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  #1  
Alt 05.11.2012, 16:01
Benutzerbild von simon-2
simon-2 simon-2 ist offline
Fleet Captain
 
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Standard "holländischen" Trailer von NL hierher (zurück)

Hallo,

ich bin grad auf Udos Beitrag im Schottland-Überbreite-Thread gestoßen und habe ein ähnliches Problem, worauf das passen könnte. Da es aber doch etwas anders ist, dachte ich, ich mach mal einen neuen Thread auf

Also mein Bootstrailer (in Deutschland zugelassener Eigenbau, grünes Kennzeichen) steht seit mehreren Jahren ununterbrochen auf einem Campingplatz in den Niederlanden. Dadurch hat er auch den TÜV eine Weile nicht gesehn

Solang er nur auf dem Campingplatz zwischen Parzelle und Slipstelle verkehrt, kein Problem. Irgendwann im Laufe des nächsten Jahres wollte ich das Boot aber auch mal wieder nach Deutschland holen, um ein paar kleinere Reparatur- und Erneuerungssachen zu erledigen.

Wie mache ich es dann am einfachsten- kann ich den Trailer "umbürgern", also einen holländischen Trailer draus machen und dort wie hier mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs rumfahren? Brauche ich noch irgendetwas dazu, irgendein Papier von irgendeiner niederländischen Stelle, oder kann ich einfach das Kennzeichen abschrauben, und schwupps ists ein holländischer, zulassungsfreier Trailer?

Im Grunde genommen ist der Kerl eh eher ein Holländer, der ist nur hier geboren worden, aber seine gesamte Kindheit hat er drüben verbracht, gemeinsam mit holländischen Trailern und Wohnwagen

Wie wäre der offizielle, deutsche Weg? Ist es "legal", die Überführungsfahrt von der Grenze bis zum "Heimat-TÜV" einfach so anzutreten, muss man evt den ersten TÜV nach der Grenze aufsuchen, oder muss man sich da auch schon was im Voraus besorgen/anmelden/Knete abdrücken?

Und- wenn man bei deutsch+TÜV bleiben will- gibt es unterschiedliche "Überziehungsgrenzen" (die erleichterte oder erschwerte Wiederanmeldung mit sich ziehen), oder ist es egal, sobald es einmal abgelaufen ist?

Da der Trailer tatsächlich in Holland "wohnt" und dort das ganze Jahr über steht, würde ich auch die Variante "zulassungsfrei in Holland" als legitim empfinden und nicht irgendeine "linke Masche". Nur was gibt es noch bürokratisch/rechtlich zu beachten, damit der Trailer wirklich als Holländer durchgeht?

Grüße,
simon
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  #2  
Alt 05.11.2012, 16:25
murphys law murphys law ist offline
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Hallo Simon,
wenn der Trailer ein deutsches Kennzeichen hat , mußt du ihn beim RDW in Holand vorführen um eine holländische Zulassung zu bekommen.
RDW Stellen findest du landesweit über Internet. Termin holen (via Internet) vorführen, bezahlen , (eventuell mit den holl. Ings. heftig diskutieren) Nummer machen lassen und gut ist`s.
Ein ungebremster hänger hat in Holland keine eigene Nummer!
In D abmelden und in Holland mit Filzstift die Nummer darauf schreiben fertig!
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
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  #3  
Alt 05.11.2012, 16:33
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simon-2 simon-2 ist offline
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ist ungebremst danke!
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  #4  
Alt 05.11.2012, 20:31
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo simon-2,
wenn der Trailer noch angemeldet ist, kannst du auch ohne gültigen Tüv richtung Heimat trailer und da den Trailer zum Tüv bringen
wenn der Trailer nicht angemeldet ist kann man sich ein Kurzzeitkennzeichen holen und damit nach Hause und zum Tüv fahren
wann der Tüv abgelaufen ist, stört inzwischen niemanden mehr
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #5  
Alt 05.11.2012, 20:56
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Astra-Kawa Astra-Kawa ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Ein ungebremster hänger hat in Holland keine eigene Nummer!
In D abmelden und in Holland mit Filzstift die Nummer darauf schreiben fertig!
Und du bezahlst die 120 euro straffe für ihn, wenn er angehalten wird.
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  #6  
Alt 05.11.2012, 21:52
murphys law murphys law ist offline
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Kannst Du dies mal erklären warum?
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  #7  
Alt 06.11.2012, 10:24
murphys law murphys law ist offline
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Lieber Astra -Kawa (hast Du auch einen normalen Namen?)

