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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 19.01.2021, 13:35
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich habe ihn auch, kein Hexenwerk, allerdings habe ich meine Dji wieder abgegeben, da in D so gut wie überall nur eingeschränkt erlaubt und in Kroatien ohne allerlei behördliche Genehmigungen in dieser Gewichtsklasse verboten
ich hab den Schein auch in der KW01 2021 gemacht.

Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Wir hatten das Thema bereits mehrmals in den vergangenen Jahren, vor allem Kroatien betreffend.
Daher hier nochmal die gesetzlichen Vorgaben für Kroatien, für alle, die dort gerne ihre Aufnahmen machen möchten.
Ich kann nur dringend raten: Haltet Euch daran, ich habe selbst erlebt, wie die örtlichen Ordnungshüter auftauchten und kassierten....

Seit Dezember 2018 gelten neue Regeln in Kroatien. Maßgeblich für die Beurteilung eines Drohnenfluges ist nun das Gewicht des Fluggerätes, die Fluggeschwindigkeit sowie der geplante Flugort. Folgende Kategorien wurden eingeführt:
  • Kategorie A: Darunter fallen alle Drohnen mit weniger als 250 Gramm Aufstiegsgewicht und einer maximalen Geschwindigkeit von weniger 19 m/s.
  • Kategorie B1: In diese Gruppe fallen Drohnen mit einer Masse ab 250 bis einschließlich 900 Gramm und einer maximalen Geschwindigkeit mit weniger als 19 m/s. Zur Kategorie B1 zählen u.a. die DJI Spark und die DJI Mavic Pro.
  • Kategorie B2: In diese Kategorie fallen unbemannte Fluggeräte mit einer Masse von weniger als fünf Kilogramm. Die Fluggeschwindigkeit spielt ab Kategorie B2 keine Rolle mehr. Vertreter der Kategorie B2 sind die DJI Mavic Air, die DJI Mavic 2 Pro/Zoom und die DJI Phantom 4.
  • Kategorie C1 und C2: In diese Kategorien fallen Drohnen mit einer Startmasse ab fünf Kilogramm. Da diese kaum verbreitet sind, gehe ich hier nicht weiter auf diese Kategorien ein.
Gut zu wissen: Bei der Beurteilung der Geschwindigkeit ist nicht die tatsächlich geflogene Geschwindigkeit relevant, sondern die laut Herstellerangaben maximal mögliche Geschwindigkeit.
Brauche ich eine Drohnen-Erlaubnis in Kroatien?
Im unkontrollierten Luftraum benötigst du innerhalb der Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis für dein Flugmanöver. Nichtsdestotrotz benötigst du immer eine Erlaubnis, wenn du Videos oder Fotos mit deiner Drohne aufnehmen möchtest. Mehr zur kroatischen Foto-Erlaubnis findest du am Ende des Artikels.
Je nach Kategorie sind die verschiedene Manöver erlaubt, wie du der nachstehenden Tabelle entnehmen kannst. Bei abweichenden Flugmanövern benötigst du die Erlaubnis der kroatischen Luftfahrtbehörde (CCAA).
Kategorie
Zeit
Mindestalter
Fluggebiete
A
Tag und Nacht

Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete
B1
Nur bei Tageslicht
14 Jahre
Nur unbesiedeltes Gebiet
B2
Tag und Nacht
16 Jahre
Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete
C1
Nur bei Tageslicht
18 Jahre
Nur unbesiedeltes Gebiet
C2
Tag und Nacht
18 Jahre
Besiedeltes und unbesiedeltes Gebiete
In Kategorie B1 können auch jüngere Menschen die Drohne steuern, solang sie von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden.
Für die Kategorien B2 und C1 muss eine Registrierung deiner Drohne erfolgen. Dazu füllst du das Formular FOD-FRM-005 aus und schickst es im Original an folgende Adresse:
Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo, Odjel letačkih operacija
Ulica grada Vukovara 284
10000 Zagreb
Hrvatska

