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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.11.2018, 07:33
mairy mairy ist offline
Deckschrubber
 
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Hallo Forum,
ich habe vor kurzem erst meinen Sportbootführerschein Binnen bekommen. Nun hat mich das nautische Fieber gepackt und ich möchte Anfang nächsten Jahres noch den Sportbootführerschein See machen...

Dazu habe ich eine Frage: Kann ich mit dieser Kombination von Führerscheinen auf jedem Gewässer fahren (solange es keine Sperrgebiete sind)? Kann ich dann theoretisch von Deutschland nach Amerika über den kompletten Atlantischen Ozean skippern und von Amerika dann über die Behringsee wieder zurück? Oder gibt es da eine Maße, dass ich nicht mehr als x Seemeilen von der Küste entfernt fahren darf?

Würde mich echt mal interessieren
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  #2  
Alt 21.11.2018, 07:44
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Emotion Emotion ist offline
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Freie Fahrt, gibt nix größeres amtliches als den SBF See
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 21.11.2018, 07:47
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mairy Beitrag anzeigen
Hallo Forum,
ich habe vor kurzem erst meinen Sportbootführerschein Binnen bekommen. Nun hat mich das nautische Fieber gepackt und ich möchte Anfang nächsten Jahres noch den Sportbootführerschein See machen...

Dazu habe ich eine Frage: Kann ich mit dieser Kombination von Führerscheinen auf jedem Gewässer fahren (solange es keine Sperrgebiete sind)? Kann ich dann theoretisch von Deutschland nach Amerika über den kompletten Atlantischen Ozean skippern und von Amerika dann über die Behringsee wieder zurück? Oder gibt es da eine Maße, dass ich nicht mehr als x Seemeilen von der Küste entfernt fahren darf?

Würde mich echt mal interessieren
wie schon geschrieben reicht der See Weltweit aus...
es gibt noch freiwillige Scheine zur Erweiterung (SKS, ...) aber die sind keine Pflicht und außerhalb der Hoheitsgebiete der Staaten braucht man überhaupt keinen Schein...
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  #4  
Alt 21.11.2018, 08:53
mairy mairy ist offline
Deckschrubber
 
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Eine Frage habe ich aber trotzdem noch, und zwar steht in Wikipedia für den Geltungsbereich folgendes:
Zitat:
[...] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone).
Dieses "und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone" hört sich für mich so an, also dürfte man dann nicht weiter als 12 Seemeilen vom Land fahren?
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  #5  
Alt 21.11.2018, 08:59
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kabimibo kabimibo ist offline
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Weiter draußen brauchst du keinen Schein mehr
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #6  
Alt 21.11.2018, 09:01
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Zitat:
Zitat von mairy Beitrag anzeigen
Dieses "und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone" hört sich für mich so an, also dürfte man dann nicht weiter als 12 Seemeilen vom Land fahren?
Außerhalb gelten die nationalen Gesetze nicht mehr, deshalb kann der Geltungsbereich nur innerhalb der 12 Meilen sein.
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  #7  
Alt 21.11.2018, 12:02
mairy mairy ist offline
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Wunderbar, dann kann ich bald also eine große Reise planen. Vielen Dank
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  #8  
Alt 21.11.2018, 13:17
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SL55 SL55 ist offline
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Zitat:
Zitat von mairy Beitrag anzeigen
Wunderbar, dann kann ich bald also eine große Reise planen. Vielen Dank
Richtig, am Besten mit AIDA, Mein Schiff oder MSC.
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Gruß
Hans-Peter
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  #9  
Alt 21.11.2018, 14:08
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Äh, Moment mal!
Was ist außerhalb der 12-Seemeilen? Ein rechtsfreier Raum?
Das heißt also zum Beispiel, wenn der SFB See-Inhaber seine Yacht nicht alleine auf die Kanaren überführen will (weil er ja auch mal schlafen muss), ist es also unerheblich, ob die zweite Person ebenfalls einen SFB See hat?
Der Schein-Inhaber muss also nur im Küstenbereich Deutschlands, Niederlande, Frankreich, sowie bei Annäherung der Kanaren (und ggf. für den Tank-Stopp nach La Coruña abbiegen) am Ruder sitzen (oder ist zumindest der verantwortliche Bootsführer) und den Rest der Strecke kann jede x-beliebige Person alleine das Boot lenken, während der eigentliche Schein-Inhaber nicht in greifbarer Nähe des Rudergängers zu sein braucht?

Geändert von ChrAK78 (21.11.2018 um 14:18 Uhr)
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  #10  
Alt 21.11.2018, 14:34
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Was ist außerhalb der 12-Seemeilen? Ein rechtsfreier Raum?
Nicht ganz, es gibt Gesetze nach dem internationalen Seerechtsabkommen die dort gelten.
Piraterie z.B. wir überall verfolgt.

