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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.06.2012, 11:27
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Martin1602 Martin1602 ist offline
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Standard Boot >15m schleppen mit SBF Binnen

Hallo Skipperkollegen,

gestern Abend ging mir ein Thema durch den Kopf.

Mit dem normalen SBF Binnen hat man ja eine Längenbegrenzung von max. 15 m für das Boot, welches man führen darf. Jetzt die Frage: Ist es dennoch erlaubt, mit meinetwegen einem 12 m langem Boot, ein 20 m Boot zu schleppen?

Hintergrund: Ich habe mal überlegt, wenn man sich eine Schute mit 20 m zu einem Hausboot umbaut, wie bekommt man das dann bewegt.

Gruss

Maddin
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  #2  
Alt 20.06.2012, 11:34
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Moin

Sportboot schleppt Sportboot mit Sportbootführerschin .... ja
Sportboot schleppt "Objekt" da dann Schleppverband mit Ausrüstungspflicht und kein Sportboot mehr ....... nein
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Gruß
Feddo

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  #3  
Alt 20.06.2012, 11:39
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Moin

Sportboot schleppt Sportboot mit Sportbootführerschin .... ja
Sportboot schleppt "Objekt" da dann Schleppverband mit Ausrüstungspflicht und kein Sportboot mehr ....... nein

Klingt einleuchtend.
Aber dann streichen wir Hausboot und setzen Boot. Also 13 m Boot schleppt 20 m Boot. Betonung liegt hier auch auf schleppen und nicht bergen aus Notsituation.
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  #4  
Alt 20.06.2012, 11:40
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Ist dann wohl wie beim Auto; der Unterschied zwischen schleppen und abschleppen.

W
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  #5  
Alt 20.06.2012, 11:52
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Der Unterschied ist Nichtsportboot und abschleppen.
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Feddo

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  #6  
Alt 20.06.2012, 11:57
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Der Unterschied ist Nichtsportboot und abschleppen.
Versteh ich nicht
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  #7  
Alt 20.06.2012, 11:59
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wenn du schleppst bist du ein Schleppverband siehe Antwort 2

wenn du abschleppst sieht es anders aus dann müsste ja auf dem Abgeschleppten ein Schiffsführer mit entsprechenden Paieren sein.
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 20.06.2012, 12:00
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schleppen um ein anderes Boot aus einer Havarie situation zu bringen ja sonst nein
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Grüße
Michael

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  #9  
Alt 20.06.2012, 12:01
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Du darfst mit dem Sportbootführerschein kein Nichtsportboot bewegen und abschleppen dann schon garnicht.
Wenn aber ein Leichter oder eine Schute oder Fahrgastschiff treibt und du sie zur Sicherung an Land schleppst, dann darfst du das wieder.

Die Betonung liegt halt beim Sport und da zählt ein Wohnschiff nicht zu.
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  #10  
Alt 20.06.2012, 12:08
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In der RheinSchifffahrtsPolizeiVerordnung steht u.a. folgendes:

§ 6.21
Zusammenstellung der Verbände
1. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die einen Verband fortbewegen, müssen über eine ausreichende
Maschinenleistung verfügen, um die gute Manövrierfähigkeit des Verbandes zu gewährleisten.
2. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen, außer im Fall der Rettung oder Hilfeleistung in Notfällen, nur dann zum Schleppen, zum Schieben oder zur Fortbewegung gekuppelter Fahrzeuge verwendet werden, wenn dies in ihrem Schiffsattest zugelassen ist...

-----------------------------

Da auch Dein Sportboot ein Fzg. im Sinne der Verordnung ist, müsste also eine Schleppgenehmigung im Schiffsatest eingetragen werden. Spätestens hier wird es vermutlich schon schwierig.

Spielen wir das mal weiter durch und Du hast das Atest vorliegen.
Nun brauchst Du aber das "große Patent", denn Dein Sportbootführerschein Binnen reicht nicht mehr, da dieser ja nur für Sportboote bis 15m gilt und u.a. Schub- oder Schleppboote unter 15m ausgenommen sind.

Viel Erfolg.

