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  #26  
Alt 19.05.2020, 21:36
Grafenwerth Grafenwerth ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Deine Quelle stammt aus der Zeit (2008!), wo es die GGVSEB noch nicht einmal gab....
Aber selbst bei der GGVSE war das eine falsche Interpretation. Mittlerweile ist das auch der Polizei bekannt und wird dort nicht mehr propagiert.

Ergänzung: Eine einzelhandelsgerechte Verpackung hat nach der aktuellen Rechtsprechung kein pauschales Ablaufdatum. Sie kann so lange genutzt werden, wie sie intakt ist. Solange der Kanister keine deutlichen Verformungen, Knackgeräusche beim Drucktest oder ähnliche Anzeichen einer Materialermüdung hat, kann er genutzt werden.

Geändert von Grafenwerth (19.05.2020 um 21:46 Uhr)
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  #27  
Alt 20.05.2020, 05:21
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Bei uns in Österreich gilt die Ablaufregelung definitiv nicht, hab bei der Polizei nachgefragt und da ist nur geregelt das Behältnis muss für Treibstoff geeignet und dicht sein, aber das Alter des Kanisters spielt dabei keine Rolle.
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  #28  
Alt 20.05.2020, 06:29
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Ich hatte mit den müffeln das selbe Problem. Nach langen Suchen habe ich mich dann schweren Herzens für Stahl-Kanister entschieden, da kommt nichts durch und jetzt passt sogar der dickere Schüttelschlauch.
__________________
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LG
Uwe
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  #29  
Alt 20.05.2020, 06:54
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Hallo!

Es mag ja sein, daß ein Kraftstoffkanister nur "für Kraftstoffe geeignet" sein muß. Aber ist er das denn wenn die Nutzungsdauer überschritten ist? Da ist viel Luft für Diskussionen.

Ganz sicher ist er es, wenn es ein Kraftstoffkanister ist und noch in der Nutzungsdauer.

Bei einer Lenorflasche dürfte beides schwer belegbar sein, selbst wenn sie den Vorschriften entspricht.

Die einzigen dichten Kanister die ich kenne sind die guten alten Blechkanister.

Ich habe einen 5l und einen 20L beide sind dicht. Beide sind aber auch außen rostig, kratzen, sind schwer, sabbern gerne beim umfüllen (auch mit Schnorchel), also die DInger haben schon auch Nachteile.

Einen Hühnersdorf habe ich kürzlich in orange bei OBI gekauft weil er einen guten Eindruck machte. Über "dicht" kann ich nichts sagen, ich habe mein Waschwasser drin.

Gruß, der Stefan
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  #30  
Alt 20.05.2020, 07:07
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Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
Deine Quelle stammt aus der Zeit (2008!), wo es die GGVSEB noch nicht einmal gab....
Aber selbst bei der GGVSE war das eine falsche Interpretation. Mittlerweile ist das auch der Polizei bekannt und wird dort nicht mehr propagiert.

Ergänzung: Eine einzelhandelsgerechte Verpackung hat nach der aktuellen Rechtsprechung kein pauschales Ablaufdatum. Sie kann so lange genutzt werden, wie sie intakt ist. Solange der Kanister keine deutlichen Verformungen, Knackgeräusche beim Drucktest oder ähnliche Anzeichen einer Materialermüdung hat, kann er genutzt werden.
dann wäre der unterschied zu meiner nur, dass das alter der Kanister nicht mehr relevant ist... das wäre ja toll... wieder was gelernt...
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  #31  
Alt 20.05.2020, 07:44
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Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare!

Ich habe gestern den Hünersdorff Kanister für den Rasenmäher mal 6 h ins Auto gestellt und der gast auch leicht aus. Daher ist der nicht als Dauerkanister auf dem Boot geeignet.

Daraufhin habe ich mir jetzt mal den Neverstop Kanister für 10 Liter bestellt.
Der wird als extra starkwandig und mit hoher Materialdichte beworben.
Mit rund 25 Euro ganz schön teuer für einen 10 l Kanister.

Falls das Teil auch müffelt, werde ich auf einen guten Metallkanister umschwenken und den Kanister dann für Diesel verwenden. Die Kaufland Kanister werde ich reinigen und als Abwasserkanister weiterwervenden.

Gruß

Dirk
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  #32  
Alt 20.05.2020, 07:51
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Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
Deine Quelle stammt aus der Zeit (2008!), wo es die GGVSEB noch nicht einmal gab....
völlig falsch, die GGVS ist 1956 in Kraft getreten! Die GGVSE 2001 und diese wurde 2009 von der GGVSEB abgelöst, es galten aber jeweils laterale und bilaterale Regelungen in sich übergehend weiter!


Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
Ergänzung: Eine einzelhandelsgerechte Verpackung hat nach der aktuellen Rechtsprechung kein pauschales Ablaufdatum. Sie kann so lange genutzt werden, wie sie intakt ist. Solange der Kanister keine deutlichen Verformungen, Knackgeräusche beim Drucktest oder ähnliche Anzeichen einer Materialermüdung hat, kann er genutzt werden.
stimmt auch nur bedingt und kommt auf die Verpackungsgröße an, welche in ihrer Größe durch die im ADR angegebenen Verpackungsvorschriften etc. geregelt sind und im wesentlichen eine Größe von 1l Inhalt nicht überschreiten, das ist aber jetzt hier sehr speziel und und kann nicht pauschal beantwortet werden, deshalb nur ein ganz grober Referenzwert!
Das Kanister, Kartons u. andere zusammengesetzte Verpackungen unterschiedlicher Materialien etc. nicht zu der Kategorie Großpackmittel gehören ist klar, da Verpackungen ebenso wie Großpackmittel und ortsbewegliche Klein-/Großcontainer in ihrem Füllvolumen begrenzt sind, demnach werden sie auch codiert, in den Randvorschriften und Verpackunsvorschriften entsprechend behandelt...das alles hier detailierter zu beschreiben würde aber hier komplett ausufern, deshalb nur ganz oberflächlich angesprochen.

Fakt ist, dass die GGVSEB für JEDERMANN gilt, der gefährliche Güter in irgendeiner Art auf der Straße transportiert, es gibt hier für Privatpersonen jedoch Sonder-und Ausnahmeregelungen, wie sie u.a. im geposteten link von Billi zusammengefasst beschrieben sind, gerade was das hier beschriebene Thema um das Tanken aus Kanistern betrifft.
Da ein Kanister eine UN geprüfte und zugelassene Verpackung ist, gilt die Zulassungsbestimmung des BAM (Bundesamt für Materialforschung) und ist zwingend zu beachten, somit auch das Verfallsdatum der Verpackung!

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Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben

Geändert von Dete66 (20.05.2020 um 09:04 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #33  
Alt 20.05.2020, 07:59
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare!

Ich habe gestern den Hünersdorff Kanister für den Rasenmäher mal 6 h ins Auto gestellt und der gast auch leicht aus. Daher ist der nicht als Dauerkanister auf dem Boot geeignet.

Daraufhin habe ich mir jetzt mal den Neverstop Kanister für 10 Liter bestellt.
Der wird als extra starkwandig und mit hoher Materialdichte beworben.
Mit rund 25 Euro ganz schön teuer für einen 10 l Kanister.

Falls das Teil auch müffelt, werde ich auf einen guten Metallkanister umschwenken und den Kanister dann für Diesel verwenden. Die Kaufland Kanister werde ich reinigen und als Abwasserkanister weiterwervenden.

Gruß

Dirk

Hallo Dirk,

genau die "Neverstop" (10l und 20l Kanister) habe ich auch seit etwas über 2 Jahren (zuvor auch diverse verschiedene - auch Metall - getestet) und mir kommen keine anderen mehr ins Haus.
__________________


Gruß

Berni
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  #34  
Alt 20.05.2020, 08:10
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G-Tron G-Tron ist offline
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Ich hab die verschiedensten Kanister durchgetestet. Die besten Erfahrungen hab ich mit alten BW-Kanistern 20 Liter gemacht. Allerdings sind die auch schwerer. Bei ebay gibt es einen 3er Pack Oliv-grün Plastik mit Schlauch an der Seite eingeclipt (wie im Thread vorher schon beschrieben). Die sind auch gut.
Meiner Meinung nach kommt es aufs Tanken an.. nicht auf den Kanister. Ein Tropfen aussen am Kanister stinkt Dir das ganze Auto voll.. ;)
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Liebe Grüße aus Berlin
Jochen
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  #35  
Alt 20.05.2020, 08:22
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Also alles umfüllen in geeignete alte Frostschutz Kanister und man kann es ewig lagern und verwenden
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #36  
Alt 20.05.2020, 09:03
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Das nervige Thema mit dem Sprit haben wir hier an der Donau in Niederbayern auch.
Für ein langes Wochenende heißt es dann auch 150-200L Sprit in Kanistern schleppen und nachtanken.

