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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 29.05.2012, 20:25
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Bär-Liner Bär-Liner ist offline
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Das gute Stück soll 300€ kosten.

Nicht vom Baujahr lt. Typenschild abschrecken lassen.
Das Fahrrad ist von der Optik ca. 5 Jahre alt .


Und bitte abholen ,kein Versand.




Gruß Ralf
__________________
Wir leben alle unter einem Sternenhimmel, haben aber nicht immer den gleichen Horizont .
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  #27  
Alt 29.05.2012, 20:28
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

nach weiteren Infos, die ich bekam, ist es nichts für uns. Fahrradfahren geht damit nur schwerlich....

Gruß
Willy
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  #28  
Alt 29.05.2012, 23:51
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Helmpflicht - Rechtslage seit dem 1. Januar 2006

Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff "amtlich genehmigt" durch den Begriff "geeignet" ersetzt und die 2. Ausnahme-Verordnung zur StVO aufgehoben (BGBl. 2005 I Nr. 76 S. 3716 Art. 1 Nr. 3 Buchstabe b und Art. 2). Mit dem 01.01.2006 traten diese Änderungen in Kraft.
Die Neufassung des § 21a Abs. 2 StVO:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." Bis dahin war es Führern von Krafträdern und ihren Beifahrern während der Fahrt faktisch erlaubt, Schutzhelme zu verwenden, auch wenn diese nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren (vgl. unten stehenden Text von RA Grunert zur Rechtslage bis zum 31. Dezember 2005). Die verwendeten Schutzhelme mussten allerdings eine ausreichende Schutzwirkung aufweisen.
Was bedeutet "geeignet"?
Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.
Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei irgendwelchen Helmen anderer Art wie z. B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad- oder Stahlhelmen aus dem militärischen Bereich. Dies gilt auch für die beliebten Halbschalen-Helme (sog. "Braincaps"), da hierfür eine ausreichende Schutzwirkung ebenfalls verneint werden muss. Geeignet sind hingegen Schutzhelme, die speziell für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Die Frage, ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem konkreten Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab. Insoweit lässt (auch) der novellierte § 21a Abs. 2 StVO einen gewissen Spielraum für die Interpretation der Bestimmung. Trotzdem, auch wenn der geschlossene Integralhelm im Hochsommer oftmals vom Träger als "Aquarium" wahrgenommen wird, sollte - bei allem Verständnis - die eigene Gesundheit in jedem Fall Vorrang vor der optischen Außenwirkung haben.
Sanktionen:
Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert. Dies mag recht kostengünstig klingen, zivilrechtlich kann allerdings das Nichttragen eines Helmes bzw. ein unsachgemäßes Helmtragen eine Mitschuld bei Unfällen mit aduäquaten Kopfverletzungen bewirken (Mithaftung).

Helmpflicht - Rechtslage bis zum 31. Dezember 2005

Schutzhelme nur in amtlich genehmigter Bauart?
Teilweise wird behauptet, in Deutschland sei jede Kleinigkeit einer gesetzlichen Regelung unterworfen und es bestünde eine kaum noch überschaubare Regelungsdichte. Selbst Fachleute könnten einzelne, eingeschränkte Fachgebiete kaum noch vollständig überblicken, noch weniger sei der "normale" Bürger hierzu in der Lage. In dieser oder ähnlicher Richtung hat sich auch der ehemalige Bundespräsident und Rechtsprofessor Dr. Roman Herzog wiederholt geäußert. Hier ein weiterer Diskussionsbeitrag zum Thema "Regelungsdichte" bzw. "Gesetzesflut":
§ 21a StVO zur Helmpflicht
Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Jetzt muß man sich also nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und dort auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Also wird eben mal im Bundesgesetzblatt des Jahres 1984 an passender Stelle nachgesehen. Dort findet sich die gesuchte Rechtsvorschrift mit der eingängigen Bezeichnung
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".
In der gesuchten Verordnung vom 7. August 1984 stößt man dann sogleich auf den Wortlaut des § 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Die eigentlich interessierende Regelung Nr. 22 ist leider im Bundesgesetzblatt nicht "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt. Der Interessierte erfährt aber aus der im Bundesgesetzblatt enthaltenen Fußnote zu § 1 der Verordnung immerhin, dass die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird. Na gut, man besorgt sich also dann noch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984. Falls man Abonnent des Bundesgesetzblattes Teil II ist, wird einem der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der soeben erwähnten Fußnote zu § 1 der Verordnung. Nicht wenig staunen wird derjenige, der - auf welchem Weg auch immer - die Regelung Nr. 22 tatsächlich irgendwann zu sehen bekommt. Dort wird im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw., und so fort.
Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).




