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  #1  
Alt 23.10.2017, 09:22
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Standard Anmeldung Funk Deutschland vs. Niederlande?

Ich beschäftige mich gerade mit der Anmeldung eines Funkgeräts.

Angenommen das Boot liegt in den Niederlanden und soll dort auch bleiben, mein Wohnsitz wäre aber Deutschland, dann habe ich die Wahl ob ich das Funkgerät in Deutschland oder den Niederlanden anmelde, richtig?

Jetzt habe ich gelesen, dass die niederl. Behörde mittlerweile 31 € / Jahr für die Nutzung des Funkgeräts verlangt.

In Deutschland kostet es wohl auch Geld aber nicht soviel (wieviel genau eigentlich)?

In Deutschland braucht man für die Anmeldung keinen Funkschein und in den Niederlanden?

Und wie sieht es mit einer Handfunke aus? In den Niederlanden erlaubt in Deutschland verboten. Kann man mit einer deutschen Lizenz legal eine Handfunke in den Niederlanden nutzen?


Gruß
Chris
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  #2  
Alt 23.10.2017, 09:34
billi billi ist gerade online
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Standard

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich beschäftige mich gerade mit der Anmeldung eines Funkgeräts.

Angenommen das Boot liegt in den Niederlanden und soll dort auch bleiben, mein Wohnsitz wäre aber Deutschland, dann habe ich die Wahl ob ich das Funkgerät in Deutschland oder den Niederlanden anmelde, richtig?

Jetzt habe ich gelesen, dass die niederl. Behörde mittlerweile 31 € / Jahr für die Nutzung des Funkgeräts verlangt.

In Deutschland kostet es wohl auch Geld aber nicht soviel (wieviel genau eigentlich)?

In Deutschland braucht man für die Anmeldung keinen Funkschein und in den Niederlanden?

Und wie sieht es mit einer Handfunke aus? In den Niederlanden erlaubt in Deutschland verboten. Kann man mit einer deutschen Lizenz legal eine Handfunke in den Niederlanden nutzen?



Gruß
Chris
ich meine ich zahle etwas mehr als 10€/Jahr.

Handfunkgeräte sind nur innerhalb Deutschlands Binnen verboten. Du kannst diese aber genauso anmelden und im Ausland benutzen.
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  #3  
Alt 23.10.2017, 09:49
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Hier der Artikel hat mich etwas ratlos zurück gelassen:

http://sailpress.com/seefunk/seefunk...and/index.html

"Im Klartext heißt das: Die Bundesnetzagentur nimmt UKW-Handfunkgeräte, die zusätzlich zur fest eingebauten Anlage betrieben werden sollen, zwar mit derselben DSC-Kennung in die Frequenzzuteilungsurkunde auf, aber eben nicht mit ATIS. Eine Alternative ist die Anmeldung aller Funkgeräte in den Niederlanden, was auch für deutsche Yachten möglich ist."

Aber dieses Atis brauche ich doch in den Niederlanden oder? Hat so ein Funkgerät jetzt Atis (was immer das genau ist) oder nicht?

Dem Artikel lässt sich entnehmen, dass Atis Pflicht ist und auch relativ streng kontrolliert wird. Daher sollte ne Handfunke (als Zweitgerät), mit der man z.B. mal die Schleuse anfunkt auch das haben.

Gruß
Chris


Edit: Habe gerade mal bei der zuständigen Stelle angerufen. Freundliche und kompetente Auskunft erhalten. Man erhält pro Person nur eine ATIS Kennung und lässt diese dann in beide Geräte einprogrammieren. Das Handfunkgerät wird auch in die Frequenzzuteilungsurkunde mit aufgenommen.

