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  #1  
Alt 16.04.2024, 20:39
Shetländer Shetländer ist offline
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Standard Ausrüstungspflicht Landesgewässer?

Hallo,
Im Sommer möchten wir gerne nach Brandenburg/Sachsen/Sachsen Anhalt.

Ich habe mir schon verschiedene Seiten und Verordnungen durchgelesen, aber nichts einheitliches gefunden.

Welche Ausrüstung ist denn für Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt verpflichtend? Um dort auf den Seen zu fahren.

Liebe Grüße,
Mirko
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  #2  
Alt 16.04.2024, 20:46
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DetteK DetteK ist offline
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  #3  
Alt 16.04.2024, 21:46
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Hallo Mirko,

in die Suchfunktion einfach mal "Ausrüstungspflicht" eingegeben und es kommt z.B.:

https://www.boote-forum.de/showthrea...Cstungspflicht

ganz aktuell, vor wenigen Tagen erst geschlossen.
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(Heinz Erhardt)
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  #4  
Alt 16.04.2024, 22:29
Shetländer Shetländer ist offline
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Habe ich mir durchgelesen, auch die Verordnung - schon vorher. Dann bleibt es anscheinend dabei, dass nichts mit muss. Wobei ein Kollege ja schon auf das Vorhandensein eines Feuerlöschers kontrolliert wurde.
Na gut. Mein Thema ist überflüssig. Sorry
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  #5  
Alt 17.04.2024, 10:49
KäptnHase KäptnHase ist offline
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Zitat:
Zitat von Shetländer Beitrag anzeigen
Habe ich mir durchgelesen, auch die Verordnung - schon vorher. Dann bleibt es anscheinend dabei, dass nichts mit muss. Wobei ein Kollege ja schon auf das Vorhandensein eines Feuerlöschers kontrolliert wurde.
Na gut. Mein Thema ist überflüssig. Sorry
Ich würde sagen, dass nichts ausser der Standardausrüstung mit muss, da es auf diesen Gewässern keine besonderen Vorschriften gibt. Also eine Schwimmweste pro Crewmitglied (passend), rote Flagge etc. pp. sind ja sowieso "Standard"...
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(Wasser)sportliche Grüße,
Käptn Hase
Pete
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  #6  
Alt 17.04.2024, 13:50
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Shetländer Beitrag anzeigen
Habe ich mir durchgelesen, auch die Verordnung - schon vorher. Dann bleibt es anscheinend dabei, dass nichts mit muss. Wobei ein Kollege ja schon auf das Vorhandensein eines Feuerlöschers kontrolliert wurde.
Na gut. Mein Thema ist überflüssig. Sorry
da würd mich ja jetzt aber doch interessieren, wie man zu der Einschätzung kommen kann wenn in der Verordnung relativ eindeutig steht

Zitat:
(2) Fahrzeuge mit fest eingebauten Verbrennungsmotoren sowie Fahrzeuge mit fest eingebauten Heizungen oder Kocheinrichtungen müssen mit geeigneten Feuerlöschgeräten oder Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein, die an leicht zugänglichen und gekennzeichneten Stellen anzubringen sind.
Zitat:
(5) Auf Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine, auf Sportbooten mit Antriebsmaschine und auf Segelfahrzeugen, mit Ausnahme von Segelsurfbrettern, müssen geeignete Rettungsmittel vorhanden sein. Für Personenkähne gelten die Festlegungen des § 82 Abs. 5.
Zitat:
Alle Fahrzeuge müssen mit einem der Größe des Fahrzeugs und seinem Verwendungszweck entsprechenden geeigneten Lenzgerät ausgerüstet sein.
Das heißt doch relativ eindeutig, daß abweichend von Bundeswasserstraßen auf brandenburgischen Landesgewässern durchaus Ausrüstungspflichten bestehen, die man sinnvollerweise auch beachten sollte...

lg, justme
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  #7  
Alt 18.04.2024, 07:48
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Und man sich nicht nur an den Vorschriften zur Ausrüstung aufhalten sollte. So ist z.B. auf brandenburgischen Wasserstraßen zwingend eine gültige Gasprüfung beim Vorhandensein solcher Anlagen vorgeschrieben.