Ich bin gerne bereit etwas dazu zu lernen!
Wenn Du aber schon einen, nur so kurzen, und massiven Kommentar dazu abgibst, solltest Du uns alle nicht dumm sterben lassen
Ich habe mehrmals diese Procedere (mt RDW und ohne durchgeführt).
Ich bin meinem Geld nicht böse und hatte mich deshalb auf beiden Seiten (Niederlande wie Deutschland) genau erkundigt.
Wenn Du es besser wissen solltest, s. oben!
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Thomas

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  #8  
Alt 06.11.2012, 11:31
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simon-2 simon-2 ist offline
Fleet Captain
 
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würde mich auch interessieren, an wen oder warum ich die Strafe zahlen müsste, oder besser noch, wie ich es "richtig" machen muss, ohne zu zahlen

Du kommst ja aus den Niederlanden- stimmt es denn a) erstmal, dass ungebremste Bootsanhänger bei euch zulassungsfrei sind? und b) was heißt "zulassungsfrei" genau, was brauch ich neben dem Wiederholungskennzeichen (ob mit Filzstift oder als Blechschild sei erstmal dahingestellt) noch, damit es wasserdicht ist? Versichert ist er zusammen mit dem Boot, allerdings steht da natürlich das deutsche Kennzeichen drin.
Es geht um einen kleinen, leichten, ungebremsten Hänger, der in den 2000ern nach


Ralf, woher hast du das? kann ich mich wirklich drauf verlassen, dass ich weder angehalten werde noch Strafe zahlen muss, wenn ich durch halb Holland/Deutschland mit völlig veraltetem TÜV fahre? Angemeldet ist er zwar noch, aber die Plakette von 2007 (?) dürfte schon auffallen . Irgendwie kommt mir das komisch vor, im Prinzip könnte dann ja jeder so lange fahren bis er mal angehalten wird, um dann zu behaupten, er sei grad auf dem Weg zum TÜV.
Oder reicht es, im Fall der Fälle die Umstände glaubhaft zu machen (steht ja nunmal wirklich mehrere Jahre auf StVZO-freiem Privatgrund)?
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  #9  
Alt 06.11.2012, 11:43
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Hallo Simon,

ich würde an deiner Stelle zur Zulassungstelle fahren und mir eben ein Kurzzeitkennzeichen holen.
Kosten incl. Schild unter 15 Euro und du bist damit auf der sicheren Seite.
Brauchst auch keinen Versicherungsnachweis o.ä. dort vorzeigen.

Ich weiß nicht ob ich es riskieren würde mit lang abgelaufenen Tüv eine weitere Strecke zu fahren...

Und soweit mir bekannt, kannst du nicht an den Trailer ein Pappschild mit deinem Kennzeichen drauf malen.
Das hat damit zu tun, dass du ein in Deutschland zugelassenes Auto fährst.

Wenn du natürlich einen niederländischen Freund hast, oder irgendwen mit holländischem Kennzeichen oder du dir ein Auto mit niederländischem Kennzeichen leihen kannst, dann kannst du auch das Kennzeichen des ziehenden PKWs an den Trailer hängen und dein Boot so nach Hause fahren.
Ich weiß natürlich nicht wie weit du fahren musst

Und allgemein zu niederländischen Anhängern.
Unter 750kg kann man sich sie einfach ans Auto hängen. Darüber haben sie auch eigene Kennzeichen.