By the way: Da immer mal die Frage auftaucht, ob man sich als Sportboot auch von der Berufsschiffahrt schleppen lassen kann, möchte ich auch hier auf den o.a. § 6.21, Ziffer 2 hinweisen. Die meisten Schiffe auf dem Rhein haben heutzutage keine Schleppgenehmigung mehr im Atest stehen und dürfen daher keinen Schleppen, selbst wenn sie es wollten.

Viele Grüsse
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  #11  
Alt 20.06.2012, 12:36
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Bedeutet das, dass die ganzen Hausbootbesitzer sich immer einen Berufsschlepper bzw. Bugsierer organisieren müssen um den Wohnort zu verlegen? Oder ist das z.B. im Hamburger Hafen wieder anders, weil das auch Seegebiet ist bzw. die eine eigene Hafenordnung haben?
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  #12  
Alt 20.06.2012, 12:38
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Da brauchst du sogar 2 Schlepper, einen zum ziehen und einen zum bremsen.
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  #13  
Alt 20.06.2012, 13:36
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Nicht ganz unflott, womit sich Hausbootbesitzer beschäftigen müssen.
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  #14  
Alt 20.06.2012, 13:55
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es gibt auch Hausboote die als Sportboot zugelassen sind die bewegen sich dann aus eigener Kraft vorwärts.
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  #15  
Alt 20.06.2012, 14:14
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Martin1602 Martin1602 ist offline
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Da wird dann der Wohnbereich als Ladung deklariert, oder wie läuft das?
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  #16  
Alt 20.06.2012, 15:49
almdudi almdudi ist offline
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Den Schleppfall hatten wir mal im Forum, da wollte jemand eine schwimmende Pommesbude (soweit ich mich erinnere) ein kurzes Stück ins Winterlager schleppen, das wurde ihm von der WaschPo untersagt, da er nur einen Sportbootführerschein hatte
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  #17  
Alt 20.06.2012, 16:28
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Zitat:
Zitat von Martin1602 Beitrag anzeigen
Da wird dann der Wohnbereich als Ladung deklariert, oder wie läuft das?
gib mal Hausboot bei Google ein da wirst dich wundern was alles unter Hausboot läuft.

Ein Clubmitglied lässt übrigens gerade eines im Berliner Raum bauen.
Katermaran mit 2x 60 PS Außenborder und darauf ein 10mx4m großer Rechteckiger Klotz den er sozusagen als Zweitwohnung nutzen will.
aber weiterhin mobil sein will.
Sportbootzulassung hat das Teil von WErft aus.

Ob er allerdings mit dem Teil jemals den Rhein zu berg zu uns kommt wage ich noch zu bezweifeln.
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  #18  
Alt 20.06.2012, 16:49
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Den Schleppfall hatten wir mal im Forum, da wollte jemand eine schwimmende Pommesbude (soweit ich mich erinnere) ein kurzes Stück ins Winterlager schleppen, das wurde ihm von der WaschPo untersagt, da er nur einen Sportbootführerschein hatte
so is es, obs der Fall ist weiss ich nicht,
aber bei uns an der Oberweser gabs den Fall,
die mussten ihre ca. 20 m Bude immer kostenpflichtig vom WSA
ins Winterlager schlepppen - und im Frühjahr wieder raus.
Die Bude gibts noch, ist jetzt aber Hochwasser sicher
an anderer Stelle vertäut.
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Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
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  #19  
Alt 21.06.2012, 09:15
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Moin

Hier ein Haustransport, Ostern 2012 in Amsterdam
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  #20  
Alt 21.06.2012, 09:19
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Und hier der gleiche Hersteller bei der Hausanlieferung im November 2010 in Duisburg.
Auf dem Rhein ist ein Schleppen der Häuser nicht möglich.
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  #21  
Alt 21.06.2012, 09:23
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geht es hier um Hausboote oder um Schwimmhäuser ?

Hausboote können auch einen motor haben und als Sportboot zugelassen sein.

Schwimmhäuser sind einfache Schwimmpontons mit Häusern drauf
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  #22  
Alt 21.06.2012, 09:33
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Da ist das Problem...