Siehe § 29 mit dreijähriger Prüfpflicht.

Auf Bundeswasserstraßen ist das nicht gefordert.
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #8  
Alt 18.04.2024, 08:10
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Der DEUTSCHE MOTORYACHTVERBAND schreibt alle 2 Jahre?

Zitat:
"Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten".

https://www.dmyv.de/toerninfo/technik/gas-an-bord
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  #9  
Alt 18.04.2024, 08:17
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Moin

Der DMYV kann das empfehlen, vorschreiben aber nur ein Gesetz- und Verordnungsgeber.

In diesem Fall der Minister für Infrastruktur und Raumordnung im Einvernehmen mit dem Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz in Brandenburg.

Der DMYV hat auch Empfehlungen für die Sicherheitsausrüstung. Die sind sicher zumeist sinnvoll.

Ich habe mir nun nicht die VO's der einzelnen Bundesländer angesehen, aber unterschiedliche regelungen sind in D ja nicht ganz unüblich.
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #10  
Alt 18.04.2024, 09:12
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Ich verstehe das Problem nicht.
Ich fahr überall mit den von mir als angemessenen erachteten Sicherheitheitsaurüstung
und ich bin kein Sicherheitsfanatiker.
Nirgendwo wurde meine Ausrüstung angezweifelt.

Für die Sicherheit auf meinem Boot bin ich verantwortlich, nicht irgend ein Beamter der meint mir was vorschreiben zu können.
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  #11  
Alt 18.04.2024, 10:12
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich verstehe das Problem nicht.
Ich fahr überall mit den von mir als angemessenen erachteten Sicherheitheitsaurüstung
und ich bin kein Sicherheitsfanatiker.
Nirgendwo wurde meine Ausrüstung angezweifelt.

Für die Sicherheit auf meinem Boot bin ich verantwortlich, nicht irgend ein Beamter der meint mir was vorschreiben zu können.
ich versteh das Problem auch nicht wirklich, aber wenn ich in den anderen verlinkten Thread schaue wo sich Leute schon darüber beschweren, wenn sie einen Rettungsring mitführen sollen komm ich doch zu der Meinung, daß solche Vorschriften doch ihren Sinn haben können...

lg, justme
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  #12  
Alt 18.04.2024, 10:41
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Für die Sicherheit auf meinem Boot bin ich verantwortlich, nicht irgend ein Beamter der meint mir was vorschreiben zu können.
Das kann man so sehen, ist aber nicht richtig. Spätestens wenn für dich die Rettungskette anläuft, gefährden auch andere Menschen ihr Leben für dich.
Anderes Beispiel: Auch im Strassenverkehr lässt du dir nichts vorschreiben?

Gesetze gelten für Jeden, auch für die, die die Gesetze nicht einsehen wollen oder meinen diese ignorieren zu wollen.

Ich hoffe aber, du hast den Satz anders gemeint, als er da geschrieben steht.

Grüße

Totti
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  #13  
Alt 18.04.2024, 17:45
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Moin

Und ein Beamter schreibt Dir nichts vor sondern das Recht was von denen beschlossen wurde, die wir dafür gewählt haben. Die Beamten sollen darauf achten, dass sich die mündigen Bürger auch daran erinnern.
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #14  
Alt 19.04.2024, 08:30
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das kann man so sehen, ist aber nicht richtig. Spätestens wenn für dich die Rettungskette anläuft, gefährden auch andere Menschen ihr Leben für dich.
Anderes Beispiel: Auch im Strassenverkehr lässt du dir nichts vorschreiben?

Gesetze gelten für Jeden, auch für die, die die Gesetze nicht einsehen wollen oder meinen diese ignorieren zu wollen.

Ich hoffe aber, du hast den Satz anders gemeint, als er da geschrieben steht.

Grüße

Totti
Ich bin ein sehr vorsichtiger Mensch.
Weder auf dem Wasser noch auf auf der Straße hab ich jemals andere Leute gefährdet.

