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PS: Lasst die Jungs doch mal machen, ist doch alles Positiv dabei! Und keine Angst wir UBI Inhaber bleiben auf jeden Fall die besseren Menschen/Bootsfahrer...oder wo immer es auch sonst klemmt
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_________________________ LG Frank
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#677
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Ich habe am vor-vergangenen Wochenende mal praktische Erfahrungen mit aktuellen Gerätepärchen der 20Euro-Klasse machen dürfen, anlässlich eines Kindergeburtstages mit Schnitzeljagd:
Die Audio-Qualität ist geradezu unterirdisch. Verschiedene Sprecher (Kinder) waren kaum voneinander zu unterscheiden. Die Geräte kamen sogar in einer Kleingarten-/Schrebergärtengegend sehr schnell an die Reichweiten-, bzw. an die Verständlichkeitsgrenze. 70% aller Funksprüche lauteten "WAS????????????" Entspannte Freizeitkommunikation würde ich mir (auf dem Wasser) anders vorstellen. Für Punkt-zu-Punkt dürfte wohl das Handy die erste Wahl sein, da quasi Hifi gegenüber dem Funk. Für Punkt zu Multipunkt ist PMR sicher eine alternative, allerdings auch sicher nicht für ausgedehnte Quasselrunden, wie anno dazumals über CB. Für die Bootssaison 2017 wird ein PMR Pärchen jedoch sicher mit an Bord sein, da mein kleiner Matrose mir dann beim Schleusen fachmännische Anweisungen geben kann von Land aus. So Long, Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen" |
#678
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Hä,
was hat die Bundesnetzagentur mit PMR auf Schiffen zu tun? Die Nutzung der Teile ist zulassungsfrei. Technische Vorgaben müssen nur beim Verkauf (in Verkehr bringen) beachtet werden somit vom Hersteller erfüllt werden. Sonst nix. Auch wird man keine Schleusen oder Verkehrszentrale mit PMR austatten bei der lächerlichen Reichweite und Qualität.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#679
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#680
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Habe jetzt auch mal meine Midland M48 aus dem Keller geholt, nehme die auch mal mit auf den Bodensee, mal schauen was und ob da was abgeht.
Habe ja auch UKW auf dem Boot nur darf ich das nicht brauchen auf dem See als Schweizer
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#681
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Aber ist der Bodensee davon nicht ausgenommen ? Der ist hat durch ein Dreiländerabkommen eigene Regeln. Oder etwa nicht ? |
#682
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ich könnte zwar mein Funk anmelden aber das kostet bei uns richtig Kohle und solange das es so ist werde ich das sicher nicht machen. Ich weiss zwar nicht genau wie sie das machen wollen das D und OE den Funk benutzen dürfen auf dem See (theoretisch aber nicht auf dem Schweizer Teil) und wir mit den Auflagen. Anscheinend sind die Frequenzen anderweitig vergeben und darum soll es hier nicht gehen
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#683
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Schriftverkehr zwecks PMR mit der Polizei - hier KEIN VERBOT
Nachstehend der Schriftwechsel mit der WSP
Sehr geehrter Herr , * Ihre Anfrage bei der Deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation Kehl wurde uns zur Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich Ihrer Fragestellung wurde mit der Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken in Koblenz Rücksprache genommen. Im Ergebnis ist auf Basis der vorliegenden allgemeinen Informationen *nach hiesiger Rechtsauffassung festzuhalten, dass der von Ihnen geschilderte Betrieb eines PMR Funkgerätes grundsätzlich zulässig erscheint. Dabei wird von hiesiger Seite ausgegangen, dass die zur Verwendung vorgesehenen Geräte den Anforderungen des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) entsprechen,* u.a. mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, in den zulässigen Frequenzbereichen betrieben werden sowie eine entsprechende Konformitätsbescheinigung für die Gerätschaften vorhanden sind. * * Mit freundlichen Grüßen * * ------------------------------------------- Polizeipräsidium Einsatz Wasserschutzpolizeidirektion Dittmannswiesen 64 76646 Bruchsal ------------------------------------------- Telefon : 07251 / 703 - 6025 Telefax* : 07251/ 703 - 6099 * Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2017 17:06 An: KEHL.WSPST Betreff: PMR Funk an Bord * hier: Nutzung an Bord zur Kommunikation zwischen Schiffsführer und Vorschiff auf privater Motoryacht Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich z.B. bei Schleusenmanövern mit meiner Gattin auf dem Vorschiff mittels eines PMR Funkgerätes kommunizieren? Der entsprechende Funkkreis im Binnenfunk ist ja der Betufsschifffahrt vorbehalten. Ein Handfunkgerät binne sowieso nich zugelassen. Vielen Dank für Ihre Antwort bereits jetzt. Mitt besten Grüßen
