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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.05.2018, 09:40
BeneSB BeneSB ist offline
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Hallo zuammen,

ich habe mir am Samstag in Boot in NL angesehen. Ein Elan 495 GT mit einem 90 PS Mariner und einem Kalf Trailer 750 kg.

Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Ist es realistisch, dass Boot mit Motor und Zubehör auf einen 750 kg Trailer passen? (Antwort vom Verkäufer ist natürlich "Ja") Müsste ich schon irgendwie wiedgen...

2. Der Motor hat die Seriennummer 09587458 könnt Ihr das Baujahr herausfinden? Laut Verkäufer 2001, glaube ich aber nicht.

3. Wer hat Erfahrung mit der Zulassung eines NL Trailers ohne Papiere und kann mir diese schildern?

4. Das Boot ist schon alt BJ 1990, macht aber einen guten, unverbastelten Eindruck. Meiner Meinung ist das GFK auch gut in Schuß, bis auf ein paar kleinere Macken. Einzig der Bereich hinter dem Steuerstand (dort wurde eine Wasserskistange montiert) fühlt sich beim laufen etwas "weicher" an, als der Rest. Ist das normal?

Danke vorab.
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  #2  
Alt 22.05.2018, 12:19
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Zitat:
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Hallo zuammen,

ich habe mir am Samstag in Boot in NL angesehen. Ein Elan 495 GT mit einem 90 PS Mariner und einem Kalf Trailer 750 kg.

Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Ist es realistisch, dass Boot mit Motor und Zubehör auf einen 750 kg Trailer passen? (Antwort vom Verkäufer ist natürlich "Ja") Müsste ich schon irgendwie wiedgen... -> kann sein (angeblich wiegt das Boot nur um die 350 kg laut anderer Inserate), muss aber nicht. Nur WIEGEN bringt Gewissheit.

2. Der Motor hat die Seriennummer 09587458 könnt Ihr das Baujahr herausfinden? Laut Verkäufer 2001, glaube ich aber nicht. -> wenn du es genau wissen möchtest, dann frag bei einem Mercuryhändler nach. Der kann dies einsehen. Gemäß Nummer müsste er aus Belgien stammen und neuer als 1992 sein.

3. Wer hat Erfahrung mit der Zulassung eines NL Trailers ohne Papiere und kann mir diese schildern? -> wie immer ohne deutsche/COC-Genehmigung: 1.) Gutachten durch TÜV/Dekra (je nach Bundesland) und dann Einzeltypgenehmigung (s. u.). Die Einzeltypgenehmigung für Hessen erteilt z. B. zentral der Kreis Marburg-Biedenkopf.

4. Das Boot ist schon alt BJ 1990, macht aber einen guten, unverbastelten Eindruck. Meiner Meinung ist das GFK auch gut in Schuß, bis auf ein paar kleinere Macken. Einzig der Bereich hinter dem Steuerstand (dort wurde eine Wasserskistange montiert) fühlt sich beim laufen etwas "weicher" an, als der Rest. Ist das normal? -> kann normal sein, es kann aber auch der Boden verfault sein. Mal die Wasserskistange abschrauben und nachsehen, wie die Bohrlöcher aussehen. Z. B. feuchtes Holz...

Danke vorab.
Meine Antworten in rot. Hier noch zu Punkt 3:

Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV als Zulassungsvoraussetzung

Seit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Jahre 2007 ist die Erteilung der Betriebserlaubnis nicht mehr Teil des Zulassungsverfahrens, sondern diesem vorgelagert. Mit Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) im Jahre 2009, hat sich das Verfahren zur Erlangung der Betriebserlaubnis und damit auch der Zulassung für einige Fahrzeugklassen verändert.
Soll ein neues Fahrzeug der Klasse
  • M (u. a. PKW, Omnibusse und Wohnmobile),
  • N (u. a. LKW und Sattelzugmaschinen) oder
  • O (Anhänger)
erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, muss es einem genehmigtem Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) erteilt sein. Der Nachweis, dass das fertige (vollständige) Fahrzeug einem genehmigtem Typ entspricht, ist durch die Vorlage
  • der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papier genannt) bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen oder
  • der Datenbestätigung des Herstellers und der Zulassungsbescheinigung Teil II, in der eine Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer eingetragen ist, bei national getypten Fahrzeugen
zu führen.
Insbesondere Nutzfahrzeuge und Anhänger sind oftmals nicht typgenehmigt, weil sie häufig, je nach Kundenwunsch, individuell (auf-, um-) gebaut werden. Dann muss zwingend eine Einzelgenehmigung vorhanden sein bzw. auf Antrag noch erteilt werden, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann.