Geändert von Verbraucheranwalt (23.10.2017 um 10:01 Uhr)
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  #4  
Alt 23.10.2017, 10:03
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hier der Artikel hat mich etwas ratlos zurück gelassen:

http://sailpress.com/seefunk/seefunk...and/index.html

"Im Klartext heißt das: Die Bundesnetzagentur nimmt UKW-Handfunkgeräte, die zusätzlich zur fest eingebauten Anlage betrieben werden sollen, zwar mit derselben DSC-Kennung in die Frequenzzuteilungsurkunde auf, aber eben nicht mit ATIS. Eine Alternative ist die Anmeldung aller Funkgeräte in den Niederlanden, was auch für deutsche Yachten möglich ist."

Aber dieses Atis brauche ich doch in den Niederlanden oder? Hat so ein Funkgerät jetzt Atis (was immer das genau ist) oder nicht?

Dem Artikel lässt sich entnehmen, dass Atis Pflicht ist und auch relativ streng kontrolliert wird. Daher sollte ne Handfunke (als Zweitgerät), mit der man z.B. mal die Schleuse anfunkt auch das haben.

Gruß
Chris
Der Artikel ist veraltet... Früher konnte man keine Handfunkgeräte für Sportboote zulassen heute ist dies Problemlos möglich.
Es Gibt Handfunkgeräte mit ATIS und ohne und ja du brauchst eines mit ATIS.
Wenn du es als Zweitgerät betreibst programmierst du einfach die Nummer des Hauptgerätes ein und gut ist.
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  #5  
Alt 23.10.2017, 10:10
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Übrigens noch ne Info zu den Beiträgen für 16/17. Diese werden immer erst im nachhinein fest gelegt. Stehen für 17 daher noch nicht fest. Zudem werden diese ggf. anteilig berechnet. Heißt wer im Dez. 17 anmeldet zahlt nur 1/12.

Alles in allem scheint mir da die Anmeldung in den Niederlanden nicht vorteilhafter.

Gruß
Chris
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  #6  
Alt 23.10.2017, 10:19
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Übrigens noch ne Info zu den Beiträgen für 16/17. Diese werden immer erst im nachhinein fest gelegt. Stehen für 17 daher noch nicht fest. Zudem werden diese ggf. anteilig berechnet. Heißt wer im Dez. 17 anmeldet zahlt nur 1/12.

Alles in allem scheint mir da die Anmeldung in den Niederlanden nicht vorteilhafter.

Gruß
Chris
ja die Gebühren werden erst festgelegt sind aber schon seit Einführung ziemlich gleich....

Die Gebühren fallen natürlich nur anteilig an.

Welche Vorteile siehst du in der Anmeldung in Holland.
Ich sehe keine.....

es gibt einen Separaten Thröth zu dem Thema der Gebühren.
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  #7  
Alt 23.10.2017, 10:28
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ja die Gebühren werden erst festgelegt sind aber schon seit Einführung ziemlich gleich....

Die Gebühren fallen natürlich nur anteilig an.

Welche Vorteile siehst du in der Anmeldung in Holland.
Ich sehe keine.....

es gibt einen Separaten Thröth zu dem Thema der Gebühren.
Ich sehe jetzt auch keine Vorteile mehr. Allerdings muss man dazu wissen, dass noch ein Haufen veralteter Artikel im Internet kursieren. So war in den Niederlanden offenbar der Betrieb lange Zeit kostenlos und es war teilweise problematisch ein Handfunkgerät zugelassen zu bekommen.

Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass die niederländischen Behörden bevorzugt deutsche Boote kontrollieren.

Gruß
Chris
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  #8  
Alt 23.10.2017, 10:32
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich sehe jetzt auch keine Vorteile mehr. Allerdings muss man dazu wissen, dass noch ein Haufen veralteter Artikel im Internet kursieren. So war in den Niederlanden offenbar der Betrieb lange Zeit kostenlos und es war teilweise problematisch ein Handfunkgerät zugelassen zu bekommen.

Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass die niederländischen Behörden bevorzugt deutsche Boote kontrollieren.

Gruß
Chris
In Deutschland war der Betrieb auch lange Kostenlos.

ich hab von 2003 - 2009 mein altes Boot betrieben und keine Gebühren bezahlt.
Beim neuen Boot das ich ab 2011 habe habe ich ebenfalls keine Gebühren entrichten müssen erst bei der Wiedereinführung der Gebühren (ich glaube 2013) bekam ich ne Rechnung.

