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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.05.2009, 22:39
Mrba125 Mrba125 ist offline
Lieutenant
 
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Standard Langen Fuß gehabt in NL?

Hallo
eigentlich bin ich hier mehr der stille Leser im Forum,aber nun habe ich auch mal eine frage an euch.
Ich erzähl einfach mal die ganze Geschichte von vorne:
Mein Onkel hat nen großen Autotrailer,den auch ich gelegentlich nutze(im normalfall 2mal im jahr) um meinen kleinen Segler ans Wasser zu bringen.Über Ostern war es nun wieder soweit,ich losgefahren den Trailer abholen,der auf einem Bauernhof in der Nähe unabgeschlossen auf dem Hof steht,Boot ins Wasser und trailer zurück.
Nun heute morgen bekommt mein Onkel ein Schreiben von dem Centraal Justitie Incasso Bureau aus den Niederlanden.
Vorwurf: er soll auf der A32 in Meppel mit Tempo 135 geblitzt worden sein,in dem Schreiben ist das Kennzeichen des Trailers angegeben.
Nun ist aber weder mein Onkel noch Ich damit jemals in holland gewesen,wie ich grade bemerkt habe,war der Zeitpunkt der "Tat" ein wochenende später als ich den trailer hatte,also bin ich schonmal raus aus der Sache.Aber wie verhält es sich nun mit meinem Onkel?ist er gezwungen dieses Bussgeld zu zahlen,weil er ganz offensichtlich nicht dort war.
Das Bussgeld beträgt im übrigen "nur" 40 euro,weil dort Tempo 120 erlaubt war,und der Polizei wohl anscheinend nicht ersichtlich war das es ein Gespann ist.
Also folgere ich daraus,das die nicht mal wissen was für ein Fahrzeug das ist,und genauso rate ich mal das die da evtl nur einen Zahlendreher drin haben.Aber was nun?Fordert man das Foto an,läuft man evtl gefahr das die merken das es ein Gespann war,dann könnte mein onkel ja gleich den Schein abgeben,oder zahlt man das Bussgeld in dem wissen das da was schief gelaufen ist,und lässt die Hunde schlafen?Oder können die womöglich das Bussgeld nachträglich gar nicht erhöhen?
Mfg bastian

*denseinonkellosgeschickthatumsichschlauzumachen*
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  #2  
Alt 20.05.2009, 02:53
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Das Spiel mit den Holländern kenn ich auch.
Sollte in Amsterdam falsch geparkt haben. Ich war letzmalig vor 10 Jahren in Amsterdam, konnte also gar nicht sein.
Als der Bußgeldbescheid kam, dachte ich, es wäre irgend eine Art von Abzocke und habe diesen unseren "klugen und schlauen" Dorfpolizisten gezeigt. Er sagte damals zu mir, ich solle dieses Ding entsorgen, eine Anzeige gegen solche Firmen bringe sowieso nichts.
Als "gehorsamer" Bürger habe ich dieser Auskunft vertraut und das Schreiben wanderte in den Müll.
Es dauerte gar nicht lange, dann kam eine Mahnung und ich bin leider erst dann auf die Idee gekommen, mal zu schauen, was für ein Laden dieses Inkassobüro ist.

Oh Mann, dieses Büro gibt es wirklich und das 1. Schreiben war echt.

Also Widerspruch eingelegt, war zwecklos, da alle Fristen verstrichen waren, nochmals geschrieben, dass ich nicht in Amsterdam war und das im Bussgeldbescheid angebene Kennzeichen in Deutschland nicht existiert.
Dort stand CLPC-W XXXX.
Statt den Bescheid zurückzunehmen kam wieder eine Mahnung.
Jetzt wurde ich wirklich sauer und habe dann eine Anzeige gegen den aufnehmenden Beamten, Staatsanwalt und aller mit der Sachbearbeitung tätigen Personen gestellt.
Konnte mir nicht verkneifen, dabei zu erwähnen, dass ich diese Anzeige gaannnzzz langsam geschrieben habe, weil ich ja nicht weiß, ob die Sachbearbeiter der deutschen Sprache mächtig sind.