Pro Registrierung fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr von 20 Kroatischen Kuna an (knapp 3 Euro).
Für Flugvorhaben in den Kategorien B2, C1 und C2 ist immer eine Verkehrsfreigabe von der Flugsicherung Croatia Control erforderlich.
Unabhängig von der Kategorie sind Drohnenflüge immer nur innerhalb der Sichtweite erlaubt. Bei Drohnen-Aktivitäten zu Zwecken der Freizeitbeschäftigung dürfen FPV-Flüge durchgeführt werden.
Flughöhen und Mindestabstände in Kroatien
Im unkontrollierten Luftraum dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über Grund fliegen. Im kontrollierten Luftraum (i.d.R. rund um Flughäfen) darf deine Drohne bis zu 50 Meter aufsteigen, solang du einen Mindestabstand von fünf Kilometern zum Flughafen berücksichtigst. Die in der Vergangenheit angewandte 79-Joule-Regel spielt keine Rolle mehr.
Neben der maximalen Flughöhe sind auch Mindestabstände zu unbeteiligten Personen definiert.
Zu Menschenansammlungen gilt es, einen Abstand von 50 Metern zu wahren. Eine Gruppe wird als Menschenansammlung eingestuft, wenn Personen auf einem engen Raum befinden und einer nähernden Drohne nicht ausweichen können. Im Rechtstext sind u.a. Konzerte und Demonstrationen als Beispiele genannt.
Neben den Menschenansammlungen gelten auch für Einzelpersonen spezielle Mindestabstände. Grundlegend gilt die 1:1-Regel. Das bedeutet, dass deine aktuelle Flughöhe dem einzuhaltenden Mindestabstand entspricht. Sollte deine Drohne also in 60 Metern Höhe schweben, musst du auch eine horizontale Distanz von 60 Metern zu Passanten berücksichtigen. Bei einer Fluggeschwindigkeit bis 3 m/s darf dieser Sicherheitsabstand niemals weniger als 5 Meter betragen (bei höheren Geschwindigkeiten 30 Meter).
Sonstige Auflagen für Drohnen-Piloten in Kroatien
Neben den bereits erläuterten Regeln gibt es noch weitere Vorschriften, die du als Multicopter-Pilot einhalten musst.
In aller erster Linie zählt dazu, dass du eine in Kroatien gültige Drohnen-Versicherung abschließen musst, die für eventuell auftretende Schäden Dritter aufkommt. Einen Nachweis dieser Versicherung solltest du (möglichst in englischer Sprache) immer bei dir führen.
Außerdem erfordert das kroatische Recht, dass du deine Drohne mit einer Plakette versiehst, auf der Name, Adresse und Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Mail-Adresse) zu finden sind. Diese Informationen können in den meisten Fällen mit einem Aufkleber angebracht werden. Eine feuerfeste Kennzeichnung ist erst ab einer Startmasse von 5 Kilogramm (Kategorien C1 und C2) vorgeschrieben.
Sind Luftaufnahmen in Kroatien erlaubt?
Die bisher beschriebenen Regeln beziehen sich allein auf das Fliegen einer Drohne in Kroatien. Willst du jedoch Luftaufnahmen mit deiner Drohne erstellen, dann benötigst du zusätzlich eine Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA, Kontakt über info@dgu.hr). Die Anträge werden sehr unterschiedlich behandelt und es ist bisher nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Zustimmung der Behörde erfolgt. Jedoch scheint es vorteilhaft zu sein, wenn du ausführlich darstellst, dass deine Aufnahmen nur für den familiären Gebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden sollen. Bei privaten Flügen ist theoretisch keine Erlaubnis von der SGA erforderlich, jedoch entscheidet die Behörde in jedem Einzelfall darüber, ob die Genehmigung notwendig ist. Außerdem gab es auch schon die Auskunft der SGA, dass Luftaufnahmen nicht von Privatpersonen erstellt werden dürfen.
Die Anträge bei der SGA werden z.T. mit dem Verteidigungsministerium abgesprochen. Die Bearbeitungszeit kann daher bei deutlich mehr als vier Wochen liegen. Ich empfehle dir also, die gesamten Genehmigungen bereits ein viertel Jahr im Voraus einzuholen.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Kroatien
Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt?Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich?Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherungen.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Du musst an deinem Copter eine Plakette mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit anbringen.
Drohnen-Plaketten können hier bestellt werden
Müssen Drohnen registriert werden?Ja.In den Kategorien ab B2 benötigst du eine Fluggenehmigung. Wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest, brauchst du zudem eine Foto-Erlaubnis (egal in welche Kategorie deine Drohne fällt).
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
KontakteState Geodetic Administration: info@dgu.hr
Hilfreiche Links:CCAA
Luftraum-Karte
Also das ist ja die alte Regelgung. Die für die für nun den Nachweis gemacht haben, sagt ja ganz klar - das alle Klassen/Klassifizierungen etc in der ganzen EU gelten.
Somit sehe ich das in HR als "veraltet" an.

