|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Steuern?
Hallo,
wir möchten ein Boot kaufen,das einem Deutschen gehört und in Holland angemeldet ist.Muss etwas bei der Ummeldung beachtet werden?(Steuern,Zoll?) Über eine Info wäre Ich dankbar Liebe Grüße Knulli |
#2
|
||||
|
||||
Wenn das Boot einen Deutschen gehört, sollte es auch in Deutschland beim Kauf versteuert worden sein (wenn neu) Ansonsten muss mann keine Steuern bezahlen. Du musst nur einen Nachweis darüber haben. Dies gilt nich für Boote älter als 7 jahre, glaube ich.
Ummelden geht bei jedem Postamt in Holland. Andy
__________________
[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint |
#3
|
||||
|
||||
hallo
ich glaube da Holland zur "EU" gehört und das Boot dort zugelassen ist sind geine Steuer oder Zoll fällig
__________________
__________ gruß mile |
#4
|
|||
|
|||
Super,
Danke für die "schnelle"Hilfe......Tolles Forum Liebe Grüße Knulli |
#5
|
||||
|
||||
Achtung:
ZOLL ist aufgrund der EU NICHT fällig, ABER STEUERN JA!! Solange die MwSt in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich ist, muss diese auch ausgeglichen werden. Jedoch nur innerhalb einer bestimmten First. Diese unbedingt beim HIESIGEN ZOLL erfragen und unbedingt SCHRIFTLICH geben lassen, weil die WaPo sich mit den Dingen auch nicht immer auskennt. So hatte ich mit einem in Deutschland gekauften Boot, welches dauerhaft in Deutschland liegt sehr lange Diskussionen mit der WaPo, weil ich als Halter einen ausländischen Pass (zzgl. zum Deutschen) habe ... Die wollten nicht nur den Kaufvertrag (normal) haben (habe ich immer bei mir - wichtig!), sondern auch einen Nachweis, dass ich ICH das Ding unterschrieben hatte - also einen Unterschriften-Bestätigung. Es dauerte fast ein halbes Jahr, bis die von der Unsinnigkeit überzeugt waren ... Also, alles, was Steuern auch nur im entferntesten betreffen könnte, würde ich unbedingt schriftlich absichern lassen. Gruß der steuerlich demotivierte Ray
__________________
****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#6
|
||||
|
||||
Das ist falsch. Es muss nachweislich in einem EU Land Steuern bezahlt worden sein. Es erfolgt kein Ausgleich.
Andy
__________________
[Traue nie den leuchtenden Augen einer Frau... Es könnte auch die Sonne sein, die durch ihre hohle Birne scheint |
#7
|
|||
|
|||
Zitat:
wenn schon einmal in einem EU-Land Steuern (MwSt) bezahlt wurden, braucht in Deutschland nichts bezahlt werden und ein Ausgleich findet auch nicht statt. Wozu auch, die Steuer wurde ja bereits schon einmal bezahlt. Es ist auch unerheblich, ob z. B. 15% im EU-Land X oder 22% im EU-Land Y bezahlt wurden. Viele Grüße von, Wolfgang |
|
|