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  #1  
Alt 23.10.2018, 10:55
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Standard Umsatzsteuernachweis in DK?

Moin, liebe Dänemarkfahrer!

Nächsten Sommer will ich auch mal die dänische Südsee erkunden.
Der DMYV hat eine Broschüre herausgebracht "Nordeuropa mit dem Motorboot entdecken. Alle Informationen für den Motorbootsportler".

Da drin steht, dass z.B. Dänemark einen Umsatzsteuer-Zahlungsnachweis verlangt für alle Boote, die nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden.
Gleichlautende Hinweise gibt es übrigens auch für Polen, Schweden und Norwegen.

Nun bin ich etwas irritiert. Einen Mehrwertsteuer-Zahlungsnachweis habe ich für mein Boot (aus 3. oder 4. Hand!) noch nie gesehen - und kriege den auch bestimmt nicht mehr von irgend jemandem, schätze ich.

Also: Was tun? - Einfach so losfahren? Wird so etwas in Dänemark tatsächlich verlangt bei Kontrollen? Sei ihr schon mal kontrolliert worden in Dänemark?
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Gruß Volker
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  #2  
Alt 23.10.2018, 11:05
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Moin, liebe Dänemarkfahrer!

Nächsten Sommer will ich auch mal die dänische Südsee erkunden.
Der DMYV hat eine Broschüre herausgebracht "Nordeuropa mit dem Motorboot entdecken. Alle Informationen für den Motorbootsportler".

Da drin steht, dass z.B. Dänemark einen Umsatzsteuer-Zahlungsnachweis verlangt für alle Boote, die nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden.
Gleichlautende Hinweise gibt es übrigens auch für Polen, Schweden und Norwegen.

Nun bin ich etwas irritiert. Einen Mehrwertsteuer-Zahlungsnachweis habe ich für mein Boot (aus 3. oder 4. Hand!) noch nie gesehen - und kriege den auch bestimmt nicht mehr von irgend jemandem, schätze ich.

Also: Was tun? - Einfach so losfahren? Wird so etwas in Dänemark tatsächlich verlangt bei Kontrollen? Sei ihr schon mal kontrolliert worden in Dänemark?
beim Zoll gibt ein ein Papier das man als Ersatz beantragen kann... wurde hier aber schon 100x erwähnt.
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  #3  
Alt 23.10.2018, 12:37
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Ja, danke, ist klar. Habe auch in der Suchfunktion gestöbert.
Aber ich fragte, ob jemand in DK schon mal darauf kontrollirt wurde.
Nichts für ungut.
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  #4  
Alt 23.10.2018, 12:41
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Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen

Also: Was tun? - Einfach so losfahren? Wird so etwas in Dänemark tatsächlich verlangt bei Kontrollen? Sei ihr schon mal kontrolliert worden in Dänemark?
Zitat:
Zitat von Puuh Beitrag anzeigen
Ja, danke, ist klar. Habe auch in der Suchfunktion gestöbert.
Aber ich fragte, ob jemand in DK schon mal darauf kontrollirt wurde.
Nichts für ungut.
deine Frage waren vielfältiger....

was bringt es dir wenn du von jedem hier gesagt bekommst, dass dies bei ihm noch nie kontrolliert wurde.... und du bei einer Kontrolle genau danach gefragt wirst....
Ich würde beim Zoll mal anrufen und fragen was die für ein T2L Formular benötigen und wie man das genau beantragt... die Kosten dürften Minimal sein im Vergleich zu einer Steuernachzahlung..

im Übrigen gibt es Urteile wonach der Vorbesitzer für das Besorgen des Mehrwehrsteuernachweises Verantwortlich ist... auch daher würde ich zum T2L tendieren dann bist du bei einem Verkauf irgendwann mal auch auf der sicheren Seite.
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  #5  
Alt 23.10.2018, 15:19
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Zitat:
Zitat von billi
was bringt es dir wenn du von jedem hier gesagt bekommst, dass dies bei ihm noch nie kontrolliert wurde.... und du bei einer Kontrolle genau danach gefragt wirst....
Da hast du natürlich Recht.
Trotzdem wäre es mal interessant zu erfahren, ob schon mal jemand in DK darauf kontrolliert wurde - vielleicht sogar OHNE MWSt-Nachweis - und wie die Sache ausgegangen ist.
Insofern lasse ich meine Eingangsfrage noch mal so stehen.

