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  #1  
Alt Heute, 11:56
Küstenstreifer Küstenstreifer ist offline
Deckschrubber
 
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Boot: 7-Meter Motorboote: Quicksilver Weekend; Leidi 600
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Standard Handfunkgerät

Hallo zusammen,

Ich hoffe ich eröffne nicht den X-ten Thread zu dem Thema, aber bis jetzt bin ich leider nicht fündig geworden.
Ich bin zwar erst seit kurzem in der Welt der Motorbootfahrer zuhause, aber mich plagt schon länger eine Frage.
Ich hab bis jetzt zweimal in Kroatein ein 7-Meter-Motorboot gechartert (zwei verschiedene) und keines der beiden hatte ein Funkgerät eingebaut.
Deshalb mal meine erste Frage. Müssen Bootsvermieter nicht eigentlich ein Funkgerät einbauen? Ich hätte zumindest gedacht das ist Pflicht, so wie ein GPS-Plotter.
Jetzt hab ich mir gedacht um in Zukunft etwas sicherer und flexibler zu sein, leg ich mir ein Handfunkgerät zu. Hauptzweck hierfür ist eigentlich das kommunizieren mit Häfen und Marinas. Hatte schon ein paar Mal das Problem, dass ich mit dem Handy eine Marina angerufen hab, und die sagten mir ich soll sie anfunken, weil die Marineros alle über Funk erreichbar sind. War dann immer recht kompliziert.
Jetzt dachte ich mir ich leg mir ein einfaches Funkgerät zu, damit das etwas einfacher wird. Und für Notfälle zusätzlich zum Handy auch noch über Kanal 16 funken zu können ist selbstredend auch kein Fehler.

Hat da jemand Erfahrungen mit kleinen, günstigeren Geräten? Es sei gesagt dass ich nur den BoatSkipper B hab, also immer in Küstennähe bzw. der 12 Meilen Zone unterwegs bin.
Hätte mir so ein Gerät überlegt.

https://www.amazon.de/Compass-Handfu...ps%2C69&sr=8-1 (PaidLink)

Bin für alle Tipps dankbar.
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  #2  
Alt Heute, 12:07
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Semonia Semonia ist gerade online
Lieutenant
 
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Moin,
Einfache Antwort, Nein.

Kannst ja für das Charterboot keine Ship Station Licence beantragen und damit auch kein Funkgerät nutzen.

BG
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  #3  
Alt Heute, 12:07
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blondini blondini ist gerade online
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Hi!

Es gibt in dem Segment viele Funkgeräte. Das ist keine Hexerei. Allerdings wäre mir Akkubetrieb wichtig.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt Heute, 12:18
uli07 uli07 ist offline
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Muß man für ein Funkgerät keinen Funkschein mehr haben um das betreiben zu dürfen?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt Heute, 12:25
Küstenstreifer Küstenstreifer ist offline
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@uli07 - Das Funkzeugnis ist im BoatSkipper B enthalten. Allerdings wird da nur behandelt wie man die wichtigen Funksprüche abgibt. Die Hintergründe (vor allem die technischen) werden da leider vernachlässigt.
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  #6  
Alt Heute, 12:31
Küstenstreifer Küstenstreifer ist offline
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@Semonia - Ich hätte mir gedacht das Funkgerät muss nur "angemeldet" werden um eine DSC bzw. MMSI Nummer zu erhalten und dass das nur bei der Kanalgruppe DSC notwendig ist.
Für die Kanalgruppe INT ist das doch nicht notwendig, oder?
Einen Distress-Call kann ich logischerweise nicht führen. Aber eine Marina anfunken oder über Kanal 16 einen Notruf manuell abgeben sollte wohl möglich sein.
Oder vertu ich mich da gerade komplett?
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  #7  
Alt Heute, 13:13
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Conni Conni ist offline
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Auch wenn ich jetzt Haue kriege:

Einfach Handgurke kaufen und losfunken.
Kräht in HR kein Hahn nach.

Und Not kennt eh' kein Gebot.
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #8  
Alt Heute, 13:14
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Moin moin,
Du vertust Dich da komplett - DAS sollte eigentlich auch bei dem reichlich einfach kroatischen Funkschein vorgekommen sein.
In Kurzform: es bekommt IMMER das jeweilige Schiff eine Ship Station License ausgestellt, völlig egal ob es sich um UKW, GW, KW, Inmarsat handelt. Was die SSL beinhaltet hängt genau davon ab, welche der Funkdienste man nutzen will - aber das absolute Minimum ist ein weltweit eindeutiges Rufzeichen. Eine MMSI ist eine Ergänzung dazu, die bekommt man nur wenn man a) eine entsprechende DSC-fähige Funkstelle betreiben will und b) das auch darf, sprich, ein entsprechendes Operator's Certificate auch vorhanden ist.
Ohne Anmeldung und Rufzeichenzuteilung ist keinerlei Betrieb eines Seefunkgerätes statthaft - und auch für Handfunkgeräte gilt das Gleiche, das Funkgerät gehört zum Schiff, dem ein Rufzeichen zugeteilt ist. Du als Bediener bist nur das Personal des Schiffs.

lg, justme
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  #9  
Alt Heute, 14:16
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Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Auch wenn ich jetzt Haue kriege:

Einfach Handgurke kaufen und losfunken.
Kräht in HR kein Hahn nach.