Die Einzelgenehmigung ist die behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht. In NRW darf jede Zulassungsbehörde das Verfahren zur Erlangung einer Einzelgenehmigung durchführen. Der entsprechende Antrag muss nicht zusammen mit dem Antrag auf Zulassung des Fahrzeuges gestellt werden; vielmehr ist es günstiger die Einzelgenehmiung schon vorher erteilen zu lassen. Dem Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder das Gutachten eines vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannten Technischen Dienstes beizufügen. Zu dem Gutachten gehören auch der zweiseitige EG-Fahrzeuggenehmigungsbogen und die Aufstellung der Rechtsakte/Vorschriften nach denen das Fahrzeug geprüft wurde. Sofern in dem Gutachten Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) oder der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgestellt wurden, ist außerdem die entsprechende Ausnahmegenehmigung oder ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung dem Antrag beizufügen.
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Viele Grüße
Thomas
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  #3  
Alt 22.05.2018, 12:47
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Ich habe damals das Problem mit dem Trailer so gelöst, dass ich dem Verkäufer den Trailer überlassen habe und in Deutschland einen neuen gekauft habe.

Dann könntest du auch eine Nr. größer nehmen, falls notwendig und hast die Rennerei mit dem Papieren nicht. Kalf gibt es als Hersteller in NL noch und ist dort sehr bekannt, aber ob die dir COC Papiere ausstellen (wollen), stelle ich mal in Frage.

Da Trailer in den NL sehr gefragt sind, ist der Unterschied zu einem deutschen Neutrailer preislich sehr gering.
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Micha


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Alt 22.05.2018, 12:57
BeneSB BeneSB ist offline
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Danke für eure Antworten.

Der Verkäufer möchte nur komplett verkaufen. Aber ich habe mir auch schon überlegt, den Trailer dann wieder zu verkaufen. Die Frage ist dann aber, muss ich sonst irgend welche Papiere haben, oder würde da ein von mir verfasster Kaufvertrag reichen?
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Alt 22.05.2018, 17:31
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das Boot dürfte für den Trailer zu schwer sein, wenn du dafür keine weiteren Papiere bekommst, reicht ein Kaufvertrag,
ich würde aber versuchen vom Hersteller die Papiere zubekommen, so bekommst du deutlich mehr Geld für den Trailer wenn er zugelassen und frischen Tüv hat
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 22.05.2018, 23:39
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Für den Kalf-Trailer gibt es aber wahrscheinlich keine deutschen oder COC-Papiere, wenn er annähernd so alt ist wie das Boot. Hatte auch mal bei Freewheel angefragt, da ich einen Trailer von denen hatte.
Die haben erst ab 2010/2012 (je nach Modell) angefangen, COC-Papiere für ihre Trailer auszustellen.

Kalf wird nur eine Datenbestätigung für viel Geld senden, mit der du nix anfangen kannst. An deiner Stelle würde ich den Trailer wieder nach NL verkaufen (z. B. über Marktplaats) oder eine Einzelgenehmigung (wenn er vom Gewicht her ausreicht für dein Boot/Motor). Da er nur 750 kg hat, dürfte er ohne Bremsen sein, was das ganze Procedere vereinfacht.

Kaufvertrag genügt. Ist/war der Trailer mal in NL zugelassen? Wenn ein KZ drauf ist bzw. noch zu erkennen ist, kannst du beim RDW nachsehen: https://www.rdwdata.nl/
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Viele Grüße
Thomas
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  #7  
Alt 23.05.2018, 00:02
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Danke, was sagt ihr zum Motor? Alter Hund, sollte aber doch bei etwas Pflege gut laufen.
Was wäre euch so ein Gespann wert?

Was ist so ein Trailer wert?
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