Ansonsten darf der Skipper auch auf dem Weg zu den Kanaren das Ruder einer geeigneten Person ohne Schein übergeben und schlafen. Auch innerhalb der 12 Meilen.
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  #11  
Alt 21.11.2018, 17:03
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ansonsten darf der Skipper auch auf dem Weg zu den Kanaren das Ruder einer geeigneten Person ohne Schein übergeben und schlafen. Auch innerhalb der 12 Meilen.
Ist das mit verantwortlichem Führer und seinem Rudergänger in der Seeschiffahrtstrassenordnung anders als binnen?
Dort kann der Bootsführer einem mindestens 16-jährigem zwar die Bedienung des Bootes überlassen, muss aber selbst wach und in Reichweite bleiben und Alkohol ist für beide tabu.
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  #12  
Alt 21.11.2018, 18:42
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Orangenfarmer Orangenfarmer ist offline
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Alkohol können beide bis 0,3, wenn nicht 16jährig.

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  #13  
Alt 21.11.2018, 19:19
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Grappa58 Grappa58 ist offline
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Zitat:
Zitat von Orangenfarmer Beitrag anzeigen
Alkohol können beide bis 0,3, wenn nicht 16jährig.

Gesendet von meinem SM-T555 mit Tapatalk
Dann is datt nix für mich, ärgert sich der Hubert.
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Mit Recht in die Zukunft
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  #14  
Alt 21.11.2018, 19:43
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Mastiff-660 Mastiff-660 ist offline
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Die Alkoholgrenze liegt in der gesamten Schifffahrt bei 0,5 ! 0,3 nur bei Ausfallerscheinungen. Aus meiner Sicht liegt jedoch 0,0 ganz klar vorne
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Gruessle,
Paetschi
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Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de

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  #15  
Alt 21.11.2018, 20:11
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Zitat:
Zitat von Mastiff-660 Beitrag anzeigen
Die Alkoholgrenze liegt in der gesamten Schifffahrt bei 0,5 ! 0,3 nur bei Ausfallerscheinungen. Aus meiner Sicht liegt jedoch 0,0 ganz klar vorne
Stimmt so nicht.
In Deutschland gilt z.B auf der Oder im Grenzbereich 0,2 Promille.
Wenn ich mich nicht ganz täusche gilt z.B. auf der serbischen Donau 0,0.

Aber auf internationalen Gewässern gilt weltweit laut IMO 0,5.
Das mit 0,3 bei Ausfallerscheinungen meines Wissens nach nicht.
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  #16  
Alt 21.11.2018, 20:14
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Zitat:
Zitat von Mastiff-660 Beitrag anzeigen
Die Alkoholgrenze liegt in der gesamten Schifffahrt bei 0,5 ! 0,3 nur bei Ausfallerscheinungen. Aus meiner Sicht liegt jedoch 0,0 ganz klar vorne
Aber nur, wenn das Boot/Schiff in Fahrt ist!

Wenn ich abends am französischen Kanalufer festgemacht habe und meinen leckeren Roten aus dem 3- oder 5-Liter-Kanister schlürfe und danach in die Koje krieche darf es auch etwas mehr sein!

Das Problem liegt aber dann eher am Restalkohol am nächsten Morgen....

Zur Gültigkeit des SBF-See ist schon alles gesagt, außer daß ich auch der Meinung bin, daß der Rudergänger ohne SBF nicht ohne Aufsicht(mit SBF) das Boot/Schiff innerhalb der 12-Meilen-Zone führen darf.
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  #17  
Alt 21.11.2018, 20:18
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ansonsten darf der Skipper auch auf dem Weg zu den Kanaren das Ruder einer geeigneten Person ohne Schein übergeben und schlafen. Auch innerhalb der 12 Meilen.

da bin ich nicht bei dir....
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  #18  
Alt 21.11.2018, 20:41
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Ich geh da mit dem Wolf. Prinzipiell kann er schlafen. Ändert aber nichts daran, dass der Skipper die Verantwortung hat. Wenn also der Rudergänger in der Zeit Mist baut ist der Skipper dran.

Und was oft vergessen wird:

Der Rudergänger muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und FACHLICH geeignet sein.

Also nur jemanden ans Steuer stellen, der über 16 ist, korperlich fit und geistig auf der Höhe reicht nicht. Er/sie muss eigentlich die Kenntnisse haben, die man zum Bestehen des Führerscheins braucht.
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Gruß,
Frank
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  #19  
Alt 21.11.2018, 20:47
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Also ich weiss ja nicht, aber das hier scheint eindeutig und ist Bundespolizei Stand 2018, die sollten das wissen, eindeutig 0,5 und 0,3 bei Ausfall ... wie auch immer !!