Ich möchte nicht überheblich wirken, aber Wotan seine Angaben sind nicht richtig.



Leichtmofa unterliegt wie ich bereits geschrieben hatte nicht der Helmpflicht.



Gruss Thomas
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Gruß Thomas
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  #29  
Alt 30.05.2012, 04:57
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Als notorischer ,unvernünftiger und unbelehrbarer "Nichtanschnaller und Nichthelmträger" sieht meine Knöllchenbilanz bisher ganz gut aus:

1 x 40 € +1 x 20 DM in 40 Jahren!

Komm ich mit klar
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  #30  
Alt 30.05.2012, 06:47
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Bofe - ob Rechtlich oder nicht -
willst du dich am Strassenrand in eine Diskussion mit der Polizei einlassen ? Da ziehst du den Kürzeren, das sind auch Menschen und nicht Jeder kennt alle Gesetze...
Alleine aus diesem Grunde würde ich schon nen Helm aufziehen, wenn ich auf öffentl. Strassen fahre.
Es muss sich allerdings in den letzten zwei oder 3 Jahren noch etwas geändert haben- denn Quads und Trikes sind auch seit einiger Zeit Helm-Pflichtig.(Oder ist die Zeit so schnell vergangen ?)
Mit der Einstufung von 3 Rädern (Trikes werden inzwischen als Motorrad gewertet, da brauchste den 1 er Führerschein, früher war das PKW) wurde da mit der Helmpflicht auch noch was geändert, auch wurde die "ECE" Pflicht wieder zurückgenommen- und du darfst alte Helme wieder tragen-
Aber alles fällt in den Ermessensspielraum des konrollierenden Polizisten.
Und würdest du wegen 15 oder 40 Euro klagen ???????
Bär-Liner - der Preis ist gut , die "Dinger" werden teuer gehandelt , weil sie eben ideale "Brötchen-einkauf-Geräte" für Camper oder "Groß-Boot-Besitzer" sind .
etwas schwerer als ein Fahrrad ,der Sachs-Motor ist zuverlässig und die Dinger sind sehr günstig im Unterhalt.
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  #31  
Alt 30.05.2012, 07:16
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Mim Boeri Racing IV auf der Saxonette....dazu eine Lederjacke, Handschuh und Knieschleifer an der Funktionshose von Klein Schwerike....
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  #32  
Alt 21.05.2017, 20:53
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So,...manchmal geht's ja fix, mal eben in der Kurzfassung.....

Saxonette.

Nicht dass ich so etwas bräuchte, bei mir ist es eher der Basteltrieb. Ein Auto zu zerlegen habe ich weder Geduld und Lust, noch den Platz. So ein Zweirad, noch dazu wenn es leicht ist, bekomme ich immer unter.

Irgendwann als ich meiner Frau "Schiebehilfe" gab, ich bin keinesfalls ein trainierter Radfahrer, nehme das muskelbetriebene Fahrzeug allerdings viel öfter als meine Frau, kam der Gedanke auf, ein Rad mit Hilfsmotor anzuschaffen. Auch für mich, wenn ich mal etwas weiter möchte, alte Bahnstrecken abfahren oder andere Dinge ansehen wo man mit einem Fahrrad näher ran kommt. (Radwege nutzen dürfen)

Ein E-Bike, Pedelec oder wie die Dinger auch immer heißen, kam nicht in die Tüte....wir sind keine Biker, nie gewesen. Also sollte ein Fahrrad mit Hilfsmotor, auch Leichtmofa genannt, her.