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#684
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2. Falsch. Auch beim Nutzen dürfen keine Veränderungen gemacht werden. Die BNetzA könnte allerdings dann etwas damit zu tun haben, wenn es sich bei einem verbietenden Paragraphen um eine Verordnung handelt. Denn Verordnungen können von bevollmächtigten Institutionen erlassen werden, wie die BNetzA eine ist. Gesetze können die aber nicht erlassen, deswegen wird in Gesetzen oft eine Regulierung durch eben solche Institutionen festgelegt und deren Verordnung dann als verbindlich dargestellt. Allerdings bin auch ich der Meinung: Hier kann die BNetzA nicht verbieten, denn man betreibt mit dem PMR-Funkgerät keine Schiffsfunkstelle. Schon aus dem Mangel heraus, dass es sich nicht um Frequenzen im Seefunkdienst (oder Binnenfunkdienst) handelt. Hartwig, mit einem PMR-Funkgerät kannst du doch garnicht an Funkkreisen teilnehmen. Warum mischen das hier ständig viele?! Grüße Tycho |
#685
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Ich mische doch nicht. Ich habe lediglich bei meinem Anschreiben an die Polizei darauf hin gewiesen, daß im Binnenfunk der entsprechende Verkehrskreis für Sportboote nicht zulässig ist.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
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Daher kann die Dinger auch jeder unter über im Wasser, im Schiff oder im Aufzug betreiben.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#687
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Du hast die Aufgabe der Bundesnetzagentur nicht verstanden.
diese Bestimmt nicht nur die Regeln der Herstellung (Frequenzzuteilung der Kanäle usw.) sondern bestimmt durch Verordnungen auch die Nutzung und die Nutzungseinschränkungen von jeglichen Kommunikationsgeräten. Dies beinhaltet, Funkgeräte, Radios, Fernseher, Handys, ..... (alles was halt üüber ein Funknetzt betrieben wird) |
#688
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Schön, das du immer wieder die Aufgabe der Agentur erwähnst. Dennoch bleibt es da bei, das Handy, CB oder PMR frei bleiben. Auch die Nutzung im Boot, Fakt.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#689
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Ich glaube nun ist alles gesagt,
PMR ist auf Booten zugelassen, da sie nicht zu dem Funkkreis Schiffsverkehr Binnen / See ect. gehören Na endlich ist nach ewig vielen hin und her das nun mal klar geworden. Sollte jemand immer noch anderer Meinung sein, sage ich einfach mal Belehrung resistent, oder einfach nur ein stänkerer der mit diesen Fakten nicht klar kommt und gerne wie auch immer sein eigenes Süppchen kochen will oder eine neue Welt schaffen möchte wie es Ihm gefällig währe. Wie singt Pipi Langstrumpf? Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o |
#690
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ich denke schon, dass du meinen Beitrag über die Verordnungen und Gesetze gelesen hast . Da steht das gleiche in anders. Als Funkamateur habe ich sogar geschätzte 100 mal beim Pauken auf die Prüfung ankreuzen müssen, wann ich ein Funkgerät aus dem Amateurfunkdienst auf einem Schiff betreiben darf. Genau dann, wenn der Schiffsführer es mir nicht verbietet. Ich wüsste auch nicht, warum es jetzt ausgerechnet bei PMR anders sein soll. Das ist genauso 70cm wie mein Funkgerät, Störungen damit also eher anders herum durch Oberwellen des Schiffsfunkgerätes. Wenn ich das also darf, dann darf es erstrecht der Schiffsführer. Grüße Tycho
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Toleranz
Leute googelt doch bitte mal das Wort Toleranz , macht euch Gedanken dazu und denkt drüber nach. Diese Diskussion ist ein Spiegelbild der Gesellschaft jeder will Stur seine Meinung durchbringen, wir haben alle ein Hobby lässt uns doch friedlich ohne Beleidgungen diese Genießen . Egal ob ich nun auf Kanal 10 oder auf Kanal 8 funke.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#692
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Wo Danyel recht hat, hat er recht.