Alles ohne Garantie
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  #10  
Alt 06.11.2012, 11:58
F21we F21we ist offline
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Die korrekte vorgehensweise ist es, bei einen in Deutschland zugelassenen Anhänger sich eine Kurzzeitzulassung zu hohlen. Dazu muss der Anhänger aber zuerst abgemeldet werden. Da die KzK im Innereuropäischenausland anerkant werden ist das kein Problem.

Weis ich weil ich das Problem auch hatte (Trailer seit 2003 kein TÜV stand in HR).

Wir sind dann das risiko eingegangen und sind die rund 1000km ohne TÜV gefahren. Ohne Probleme über alle Grenzen (HR,SLO,IT,CH,D).


Gruß
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  #11  
Alt 06.11.2012, 12:01
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Ich hatte auch mal nachgefragt beim TüV! einen abgelaufenen Trailer darf man bis zum ersten TÜV nach der Grenze fahren. Mehr nicht. Bekommt man ein Kurzzeichen dann geht es solange das Kurzzeitkennzeichen gilt. Wie es in NL geht weiß ich nicht.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #12  
Alt 06.11.2012, 12:08
HansH HansH ist offline
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Wenn die Niederländer es erlauben, einen ungebremsten niederländischen Anhänger hinter einem niederländischen Auto mit niederländischem Kennzeichen herzuziehen ( oh Gott!) - dann bedeutet das noch lange nicht, dass man einen niederländischen Hänger hinter einem deutschen Auto durch Deutschland ziehen darf.
Es wäre einfach schön, wenn sich nicht jeder bei solchen Fragen mit einer Meinung, sondern mit Wissen melden würde!
Die Antwort heißt: Kurzzeitkennzeichen
Gruß
HansH
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  #13  
Alt 06.11.2012, 12:23
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo simon-2,

wann der Tüv abgelaufen ist, stört inzwischen niemanden mehr
Neuerdings auch nicht mehr die Polizei ?
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  #14  
Alt 06.11.2012, 12:25
murphys law murphys law ist offline
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Lieber Hans,
dasdarfst Du. Deutsches Autokennzeichen und sogar holländischer Hänger mit Kennzeichen.
Leih Dir Bsp. mal einen Transportanhänger in Holland! (z.B.buddelbak)
Für den Transport mit dtsch. Kennzeichnen benötigst Du übrigens ein Ausfuhrkennzeichen. Tages,-etc geht nicht.
P.S. Es ist nach Grenzüberschreitung die nächstliegende Überwachungsstelle anzufahren!
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  #15  
Alt 06.11.2012, 12:31
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Da das Prozedere mit KZK hier teilweise etwas verwirrend dargestellt wird.
KZK gibt es zur Überführung von nicht zugelassenen Fahrzeugen!!!
Oder ist mir etwas entgangen, daß man die Dinger jetzt auch für zugelassene Fahrzeuge verwenden kann???
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  #16  
Alt 06.11.2012, 12:44
Grobi Grobi ist offline
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Richtig!
Des weiteren gelten die KZK grundsätzlich erst mal nur in Deutschland! Sie sind eigentlich nicht für Fahrten in oder aus dem Ausland gedacht, aber trotzdem möglich. Von daher einfach mal mit den holländischen Behörden abstimmen, ob sie das KZK anerkennen.

Hier ein Auszug von meinem Straßenverkehrsamt zu diesem Thema:

Hinweise zur Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Allgemein:
Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen
Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.

Inwieweit ein Versicherungsschutz bei Nutzung des Kurzeitkennzeichens im Ausland gegeben ist, muss mit der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden



Gruß GROBI
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  #17  
Alt 06.11.2012, 14:03
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Hallo,
ich stand einmal vor der Frage eines Bootskaufes in Holland. Eine Anfrage bei meiner Zulassungsstelle: Ich konnte mir dort ein Kurzzeitkennzeichen abholen. Ich habe es dann nicht gebraucht, weil ich ein anderes Boot auf dieser Tour an der D/NL Grenze in D gekauft habe...
War aber der festen Meinung alles getan zu haben.