Wie viele die mich etwas kennen wissen, kaufe ich nicht irgendwas, sondern nur was mir entweder spontan zusagt, wo der Preis einfach so ist dass es mir zusagen muss oder es ist dass, was ich suche und wo Preis und Zustand harmonieren.

Da ist es völlig egal ob das Teil nun 100 oder 10000€ kostet, ein Auto oder eine kleine Märklin-Lok ist, es muss einfach passen.

So, vor einigen Tagen war unser Schornsteinfeger im Haus, für eine Sache die ich nicht selbst machen darf und mit dem kam ich ins Gespräch, er fuhr, wie auch ich, Motorrad und irgendwann tat er kund, eine Saxonette zu besitzen die ihm im Wege war.
100€ sollte sie noch kosten und hier war der Preis einfach so niedrig, dass ich sie unbesehen kaufte. (Taugt und wird fahrbereit gemacht, oder wird zersägt und vergessen, fertig)

Eine Woche später brachte er mir das Ding sogar selbst, auf dem Anänger, vorbei obwohl ich es, schiebend, hätte abholen können,...so war es natürlich komfortabler.

Alle Papiere bis auf die BA waren dabei, das Fahrzeug völlig original aber seit 2006 nicht mehr versichert und völlig eingestaubt. Leichter Flugrost an verschiedenen Teilen und die Reifen platt, angesprungen ist es natürlich auch nicht.


Hier hatte ich nur eben die Reifen aufgepumpt und bin einmal durch den Garten geradelt.









Nun kamen Lappen und Politur zum Einsatz, weil mir das Arbeiten an sauberen Dingen mehr Freude macht als an versifften alten Teilen.
Einiges habe ich nur polieren müssen, andere Dinge habe ich lackiert oder einfach, wo es wenig Sinn machte, neu gekauft.




Als alles reine und wieder ansehnlich war, begab ich mich an die Technik, leider ließ der Motor unter sich als er, wie oben erwähnt, mit Benzin versorgt wurde, so dass ich mich genötigt sah, zunächst den Vergaser abzubauen.
Hier aus dieser Bohrung trat Kraftstoff aus, nun suchte ich erst einmal Hilfe und Informationen in einem passendem Forum.


Der Vergaser war schnell auseinander aber nicht mit den Vergasern vergleichbar die ich bisher in den Fingern hatte und das waren nicht wenige.
Alles etwas anders, eine, durch Unterdruck bewegte Membran steuerte den Benzinzufluss, sie sollte einen Benzinhahn ersetzen, kam ihrer Aufgabe aber nicht mehr nach, da sie gerissen war.
Außerdem befindet sich im Vergaser ein Kurzschlussschalter mit dem man, über den Chokehebel, den Motor abstellen kann. Sowas habe ich noch nicht gesehen.... auf was für Sachen so ein Konstrukteur kommen kann....

Wie auch immer, das Forum half mir weiter und die Teile gab es alle noch, als ich sie eben bestellen wollte, kam ein Angebot, einen Tauschvergaser bekommen zu können, das nahm ich wahr, da es mir auch neben der Saxonette nicht an Beschäftigung mangelt.

Inzwischen fühlte ich der Elektrik auf den Zahn und bestellte einen neuen Akku, sicher hätte ich auch den selbst zusammenlöten können aber das lohnt nicht wirklich.

In einer Plastikkiste unter dem Gepäckträger fand sich eine richtige Elektronik, mit Magnetschalter/Startrelais und Spannungsregler.



Nach kurzer Prüfung stand der Stecker zum Akku als ursächlich für die nicht funktionierende, elektrische Startanlage fest.



