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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Eintragung ins Schiffsregister. Wer weiß mehr?
Hallo,
kann mir jemand nähere Auskunft zum Eintrag ins Schiffsregister geben? Klar ist mir, dass zB Yachten mit einer Länge über 15 m ins Schiffsregister eingetragen werden müssen. Was die maßgebliche Länge bezogen auf die 15 m ist, weist der Vermessungsplan des Schiffes aus. Für bestimmte Schiffstypen liegen der Amtsstelle Angaben vor. So weit so gut! ich hoffe, dass bis hierhin alles richtig ist. Aus den Informationen, die ich gegoggelt habe. Es gibt einige Schiffsregisterstellen in der BR, z.B. Duisburg, HH, Emden und andere, wobei das die dortigen Amtsgerichte regeln. Gelesen habe ich, dass ein deutscher Yachteigner sein Schiff nur an einer deutschen Registerstelle registrieren lassen kann. Hier habe ich Zweifel, ob ich da richtig liege. Denn ich kenne aus dem Bekanntenkreis einen Yachteigner, der sein Schiff auf einer niederländischen online Plattform hat registrieren lassen. der Grund hierfür, war hauptsächlich, ihm lag für das Amtsgericht in Duisburg kein Maßblatt seines Schiffes vor, dieses hätte angefertigt werden müssen, Schiff raus Schiff rein, vermessen, hätte was gekostet!!! Nicht auf der online Plattform! Kann mir jemand genaue Auskunft geben, was man machen kann, was nicht. kann man der Registrierung grundsätzlich entgehen? Vielen Dank im Voraus. WS |
#2
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Ich kann dir deine Frage nicht beantworten. Aber es gab vor nicht allzu langer Zeit eine Änderung, wo die Pflicht zur Eintragung "runter" gesetzt wurde. Sprich, entweder die Tonnage oder die Mindestlänge.
Nutzt natürlich jetzt nichts, wenn du aus anderen Gründen eintragen musst. Gruß Totti
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#3
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Moin,
wir 'mussten' unser Boot auch in ein Schiffsregister eintragen. Es war nicht die Länge sondern das Gewicht. Das WSA darf eigentlich den Bootsschein nur bis 10 Tonnen erstellen. Wir haben trotzdem einen Bootsschein für das Kennzeichen mit dem Hinweis, dass wir uns ins Schiffsregister einzutragen haben. Gilt natürlich nur in unserem Fall für Binnen. Es gibt 2 Schiffsregister. Binnen und See. Für Binnen braucht man den genauen 'Vermessungsplan' vom z.B. der Werft. Für See reicht das Meßblatt. Daten dazu lieferst Du selber mit Bildern etc. Mit dem Meßblatt kannst Dich dann im Seeregister eintragen lassen. Kostet ein paar Taler.
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Viele Grüße von Jürgen
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#4
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Zitat:
Der Grund ist bei uns die Länge! |
#5
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Bei Wikipedia steht das hier:
Der deutsche Eigentümer eines Seeschiffes ist verpflichtet, das Schiff im Schiffsregister eintragen zu lassen, wenn die Rumpflänge des Schiffes 15 m übersteigt. Bei Binnenschiffen besteht eine Eintragungspflicht, wenn das Schiff eine Tragfähigkeit von über 20 Tonnen oder eine Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ hat. Kürzere oder kleinere Schiffe können eingetragen werden, wenn der Eigentümer es wünscht. Als Bestätigung der Eintragung erhält der Reeder eines Seeschiffes das Schiffszertifikat, Eigner eines Binnenschiffes den Schiffsbrief. Ich bin mir aber fast sicher, dass die 20to. Grenze so nicht mehr gültig ist und dass auch schwerere Boote nicht mehr eingetragen werden müssen. Ich muss das nochmal woanders nachlesen. Es gab definitiv eine Änderung. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffsregister
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#6
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Man kann sein Schiff freiwillig im Seeschiffregister eintragen lassen. Dies geschieht bei einem Amtsgericht, welches ein Seeschiffsregister führt. Bei einer Länge von über 15 m muß man dies tun (bei Seeschiffen), darunter darf man es tun.
Der Vorteil einer Seeschiffsregistrierung ist, daß man ein höchst-amtliches Dokument hat (genauso wie die "Europa" o.ä.), welches weltweit anerkannt ist. Für die Eintragung in das Seeschiffsregister benötigt man einen Schiffsmeßbrief, der vom BSH ausgestellt wird. Ich mußte für mein Boot die Konstruktionspläne für das Boot einreichen und erhielt daraufhin vom BSH den Schiffsmeßbrief. Das Amtsgericht hatte diesen in Empfang genommen und daraufhin die Urkunde über die Eintragung in das Seeschiffsregister einschließlich einer Kopie und der Schiffskennung übersandt. Damit bin ich stolzer Seeschiffsbesitzer und darf sogar Binnen damit fahren. Viel Vergnügen mit der Bürokratie wünscht: edjm.