Kanister sind zum Glück dicht und müffeln nicht, das Problem ist bei uns eher der Transport da man ja eigentlich nicht soviel Sprit im Auto transportieren darf.
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  #37  
Alt 20.05.2020, 09:08
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
Das nervige Thema mit dem Sprit haben wir hier an der Donau in Niederbayern auch.
Für ein langes Wochenende heißt es dann auch 150-200L Sprit in Kanistern schleppen und nachtanken.

Kanister sind zum Glück dicht und müffeln nicht, das Problem ist bei uns eher der Transport da man ja eigentlich nicht soviel Sprit im Auto transportieren darf.
240l sind ja nicht wenig die man darf.... ich fahr auch mit bis zu 6x 20l zur Tanke (mehr geht in den Kofferaum nicht rein...)
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  #38  
Alt 20.05.2020, 09:16
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Also alles umfüllen in geeignete alte Frostschutz Kanister und man kann es ewig lagern und verwenden
....hmmm...finde keine zeitliche Definition für "ewig"...
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Gruß Dete

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  #39  
Alt 20.05.2020, 09:20
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  #40  
Alt 20.05.2020, 09:27
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen

Fakt ist, dass die GGVSEB für JEDERMANN gilt, der gefährliche Güter in irgendeiner Art auf der Straße transportiert, es gibt hier für Privatpersonen jedoch Sonder-und Ausnahmeregelungen, wie sie u.a. im geposteten link von Billi zusammengefasst beschrieben sind, gerade was das hier beschriebene Thema um das Tanken aus Kanistern betrifft.
Da ein Kanister eine UN geprüfte und zugelassene Verpackung ist, gilt die Zulassungsbestimmung des BAM (Bundesamt für Materialforschung) und ist zwingend zu beachten, somit auch das Verfallsdatum der Verpackung!

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Nein, diese GGVSEB regelt den gewerblichen Transport von gefährlichen Gütern innerhalb Europas, wenn man sich die Mühe macht und da mal reinschaut, wird einem das schnell klar, da gibt es Kapitel über Zuständigkeiten und es wird auch der Transport von radioaktivem Material geregelt.

Nirgendwo da drin gibt es Passagen, die den Transport von Benzin in 5 oder 10 oder 20 Liter-Kanistern regeln, mit solchem Kleinkram befasst sich diese Verordnung überhaupt nicht, also kann man daraus auch keine Rückschlüsse auf die Zulässigkeit von solch kleinen Behältern für den Privatgebrauch ziehen.

Diese GGVSEB regelt NICHT den Transport von Benzin in kleinen Kanistern von Privatpersonen zwecks Freizeitgestaltung oder den Transport von Benzin in 20 Liter-Kanistern für Gewerbetreibende, beispielsweise einem Gartenbauunternehmen oder den Grünflächenpflegern einer beliebigen Gemeinde, das ist NICHT die Zielgruppe dieser GGVSEB.

Dennoch ist es absolut bindend, wenn auf Kanistern ein Verfallsdatum eingeprägt ist, nach dessen Ablauf sie laut Hersteller nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden dürfen, die Hersteller schreiben das ja nicht aus Jux und Tollerei da drauf!

Mir ist jetzt nicht genau die gesetzliche Grundlage bekannt, aber die GGVSEB
ist es wohl eher nicht, was aber auch egal ist, dann regelt das eben eine andere Verordnung/Gesetz.

Diese Kunststoffkanister dünsten ALLE aus und verströmen immer das Benzin-Aroma in der Umgebung, jedenfalls alle, die ich kenne und die man zu bezahlbaren Preisen überall kaufen kann.

Und alle haben sie ein Ablaufdatum eingeprägt.

Das liegt wohl daran, dass die Hersteller billigen Kunststoff verwenden, der sich gut und schnell verarbeiten lässt, aber leider mit der Zeit ausdünstet, also diese weichmachenden und für Elastizität sorgenden Anteile sich langsam "verduften", damit wird der Behälter immer brüchiger und spröder, der könnte dann beim nächsten "Aufblähen" durch zu hohe Temperaturen bersten. Und das wäre doch nicht so schön, oder? Wer will schon eine Benzindusche abbekommen?

Also bitte: Ablaufdatum beachten! Danach nicht mehr für Benzin benutzen! Egal wo das steht, es geht um Sicherheit.