Und wegen dem Straßenverkehr: ich bin da eher Langsamfahrer, hatte noch nie einen Unfall.
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  #15  
Alt 19.04.2024, 11:13
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Ich find es durchaus sinnvoll, dass sich zum Beispiel ein Shetländers Mirko Gedanken macht was so zur Ausrüstung nötig / sinnvoll ist. Und nachfragt. Ob das jetzt "Gesetz per order di Mufti", "Vorschrift" oder "Empfehlung" ist sei doch geschenkt.

Wenn man im eigenen Saft brütet kann es ja trotzdem sein, dass man irgendwas vergisst oder übersieht.

Manche (viele?) regen sich ja über den TÜV (beim Auto) auf. Ich sage immer, es ist doch die billigste Variante einer groben Durchsicht ob an der (alten, die nicht mehr regelmässig zum Kundendienst in irgendeinem Glastempel geht) Karre demnächst was auseinander fliegt. Oder schaut irgendjemand nach den Manschetten an Achsen, Wellen, Lenkung selber regelmässig Etc......

Am Bodensee haben wir ja diesen Boots-TÜV alle 3 Jahre. (Samt Gasprüfung, Feuerlöscherprüfung usw.). Und da wird eben auch klar diese "Mindest-Ausrüstung" abgehakt. Ich find´s wundervoll, wenigstens alle 3 Jahre mal zur Ruhe zu kommen und sich mit dem Böötle zu beschäftigen....."geht´s dir gut, hamn mer alles griffbereit, wie geht´s den Batterien im Notlicht usw.........". Natürlich könnte ich diskutieren, was ich auf nem 10 mtr. 5,5 tonnen Segelboot mit nem Padel ausrichten sollte. Aber was soll´s, nehmen wir es halt für die Kinder im Schlauchboot oder -seit neuestem eine weitere sich plötzlich auftuende Möglichkeit- auf dem SUP

Ich fand, ihr habt den Mirko zu arrogant abgebügelt.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (19.04.2024 um 11:25 Uhr)
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  #16  
Alt 19.04.2024, 14:19
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Gesetze gelten für Jeden, auch für die, die die Gesetze nicht einsehen wollen oder meinen diese ignorieren zu wollen.
Nachtrag: Ich ignoriere in diesem Fall die Gesetze da ich genau weiß daß ich viel besser ausgerüstet bin als irgenwo vorgeschrieben.
Noch wichtiger, ich kann auch damit umgehen.

An Mirko: überleg dir einfach was für dich hilfreich wäre im Fall des Falles-

Geändert von wolf b. (19.04.2024 um 14:31 Uhr)
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  #17  
Alt 21.04.2024, 19:01
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Hatten wir doch hier schon gefühlte 1000mal diskutiert.
Es gibt keine allgemeine Prüfpflicht auf Sportbooten.
Einige Häfen, Vereine verlangen dies allerdings.

G608 Gasprüfung für Boote und Yachten

Bei privat genutzten Booten und Yachten besteht keine gesetzliche Pflicht eine Prüfung der Gasanlage vornehmen zu lassen. Dennoch ist eine Prüfung der Gasanlage zu empfehlen um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Im Schadensfall kann allerdings Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Aktuell verlangen immer mehr Sportboothäfen im In- und Ausland einen Nachweis über eine aktuelle Prüfung Ihrer Gasanlage.

Gewerblich genutzte Yachten müssen alle 2 Jahre zu einer Sicherheitsüberprüfung der BG Verkehr oder zur Wasserschifffahrtsverwaltung bevor eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung Erteilt wird. Eine Prüfung der Gasanlage ist für gewerblich genutzte Boote und Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung ist alle 2 Jahre vorzunehmen.