Selbst wenn eine Schute als Unterbau genommen wird ist es ein schwimmendes Haus. (seltenst eine Liegegenehmigung zu bekommen)

Ein umgebautes Frachtschiff, welches bewohnbar ist ist ein Hausboot. (in wenigen Häfen möglich)

Der Holländer und Franzose bezeichnet aber auch den typischen Stahlverdränger als Hausboot.
Dem spricht ja auch nichts entgegen, den man kann sein Sportboot ja auch bewohnen. (fast nirgens ein Problem)

Eine Sonderform sind die Haussportboote, die jetzt in MP immer häufiger werden. Das sind Sonderbauten, die nicht überall frei fahren dürfen.

Wobei ich hier am Rhein auch schon Katamarane mit rieeesen Aufbauten gesehen habe, die aber satt motorisiert waren.
Das wird aber immer eine Einzelfallentscheidung des WSA sein, und die Scherriffs reden da auch noch ein Wort mit, ob sie es für das Revier als geeignet sehen.

Hatte hier auch schon einen Minicooper auf Hobycat Schwimmern. (Redbull) Der hatte Rheinverbot bekommen.
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  #23  
Alt 21.06.2012, 09:41
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Ich denke am besten spricht man vorher mal mit seinem WSA vor Ort. Wenn ich die ganzen Infos hier richtig gedeutet habe, dann liegt da auch viel im Ermessen des WSA Sachbearbeiters. Ist der von Anfang an mit im Boot, dann stell ich mir das gar nicht so schwer vor.
So wie Feddo angedeutet hat: Das Kind braucht den richtigen Namen (Zulassung).

Gruss

Maddin
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  #24  
Alt 21.06.2012, 09:44
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Da ist das Problem...

Selbst wenn eine Schute als Unterbau genommen wird ist es ein schwimmendes Haus. (seltenst eine Liegegenehmigung zu bekommen)

Ein umgebautes Frachtschiff, welches bewohnbar ist ist ein Hausboot. (in wenigen Häfen möglich)

Der Holländer und Franzose bezeichnet aber auch den typischen Stahlverdränger als Hausboot.
Dem spricht ja auch nichts entgegen, den man kann sein Sportboot ja auch bewohnen. (fast nirgens ein Problem)

Eine Sonderform sind die Haussportboote, die jetzt in MP immer häufiger werden. Das sind Sonderbauten, die nicht überall frei fahren dürfen.

Wobei ich hier am Rhein auch schon Katamarane mit rieeesen Aufbauten gesehen habe, die aber satt motorisiert waren.
Das wird aber immer eine Einzelfallentscheidung des WSA sein, und die Scherriffs reden da auch noch ein Wort mit, ob sie es für das Revier als geeignet sehen.

Hatte hier auch schon einen Minicooper auf Hobycat Schwimmern. (Redbull) Der hatte Rheinverbot bekommen.
wenn ein Boot eine zulassung vom WSA hat dann darf ich damit auch auf den Rhein. ob es sinn macht bleibt dahingestellt.

bei uns im Hafen gibt es einige Stahlverdränger die den Hafen max. 1x im Jahr verlassen für die Urlaubstour da sie gegn die Strömung des Rheins nicht ankommen.
Di fahren dann halt rheinabwärts und über Mosel und Frankreich entweder wieder nach Strassburg oder bis nach Mulhouse und den Rhein wieder zu Tal zurück.
Für mich wär das nichts.
ähnlich wird es sich wohl bei unserem neusten Gastlieger verhalten den ich in #17 schon angesprochen habe.
Er hat bei einer Grundfläche von 12x4 m einen Kastenförmigen aufbau als Hausboot. Ähnlich wie auf deinem Bild.
2x50 oder 60 PS außenborder und will damit von der Werft in der Nähe von Berlin zu uns fahren.
Die werft meinte das die max. Rumpfgeschwindigkeit rechnerisch bei 14kn liegt er aber mit max. 10Kn fahren soll da sonst der Rumpf zu sehr leidet.
mit 10kn knappe 400 km gegen die Strömung des Rheines (er kommt am Rhein-Herne-Kanal vermutlich auf den Rhein). Als Bootsneuling
Na Dann viel Spass.

ich brauch nicht zu erwähnen das wir ihm von seinem Projekt abgeraten haben. Aber er war nicht abzubringen und hat im September erst mal den Führerschein gemacht.
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Geändert von billi (21.06.2012 um 09:52 Uhr)
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Na, Billi, dann werde ich deinen Nachbarn ja kennenlernen.
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