Und Not kennt eh' kein Gebot.
Immer wieder schade, dass man Beiträge nicht auch disliken kann.

Gruß

Totti
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  #10  
Alt Heute, 14:47
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Immer wieder schade, dass man Beiträge nicht auch disliken kann.

Gruß

Totti
Kroatien ist halt nicht der Rhein

Gruß Conni
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  #11  
Alt Heute, 14:49
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Mmh, verstehe ja, dass das nicht rechtens ist. Aber ich würde mir durchaus auch so ein Teil für den größten anzunehmenden Notfall (nicht um mit den Hafenmeister zu plaudern) mitnehmen. Allein für's Jefööl.
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  #12  
Alt Heute, 15:23
Benutzerbild von Blubber
Blubber Blubber ist offline
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Ein Funkgerät ist IMMER an ein bestimmtes Boot gebunden. Da kannst nicht heute das eine Boot, und morgen ein anderes nehmen. Du selber sagst, für den Notfall, und genau da wird es dann zum Supergau kommen, wenn deine Handquetsche auf ein völlig anderes Boot eingestellt ist, und dann nach einem ganz anderen Boot gesucht wird, als das, von dem der Notruf stammt.
Übrigens ist, soweit ich weiss, niemand verpflichtet ein Fu kgerät auf einem Boot zu installieren. Das mag aber im gewerblichen Nereich auch unterschiedlich sein.
Wenn du den Schein hast, dann charter dich einfach ein Boot, auf dem VHF installiert ist.
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  #13  
Alt Heute, 15:25
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Brauchbare Chinageräte kosten 30€, die kannst du nach dem Urlaub entsorgen
Schau im Net einfach mal nach Baofeng UV -5R
Die machen über freies Wasser ein paar Kilometer und reichen aus
Und stör dich nicht daran das du damit nicht legal unterwegs bist, denn das ist deinen Retter in dem Fall vollkommen egal
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #14  
Alt Heute, 15:26
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Hi!

Gerade in einem Notfall ist es völlig egal, wenn der Retter am Ort ein anderes Boot vorfindet und dann die Leute aus dem Wasser zieht. Den Leuten, die das rausgezogen worden sind, ist es auch egal.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #15  
Alt Heute, 15:28
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
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Hi! Ich habe ein Baofeng UV-5R, darf dieses auch betreiben, weil ich eine Amateurfunklizenz besitze. Wer die nicht hat, darf ein Baofeng nicht betreiben. Von daher kann man die Zahl der Rechtsverstöße minimieren, wenn man sich eine Handfunke für den Seefunk zulegt. Dann ist es bloß Funken ohne Ship Station License, wenn man ein SRC hat.

P.S.: Ach, und in der Amateurfunkprüfung bringen sie einem auch bei, dass man nicht auf Seefunkfrequenzen funken darf.
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Blondini

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  #16  
Alt Heute, 16:00
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Wenn es für den Notfall sein soll würde ich von diesen billigen Funkgeräten die Finger lassen. Dann lieber 200 Euro investieren und ein Seefunk Handgerät kaufen welches IP65+höher zertifiziert ist und schwimmen kann. Gerade im Notfall wäre mir das sehr wichtig.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #17  
Alt Heute, 16:04
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Gerade in einem Notfall ist es völlig egal, wenn der Retter am Ort ein anderes Boot vorfindet und dann die Leute aus dem Wasser zieht. Den Leuten, die das rausgezogen worden sind, ist es auch egal.
Sicher. Vorausgesetzt, es wird auch nach dem Boot gesucht, welches in Not ist, und nicht das, welches sich evtl. hinter der Registrierung verbirgt...
Hier wird immer wieder die Sicherheit angeführt als Grund, illegal eine Funke zu betreiben. Und wenn es um die Sicherheit geht, fühle ich mich sicher, wenn ich ein Boot mit installierter VHF chartere. So passt eins zum anderen, und kann zu keinen Missverständnissen kommen.
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Viele Grüße, Henc
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  #18  
Alt Heute, 16:07
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Ist das eine Aufforderung zu illegalem Handeln?
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  #19  
Alt Heute, 16:11
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ist das eine Aufforderung zu illegalem Handeln?
Das kann nicht sein, denn das wäre hier im boote-form.de verboten
und ich müsste es löschen.

