 20.08.2016, 22:31
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Bootsanhänger sind, wenn sie für "Sportzwecke" genutzt werden, steuer- und versicherungsfrei (grünes Kennzeichen), zugelassen werden müssen sie trotzdem, wenn man sie auf öffentlichen Strassen bewegen will, alles was ein amtl. Kennzeichen hat, ist auch zugelassen. Und ich glaube auch nicht, dass man im Fall der Fälle, irgendwen mit uralten, nicht mehr vorhandenen/gültigen Gesetsestexten beeindrucken/belehren kann, Besitzstandswahrung hin oder her.
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Geändert von piranha miura (20.08.2016 um 22:37 Uhr)
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Alt 21.08.2016, 00:27
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Habt Ihr euch schon mal gefragt, warum euer Bootsanhänger steuer- und versicherungsfrei ist ? Und das bis 1991 ein Nummerschild am Bootstrailer nicht nötig war (auch keine TÜV!)?

Das ist ein Privileg aus dem 3. Reich. Ab 1937, mit Einführung der StVZO wurden Anhänger mit Arbeitsgeräten und für Sportgeräte als "zulassungsfreie Anhänger" bezeichnet. Der Katalog der betreffenden Anhänger war im § 18 Abs 2. Nr. 6 StVZO (altes Recht) aufgelistet. Und steht auch heute im § 3 Abs. 2 FZV. (Die Liste von diesen Anhänger wird immer kleiner!)

Dadurch das im alten Führerscheinrecht (§ 5 Abs. 1 StVZO, Siehe Bild von mir oben) in Klasse 2 (LKW) die "zulassungsfreien Anhänger" explizit ausgenommen wurden, konnten und können diese Anhänger (also unser Bootsanhänger) unbeschränkt mit der "Auffangführerscheinklasse" 3 gefahren werden.

Auch im neuen Führerscheinrecht ist dieses Privileg in der Schlüsselzahl C1E79 verbrieft, da steht:
"Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen ... und zulassungsfreien Anhängern...".

Leider geht dieses Wissen immer mehr verloren, sodass ich die Gefahr sehe, das der Gesetzgeber still und leise die "Besitzstände" abschafft.

Gruss Holger
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