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  #1  
Alt 24.11.2015, 12:01
MS Svenja MS Svenja ist offline
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Standard Eintragung in das Schiffsregister

Hallo,

unser Sportmietboot ist nach Kauf im Schiffsregister eingetragen worden. Der Eichschein liegt vor, ist aber abgelaufen.

Die Daten daraus werden vom Amtsgericht nicht anerkannt, da abgelaufen.

Vom Gutachter habe ich ein Abnahmeprotokoll lt. Sportbootvermietungsordnung erhalten und zum Amtsgericht geschickt. Das Abnahmeprotokoll des Gutachters wird nicht anerkannt, ich soll den Nachweis über die Wasserverdrängung neu eichen lassen.

Ist das bei einem Sportmietboot überhaupt notwendig?

Gruß

Astrid
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  #2  
Alt 24.11.2015, 14:10
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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  #3  
Alt 24.11.2015, 14:15
MS Svenja MS Svenja ist offline
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O.K., ich dachte die Eintragung ist Pflicht.

Gruß

Astrid
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  #4  
Alt 24.11.2015, 15:42
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bootmichl bootmichl ist offline
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Mit dem Eintragen ins Schiffsregister verhält es sich folgendermaßen:



In das Seeschiffsregister werden die Kauffahrteischiffe und andere zur Seefahrt bestimmten Schiffe

(Seeschiffe) eingetragen, die nach § 1 oder § 2 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen haben

oder führen dürfen.

(3) In das Binnenschiffsregister werden die zur Schiffahrt auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern

bestimmten Schiffe (Binnenschiffe) eingetragen.

Eingetragen werden können

1. Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre größte Tragfähigkeit mindestens 10

Tonnen beträgt,

2. Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter

Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter beträgt, sowie

3. Schlepper, Tankschiffe und Schubboote.


Was hast Du denn für ein Schiff ( Typ, Ausstattung, Gewicht, länge?)
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LG Michael
Wassersport und NUR DER HSV !
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  #5  
Alt 24.11.2015, 17:06
MS Svenja MS Svenja ist offline
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Hallo Michael,

Hamburger Hafenbarkasse, zugelassen als Sportmietboot, Länge 15,52 m und 27,050 Tonnen Verdrängung.

Gruß

Astrid
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  #6  
Alt 24.11.2015, 18:10
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Da denke ich mal, dass du ins Binnenregister einträgst. Dann bin ich raus. Bei See sag Bescheid, ich hab das Prozedere gerade fast durch.

Gruß
Til
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GRuß
Till
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"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
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  #7  
Alt 24.11.2015, 18:24
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bootmichl bootmichl ist offline
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Zitat:
Zitat von MS Svenja Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

Hamburger Hafenbarkasse, zugelassen als Sportmietboot, Länge 15,52 m und 27,050 Tonnen Verdrängung.

Gruß

Astrid
Na dann,.... BSR §3 Abs. 2

.... Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter beträgt...
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LG Michael
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  #8  
Alt 25.11.2015, 11:56
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Moin

Ich hoffe, ich trage da jetzt nicht zur Verwirrung bei ... meine 37er ist freiwillig im Seeschiffsregister Hamburg eingetragen. Benötigt habe ich dafür (unter Anderem) einen "Messbrief" vom BSH. Keinen "Eichschein" oder so etwas.

Und diesen Messbrief haben die Leute vom BSH sehr hilfsbereit und unbürokratische erstellt anhand eines Fotos mit Bemaßung sowie ergänzenden Angaben von mir. War nicht mal teuer, soweit ich mich erinnere - den Preis weiß ich aber nicht mehr.

Beste Grüße, Peter
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  #9  
Alt 26.11.2015, 12:34
MS Svenja MS Svenja ist offline
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Hallo Peter,

das hört sich gut an, aber so viele Daten will die Dame vom Amtsgericht gar nicht und gilt ja auch für die Eintragung ins Seeschiffsregister. Sie möchte die Wasserverdrängung und Maschinenleistung. Die Unterlagen, wie das Gutachten eines anerkannten Gutachters, erkennt sie nicht an.

Gruß

Astrid
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  #10  
Alt 26.11.2015, 13:38
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von bootmichl Beitrag anzeigen
Mit dem Eintragen ins Schiffsregister verhält es sich folgendermaßen:



In das Seeschiffsregister werden die Kauffahrteischiffe und andere zur Seefahrt bestimmten Schiffe

(Seeschiffe) eingetragen, die nach § 1 oder § 2 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen haben

oder führen dürfen.

(3) In das Binnenschiffsregister werden die zur Schiffahrt auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern

bestimmten Schiffe (Binnenschiffe) eingetragen.