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#7
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Siehst du! Und dann gibt es Eigner - das war ja eine meine Fragen - die gehen auf ein niederländisches Online Portal, tragen dort ihre Bootsdaten und Eignerdaten ein, benötigen keinen Meßbroef o.ä., zahlen mit Paypal eine Gebühr und bekommen ihre intenationale Seeschiffahrtsregistriwrung. Angeblich alles rechtens!
... wer kann dazu etwas sagen? |
#8
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darfst halt als deutscher mit Wohnsitz in Deutschland nicht deutschland Binnen fahren...
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#9
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Sehr gut! Das könnte tatsächlich die Einschränkung sein! hast du dafür irgendwelche Belege oder Quellen?
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#10
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html Ausnahmen (also wer kein deutsches Kennzeichen benötigt) §3(3)ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben,... Heißt im Umkehrschluss wer ein Ausländischens Kennzeichen hat und einen Wohnsitz in Deutschland darf mit dem ausländischen Kennzeichnen nicht auf deutschen Binnenwasserstrassen fahren d.H. er muss beim ubertreten der Grenze ein deutsches Kennzeichen beantragen....(inkl Eintrag ggf. ins Binnenschiffsregister oder leicheter ins Seeschiffsregister) |
#11
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Zitat:
Euro 299,00 fuer die Registrierung Euro 149,00 fur die Verlaengerung alle zwei Jahre Euro 525,00 fuer die Austragung Es gibt noch andere Unternehmen mit diesem Service, wie „Yacht Registration Holland“, „Boat and Yacht Registration“, ... Ich bin nicht sicher, wie viel ich fuer die Eintragung am Amtsgericht Hamburg fuer mein Boot bezahlt habe, es war aber deutlich weniger. Ausserdem ist diese Eintragung unbegrenzt gueltig. Ich gehe davon aus, dass Dein Boot unter 24 m lang ist. Wenn dem so ist, trifft fuer den zur Eintragung notwendigen Messbrief die vereinfachte Vermessung zu, naemlich nur die Feststellung der Laenge, z.B. aus Prospekten oder anderen Unterlagen. Dazu kommen Angaben zum Baumaterial, Motordaten und Baunummer. Fuer die Feststellung oder Ueberpruefung dieser Daten hat aber niemand mein Boot besichtigt, meine Angaben reichten voellig aus. Ich schlage einen Anruf beim Registergericht Hamburg vor, bei mir waren die kompetent, freundlich und aeusserst hilfreich. |
#12
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Danke!
Ja, ich meine derartige Online Dienste! Ist das zulässig, sind damit Einschränkungen verbunden, kann man mit einem solchen Zertifikat hier in DE binnen und See ohne Probleme fahren? |
#13
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Zitat:
diese deutschen Kennzeichen sind das amtliche Kennzeichen die amtlich anerkannten Kennzeichen die Einträge ins Binnenregister oder ins Seeregister.. |
#14
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Moin!
Ich habe mir alternativ ein Flaggenzertifikat beim BSH ausstellen lassen. Gewicht 14,5t Länge 11m Gruß |
#15
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Moin
Mir erschließt sich der Widerstand gegen eine Registereintragung in Deutschland nicht. Ich bin gerade wieder dabei - ich habe im Internet den Antrag an das BSH zur Ausstellung eines Schiffsmessbriefs heruntergeladen und diesen mit den Schiffsplänen per Post eingereicht. Es gab dann noch ein paar klärende Rückfragen per Mail von dort und inzwischen liegt der Messbrief beim von mir ausgewählten Amtsgericht / Seeschiffsregister vor. Ich habe, da das Schiff dauerhaft im Ausland liegt und somit keinen „echten“ deutschen Heimathafen hat, das Seeschiffsregister an meinem Arbeitsort gewählt. Dort habe ich den Antrag auf Eintragung (vorher aus dem Netz geladen und ausgefüllt) persönlich abgegeben. Das hat eine knappe Stunde gedauert und wird, wie mir zugesagt wurde, weil bereits alle benötigten Unterlagen vorliegen, in ca. 14 Tagen erledigt sein. Die Registernummer und insbesondere das Unterscheidungssignal habe ich bereits beim Besuch dort erhalten und eine Bestätigung der beantragten Eintragung vom AG bekomme