Das ganze ist jetzt 3 Jahre her, habe seit der Anzeige nichts mehr von denen gehört und meide seit dieser Zeit auch die Niederlande.

In diesem Jahr lässt sich aber ein Besuch in NL nicht vermeiden, mal sehen, was bei einer evt. Kontrolle passiert.

Abschließend möchte ich mich auf diesem Weg nochmals bei unserem klugen Dorfpolizisten für die fundierte Auskunft bedanken.
Wilfried
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Wilfried
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  #3  
Alt 20.05.2009, 07:16
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Flybridge Flybridge ist offline
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Ich sags mal so.

Wenn du wirklich zu schnell warst und die Strecke stimmt:

Mit 40 EUR könnt ihr euch weitere Problem mit einem Mal vom Hals schaffen. Dein Onkel wird nicht mehr belästigt und gut ist.

Die Nr. mit der Beweisführung würde ich nicht rsikieren.

Im übrigen kann ich immer wieder nur raten, sich in NL an die Gesetze zu halten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 20.05.2009, 07:20
Benutzerbild von team_shetland
team_shetland team_shetland ist gerade online
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Ich würde erst mal Einspruch einlegen und den Sachverhalt schildern. Könnte sich tatsächlich um einen Zahlendreher handeln. Dann sollte die Angelegenheit zu klären sein.
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  #5  
Alt 20.05.2009, 07:23
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Ich habe früher öfter mal Beweisfotos angefordert und nie erhalten.
Hilfreich ist übrigens eine Rechtsschutzversicherung, die beauftragt einen Holländischen Anwalt. Allerdings glaube ich nicht für 40EU, weil so etwas als Bagatelle angesehen wird.

Gruß Ingo
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  #6  
Alt 20.05.2009, 07:51
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich sags mal so.

Wenn du wirklich zu schnell warst und die Strecke stimmt:

Mit 40 EUR könnt ihr euch weitere Problem mit einem Mal vom Hals schaffen. Dein Onkel wird nicht mehr belästigt und gut ist.

Die Nr. mit der Beweisführung würde ich nicht rsikieren.

Im übrigen kann ich immer wieder nur raten, sich in NL an die Gesetze zu halten.

Micha lese nochmal langsam, an dem Tag war niemand mit dem "Anhänger"in Holland!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #7  
Alt 20.05.2009, 08:04
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Micha lese nochmal langsam, an dem Tag war niemand mit dem "Anhänger"in Holland!

In der Tat habe ich echte Probleme schnell geschriebene Passagen zu lesen...

Und nochmal: Er scheint ja wohl mit dem Anhänger die Strecke gefahren zu sein. Und scheinbar war er wohl auch zu schnell (135 mit Trailer - falls es stimmen sollte - ist m.E. schon eine echte Frechheit ).

Wenn sich nun irgendein Käskopp im Tag vertan hat, dann mag das sein; ändert aber an der Tatsache nichts, dass die Fuhre in NL viel zu schnell unterwegs war.

Da in NL der Halter zur Verantwortung gezogen wird, ist es auch egal, ob der Onkel nachweisen kann, ob er zur fraglichen Zeit nachweislich nicht dort war; egal an welchem Tag.

Man kan die Sache auch auf die Spitze treiben und sich vor einem niederländischen Gericht das Foto zeigen lassen. Dann wird auch der dööfste Richter erkennen, dass es eigentlich um einen Trailer geht. Und dann bleibt es auch nicht bei 40 EUR...
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  #8  
Alt 20.05.2009, 08:22
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Ja ja das macht schon Spaß mit unseren holländischen Nachbarn

Ich persönlich gehe davon aus, das man mit angeblichen und fingierten Gesetzesübertretungen wunderbar den Staatssäckel füllen kann
Hängen ja überall genug Kameras, wo unsere Kennzeichen gefilmt werden...