Im Schadensfall kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #18  
Alt 21.04.2024, 19:24
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Entschuldige bitte, aber ich glaube Du hast nicht alle Beiträge in diesem Thread, und ganz definitiv nicht die zitierten/verlinkten Quellen gelesen.
Deine Aussage trifft eben nicht pauschal auf alle schiffbaren Gewässer zu.
__________________
Gruß Mirko
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  #19  
Alt 22.04.2024, 16:54
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Bodo61 Bodo61 ist offline
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855 Danke in 398 Beiträgen
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Das Zitat trifft zumindest für mich zu. Ich liege in Brandenburg, fahre in Berlin und McPom.
Solltest du als Berliner eigentlich auch wissen.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #20  
Alt 22.04.2024, 17:32
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
...
Bei privat genutzten Booten und Yachten besteht keine gesetzliche Pflicht eine Prüfung der Gasanlage vornehmen zu lassen. Dennoch ist eine Prüfung der Gasanlage zu empfehlen um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Im Schadensfall kann allerdings Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. ...
Was genau würde denn die Versicherung zur Verweigerung/ Kürzung der Leistung berechtigen, wenn gegen kein Gesetz, Vorschrift, etc. verstoßen wurde

Gruß Lutz
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  #21  
Alt Gestern, 09:51
Saeldric Saeldric ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Das Zitat trifft zumindest für mich zu. Ich liege in Brandenburg, fahre in Berlin und McPom.
Solltest du als Berliner eigentlich auch wissen.
Dann lies bitte die Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV von Brandenburg.
Explizit den §29. Du wirst staunen.
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv#29

Nach dem §90 werden die Landesgewässer aufgeführt auf denen die LSchiffV von Brandenburg gilt.
Da sind sicherlich einige dabei, die Du schon befahren hast.
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Gruß Mirko
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  #22  
Alt Gestern, 10:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was genau würde denn die Versicherung zur Verweigerung/ Kürzung der Leistung berechtigen, wenn gegen kein Gesetz, Vorschrift, etc. verstoßen wurde

Gruß Lutz
wie üblich, die Versicherungsbedingungen des gewählten Unternehmens. Da es keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für die private Nutzung von Sportbooten (im Unterschied z.B. zum Betrieb von Kfz im Straßenverkehr) gibt sind die entsprechenden Unternehmen völlig frei in der Gestaltung der jeweiligen Bedingungen, solange nicht diese dann gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen. Wenn in den entsprechenden Versicherungsbedingungen z.B. steht, daß das Boot nur versichert ist wenn der Schiffsführer eine rote Pappnase trägt ist die Versicherung zur Kürzung/Streichung der Leistung berechtigt, wenn der Schiffsführer das nicht tut...


lg, justme
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  #23  
Alt Gestern, 18:01
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

wie üblich, die Versicherungsbedingungen des gewählten Unternehmens.
Also Augen auf bei der Versicherungswahl

Hat oder kennt jemand eine Versicherung in deren Bedingungen die "Gasprüfung" ausdrücklich vorgeschrieben ist

Gruß Lutz
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  #24  
Alt Gestern, 18:10
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Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Also Augen auf bei der Versicherungswahl

Hat oder kennt jemand eine Versicherung in deren Bedingungen die "Gasprüfung" ausdrücklich vorgeschrieben ist

Gruß Lutz
Ich denke, die sollte man aus eigenem Interesse vornehmen.
Überdies verlangen -zumindest in NL- auch Häfen diese für einen Saisonliegeplatz.
Also, warum die Frage?...
__________________
Gruss, Dirk
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  #25  
Alt Gestern, 18:28
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ich denke, die sollte man aus eigenem Interesse vornehmen. ...
Richtig

Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
...
Überdies verlangen -zumindest in NL- auch Häfen diese für einen Saisonliegeplatz. ...
Deshalb verlangen wir das in unserem Vereinshafen auch.


Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
...
Also, warum die Frage?...
Weil die Kürzung der Versicherungsleistung eine Grundlage bedarf und ich bei privat genutzten Sportbooten eine gesetzliche nicht erkennen kann.

Deshalb ist die Frage "Hat oder kennt jemand eine Versicherung in deren Bedingungen die "Gasprüfung" ausdrücklich vorgeschrieben ist?" durchaus ernst gemeint.

Gruß Lutz
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