So und nun was anderes, wer wird denn nun 2017 ein PMR mit an Bord haben und wer macht mit bei der Verbreitung im mündlichen Sinn unterwegs oder in Marinas. Nicht jeder Skipper ist hier im Forum und würde vielleicht mit aufspringen. Ich habe mich in der Google Maps Karte eingetragen mit der Bezeichnung dran PMR im Heimat Hafen und Urlaubs Hafen. Dann würde mich noch interessieren wie oder wo ihr die PMR auf dem Boot unterbringt. Ich habe mir aus Sperrholz eine kleine Schatulle gemacht, die ich mittels 3 M Aufkleber am Steuerstand befestigen werde und mit dem Ladekabel an die Steckdose stecke.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o |
#693
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Wer UKW und PMR an Bord hat darf die per PMR empfangenen Informationen über UKW, die per UKW empfangenen Informationen jedoch nicht per PMR weiter verbreiten.
Das wäre ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die per UKW vom Schleusenwärter erhaltenen Informationen dürfen legal nicht per PMR anderen Skippern mitgeteilt werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#694
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Guten Morgen Lutz, wir sind fertig mit dem Thema was verboten ist.
Es geht hier nun um anderes, das ich nicht gleichzeitig den empfang von UKW Funk über PMR sende sollte ja klar sein. Wenn ich aber eine bedrohliche Situation auf UKW höre (Tsunami, betrunkener U-Boot Fahrer usw.) Kann ich legaler Weise dieses in eigener Modulation (Sprache) weiter geben. Nun geht es darum wer 2017 mitmacht und wie weiter öffentlichkeits Arbeit geleistet wird. Evtl noch welche Geräte jeder nutzt, Kosten, ect.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o |
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nein, da hat Lutz recht. Es gilt das Fernmeldegeheimnis. Es ist vielleicht rechtfertigender Notstand, aber dennoch bist du eigentlich an das Fernmeldegeheimnis gebunden. Auch das wird u.A. in der Prüfung abgefragt. Eigene Sprache ist übrigens noch keine Modulation. Ein Sinusträger wird durch Sprache moduliert. Grüße Tycho Geändert von TychoGold (17.01.2017 um 07:34 Uhr)
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#696
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Zitat:
Das erste ja/nein steht für PMR Geräte das zweite ja/neine steht für PMR / LPD Kombigeräte
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Grüssle Cello |
#697
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#698
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Ich habe in meinem gesammten Boots Bekanntenkreis PMR besprochen und alle haben zugestimmt und alle haben ab 2017 PMR an Bord, in der Hoffnung das es Mehr werden.
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https://www.youtube.com/watch?v=SIv2...ature=youtu.be
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#699
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Das auf PMR zu beziehen, erweckt möglicherweise einen falschen Eindruck. Die Informationen dürfen überhaupt nicht mitgeteilt werden, auch nicht per PMR.
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Beste Grüße John
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#700
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Es ist relativ einfach. Es gibt von der Bundesnetzagentur keine Einschraenkungen fuer den Gebrauch von PMR Geraeten, weder was den Ort oder die Zeit des Benutzens, noch den Inhalt der Gespraeche angeht.
Das alles kann allerdings von anderen eingeschraenkt oder verboten werden. So kann ein Krankenhaus oder eine Fluglinie die Nutzung untersagen, die Bedienung am Steuer eines fahrenden Autos ist untersagt, manche Gesetze verbieten die Verbreitung bestimmter Nachrichten, aber das hat mit PMR nichts zu tun. Das Nutzungsverbot betrifft dann auch Mobiltelefone und/oder andere Funkgeraete; was den Inhalt angeht, ist die Verbreitung, wenn verboten, auch auf anderen Wegen, wie muendlich oder per Brief, verboten.
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