ich noch per Post - kann also bereits die Beschriftung anfertigen lassen und die Frequenzzuteilungsurkunde bei der BNetzA bestellen. Der Messbrief kostet € 250,- und die Rechnung für die Eintragung kommt nach der erfolgten Eintragung. Noch um es klarzustellen: es handelt sich um ein freiwillig eingetragenes Schiff (LüA 14,98) und ich habe das SSR statt Binnen gewählt weil es hier das vereinfachte Messverfahren (Feststellung der Länge aufgrund von Unterlagen und/oder Fotos) gibt, ein Verkauf einfacher ist da ein Eigentumsübergang rechtsgültig stattfinden kann und erst nachträglich im Register vermerkt werden muss und ich für Bundeswasserstrassen (binnen) lediglich das Unterscheidungssignal als zusätzliche Kennzeichnung am Heck benötige - außer Namen und Heimthafen. Ein für mich sehr wichtiger Vorteil gegenüber einer ausländischen Registrierung (deren Nutzen ich nicht sehen kann) ist unter anderem deutsches Recht und deutsche Sprache in der Abwicklung. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#16
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Da fühlt man sich doch gleich 5cm über dem Boden schwebend |
#17
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Vorausgesetzt, Du bist Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland:
Formaljuristisch ist das fuer Dich eher nicht zulaessig. Im FlaggRG heisst es „Die Bundesflagge haben alle ... zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zuführen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.“ Es gibt allerdings Ausnahmen, nach denen der genannte Personenkreis auch eine auslaendische Flagge fuehren darf. Ich wuerde allerdings sicherstellen, in einem solchen Fall das Deutsche Recht UND das Recht des Flaggenstaates das erlauben. Wenn Du voellig legal eine auslaendische Flagge fuehren willst, ueberschreibe das Eigentum an dem Boot an eine juristische Person in dem Wunschland. Die genannten Agenturen erledigen das (Gruendung eines Unternehmens, Buchhaltung, Geschaeftsfuehrung etc.) fuer relativ kleines Geld. In diesem Fall bist Du aber nicht direkt der Eigner des Bootes (sondern Eigentuemer der Firma, der das Boot gehoert), sondern faehrst ein von dieser Firma „gemietetes“ Boot. Dass dabei die Ausruestungsvorschriften des Flaggenstaates (hier greift grundsaetzlich das Flaggenstaatsprinzip) beruecksichtigt werden muessen, sei nur am Rande erwaehnt. Welche potentiellen Probleme, und in welchen Laendern, mit dem Boot auftreten koennen, weil es „gemietet“ ist, musst Du dann selbst herausfinden. Ich sehe unter den genannten Praemissen ebenfalls keinen Vorteil, aber viele Nachteile, in der Registrierung deines Bootes in einem anderen Land als Deutschland. Auch bei einem Wohnsitz ausserhalb der EU wuerde ich das deutsche Register waehlen. |
#18
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Moin,
genau so wie Klaus alias Stenner das beschreibt, haben wir das auch gemacht und es als genau so easy empfunden, und die Sachbearbeiter als äußerst kooperativ. Und es hat sich auch genau so angefühlt, wie er es beschreibt. Als Heimathafen kannst Du jeden angeben, der an einer Seewasserstraße liegt, ganz nach Sympathie. Am Ende könntest Du Dein Schiff sogar beleihen, wenn es da drin steht... Tschüs, Knut |
#19
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Nur zur Registrierung Binnen - ich habe für die notwendige Vermessung im Wasser ( ! ) 264€ gezahlt. Das Ganze war in 2h erledigt- der Messbrief kam per Post mit der Rechnung.
Mit dem Messbrief ist die Eintragung im Binnenschiffsregister als Sportboot kein Problem. Grüße Detlef |
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Als Grundlage für den Messbrief haben bei mir der Kaufvertrag (mit den Maßen des Schiffes) eines holländischen Maklers und zwei Bilder des Schiffes gereicht. Das Schiff hat sich nie jemand angeschaut...
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#21
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Zunächst einmal VIELEN DANK für die rege Beteiligung. Ich habe viele Informationen erhalten, das meiste wusste ich, wie eingangs erwähnt, trotzdem ist es gut, gerade bei einem solchen Thema Infos von unterschiedlicher Seite zu hören.