Bootfan Dieter
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  #41  
Alt 20.05.2020, 09:34
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Dennoch ist es absolut bindend, wenn auf Kanistern ein Verfallsdatum eingeprägt ist, nach dessen Ablauf sie laut Hersteller nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden dürfen, die Hersteller schreiben das ja nicht aus Jux und Tollerei da drauf!
Das kann man ja ganz leicht mit dem Lötkolben weg radieren
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #42  
Alt 20.05.2020, 09:38
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen

Dennoch ist es absolut bindend, wenn auf Kanistern ein Verfallsdatum eingeprägt ist, nach dessen Ablauf sie laut Hersteller nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden dürfen, die Hersteller schreiben das ja nicht aus Jux und Tollerei da drauf!
WEnn du dir mal die Mühe machen würdest einen 20l Benzinkanister anzuschauen, dann wirst du dort niergends ein Verfallsdatum finden sondern nur eine Giesuhr die den Herstellungsmonat und das Jahr beinhaltet und in dem von mir verlinkten SChrieb steht drin das ab diesem die Kanister halt max. 5 Jahre verwendet werden dürfen...

ob diese 5 Jahre noch gelten ist jetzt sache der Diskussion...
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  #43  
Alt 20.05.2020, 09:43
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, diese GGVSEB regelt den gewerblichen Transport von gefährlichen Gütern innerhalb Europas, wenn man sich die Mühe macht und da mal reinschaut, wird einem das schnell klar, da gibt es Kapitel über Zuständigkeiten und es wird auch der Transport von radioaktivem Material geregelt.

Nirgendwo da drin gibt es Passagen, die den Transport von Benzin in 5 oder 10 oder 20 Liter-Kanistern regeln, mit solchem Kleinkram befasst sich diese Verordnung überhaupt nicht, also kann man daraus auch keine Rückschlüsse auf die Zulässigkeit von solch kleinen Behältern für den Privatgebrauch ziehen.

Diese GGVSEB regelt NICHT den Transport von Benzin in kleinen Kanistern von Privatpersonen zwecks Freizeitgestaltung oder den Transport von Benzin in 20 Liter-Kanistern für Gewerbetreibende, beispielsweise einem Gartenbauunternehmen oder den Grünflächenpflegern einer beliebigen Gemeinde, das ist NICHT die Zielgruppe dieser GGVSEB.

Dennoch ist es absolut bindend, wenn auf Kanistern ein Verfallsdatum eingeprägt ist, nach dessen Ablauf sie laut Hersteller nicht mehr für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden dürfen, die Hersteller schreiben das ja nicht aus Jux und Tollerei da drauf!

Mir ist jetzt nicht genau die gesetzliche Grundlage bekannt, aber die GGVSEB
ist es wohl eher nicht, was aber auch egal ist, dann regelt das eben eine andere Verordnung/Gesetz.

Diese Kunststoffkanister dünsten ALLE aus und verströmen immer das Benzin-Aroma in der Umgebung, jedenfalls alle, die ich kenne und die man zu bezahlbaren Preisen überall kaufen kann.

Und alle haben sie ein Ablaufdatum eingeprägt.

Das liegt wohl daran, dass die Hersteller billigen Kunststoff verwenden, der sich gut und schnell verarbeiten lässt, aber leider mit der Zeit ausdünstet, also diese weichmachenden und für Elastizität sorgenden Anteile sich langsam "verduften", damit wird der Behälter immer brüchiger und spröder, der könnte dann beim nächsten "Aufblähen" durch zu hohe Temperaturen bersten. Und das wäre doch nicht so schön, oder? Wer will schon eine Benzindusche abbekommen?

Also bitte: Ablaufdatum beachten! Danach nicht mehr für Benzin benutzen! Egal wo das steht, es geht um Sicherheit.


Bootfan Dieter

Glauben und wissen sind zwei paar Schuhe... als ehem. langjähriger Gefahrgutbeauftragter im Auftrag eines Großunternehmens (nein nicht VW!) und beauftragte Person im Sinne des Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetzes kann ich dir mit 100% Sicherheit sagen, das deine Ausssage bezüglich der GGVSEB/ADR falsch ist, als alles andere angesprochene auch glasklar im Rahmen dieser Verodnung geregelt ist, auch für Dich!...brauchst du einfach nur mal wahrhaben wollen!