Eingetragen werden können

1. Schiffe, die zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre größte Tragfähigkeit mindestens 10

Tonnen beträgt,

2. Schiffe, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter

Eintauchung mindestens 5 Kubikmeter beträgt, sowie

3. Schlepper, Tankschiffe und Schubboote.


Was hast Du denn für ein Schiff ( Typ, Ausstattung, Gewicht, länge?)
...es gibt da noch einen Punkt.
Beleihbarkeit des Schiffes.
Banken verlangen oftmals die Eintragung ins Schiffsregister, wenn eine Finanzierung darüber gemacht wurde...
__________________
Gruß
Klaus
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  #11  
Alt 26.11.2015, 13:55
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
...es gibt da noch einen Punkt.
Beleihbarkeit des Schiffes.
Banken verlangen oftmals die Eintragung ins Schiffsregister, wenn eine Finanzierung darüber gemacht wurde...
Moin Klaus,

das ist kreditsicherungstechnisch zwar die reine Lehre, dennoch möchte ich heute das Institut sehen, dass Dir ein Darlehen für ein Freizeitboot gibt und das auf eine Schiffshypothek abstellt...


es gibt sicherlich gute Gründe für eine Eintragung, auch welche dagegen (die Kosten zB), aber Finanzierung würde ich da nicht unbedingt sehen.

LG
Duke
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  #12  
Alt 26.11.2015, 13:58
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Zitat:
Zitat von MS Svenja Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

das hört sich gut an, aber so viele Daten will die Dame vom Amtsgericht gar nicht und gilt ja auch für die Eintragung ins Seeschiffsregister. Sie möchte die Wasserverdrängung und Maschinenleistung. Die Unterlagen, wie das Gutachten eines anerkannten Gutachters, erkennt sie nicht an.

Gruß

Astrid
Hallo Astrid

Wäre es dann vielleicht einfacher, sie in das Seeschiffsregister eintragen zu lassen? Tut Dir doch nicht wirklich weh, oder?
Nur um es klar zu stellen, mein Schiff hat die Binnengewässer noch nie verlassen - trotz SSR

Oder frag´die Dame doch mal, ob sie einen Messbrief vom BSH akzeptiert - da kommst Du dann einfach dran, denke ich. Hier mal ein Link dazu, den ich vor einiger Zeit schon mal gepostet habe: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...ootvermessung/

Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!

Geändert von HOMEOFFICE (26.11.2015 um 14:25 Uhr)
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  #13  
Alt 26.11.2015, 14:01
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Moin Klaus,

das ist kreditsicherungstechnisch zwar die reine Lehre, dennoch möchte ich heute das Institut sehen, dass Dir ein Darlehen für ein Freizeitboot gibt und das auf eine Schiffshypothek abstellt...


es gibt sicherlich gute Gründe für eine Eintragung, auch welche dagegen (die Kosten zB), aber Finanzierung würde ich da nicht unbedingt sehen.

LG
Duke
Moin Duke

Was die Wald- und Wiesen-Hausbank angeht magst Du sicherlich recht haben - aber es gibt einige Finanzierer, zu deren normalem Geschäft auch Freizeitschiffe und Boote gehören, bei denen die Finanzierung über eine Schiffhypothek (Seeschiffsregister!) abgesichert wird.

Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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  #14  
Alt 26.11.2015, 14:24
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Duke70 Duke70 ist offline
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Moin Peter,

Du hast natürlich insoweit Recht, als dass die meisten "Schiffsfinanzierer" den Registereintrag in ihrem Strukturkatalog drin haben.
Dennoch stellen zumindest hier in D alle in Frage kommenden Allgemein- und Spezialbanken bei Sportbooten ausschließlich auf die persönliche Bonität ab. Dies nicht zuletzt schon deshalb, weil eine kredittechnische Ordnung einer Bootshypothek vom Aufwand her bzw. mangels Verwertungs-Know-How innerhalb der derzeitigem Margen schlichtweg nicht möglich ist.
D.h. für einen potentiellen Finanzierungskunden, dass eine derartige Eintragung bei der Bank nicht unwillkommen, aber idR mangels Bemessungsmöglichkeit eines harten Sicherungswertes durchaus verhandelbar ist.
Nicht umsonst laufen die meisten Links zur Bootsfinanzierung irgendwann in Mönchengladbach auf, wo mit Santander (alte CC-Bank) einer der größten Absatzfinanzierer Deutschlands sitzt.
Deren Erfolg basiert aber seit Jahren auf computergestützten Kredit-Scoring-und -entscheidungssystemen, und nicht unbedingt auf der Sicherheitenverwertung...


so, genug Off-Topic...

LG
Duke

(der im Seeschiffsregister eingetragen ist... )
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  #15  
Alt 27.11.2015, 06:27
klausim klausim ist offline
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Moin DUKE,

ich weiß zwar nicht, woher Du dein Wissen hast, aber das ist absolut nicht richtig was Du schreibst.
Möchte mich aber hier jetzt nicht auf ein langes Herumschreiben einlassen und damit den Thread kaputt machen.
Deinen Beitrag habe ich als Anlass genommen um einer der größten Schiffsfinanzierter in DE zu befragen ( Nord LB )und auch einen Kollegen, der bei meiner Hausbank Finanzierungen in dieser Art macht.

Klar,...für 10000€ wollen die keinen Eintrag...ab einer null mehr dann schon.
Die Bonität wird immer vorausgesetzt und ist schon das erste Kriterium, um dich überhaupt zu begrüßen.
Wie du allerdings auf die Santander Bank kommst, konnte mir auch niemand bisher erklären.
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Gruß
Klaus
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