Wenn ich mir in Holland einen Hänger leihe, hat der doch sicher ein eigenes Kennzeichen rsp. Zulassung - und keine von mir gemaltest Pappschild??
Gruß
HansH
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  #18  
Alt 06.11.2012, 14:07
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Hallo Grobi,
richtig was Du sagst
Aus eigener mehrfacher Erfahrung, Kurzkennzeichen geht nicht in Niederlande!
Anm.: Wie schon erwähnt, es sollten sich ja doch wirklich nur Leute äußern, die wirklich wissen wovon sie reden.......
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Thomas

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  #19  
Alt 06.11.2012, 14:11
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Hallo Hans,
Du wirst in Holland als Privatmann sehr schwer ein Überführungskennzeichen bekommen und wenn denke ich wird es ähnlich mitder Gültigkeit sein wie in Deutschland??!
Wenn Dir die selbstgemachte Pappe nicht gefällt , kannst Du Dir gerne auch ein Schild machen lassen
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Thomas

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  #20  
Alt 06.11.2012, 15:03
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Hallo Grobi,
richtig was Du sagst
Aus eigener mehrfacher Erfahrung, Kurzkennzeichen geht nicht in Niederlande!
Anm.: Wie schon erwähnt, es sollten sich ja doch wirklich nur Leute äußern, die wirklich wissen wovon sie reden.......
Sorry Thomas, ich glaube du lehnst dich zu weit aus dem Fenster.

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren


Mit dem Wiederholungskennzeichen dürftest du auch falsch liegen, bei Bedarf gern Erläuterung.
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  #21  
Alt 06.11.2012, 15:31
murphys law murphys law ist offline
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Hallo Michael,
ich habe vor sechs Monaten mein 7 `tes Auto nach NL imprtiert im Laufe der letzten Jahre. Ich wiederhole hier nur das was ich im Straßenverkehrsamt in Düsseldorf und in Nl von der Behörde gesagt bekommen habe. Du hast grundsätzlich Recht mit Deinen Aussagen, aber entweder interessiert es die Hollaender nicht, oder sie ignorieren es.
Kann Dir keine andere Antwort geben, selbst Zoll an der Grenze wußte nicht mit Sicherheit bescheid auf den gleichen Hinweis von mir. Auf meine Frage wie ich denn damit umgehen sollte , haben sie sehr humorvoll sich mit mir darauf geeinigt, mit Überführungskennzeichen bis zur Grenze, im Niemandsland umschildern auf Überfürungskennzeichen NL (an welches man privat nicht ran kommt, nur Dealer), oder ich sollte hupen wenn ich käme und sie würden schnell zur Toilette gehen um nichts zu sehen, dann wären die Kollegen der Polizei dafür verantwortlich
Ich vermute es hängt mit Steuersachen zusammen, wo sich die Beneluxländer aus verschieden Sachen einfach ausgeklingt haben (Schengen läßt grüßen)
Z.B. Darf meine Frau mein Auto mit D kennzeichen nicht fahren, noch nicht mal wenn ein Notfall vorliegt Ich mit ihrem Auto aber ohne Probleme überall (sie hat NL Kennzeichen, auch so ein Irrsin , steht auch mit anderen EU regeln im Gegensatz)
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Thomas

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  #22  
Alt 06.11.2012, 19:23
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Hallo zusammen,

also es ist so das ein KzK nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gefahren werden dürfen.
Für ausserhalb von Deutschland benötigt man eine sogenanntes ExportKennzeichen. Ist das gleiche wie ein KzK jedoch ist der rechte Teil des Kennzeichens rot und nicht wie beim KzK gelb. Hierfür muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden die es aber beim Straßenverkehrsamt direkt als Gesamtpaket abzuschließen gibt. Weiter werden hier in NRW mittlerweile sogar die Vorderungen einer deutschen Bankverbindung gefordert, von denen die Steuern direkt abgebucht werden. Bei Anhänger je 1000 KG 10 Euro..das ist aber abweichend von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt.

Also Ausland mit Exportkennzeichen.