Falls jetzt jemand drauf kommt und meint, eine Verordnung ist kein Gesetz, ist das auch nicht zutreffend da eine Verordnung wie in diesem Fall die Gefahrgutverordnung weisenden Charakter hat und somit einem Gesetz gleichgestellt ist.
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Gruß Dete

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  #44  
Alt 20.05.2020, 10:02
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Wie wäre es mal mit gesundem Menschenverstand? Ein Bekannter aus der Chemie sagt mir mal, dass die Firmen die Materialbeständigkeit gegen Benzin sehr gut um Griff haben. (Bei Dichtungen z.B. beim AB Anschluss ist eher das Problem, dass die Wasser nicht mögen). Jeder Kunststoff mag aber auch kein UV Licht und Hitze. Damit bekommt man fast alles kaputt. Jetzt gehe ich aber mal davon aus dass sich die 5 Jahre Haltbarkeit auf schlechte Lagerbedingungen bezieht. Also viel Licht und auch teils warm.

Unser 5 l Kanister für die Motorsense wird, wie auch tausende andere Kanister für Gartengeräte, kühl und dunkel in der Garage gelagert.

Da ist der Verschleiß nahe null. Von daher habe ich überhaupt keine Bedenken den auch 10 oder 15 Jahre lang zu nutzen.

Wenn es nur um eine letzte Notreserve geht, dem würde ich den hier empfehlen:

https://www.louis.de/artikel/fuelfri...umber=10003254

Ich denke mal wenn der dafür ausgelegt ist im Gepäck mitzufahren, dann wird der nicht oder kaum ausgasen.

Gruß
Chris
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  #45  
Alt 20.05.2020, 10:12
sas0r sas0r ist offline
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nimm diese hier:

https://www.raeer.com/shopexd.asp?id=22372

Da riecht nix mehr, ist auch einfach zu tragen, nächstes Plus, es passt der große Schüttelschlauch rein, schneller Tanken also.

Der Tank hat oben eine Dichtung und Bläht auch nicht so auf wie Plastik.

Gruß
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  #46  
Alt 20.05.2020, 10:14
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen

Wenn es nur um eine letzte Notreserve geht, dem würde ich den hier empfehlen:

https://www.louis.de/artikel/fuelfri...umber=10003254

Ich denke mal wenn der dafür ausgelegt ist im Gepäck mitzufahren, dann wird der nicht oder kaum ausgasen.

Gruß
Chris
Und der ist wiederum von Hünersdorff
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Akki

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  #47  
Alt 20.05.2020, 10:38
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Wie wäre es mal mit gesundem Menschenverstand? Ein Bekannter aus der Chemie sagt mir mal, dass die Firmen die Materialbeständigkeit gegen Benzin sehr gut um Griff haben. (Bei Dichtungen z.B. beim AB Anschluss ist eher das Problem, dass die Wasser nicht mögen). Jeder Kunststoff mag aber auch kein UV Licht und Hitze. Damit bekommt man fast alles kaputt. Jetzt gehe ich aber mal davon aus dass sich die 5 Jahre Haltbarkeit auf schlechte Lagerbedingungen bezieht. Also viel Licht und auch teils warm.

Unser 5 l Kanister für die Motorsense wird, wie auch tausende andere Kanister für Gartengeräte, kühl und dunkel in der Garage gelagert.

Da ist der Verschleiß nahe null. Von daher habe ich überhaupt keine Bedenken den auch 10 oder 15 Jahre lang zu nutzen.

Wenn es nur um eine letzte Notreserve geht, dem würde ich den hier empfehlen:

https://www.louis.de/artikel/fuelfri...umber=10003254

Ich denke mal wenn der dafür ausgelegt ist im Gepäck mitzufahren, dann wird der nicht oder kaum ausgasen.

Gruß
Chris
ich hab auch keine Probleme meine Kanister länger zu benutzen... der Gesetzgeber kann oder muss halt vom schlechtesten ausgehen...

er kann ja nicht in der Bestimmung eine Tabelle einfügen

bei offener Lagerung 5Jahre
Bei warmer geschlossener Lagerung 8 Jahre
Bei Kühler geschlossener Lagerung 10 Jahre
Leer kühl und Dunkel 15 Jahre...

daher hat er die 5 Jahre festgelegt... und ob man sich dran hält sollte jeder selbst entscheiden... aber wissen sollte man es das man mit einem Kanister aus 2008 nicht mehr ganz legal unterwegs ist...