Die Regelelektrik ist nur für die Zündung und Ladung des Akkus zuständig, die Lichtanlage ist eine wie man sie vom Fahrrad kennt. Sie geht über einen Dynamo und ist vom Motor völlig unabhängig.
Die Beleuchtung war also kein Problem, nur der richtige Motorlauf ließ sich etwas länger bitten. Hier hatte ich ja den Vergaser unter Verdacht, doch auch mit dem Austauschvergaser lief erst mal nichts, mehr als Halbgas war nicht drin und er ließ auch, schloss man den Benzinhahn nicht, unter sich.
Also wieder hin geschickt und mich geärgert dass ich nicht doch selbst bei bin...naja, der Tausch war unkomliziert und mit dem zweiten Tauschvergaser lief sie kurzzeitig besser, überfettete dann aber hoffnungslos und ließ kurz darauf wieder unter sich.....
Der Schwimmer, bzw, die Nadel schloss nicht richtig. Zunächst versuchte ich es mit einschleifen, das brachte leider nichts. Bei den größeren Bing-Vergasern ist das, so die Nadelventile keine Gummispitze haben, kein Problem. Etwas Schleifpaste an die Nadel und dann, wie man ein Motorventil einschleift, etwas hin und her gedreht, schon ist alles wieder dicht. Aber dieses winzige Ding hier stellt sich quer.
Ein neuer Schwimmer, Nadel und Schwimmer sind eins bei dem Vergaser, war schnell bestellt, nur nach der Nadeldüse musste ich etwas länger suchen, hoffe aber dass diese Woche alles kommt.

Zwischendurch, der Motor sprang kurz an und ging wieder aus, musste ich den Auspuff durchstechen, der saß völlig zu. Ausbrennen geht nicht weil sich das Abgasrohr innen hin und her windet und dazwischen eine Art Glaswolle gestopft ist, hier hilft nur ein Neukauf....erst einmal hatte ich ihn aber soweit, dass er Abgas durch ließ.

Inzwischen ist der Auspuff erneuert, der Vergaser dicht und etwas angepasst, was mangels vorhandener Einstellmöglichkeiten etwas umständlicher war als ich gewohnt bin.

Eine Testfahrt nach Unna rein ließ mich nur einmal, auf einem wirklich steilen Stück des Weges, leicht in die Pedale treten um den Motor zu unterstützen, eigentlich eher, weil er mir leid tat, geschafft hätte er es wohl auch ohne meine Hilfe.

Man kann das Teil nur mit Motorkraft fahren, es lässt sich auch, wie ein normales Fahrrad, per Muskelkraft überraschend leicht bewegen und natürlich ist auch eine Kombination beider Kraftquellen möglich.
Als Sinnvoll sehe ich es aber an, wenn man den Motor, per E-Starter, dort zu oder einschaltet, wo man ihn braucht. Ich sehe die Fortbewegung mit einem Fahrrad in erster Linie als sportliche Betätigung. Mit dem Einsatz eines Motors, auch bei den E-Bikes nimmt man der, ansich geruhsamen Fortbewegung ihre Ruhe.

Ich sehe oft, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, die Rentner, die da mit 30 und mehr Sachen über die Radwege fahren, sich manchmal aufregend, wenn man ihnen nicht auf ihr Gebimmel hin unverzüglich Platz macht, sie übertragen die Hektik des Straßenverkehrs auf die Rad und Wanderwege, wo sich Fußgänger, normale Radfahrer und natürlich auch diese buntbekleideten Dopingsportler tummeln.








So, das war eine kleine, bescheidene Bastelei. Meine Frau hat Spaß an dem Ding und freut sich auf die erste Radtour damit wo sie, wenn es ihr reicht, oder zu sehr bergan geht, den kraftvollen 30 Kubikzentimeter großen Motor dazu schalten kann.


Gruß
Willy
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  #33  
Alt 21.05.2017, 22:09
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45meilen 45meilen ist offline
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Alles Quatsch
entweder fahr ich Fahrrad, oder Moped
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #34  
Alt 22.05.2017, 07:59
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Giligan Giligan ist offline
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Was du davon hältst, ist natürlich deine Sache.