Beim Zoll habe ich mal angefragt, wie sich das mit dem T2L verhält, was zu beachten ist usw.
Wenn ich konkret was Neues höre, melde ich mich wieder.
Bis dann!
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Alt 23.10.2018, 15:27
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Zitat:
Zitat von Volker
Also: Was tun? - Einfach so losfahren? Wird so etwas in Dänemark tatsächlich verlangt bei Kontrollen? Sei ihr schon mal kontrolliert worden in Dänemark?
Ja, m.M.n. kannst du das kleine Restrisiko eingehen. Ich habe von niemand bisher gehört, und hab es diesen Sommer in 10 Wochen auch nicht erlebt, das die dänische Küstenwache überhaupt bei Sportbooten aktiv wurde und irgendwas kontrolliert hat.
Ich habe noch nicht mal in Dänemark ein Schiff der Küstenwache gesehen. Übrigens müsstest du auch Rettungswesten mitführen und anlegen. Interessiert aber auch niemand.

Und falls doch: du wirst nicht sofort die MWSt nachzahlen müssen, wenn der Nachweis fehlt, sondern kannst dich dann noch darum kümmern.

Klaus, der das Leben selbst für das größere Risiko hält
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Alt 23.10.2018, 20:13
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...mein (schwedisches) Boot ist von 11.´85. Ich habe es selbst in HH versteuert + auch den Nachweis darüber. Mitgenommen habe ich nie was - weder nach DK, S oder N. 1x habe ich in DK gesehen, wie Zöllner an Boote geklopft haben - wenn keiner da war sind sie weiter.
Werd beim nächsten Mal Fotokopien mitnehmen.
Grüße, Reinhard
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Alt 24.10.2018, 08:09
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Das Problem stellt sich doch nicht nur in Dänemark, sondern grundsätzlich auch in Deutschland für jedes in Verkehr gebrachte Boot.
Aber das ist doch jetzt nichts Neues...
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Alt 24.10.2018, 13:22
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Problem stellt sich doch nicht nur in Dänemark, sondern grundsätzlich auch in Deutschland für jedes in Verkehr gebrachte Boot.
Aber das ist doch jetzt nichts Neues...
Bei mir stand in den letzten Jahren zwei Mal der Zoll vor dem Schiff. Kontrolliert wurde die Zahlung der MWSt., Kontrolle der Rechnungen für das Heizöl und Sichtprüfung der Filter für den Dieselkraftstoff.
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Alt 30.10.2018, 18:44
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So, liebe Bootsfreunde und Dänemarkfahrer (und nicht nur die)!

Jetzt habe ich vom Zoll eine sehr ausführliche Antwort auf meine Anfrage bekommen. Das Wichtigste gleich zu Anfang:
Zitat:
eine Rechtsgrundlage, um als Zollbehörde einen expliziten Versteuerungsnachweis für innerhalb der EU befindliche Boote zu verlangen, existiert nicht.
Diese Annahme geht in Deutschland auf eine frühere Rechtsauffassung der Bundesfinanzdirektion Nord im „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen, Stand 01/2008“ zurück, die mittlerweile auch von dieser Dienststelle nicht mehr vertreten wird.
Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der EU befindlichen Waren als Unionswaren des zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrs, sofern nicht das Gegenteil durch die Zollverwaltung nachgewiesen wird.
(Unterstreichungen von mir)
Für diejenigen, die ganz auf Nummer sicher gehen wollen, wenn sie mit ihrem Boot die EU Außengrenzen verlassen und wieder einreisen, empfiehlt der Zoll aber doch:
Zitat:
Falls Sie künftig mit ihrem Boot in den Küstengewässern (EU-Außengrenze) unterwegs sind sollten Sie sich unbedingt vorher ein Auskunftsblatt INF3 ausstellen lassen als Nachweis des Unionscharakters.
Einzelheiten nachzulesen im Anhang (PDF-Kopie der Antwort-Email vom Zoll)
Viel Spaß beim Lesen - und Allzeit Gute Fahrt!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Re Ticket2018102333278187 T2L Nachweis Gemeinschaftsware.pdf (128,8 KB, 154x aufgerufen)
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Alt 30.10.2018, 20:05
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Hallo Volker,
vielen Dank für deine Recherche und die Bereitstellung des Dokumentes hier im Forum. Ich habe mir dieses mal bei meinen Bootspapieren abgelegt. Wenn ich das Schreiben richtig deute, ist das Führen eines Logbuches, auch wenn beim Sportboot nicht expliziert vorgeschrieben, durchaus nicht nachteilig.

Gruß Wolfgang
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