Meine 'sind noch dicht und auf den 1500m von der Tankstelle zum Boot hab ich noch keinen Benzingeruch festgestellt... daher werde ich diese weiter benutzen...
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  #48  
Alt 20.05.2020, 11:09
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
Glauben und wissen sind zwei paar Schuhe... als ehem. langjähriger Gefahrgutbeauftragter im Auftrag eines Großunternehmens (nein nicht VW!) und beauftragte Person im Sinne des Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetzes kann ich dir mit 100% Sicherheit sagen, das deine Ausssage bezüglich der GGVSEB/ADR falsch ist, als alles andere angesprochene auch glasklar im Rahmen dieser Verodnung geregelt ist, auch für Dich!...brauchst du einfach nur mal wahrhaben wollen!

Falls jetzt jemand drauf kommt und meint, eine Verordnung ist kein Gesetz, ist das auch nicht zutreffend da eine Verordnung wie in diesem Fall die Gefahrgutverordnung weisenden Charakter hat und somit einem Gesetz gleichgestellt ist.
Dann benenne doch bitte mal den Passus aus dieser GGVSEB, die explizit etwas zum Transport von beispielsweise Benzin in kleinen Gebinden (5 bis 20 Liter) für den privaten Gebrauch aussagt.

Ich finde da nichts, nur Aussagen über Zuständigkeiten, grenzüberschreitenden Frachtverkehr, die baulichen Voraussetzungen, um große Mengen Gefahrgut, sei es flüssig, gasförmig oder fest zu transportieren usw.
Auch wie Atommüll transportiert werden muss, wird darin geregelt.

Aber wo steht z. B. etwas darüber, dass man Kleingefäße (5 bis 20 Liter) aus Kunststoff nach 5 Jahren aussondern muss?

Mir ist schon klar, dass solche Verordnungen Gesetzeskraft haben, es können sogar von privaten Vereinen (TÜV) erlassene Regularien Gesetzeskraft erlangen, darum geht es nicht.

Du behauptest hier etwas mit 100%iger Gewissheit, ich behaupte das Gegenteil. Und nun?


Bootfan Dieter
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  #49  
Alt 20.05.2020, 11:11
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dann benenne doch bitte mal den Passus aus dieser GGVSEB, die explizit etwas zum Transport von beispielsweise Benzin in kleinen Gebinden (5 bis 20 Liter) für den privaten Gebrauch aussagt.

Ich finde da nichts, nur Aussagen über Zuständigkeiten, grenzüberschreitenden Frachtverkehr, die baulichen Voraussetzungen, um große Mengen Gefahrgut, sei es flüssig, gasförmig oder fest zu transportieren usw.
Auch wie Atommüll transportiert werden muss, wird darin geregelt.

Aber wo steht z. B. etwas darüber, dass man Kleingefäße (5 bis 20 Liter) aus Kunststoff nach 5 Jahren aussondern muss?

Mir ist schon klar, dass solche Verordnungen Gesetzeskraft haben, es können sogar von privaten Vereinen (TÜV) erlassene Regularien Gesetzeskraft erlangen, darum geht es nicht.

Du behauptest hier etwas mit 100%iger Gewissheit, ich behaupte das Gegenteil. Und nun?


Bootfan Dieter
hast du mal meinen Link angeschaut .. da wird es genau erklärt... und die selben abschnitte zur Menge usw. findest du auch in der aktuellen Verordnung...

Zudem ist mir jemand der das Beruflich macht oder gemacht hat als Diskussionspartner besser geeignet als du .. obwohl jeder besser geeignet ist als du...
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  #50  
Alt 20.05.2020, 11:16
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Meine 'sind noch dicht und auf den 1500m von der Tankstelle zum Boot hab ich noch keinen Benzingeruch festgestellt... daher werde ich diese weiter benutzen...
Du kannst privat natürlich machen, was du willst, ob du dabei Gesetze verletzt, ist mir doch egal.

Es geht hier gar nicht um das "noch dicht", das werden sie auch nach 50 Jahren noch sein, es geht um die fehlende Elastizität des Kunststoffs nach so und so viel Jahren, weil bestimmte Weichmacher verdunsten und den Kunststoff spröde machen.

Einen neuen Kunststoffkanister kannst du auch im Kofferraum bei 60°C Hitze liegen lassen, der wird zwar rund wie ein Fußball, hält aber dicht.

Nach 10 Jahren oder mehr der Nutzung kann es aber sein, dass das nicht mehr funktioniert, der Kanister könnte (man beachte den Konjunktiv!) platzen. Und das wäre doch höchst unerfreulich.

Also vorher austauschen und nicht mehr für Benzin nutzen, für Diesel geht das noch, weil Dieselkraftstoff nicht so viele flüchtige Bestandteile enthält.

Bootfan Dieter
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