Leider waren die Informationen zu der eigentlichen Frage, Registrierung im Ausland - z.B. Auf einer holländischen Internetplattformen - recht dünn, leider sogar widersprüchlich. Dies deutet darauf hin, dass mein Infostand ähnlich wie der eurige ist. Trotzdem haben natürlich einige recht kompetent geantwortet und die NL Registrierung SEE für rechtens angesehen. Es scheint allerdings so, dass es die Auffassung gibt, dass diese Registrierung für den Binnenbereich unzulässig ist. Hierzu habe ich allerdings auch widersprüchliche Informationen. So bestätigt mir ein guter Bekannter, der sein Schiff am DEK liegen hat, dass er seit Kauf seines Schiffes mit einer NL Registrierung herumfährt, mehrmals WaPo Kontrolle gehabt hat und nie eine Beanstandung bekommen hat. Diese widersprüchlichen Aussagen sind schade! Obwohl ich natürlich die hier zitierten Gesetzestexte erkenne! Dafür auch Danke! Etwas eigentümlich empfinde ich die mehrfach aufgekommene kritische Fragestellung, warum sich denn einige gegen eine Registrierung in DE wenden. Eigentümlich in zweierlei Hinsicht. Erstens habe ich diese Frage garnicht gestellt, sondern diese ist unterstellt worden. Was mich wundert! Zweitens, da nun diese Frage auf dem Tisch liegt, muss ich sagen, dass es mehrere Gründe gibt, die Registrierung, - wenn denn zulässig -, nicht HIER vorzunehmen. Das wäre die Einfachheit der ONline Registrierung auf der NL Seite, = Daten eingeben, PayPal Zahlung, sofortiger Erhält aller notwendigen Unterlagen und Nummern. HALLO, wenn man das im Vergleich zu dem bürokratischen Ablauf hier, mit der Ungewissheit, an wen man denn bei der Registrierung gerade gerät, nicht als Vorteil erkennt, was dann!? Eine weiterer Vorteil ist, eine zugesicherte NICHT Weiterleitung der Registrierung an inländische Behörden. AUCH HIER - dem einen oder anderen mag das egal sein, dem ein oder anderen auch nicht - wenn ich die Wahl hätte, sollen meine Daten weitergeleitet werden JA oder NEIN, wäre mir NEIN lieber! Ein weiterer Vorteil liegt für all diejenigen, die sowieso im Hinterkopf haben, irgendwann mal auszuflaggen. Die sollen gleich so anfangen! Was mir zumindest von 3 Seiten, die den Weg der NL ONLINE Registrierung gegangen sind, bestätigt wurde. Bislang keinerlei Probleme in deutschen Gewässern, SEE und binnen! Also richtig weiter gekommen bin ich nicht!? WS |
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Erstens: Das von mir verinkte Unternehmen registriert in Niederlande, Belgien UA (Delaware) UK Polen Malta Aber nicht in der BR Deutschland. Auch die beiden anderen, von mir genannten Seiten registrieren m. W. NICHT im deutschen Register. Eine Agentur (ich kenne keine, die die Eintragung in deutsche Seeschiffsregister uebernimmt) nimmt Dir vielleicht etwas Arbeit ab, Du musst denen allerdings auch ALLE Unterlagen zur Verfuegung stellen, die die Registrierbehoerde auch direkt von dir direkt verlangen wuerde. Ein Seeschiffsregister verlangt gewisse Unterlagen, egal ob Du direkt, oder ueber einen Mittelsmannn registriert. Zweitens: Wenn Du jemanden findest, der fuer Dich die Registrierung durchfuehrt, und bist bereit, dafuer zu bezahlen, dann hast Du die Registrierung. Wenn Du ein Auto kaufst, und der Haendler uebernimmt die Anmeldung fuer dich (als Service oder gegen Bezahlung), darfst Du mit dem Auto alles das machen, was Du machen darfst, wenn Du das Auto selbst anmeldest. In Laendern, die ein Cruising Permit velangen, kannst (manchmal musst) Du einen Agenten einschalten. Egal wie Du das Permit bekommst, wenn es gueltig ist, spielt es keine Rolle, welche Hilfe Du in Anspruch genommen hast. Warum in aller Welt soll die Eintragung ins Seeschiffsregister Einschraenkungen mit sich bringen, wenn Du fuer die Eintragung Hilfe (bezahlt oder nicht) in Anspruch genommen hast? Oder geht es um die "Registrierung" in ein dubioses/illegales "Register"? |
#24
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https://www.dutchyachtregistration.c...iAAEgLJdfD_BwE
Wenn du unter FAQ gehst, werden einige Fragen beantwortet. Man sieht mittlerweile eine Menge Schiffe, die bei denen registriert sind und mit unterschiedlichen Flaggen herumfahren. Sie beziehen sich auf EU Recht! Dutch Boat Registration is a EU ownership Registration (ICP) which is valid for private boat use and is valid in nearly all countries of the EU. The only country were the Dutch document occasionally gives problems, is Portugal Geändert von WhiteShark225 (15.09.2019 um 20:46 Uhr) |
#25
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