Alkoholkonsum an Bord
Folgende Regelungen sollen die Sicherheit in der Sportschifffahrt sicherstellen:

Der Schiffsführer darf in der Dienstzeit während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Kollisionsverhütungsregeln.
Für den Führer eines Seefahrzeuges und die Mitglieder der Schiffsbesatzung, die eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausüben, gilt eine 0,5-Promillegrenze.Diese Regelung gilt für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen und auf den sonstigen Seewasserstraßen bis zur seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland sowie für deutsche Schiffe auch seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres.
Für Schiffsführer eines Fahrgastschiffes oder eines Schiffes mit gefährlicher Ladung gilt eine 0,0 Promillegrenze, also ein absolutes Alkoholverbot.
Ein Schiffsführer macht sich ab dem Grenzwert von 0,3 Promille strafbar, wenn er aufgrund der Alkoholisierung Ausfallerscheinungen zeigt (sogenannte relative Fahruntüchtigkeit).Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit).
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  #20  
Alt 21.11.2018, 20:53
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Auf dem Bodensee geht mehr ... warum das denn ?

https://www.polizei.bayern.de/conten...er_12-2012.pdf
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Gruessle,
Paetschi
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  #21  
Alt 21.11.2018, 21:44
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Zitat:
Zitat von mairy Beitrag anzeigen
Wunderbar, dann kann ich bald also eine große Reise planen. Vielen Dank
Ich weiß nicht ob ich als Boote-Forum Deckschrubber gleich über den Atlantik fahren würde. Vielleicht fährst Du erstmal wie vorgeschlagen mit der Aida mit oder planst erstmal einen mittelmäßig waghalsigen Törn 2 Stunden vor Niedrigwasser bei 50cm Wassertiefe nach Neuwerk?
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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  #22  
Alt 21.11.2018, 22:11
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht ob ich als Boote-Forum Deckschrubber gleich über den Atlantik fahren würde. Vielleicht fährst Du erstmal wie vorgeschlagen mit der Aida mit oder planst erstmal einen mittelmäßig waghalsigen Törn 2 Stunden vor Niedrigwasser bei 50cm Wassertiefe nach Neuwerk?
Ein Neuling im Boote-Forum muß nicht zwangsläufig ein blutiger Anfänger sein, manchmal verbirgt sich dahinter ein höchst erfahrener Weltumsegler, der das Forum nur noch nicht kannte.

Diese ewigen Belehrungen kotzen mich langsam an!
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  #23  
Alt 21.11.2018, 22:48
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Ein Neuling im Boote-Forum muß nicht zwangsläufig ein blutiger Anfänger sein, manchmal verbirgt sich dahinter ein höchst erfahrener Weltumsegler, der das Forum nur noch nicht kannte.
Les mal:
Zitat:
Zitat von mairy Beitrag anzeigen
Hey,
ich bin neu in diesem Forum. Erstmal möchte ich mich vorstellen: Ich bin 17 Jahre alt, habe vor einer Woche meinen Sbf Binnen bestanden und möchte nächstes Jahr noch den Sbf See machen.

Nächstes Jahr möchte ich mit meinen Kumpels einen Tag auf dem Wasser in einem Sportboot verbringen. Erst habe ich gedacht man könnte sich ein Sportboot ausleihen und dann auf den Mecklenburgischen Seenplatten fahren. Eben habe ich aber gelesen, dass es dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h gibt... Ich suche aber nach einem Gewässer, wo es egal ist, wie schnell man fahren kann. Habt ihr da Vorschläge?

LG Nic
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  #24  
Alt 21.11.2018, 23:19
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Les mal:
Trotzdem finde ich diese Belehrungen nicht mehr passend. Du wie auch ich haben unsere Kinder zu urteilsfähigen, lebenstüchtigen Menschen erzogen.

Das haben der Großteil der übrigen Eltern auch getan, die in den Medien genannten Einzelfälle spiegeln nicht den Zustand der Jugendgesellschaft wider, das sind Einzelfälle, so schlimm es auch ist.

Es wird in unserer motorisierten Gesellschaft immer Jugendliche geben, die sich mit Auto, Boot, Motorrad überschätzen, aber die werden von unseren Ermahnungen und Warnungen sowieso nicht erreicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #25  
Alt 22.11.2018, 20:05
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Also prinzipiell finde ich es schon richtig einen Anfänger zu warnen. Ich war 48 Jahre alt und Anfänger, als ich das erste Mal den kleinen Hopps von Krk nach Cres machen wollte. Und obwohl auch ich zu diesem Zeitpunkt sicher urteilsfähig und lebenstüchtig war und auf etlichen Internetseiten die Wetterlage vor der Abfahrt gecheckt hatte war ich doch froh, als ich endlich drüben auf Plavnik war. Die Frau hatte inzwischen Todesängste ausgestanden. Cres haben wir dann für diesen Tag gestrichen obwohl das ja noch nicht mal ein "kleiner Hopps" gewesen wäre.

@mairy, du sprichst ja nur davon ob das theoretisch möglich ist. Theoretisch ist es möglich. Aber Praktisch ist es auch möglich, dass du keine 2km weit kommst. Nie das Meer unterschätzen. Gestern war es noch Ententeich und man bretterte mit 80km/h drüber, heute ist es ne (kleine) Bestie. (<-ja ich weiß, das ist eine Belehrung. Ich finde es aber nicht verkehrt seine Erfahrungen weiter zu geben)
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Gruß,
Frank
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