Klaus, in seiner Aufgabe als Moderator
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  #20  
Alt Heute, 16:18
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi! Ich habe ein Baofeng UV-5R, darf dieses auch betreiben, weil ich eine Amateurfunklizenz besitze.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube selbst damit darf man dieses Gerät nicht legal betreiben
Diese Geräte kann man mit einer etwas größeren Antenne bestücken und man hat gleich eine bedeutend höhere Reichweite
Wenn auf dem Boot eine fest instalierte Antenne vorhanden ist, kann man diese Geräte selbst daran anschließen
Und natürlich sind das nur Schaustücke und werden nie benutzt, die stehen nur im Schrank
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  #21  
Alt Heute, 16:28
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Meine Handschachtel war in keiner Weise mit meiner Funkstelle verknüpft. Ich habe sie buten; allein an Bord; immer am Körper getragen + nie nutzen müssen wasserdicht, schwimmfähig.
Mittlerweile ist meine Funkstelle erloschen, und die Handschachtel habe ich letzten Samstag zum 1.x probiert = sie funkt Im Notfall (könnte ja auch binnen passieren) werde ich sie nutzen => "Herr Wachtmeister, der da mit dem blauen Boot hat Hilfe gerufen" (natürlich ist der schon weg).
Grüße, Reinhard
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  #22  
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Vielleicht sollte erstmal geklärt werden, was der TE wirklich sucht. Etwas für die Kommunikation mit dem Mrinero, etwas für den Notfall, und vorallem... Soll das ganze Legal sein, oder spielt das nur sekundäre Rolle?
Ach und nochwas. Stets das Argument zu bringen, Not kennt kein Gebot, um damit vorsätzlich etwas nicht erlaubtes zu rechtfertigen, empfinde ich persönlich als der falsche Weg. Es gibt legale Mittel und Wege sich auf solche Fälle vorzubereiten.
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  #23  
Alt Heute, 17:40
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube selbst damit darf man dieses Gerät nicht legal betreiben
Diese Geräte kann man mit einer etwas größeren Antenne bestücken und man hat gleich eine bedeutend höhere Reichweite
Wenn auf dem Boot eine fest instalierte Antenne vorhanden ist, kann man diese Geräte selbst daran anschließen
Und natürlich sind das nur Schaustücke und werden nie benutzt, die stehen nur im Schrank

Hi!
Warum sollte ich die mit einer A- oder E-Lizenz nicht betreiben dürfen? Dafür werden die Dinger doch gebaut.
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viele Grüße
Blondini

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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!
Warum sollte ich die mit einer A- oder E-Lizenz nicht betreiben dürfen? Dafür werden die Dinger doch gebaut.
Ich denke es ist nicht sinnvoll Amateurfunk und Seefunk in einem Thema zu behandeln.

Wie du selbst schreibst darf man als Amateurfunker nicht auf den Frequenzen des Seefunks senden, hilft also dem TO rein gar nix.

Fakt ist, dass es keinen legalen Weg gibt ein Funkgerät, das nicht zum Schiff gehört zu betreiben.

BG
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  #25  
Alt Heute, 21:22
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Hi!

Amateurfunk und Seefunk berühren sich durchaus. Allerdings eher im Kurzwellenbereich:

https://www.blauwasser.de/ham_oder_ssb

Zum Verständnis: Amateurfunk ist nicht CB-Funk, sondern Funkamateure müssen eine international anerkannte Lizenz erwerben und sind dann weltweit unterwegs auf allen möglichen Frequenzbändern.

Mein Ausgangspunkt war nur der, dass man ein Baofeng UV-5R nur mit Amateurfunklizenz betreiben darf.
Alles weitere ist mehr oder weniger illegal. Des Weiteren war die Ausgangsfrage, ob man sich eine Handfunke zulegen sollte und da ist dann der Punkt, dass man ein SRC und eine Ship Station License braucht. Funkt man ohne oder nur mit einem einem von beiden, dann ist das illegal. Im übrigen erlaubte ich mir darauf hinzuweisen, dass ein Akkubetrieb mehr Sinn macht als ein Batteriebetrieb mit ständigem Batteriewechsel.

Zitat Sönke Roever: "Ideal aufgestellt sind Crews, die beide Lizenzen besitzen, aber das lässt sich in der Regel zeitlich kaum realisieren."

Nebenbei: Ich habe sowohl das LRC als auch die A-Lizenz, wobei die A-Lizenz deutlich schwieriger und umfangreicher als das LRC war.
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