Wir bekommen von unserer Firma laufend seltsame "Zahlungsanweisungen", alles natürlich lächerlich kleine Beträge, wo es sich ebenfalls natürlich nicht lohnt gegenan zu gehen is klar...
Beweisfotos bekomm ich natürlich ebenfalls nicht

Bei uns heißt es nur noch "holländische Maut", damit können wir klarkommen und unsere Nachbarn überleben

Ich bezahle halt diese "Mautgebühren", obwohl ich etliche male definitiv falsch belangt wurde, weil ich ja leider öfter dort hin muß...

Das das eine Art Raubrittertum ist und ich mich fürchterlich drüber ärger schreib ich jetzt nicht...

...bevor jetzt wieder jemand für unsere westlichen Kollegen in die Bresche springt, NEIN ich habe nichts gegen unsere Nachbarn und JA hier wird man manchmal auch abgezockt

Gruß, Michael
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  #9  
Alt 20.05.2009, 08:28
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Mrba125 Beitrag anzeigen
Hallo
eigentlich bin ich hier mehr der stille Leser im Forum,aber nun habe ich auch mal eine frage an euch.
Ich erzähl einfach mal die ganze Geschichte von vorne:
Mein Onkel hat nen großen Autotrailer,den auch ich gelegentlich nutze(im normalfall 2mal im jahr) um meinen kleinen Segler ans Wasser zu bringen.Über Ostern war es nun wieder soweit,ich losgefahren den Trailer abholen,der auf einem Bauernhof in der Nähe unabgeschlossen auf dem Hof steht,Boot ins Wasser und trailer zurück.
Nun heute morgen bekommt mein Onkel ein Schreiben von dem Centraal Justitie Incasso Bureau aus den Niederlanden.
Vorwurf: er soll auf der A32 in Meppel mit Tempo 135 geblitzt worden sein,in dem Schreiben ist das Kennzeichen des Trailers angegeben.
Nun ist aber weder mein Onkel noch Ich damit jemals in holland gewesen,wie ich grade bemerkt habe,war der Zeitpunkt der "Tat" ein wochenende später als ich den trailer hatte,also bin ich schonmal raus aus der Sache.Aber wie verhält es sich nun mit meinem Onkel?ist er gezwungen dieses Bussgeld zu zahlen,weil er ganz offensichtlich nicht dort war.
Das Bussgeld beträgt im übrigen "nur" 40 euro,weil dort Tempo 120 erlaubt war,und der Polizei wohl anscheinend nicht ersichtlich war das es ein Gespann ist.
Also folgere ich daraus,das die nicht mal wissen was für ein Fahrzeug das ist,und genauso rate ich mal das die da evtl nur einen Zahlendreher drin haben.Aber was nun?Fordert man das Foto an,läuft man evtl gefahr das die merken das es ein Gespann war,dann könnte mein onkel ja gleich den Schein abgeben,oder zahlt man das Bussgeld in dem wissen das da was schief gelaufen ist,und lässt die Hunde schlafen?Oder können die womöglich das Bussgeld nachträglich gar nicht erhöhen?
Mfg bastian

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Du machst einen Denkfehelr, wenn keiner von euch da war dann ist auf dem Foto auch kein Gespann zu sehen sondern vllt ein KFZ mit einer anderen Nummer (wegen Zahlendreher)

Also Foto anfordern.
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  #10  
Alt 20.05.2009, 08:45
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Wird in Holland von hinten geblitzt ? Ich würde erstmal das Foto anfordern.....
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Gruß