Viele Artikel im Netzt sind veraltet.... bei den meisten steht ein Veröffentlichungsdatum dann kann man dies abgrenzen....
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  #9  
Alt 23.10.2017, 10:32
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Der Vorteil könnte sein, dass du in den Niederlanden legal ein Handfunkgerät mit ATIS Binnen als alleiniges Funkgerät anmelden konntest.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #10  
Alt 23.10.2017, 10:47
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Hallo, ich klinke mich hier mal mit ein. Ist es richtig, dass ich keinen Funkschein benötige, wenn ich in D ein Funkgerät anmelden möchte? Auf meinem Boot ist Funkgerät vorhanden, es war jedoch nicht eingebaut, die Antenne ist aber auf dem Mast installiert. Es wäre doch eher sinnvoll, das Gerät wider einzubauen, wenn es zugelassen ist, oder?

Gruß,

Thomas
__________________
Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein.
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  #11  
Alt 23.10.2017, 10:51
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genau genommen meldest Du kein Funkgerät an, sondern beantragst die Zuteilung einer Kennnummer.

Dazu fragt die Bundesnetzagentur weder nach einem Funkschein, noch nach einem bestimmten Gerätetyp...
__________________
Gruß - Georg
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  #12  
Alt 23.10.2017, 10:53
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von VogtlandRebell Beitrag anzeigen
Hallo, ich klinke mich hier mal mit ein. Ist es richtig, dass ich keinen Funkschein benötige, wenn ich in D ein Funkgerät anmelden möchte? Auf meinem Boot ist Funkgerät vorhanden, es war jedoch nicht eingebaut, die Antenne ist aber auf dem Mast installiert. Es wäre doch eher sinnvoll, das Gerät wider einzubauen, wenn es zugelassen ist, oder?

Gruß,

Thomas
Du kannst es einbauen und anmelden aber dann darfst du ohne Funkschein dein Boot nicht mehr bewegen.

Wenn ein Funkgerät für ein Boot angemeldet ist, dann muss dies beim Fahren Eingeschaltet und auf Kanal 10 gestellt sein. Benutzung ist nur mit gültiger Lizenz erlaubt...

D.H. ohne Funkschein darfst du dein Boot dann nicht mehr fahren.
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  #13  
Alt 23.10.2017, 10:56
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Du brauchst zur Anmeldung weder einen Funkschein noch ein Gerät. Wenn es eingebaut ist, dann darfst du es aber nicht benutzen wenn du keinen Schein hast.

Wobei ich nach dem Prinzip Not kennt kein Gebot eher dafür plädieren würde ein Funkgerät anzumelden und einzubauen als ganz ohne Gerät zu fahren. Jedenfalls auf dem Meer und größeren Binnenmeeren.

Auf Flüssen kommst du ganz gut ohne Funk klar.


Gruß
Chris
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  #14  
Alt 23.10.2017, 12:32
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Du brauchst zur Anmeldung weder einen Funkschein noch ein Gerät.
In NL braucht mann Funkschein um eine Callsign (= ATIS code) zu bekommen.
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Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #15  
Alt 23.10.2017, 12:36
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Der Vorteil könnte sein, dass du in den Niederlanden legal ein Handfunkgerät mit ATIS Binnen als alleiniges Funkgerät anmelden konntest.
Stimmt, aber achte daruf dat ein Handfunkgerät nur binnen (also auf Flusse/Kanale usw) sinn hat, zb um Brucken/Schleuse an zu rufen.
Auf grosses wasser (IJsselmeer, Waddenzee, Zeeland) sind die nutzlos.

Und wie gesagt:
Wenn mann Funk an bord hat, muss mann es einschalten und aushoren.
Und dazu braucht mann Funkschein ...
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Rob

Der Fliegenden Holländer
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 09.11.2018, 19:02
eis eis ist offline
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Ich möchte den Thread nochmal hoch holen.