D.h mit einer Mini <250gr als auch meiner Mavic Air2 600gr (<900gr) gelten die Relegungen in der ganzen EU ?
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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  #52  
Alt 03.02.2021, 14:57
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Nun hab' ich mich auch mal mit der Materie beschäftigt und sogar den EASA Nachweis über den Abschluss eine Drohnen-Lehrgangs bestanden.

Damit darf ich nun in der gesamten EU - auch in Kroatien - Drohnen in der "offenen Klasse" bis Unterklasse A3 fliegen.

Aber Achtung: Die Nationalstaaten dürfen und können natürlich trotzdem alle ihr eigenes Süppchen (weiter-) kochen!

Konkret: Jeder Nationalstaat in der EU darf für sich bestimmen, wo geflogen werden darf und wo nicht. Da gibt es in jedem Land eine Reihe von Flugverbotszonen für Drohnen, in denen man absolut nicht oder nur mit besonderer Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde fliegen darf.

Und wenn beispielsweise Kroatien in der Festlegung dieser Zonen sehr restriktiv ist, verstößt das keineswegs gegen EU-Recht und ich habe mich, wenn ich in Kroatien fliegen will, vorher über die kroatischen Bestimmungen und Regeln zu informieren und mich an diese zu halten. Beim Bootfahren würde man sagen: Ich brauche Revierkunde.

Die grenzenlose Gleichheit des Drohnenfliegens in der EU ist und bleibt also eine Wunschvorstellung.

Gruss


Gerd
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  #53  
Alt 03.02.2021, 15:52
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Zitat:
Zitat von nur-am-basteln Beitrag anzeigen
Habe mich gerade registriert und direkt ohne irgendwelche Vorkenntnisse oder Übungen den Test im ersten Anlauf bestanden.
Registrieren für die finale "Prüfung" kann man sich ja erst, wenn man den Probe-Test mindestens einmal erfolgreich durchlaufen hat.
Insofern musst du mindestens einen Probelauf gehabt haben, du Flunkerer.

Ganz abgesehen davon halte ich es tatsächlich für Glück, wenn man die 40 Fragen tatsächlich schafft, ohne vorher mal wenigstens die Materie überflogen zu haben. Oder du hattest Google in einem zweiten Fenster offen...
Weil ganz so trivial ist das auch wieder nicht.

Hans, der den Schein auch schon gemacht hat
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  #54  
Alt 03.02.2021, 19:07
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locke996 locke996 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von locke996 Beitrag anzeigen
Ich habe nun ebenfalls den Pilotenschein und darf nun durchstarten. Fehlt nur noch die Drohne
Na super, das hat nicht lange gedauert. Drohne wurde gestern geliefert...
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Schöne Grüße
Ole
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  #55  
Alt 03.02.2021, 19:33
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Standard @ chili

nein es reichten die ersten drei Fragen Übung dann neu gestartet und alle Fragen muß man ja nicht richtig haben. Ich hatte 80 und ein paar zerquetschte Porozent

Gruß Markus, der nur bei der Länge flunkert
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Neues gebrauchtes Boot und happy
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  #56  
Alt 07.02.2021, 21:13
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Standard Habe die Prüfung gerade eben gemacht

Zitat:
Zitat von Regal_Fahrer Beitrag anzeigen
Moin....

hab ich gemacht. Ist relativ easy. Auch die Registrierung der Drohne bzw. Piloten ist noch kostenlos.

https://lba-openuav.de

Die Prüfung/Registrierung ist jetzt verpfichtend für ALLE Drohnen die eine Kamera haben. Völlig unabhängig von Startgewicht. Auch unter 250g!!!