Daniel
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  #11  
Alt 20.05.2009, 10:06
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Methusalix Methusalix ist offline
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1. Ein Einspruch hat in NL keine aufschiebende Wirkung, d.h., die Maschinerie läuft weiter, Du wirst noch mehrfach Post bekommen, die Beträge werden höher, der Tonfall eindringlicher...
2. Das Ganze passiert wohl zur Zeit gar nicht so selten, weniger wegen Zahlendrehern als vielmehr wegen Fehlablesungen durch elektronische "Kennzeichenverwertung" (als Lesemaschine am "Tatort" oder in der späteren Weiterverarbeitung: NL-Kennzeichen sind durch Bindestriche getrennt, unsere nicht (K AS xxy und KA S xxy werden verwechselt).
3. Hier in D passiert Dir zur Zeit definitv nichts, zumindest dann nicht, wenn nicht aus NL ein verwertbares Frontfoto (mit erkennbarem Fahrer!) vorliegt.
4. Aber: unsere niederländischen Freunde können sehr nachtragend sein, dies läuft meiner Kenntnis nach jedoch über das Kennzeichen. Deshalb wird allgemein gesagt: wer mit dem betroffenen Kennzeichen weiter in NL fahren möchte, sollte so etwas aus der Welt schaffen! Wenn man´s gewesen ist, dann sowieso, aber auch in Deinem Fall würde ich vermutlich (da ich oft in NL unterwegs bin): erstmal mich kräftig ärgern, dann bezahlen (um ohne Herzrasen über die Grenze zu fahren) und dann überlegen, ob ich gerade Lust auf einen netten Schriftwechsel mit dieser Inkassobehörde (ja, die ist ganz offiziell und für ganz NL zuständig) habe (wenn der Hänger definitiv nicht in NL war, vielleicht mit einem Digifoto von Hänger mit Kennzeichen )
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Grüße,
Andreas
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  #12  
Alt 20.05.2009, 10:26
Täuberich Täuberich ist offline
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Der Tenor "lieber erstmal zahlen, um Ruhe zu haben" finde ich falsch.

Wenn das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht in NL unterwegs war, würde ich ganz sicher nicht bezahlen. Sondern ganz bestimmt darauf hinweisen und um Überprüfung und Nachweis des Vorgangs bitten.

Andreas
der vor 3 Jahren mit 52 Km/h durch Zürich "gerast" ist und die geforderten 27 € mangels Unrechtsbewustsein folgenlos trotz häufiger Ein/Ausreise nicht bezahlt hat.
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  #13  
Alt 20.05.2009, 10:28
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
der vor 3 Jahren mit 52 Km/h durch Zürich "gerast" ist und die geforderten 27 € mangels Unrechtsbewustsein folgenlos trotz häufiger Ein/Ausreise nicht bezahlt hat.

Boa krass, dir hätt ich schon längst den Führerschein weggenommen
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  #14  
Alt 20.05.2009, 10:42
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Der Tenor "lieber erstmal zahlen, um Ruhe zu haben" finde ich falsch.
OK, kann man sicher so sehen, ich bin da eher der "Schisser". Ich habe aber auch einen Bekannten, der mal in Belgien (die kontrollieren nun wirklich selten, sind dann aber aufregend teuer) nicht bezahlt hatte und deutlich später in eine banale Routinekontrolle geraten ist. Ende vom Lied: freundlich begleitet zum Bankautomaten, richtig viel Geld bezahlt, sonst wäre das Auto stehen geblieben.
Ich brauche das einfach nicht, - und dass man von D aus nicht zahlen muss, hatte ich ja geschrieben.
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Grüße,
Andreas
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  #15  
Alt 20.05.2009, 10:46
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Gidel Gidel ist offline
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Auf jeden Fall Einspruch einlegen!!!

Bin mal in Heerlen mit dem Hänger geblitzt worden, und die haben sofort gemerkt, dass es sich um ein Fahrzeug mit Anhänger handelt!

Die Bußgeldhöhe passt bei der Geschwindigkeitsübertretung auch nicht zu einem Gespann. Ich habe vor ein, zwei Jahren für 23km/h zu viel (103 statt 80) schon 110 Euro bezahlt.

Das ging auch über dieses zentrale Inkassobüro.

Fazit: Hier kann es sich nur um einen wie auch immer gearteten Irrtum handeln, vor allem wenn Ihr Euch sicher seid dass zum betreffenden Zeitpunkt niemand mit dem Hänger unterwegs war.
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Grüße, Guido
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Die Dinge sind dazu da, dass man sie benutzt,
um das Leben zu gewinnen,
und nicht, dass man das Leben benutzt, um die Dinge zu gewinnen. (Lao-tse)
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  #16  
Alt 20.05.2009, 10:48
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Flybridge Flybridge ist offline
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Im Rahmen der Amtshilfe wird auch in D abkassiert.