Weiss jemand, ob ich ein Marifoon als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland problemlos in NL anmelden kann? Das Boot liegt fest in Holland und ist nicht in Deutschland registriert. In NL auch nicht, da nicht notwendig. Funkschein ist vorhanden. Kann ich da als Deutscher auf Probleme stoßen? Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.
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  #17  
Alt 09.11.2018, 23:29
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Bin nicht sicher, aber so weit ich wisse kann das.
Informieren sie bei Agentschap Telecom, die machen die registration
__________________
Rob

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  #18  
Alt 15.11.2018, 16:36
MMoritz MMoritz ist offline
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Ich wohne in Deutschland, mein Boot lebt ständig in den Niederlanden, Zeeland. Die Funke ist bei der Agentschap Telecom angemeldet.


Warum das so ist:


Ich habe einen uralten (1980) deutschen Funkschein, mit dem ich moderne Geräte in Deutschland nicht betreiben durfte. Außerdem waren damals (2008) Handfunken als alleinige Funken an Bord in Deutschland nicht erlaubt. Die Niederländer hatten mit der Kombination Handfunke und alter deutscher Funkschein kein Problem und haben mir in kürzester Zeit eine Ship Station License erteilt. Anfangs kostenlos, jetzt € 31/Jahr.



Also: geht und zwar problemlos
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  #19  
Alt 15.11.2018, 17:10
murphys law murphys law ist gerade online
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Ich habe auch meinen registrierten Wohnsitz in D.
Meine Funke läuft in NL.
Sie schicken mir ganz freundlich (Agentschaap telecom) jedes Jahr die Rechnung an meine Düsseldorfer Adresse.
Also kein Problem
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #20  
Alt 15.11.2018, 19:27
eis eis ist offline
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Besten Dank für die Info. Dann dürfte eine Anmeldung in NL kein Problem sein. Würde eine Anmeldung der Funke in D denn auch gehen, wenn das Boot gar nicht in D registriert ist? Aber im Bedarfsfall kann ich das auch direkt mit der Bundesnetzagentur klären.
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  #21  
Alt 15.11.2018, 19:49
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Besten Dank für die Info. Dann dürfte eine Anmeldung in NL kein Problem sein. Würde eine Anmeldung der Funke in D denn auch gehen, wenn das Boot gar nicht in D registriert ist? Aber im Bedarfsfall kann ich das auch direkt mit der Bundesnetzagentur klären.

für eine Anmeldung in Deutschland brauhst du theretisch nicht mal ein Schiff....


es wird weder eine Kennzeichen noch ein Heimathafen oder sonstwsa eigetragen...
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  #22  
Alt 15.11.2018, 20:01
eis eis ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für eine Anmeldung in Deutschland brauhst du theretisch nicht mal ein Schiff....


es wird weder eine Kennzeichen noch ein Heimathafen oder sonstwsa eigetragen...
Perfekt! Dann hab ich ja freie Auswahl. Denke D wird wohl etwas günstiger sein.
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  #23  
Alt 15.11.2018, 20:10
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Perfekt! Dann hab ich ja freie Auswahl. Denke D wird wohl etwas günstiger sein.

Deutschland kostet die Anmeldung knapp 60€ und die letzten Jahre waren ca 15€ Gebühren... aber ich glaub für das letzte Jahr hab ich noch keine Rechnung..
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  #24  
Alt 15.11.2018, 20:11
billi billi ist gerade online
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https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8


immer alle drei beantragen (Rufzeichen MMSI und ATIS)
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  #25  
Alt 15.11.2018, 20:38
eis eis ist offline
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Aber da haben wir schon das Problem! In dem Antrag (besten Dank schon mal dafür ) steht unter Angaben: für das nachfolgend gekennzeichnete DEUTSCHE Schiff. Und meins ist hier nicht registriert. Es wurde in NL gekauft, dort versichert aber nach NL Regelung nicht registriert. Also ist es im Zweifel kein deutsches Schiff. Ich denke, dass muss man vielleicht telefonisch mal mit der Bnetza klären.
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