Das Nachweiß ist 5 Jahre gültig. Was dann wird werden sie uns schon sagen.
Nur die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) muß an das Fluggerät angebracht werden.

Der EU-Kompetenznachweis (Fernpiloten-ID) kann im PDF-Format heruntergeladen werden und muß entweder als DIN-A4-Blatt oder im Scheckkartenformat (Fremdanbieter) mitgeführt werden.Wichtig ist, dass der QR-Code in jedem Fall maschinenlesbar bleiben muß. Hierbei handelt es sich um ein Sicherheitsmerkmal.

WICHTIG: Die Fernpiloten-ID wird nicht am Fluggerät angebracht.
Habe die Prüfung eben gerade gemacht. Ist eigentlich einfach. Danke für den Hinweis!
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  #57  
Alt 07.02.2021, 21:44
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Habe eben gerade meine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) bekommen da ist doch wohl keiner mehr am arbeiten
__________________
Grüsse Ulli
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  #58  
Alt 07.02.2021, 21:58
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Habe eben gerade meine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) bekommen da ist doch wohl keiner mehr am arbeiten
Dito!
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Schöne Grüße
Ole
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  #59  
Alt 08.02.2021, 08:48
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von Hexe-Crew Beitrag anzeigen
Habe eben gerade meine UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) bekommen da ist doch wohl keiner mehr am arbeiten
Bekommt man die Betreiber-Nummer erst, wenn man die Versicherungsdaten eingibt?
Ich habe gestern den Führerschein gemacht und bekam die Email, dass die Betreiber-Nummer zugeteilt wurde. Nur auf der Seite ist sie nicht zu finden, nur die Piloten-ID.
Ich habe noch keine Drohne und daher noch keine Versicherung dafür.
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  #60  
Alt 08.02.2021, 08:57
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Bekommt man die Betreiber-Nummer erst, wenn man die Versicherungsdaten eingibt?
Ich habe gestern den Führerschein gemacht und bekam die Email, dass die Betreiber-Nummer zugeteilt wurde. Nur auf der Seite ist sie nicht zu finden, nur die Piloten-ID.
Ich habe noch keine Drohne und daher noch keine Versicherung dafür.

Du kannst aber Deine Haftpflichtversicherung fragen, ob grundsätzlich Drohnen mit versichert sind und dann den Vertrag dort eintragen. So habe ich es gemacht.
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Grüsse Ulli
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  #61  
Alt 08.02.2021, 09:04
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Soweit ich richtig informiert bin, ist es unabhängig von einer Versicherung.
Es dauert aber eine gute Zeit, bis man die E-ID erhält. Ich habe am 12.1. meinen Nachweis gemacht und mich registriert.
Auch ich habe das Glück, dass meine private Haftpflichtversicherung die Nutzung der Drohne einschließt.
Man bekommt direkt nach dem Test nur eine Identifizierungsnummer.
Und nun dürfte es ca 4-6 Wochen dauern, bis du die e-ID bekommst.
Solange musst du auf die Drohne deinen Namen und Anschrift kleben (erlaubt bis 30.4.), anschließend ist nur noch die Kennzeichnung mittels e-ID zulässig.
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Schöne Grüße
Ole
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  #62  
Alt 08.02.2021, 09:32
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von locke996 Beitrag anzeigen
Soweit ich richtig informiert bin, ist es unabhängig von einer Versicherung.
Es dauert aber eine gute Zeit, bis man die E-ID erhält. Ich habe am 12.1. meinen Nachweis gemacht und mich registriert.