Mahnverfahren laufen also nicht ins leere.
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Micha


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  #17  
Alt 20.05.2009, 11:23
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Im Rahmen der Amtshilfe wird auch in D abkassiert.

Mahnverfahren laufen also nicht ins leere.

Nee, da bist nicht auf dem neusten Stand
Das gilt nur noch für Österreich
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  #18  
Alt 20.05.2009, 15:40
rolopolo rolopolo ist offline
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Frag doch mal bei der Zulassungsstelle nach, wer den Halter angefragt hat.

Evtl. liegt der Fehler ja schon hier.
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  #19  
Alt 20.05.2009, 16:05
Mrba125 Mrba125 ist offline
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Also wir sind wirklich gar nicht,auch nicht in näherem Zeitraum in Holland gewesen,weder mit noch ohne Trailer.
Das einzigste mal wo der Trailer da malk durchgezogen wurde,is mindestens zwei Jahre her,also absolut nicht mehr in der fraglichen Zeit,das einzigste wo ihr mir im moment Mut macht,ist das die vllt wirklich das Kennzeichen falsch abgelesen haben,denn in dem Bußgeldbescheid steht das Kennzeichen mit kompletten Bindestrichen sprich so: OS-B-*** und nicht wie üblich OS-B ***
Und wenn wirklich jemand da gewesen wäre,wäre das gar kein thema,denn 40 euro sind kein Bein ab,obwohl bei Tempo 135 wirklich schon jemand sehr schnell unterwegs war.
Tatort soll übrigens A 32 in Meppel gewesen sein,ich weiss nich mal wo das Ansatzweise ist.
Mal schaun wie wirs weiter machen...
Mfg Bastian
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  #20  
Alt 20.05.2009, 16:39
rolopolo rolopolo ist offline
Vize Admiral
 
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Die blitzen von vorne!! Einen Trailer können die somit nicht erfasst haben.

Mach eine Kopie von der Anhängerzulassung und schick die dahin. Dann werden die wohl von selbst drauf kommen, dass da was nicht stimmen kann.
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  #21  
Alt 20.05.2009, 18:08
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Methusalix Methusalix ist offline
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Zitat:
Die blitzen von vorne!! Einen Trailer können die somit nicht erfasst haben.
Nein, Rolopolo, entschuldige, aber da irrst Du Dich definitv:

In NL wird in aller Regel bis heute von hinten geblitzt. Nach deren Rechtssystem besteht auch gar kein Anlass, das (zumindest bei mobilen Kontrollen) aufwändigere System "Frontblitz" zu benutzen. (Stichwort: "Halterhaftung auch im fließenden Verkehr"). Erst zunehmend und zwar da, wo Menschen mit weißem Kennzeichen / schwarzen Buchstaben am Auto gehäuft unterwegs sind, wird der "Frontblitz" eingeführt. Grund ganz einfach: D will ja sehr wohl mit NL kooperieren, kann das aber nicht, solange nicht sicher ist, wer wirklich gefahren ist (kann Dich immerhin, wenn´s blöd kommt, irgendwann den Führerschein kosten, damit vielleicht eine Existenz vernichten, Stichwort hier: "Flenspunkte").
Deshalb gilt imho bis jetzt: die Anfrage "das Kennzeichen zippzippzapp gehört bitte zu welchem Halter?" wird beantwortet (da macht man sich ja auch nicht nass..), jede weitere action lehnen deutsche Behörden ab, wenn nicht der "Täter" sicher ist. (Obs: gilt nur für fließenden Verkehr, für Parkknöllchen gibt es auch in D die "Halterhaftung", da könnte man m.E. schon jetzt drankommen (ob es passiert, weiß ich nicht, ich bin einmal drangewesen und habe bezahlt)
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Grüße,
Andreas
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  #22  
Alt 20.05.2009, 18:12
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Wilfried2 Wilfried2 ist offline
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Zitat:
Zitat von rolopolo Beitrag anzeigen

Mach eine Kopie von der Anhängerzulassung und schick die dahin. Dann werden die wohl von selbst drauf kommen, dass da was nicht stimmen kann.
Garantiert kommen die nicht drauf
Möchte nicht wissen, wieviel Geld so in die Kassen gespült wird.
Wilfried
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Wilfried
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  #23  
Alt 20.05.2009, 18:40
Sealine Hippe Sealine Hippe ist offline
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Hallo Bastian,

ruhig bleiben und Foto anfordern - wenn Du es nicht gewesen bist.