Grüße Jürgen
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  #23  
Alt 06.11.2012, 19:51
murphys law murphys law ist offline
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Absolut richtig!!!!!!!!!!!!
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  #24  
Alt 06.11.2012, 20:08
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Hallo Michael,
ich habe vor sechs Monaten mein 7 `tes Auto nach NL imprtiert im Laufe der letzten Jahre. Ich wiederhole hier nur das was ich im Straßenverkehrsamt in Düsseldorf und in Nl von der Behörde gesagt bekommen habe. Du hast grundsätzlich Recht mit Deinen Aussagen, aber entweder interessiert es die Hollaender nicht, oder sie ignorieren es.
Kann Dir keine andere Antwort geben, selbst Zoll an der Grenze wußte nicht mit Sicherheit bescheid auf den gleichen Hinweis von mir. Auf meine Frage wie ich denn damit umgehen sollte , haben sie sehr humorvoll sich mit mir darauf geeinigt, mit Überführungskennzeichen bis zur Grenze, im Niemandsland umschildern auf Überfürungskennzeichen NL (an welches man privat nicht ran kommt, nur Dealer), oder ich sollte hupen wenn ich käme und sie würden schnell zur Toilette gehen um nichts zu sehen, dann wären die Kollegen der Polizei dafür verantwortlich
Ich vermute es hängt mit Steuersachen zusammen, wo sich die Beneluxländer aus verschieden Sachen einfach ausgeklingt haben (Schengen läßt grüßen)
Z.B. Darf meine Frau mein Auto mit D kennzeichen nicht fahren, noch nicht mal wenn ein Notfall vorliegt Ich mit ihrem Auto aber ohne Probleme überall (sie hat NL Kennzeichen, auch so ein Irrsin , steht auch mit anderen EU regeln im Gegensatz)
Den Äußerungen der Zöllner ist schon zu entnehmen, daß die Null-Peilung hatten. Solche Äußerungen sind einfach nur Schwachsinn.
Vor der nächsten Überführung drucke dir das

Amtsblatt der Europäischen Union
Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden

aus. Hier 4.1 + 4.2.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...15:0024:de:PDF

Das sollte es auch in niederländisch geben.

Zitat :Z.B. Darf meine Frau mein Auto mit D kennzeichen nicht fahren, noch nicht mal wenn ein Notfall vorliegt Ich mit ihrem Auto aber ohne Probleme überall (sie hat NL Kennzeichen, auch so ein Irrsin , steht auch mit anderen EU regeln im Gegensatz

Das ist in D auch so. Als Deutscher mit Wohnsitz in D, darfst du auch kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung führen.
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  #25  
Alt 06.11.2012, 20:23
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Zitat:
Zitat von viper64 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

also es ist so das ein KzK nur für Fahrten innerhalb Deutschlands gefahren werden dürfen.
Für ausserhalb von Deutschland benötigt man eine sogenanntes ExportKennzeichen. Ist das gleiche wie ein KzK jedoch ist der rechte Teil des Kennzeichens rot und nicht wie beim KzK gelb. Hierfür muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden die es aber beim Straßenverkehrsamt direkt als Gesamtpaket abzuschließen gibt. Weiter werden hier in NRW mittlerweile sogar die Vorderungen einer deutschen Bankverbindung gefordert, von denen die Steuern direkt abgebucht werden. Bei Anhänger je 1000 KG 10 Euro..das ist aber abweichend von Straßenverkehrsamt zu Straßenverkehrsamt.

Also Ausland mit Exportkennzeichen.

Grüße Jürgen
Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Absolut richtig!!!!!!!!!!!!
Nein, falsch!!!!
Das Ausfuhrkennzeichen(ehemaliges Zoll-Kennzeichen) ist für Fahrzeuge, die exportiert werden sollen. Also D dauerhaft verlassen sollen. Das könnte für Thomas zutreffen, wenn er Fahrzeuge nach NL exportiert.
Aber nicht für den TE.
Der will einen in D zugelassenen, HU abgelaufenen, Anhänger nach D verbringen. Und dafür gibt es nur 2 offizielle Möglichkeiten :

1) nach Grenzübertritt in D die erste TÜV oder sonstige Stelle aufsuchen

2) Anhänger abmelden und mit KZK überführen
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