Man bekommt direkt nach dem Test nur eine Identifizierungsnummer.
Und nun dürfte es ca 4-6 Wochen dauern, bis du die e-ID bekommst.
Das habe ich per Email bekommen:

"Sehr geehrte/r Andrei XXX,

der von Ihnen hinterlegte Identitätsnachweis wurde überprüft und die Übereinstimmung mit Ihren Angaben bestätigt.

Die Ihnen zugeteilte UAS-Betreiber-ID (e-ID) erhalten Sie ab sofort in Ihrem persönlichen Dashboard nach der Anmeldung unter https://lba-openuav.de mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten (Button "Login" oben rechts).

Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen Ihre e-ID leider nicht per eMail mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
OpenUAV - LBA"

Wie gesagt, trotz "sofort" in der Email, gibt es in meinem Konto bei LBA noch keine e-ID.

ich will nicht hoffen, dass sofort = 4-6 Wochen ist.
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  #63  
Alt 08.02.2021, 09:59
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Ok dann könnte es tatsächlich sein, dass das Feld zur Versicherung ausgefüllt sein muss. Wundert mich, dass du nach der Prüfung sofort deine ID bekommen hast. Andere warten da lange drauf. Aber man muss auch mal Glück haben
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Schöne Grüße
Ole
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  #64  
Alt 08.02.2021, 10:19
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Dayskipper Dayskipper ist offline
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Bei mir war nach der ersten Mail auch keine e-id im LBA zu sehen.
Allerdings habe ich gesehen, dass dort bei "Identitätsnachweis" kein Haken dran war.
Daraufhin habe ich nochmal meine Ausweiskopie hochgeladen und der Haken war grau unterlegt drin.
8 Tage später kam wieder die Mail und jetzt steht die e-ID auch online.

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #65  
Alt 08.02.2021, 13:26
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Commander
 
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Hat bei mir ziemlich genau einen Monat gedauert. Gar nicht so langsam für eine Deutsche Behörde
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  #66  
Alt 08.02.2021, 15:26
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Zitat:
Zitat von peterchen66 Beitrag anzeigen
Hat bei mir ziemlich genau einen Monat gedauert. Gar nicht so langsam für eine Deutsche Behörde

Für die Mitglieder in den Verbänden (DMFV und noch so ein anderer) gibt es ein Sammelmeldeverfahren. D. h. die Verbände melden ihre Mitglieder dem LBA und die Mitglieder müssen sich nicht selbst registrieren. Das sollte wohl Anfang Februar 2021 passieren, sodass möglicherweise jetzt tausende „zusätzliche“ Vorgänge beim LBA zu bearbeiten sind, die zu längeren Bearbeitungszeiten führt.

Ich bin Mitglied im DMFV wegen der Versicherung und habe bisher noch nichts gehört.

Gruß
Andreas
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  #67  
Alt 08.02.2021, 17:30
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Nun hat die EU also die ersehnte Regelung ...

ABER es wäre nicht die EU, wenn einzelne Länder nicht trotzdem eigene Süppchen kochen würden.

Hat schon jemand Erfahrungen, ob die jeweiligen Länder doch noch eigene Gesetze / Verordnungen dazuerfinden?
Für mich wäre primär Italien und Kroatien interessant ... die hatten ja vorher eine abenteuerliche Rechtslage zum Thema Drohnen.