Die Niederländische Polizei hat eine Erkennungssoftware, abgestimmt auf deren Kennzeichen. Die niederländischen Kennzeichen sind in 2-er Blöcken z.B: 96-VB-54

Wenn nun ein deutsches Kennzeichen fotografiert wird kann folgendes passieren:

Das fotografierte Kennzeichen lautet tatsächlich z.B. B-MK 1234
Die Software macht daraus : BM K 1234 - und schon trifft es den Falschen.

Also Foto anfordern gleichzeitig Einspruch und Aussetzung der Vollziehung "Tegenspraak en uitstel van betaling tegen uitnoodiging tot betaling" einlegen. Dann wird sich der Sachverhalt klären. Das Softwareproblem ist den niederländischen Behörden bekannt.

Das alles gilt aber nur wenn sichergestellt ist, dass der Trailer nicht bewegt wurde.
Denn in den Niederlanden herrscht Halterhaftung, d.h. der Halter zahlt für alle Owis, Vergehen etc. welche mit dem Fahrzeug begangen wurden.

Nützlich ist dem Einspruch "Alibis" des Halters beizufügen, und auf das Foto zu bestehen.

Leider sind wir noch weit von einem einheitlichen Europa entfernt.


Gruß Ralf

Geändert von Sealine Hippe (20.05.2009 um 19:36 Uhr)
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  #24  
Alt 20.05.2009, 19:32
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DAnke, Sealine, was gelernt!!!
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  #25  
Alt 21.05.2009, 14:50
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
Nein, Rolopolo, entschuldige, aber da irrst Du Dich definitv:

In NL wird in aller Regel bis heute von hinten geblitzt. Nach deren Rechtssystem besteht auch gar kein Anlass, das (zumindest bei mobilen Kontrollen) aufwändigere System "Frontblitz" zu benutzen. (Stichwort: "Halterhaftung auch im fließenden Verkehr"). Erst zunehmend und zwar da, wo Menschen mit weißem Kennzeichen / schwarzen Buchstaben am Auto gehäuft unterwegs sind, wird der "Frontblitz" eingeführt. Grund ganz einfach: D will ja sehr wohl mit NL kooperieren, kann das aber nicht, solange nicht sicher ist, wer wirklich gefahren ist (kann Dich immerhin, wenn´s blöd kommt, irgendwann den Führerschein kosten, damit vielleicht eine Existenz vernichten, Stichwort hier: "Flenspunkte").
Deshalb gilt imho bis jetzt: die Anfrage "das Kennzeichen zippzippzapp gehört bitte zu welchem Halter?" wird beantwortet (da macht man sich ja auch nicht nass..), jede weitere action lehnen deutsche Behörden ab, wenn nicht der "Täter" sicher ist. (Obs: gilt nur für fließenden Verkehr, für Parkknöllchen gibt es auch in D die "Halterhaftung", da könnte man m.E. schon jetzt drankommen (ob es passiert, weiß ich nicht, ich bin einmal drangewesen und habe bezahlt)
Zunächst mal Danke für soviel Höflichkeit. Wenn ich das nächste mal, unbewusst Nonsens schreiben sollte, braucht du dich doch nicht zu entschuldigen.

Aber ich werde mir ein Beispiel dran nehmen.

Aber ich meine, auf der Strecke Oberhausen--Den-Haag nur Kisten gesehen zu haben, die von Vorne Blitzen. Bin mir aber jetzt gar nicht mehr sicher und werde bei der nächsten Fahrt dorthin mal verschärft drauf achten. Ich fahre jetzt seit 20 Jahren regelmässig dort hin und meine es wär immer so gewesen.

Geändert von rolopolo (21.05.2009 um 17:22 Uhr) Grund: hatte das nicht bei entschuldigen vergessen
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