Ich finde es jedenfalls gut, wenn ich mit meiner Frau zusammen Rad fahre und sie, weniger in Übung als ich, am Berg nicht absteigen muss. Denn wenn sie das tut, muss ich auch absteigen.
Ferner können wir etwas weiter fahren, weil sie die Gewissheit hat, es geht unter Umständen auch ohne trampeln wieder heim.

Für mich ist das daher kein Quatsch.

Fahre ich allein, habe ich die Auswahl....Fahrrad, Leichtmofa, Moped, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Kraftrad.

Gleich, weil ich keine Lust habe zu trampeln, nehme ich das Moped für die Fahrt zum Baumarkt.
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  #35  
Alt 22.05.2017, 08:07
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
.... den kraftvollen 30 Kubikzentimeter großen Motor dazu schalten kann.
Und laut knatternd, mit einer kräftig stinkenden Qualmwolke alle anderen, nun auch hustenden, Radfahrer hinter sich läßt.
Das Ding gehört ins Museum, aber nicht auf die Straße. Schon wegen der antikem Bremsen an dem Klotz.
Auch mit einem Elektrofahrrad kann man seine Geschwindigkeit regulieren. Immer diese gut gepflegten Vorurteile.
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Gruß, Jörg!
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  #36  
Alt 22.05.2017, 08:11
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Willy jetzt du dir nen Bock geschossen --- du kanst doch so ein Knatterding nicht mitm Pedelec vergleichen


P.S. - die Elektrobikes gibt es auch selbstfahrend wie bei dir mit Kennzeichen

und auch mittels Basstelei schneller als 25 km/h ...
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  #37  
Alt 22.05.2017, 09:28
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Wenigstens hört man so ein Ding wenigstens kommen. Aber diese Pseudopapageien, die einem von hinten fast den Lenker abfahren.......
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Gruß
Ewald
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  #38  
Alt 22.05.2017, 09:37
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Es knattert nicht sondern brummt dezent.
Es bekommt 1:100 und stinkt somit weniger als fast jeder Zweitakt AB und jeder alte Diesel,....und ist wahrscheinlich ungiftiger als ein Euro 6 Diesel.
Von einer Zweitaktwolke kann nicht einmal im Ansatz die Rede sein, da hat jemand absolut keine Ahnung.
Meine Kreidler RS soll 1:25 bekommen, die qualmt und auch die MZ raucht sichtbar, wenn ich die vorgeschriebene Mischung von 1:50 einfülle, allerdings nur so lange sie kalt sind oder wenn ich eine Weile langsam fuhr.

Vorurteile gibt es, wie man hier liest, gegen eine Saxonette, wobei gleichzeitig behauptet wird, ich hätte Vorurteile gegen E-Bikes. Ich habe verschiedene E-Bikes gefahren, welche mit "Gashebel", die ohne Muskelunterstützung laufen und welche die mitgetrampelt werden wollen.

Ich mag einfach keine Elektrofahrräder,...so wie manche keine Benzinmotoren mögen, keine Zweitakter, keine Sportwagen, keine SUV`s und so weiter.

Ich mag überhaupt keine Dinge bei denen ich auf den Akku angewiesen bin, vor allem wenn ich sie nicht oft brauche, denn dann sind die Akkus grundsätzlich leer, wenn wir, beim Rad beispielsweise, spontan mal los wollen.
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  #39  
Alt 22.05.2017, 10:25
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Ich mag skurrile Fahrzeuge,
Ich mag Knatterdinger,
Ich mag die Strategie, unabhängig vom Akku zu sein

Alles richtig gemacht Willy

P.S.: wenn mir mal `ne Velo Solex über den Weg laufen sollte, würde ich auch zuschlagen
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* Heinz *
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  #40  
Alt 22.05.2017, 14:48
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Giligan Giligan ist offline
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Danke!!

Ein Velo Solex für Vattern und Madame mit der Saxonette, das wärs noch!
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