Genehmigungen für Luftaufnahmen können die Länder trotzdem fordern, oder? Wie das der jeweilige Sherriff sieht, wird dann eh spannend ...
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Mein Versuch eines Bootskanals
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  #68  
Alt 09.02.2021, 18:37
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peterchen66 peterchen66 ist offline
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Wen interessiert es? Solange man nicht am Flughafen fliegt gibts doch eh keinerlei Kontrolle. Ausser die Selbstjustiz die jeder Drohne widerfährt die uns ungefragt überfliegt. Zwille!
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  #69  
Alt 09.02.2021, 19:24
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Mit den neueren Drohnen kann man nicht am Flughafen fliegen und was man darf und was nicht ist doch mittlerweile ganz klar geregelt.
Die Höhen und Entfernungen sind klar geregelt, wie auch die Zonen und Gebiete, die man überfliegen darf.
BTW, wenn meine Drohne runtergeschossen wird während ich mich in legalen Raum bewege, bin ich auf die Argumentation des Schützen gespannt
__________________
Schöne Grüße
Ole
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  #70  
Alt 10.02.2021, 13:47
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peterchen66 peterchen66 ist offline
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Im legalen Raum ist das ja auch alles ok.
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  #71  
Alt 20.02.2021, 18:00
Brunello Brunello ist offline
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Zitat:
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Bekommt man die Betreiber-Nummer erst, wenn man die Versicherungsdaten eingibt?
Ich habe gestern den Führerschein gemacht und bekam die Email, dass die Betreiber-Nummer zugeteilt wurde. Nur auf der Seite ist sie nicht zu finden, nur die Piloten-ID.
Ich habe noch keine Drohne und daher noch keine Versicherung dafür.
Du musst etwas Geduld haben, es dauert mehrere Wochen bis du die Nummer erhältst. Laut drohnen.de hat er von Anfang Dezember 2020 bis Februar 2021 gewartet. Ich habe auch vor 3 Wochen bei der Registrierung alle Daten eingegeben und PA hochgeladen. Es dauert im Augenblich etwas länger durch den allg. Ansturm.

Brunello
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Geändert von Brunello (21.02.2021 um 07:45 Uhr)
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  #72  
Alt 20.02.2021, 19:22
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Hab auch seit zwei Jahren die MavicPro, aber geflogen bin ich mit der noch nie
Die ist noch Original verpackt im Karton, werde sie heuer mal ausprobieren auf der Donau.

Den Drohnen-Führerschein werde ich auch mal machen müssen 🤣
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  #73  
Alt 20.02.2021, 21:14
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Eine Frage an alle Drohneninhaber hier, bin immer noch am überlegen mir eine zu kaufen. Wie nutzt ihr die eigentlich, nur sporadisch oder doch bei jeder Gelegenheit? Würdet ihr diese Investition wieder machen oder eher nicht?
Die Flugmöglichkeiten sind ja teilweise je nach Wohnort unterschiedlich. Wenn ich mir so die Gebiete in der Droniq App ansehe gibt es da ja teilweise nicht so viele Lücken wo man fliegen darf. Der Aufwand bis sie mal fliegt ist ja auch nicht ohne.
Die Aufnahmen bereichern sicher jedes Video das z.B. mit einer GoPro oder Kamera gemacht wurde. Ich würde sie überwiegend bei meinen Radtouren und Chartertörns einsetzen.

LG Roland
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  #74  
Alt 21.02.2021, 04:57
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Ich würde mir heute keine mehr kaufen, die MavicPro hab ich vor zwei Jahren günstig um knappe 600.- erstanden, aber wie gesagt man darf ja fast nirgendwo mehr fliegen ohne Probleme zu bekommen
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  #75  
Alt 21.02.2021, 07:01
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Stegeinreisser Stegeinreisser ist offline
Captain
 
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Boot: "Captain Morgan"sea ray 230 DA Bj93/Mercruiser 4,3LX Holley EFI Sniper/ Alpha one Gen2
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MOIN,
Ich nutze sie um Bilder oder Videos zu erstellen, wenn die Gefahr besteht andere Leute zubelästigen, starte ich nicht. Mir geht es darum die besonderen Momente aus einer übersichtlichen Perspektive festzuhalten. Da diese Momente nicht planbar sind, muss sie immer dabei und startklar sein
Beim Boot fahren ist sie immer dabei. Von daher würde ich mir wieder eine kaufen, aber sie muss praktisch sein, klein ,Handlich , schnell zu starten,
Und ganz wichtig ,zwischen den Einsätzen immer wieder üben und die einzelnen Flugmodi durchspielen.
Umso schneller ist die Aufnahme im Kasten.
Wer macht dir solche Aufnahmen ?
Nur du allein :0)
GrußMaik
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