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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #676  
Alt 16.01.2017, 06:48
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Jemanden in einem Forum lächerlich machen zu wollen, wenn er sich an Gesetze halten will, finde ich in keinem Fall passend.
Da stimme ich Dir zu. Aber es erscheint schon phatologisch, wenn gar keine negierende Gesetztesgrundlage existiert "neue" zu generieren, damit man die "Obrigkeit" unterstützend darstellen kann. Diese Manie grenzt für mich an das "typisch" Deutsche auf das man etwas weniger Stolz sein sollte.

PS: Lasst die Jungs doch mal machen, ist doch alles Positiv dabei! Und keine Angst wir UBI Inhaber bleiben auf jeden Fall die besseren Menschen/Bootsfahrer...oder wo immer es auch sonst klemmt
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LG
Frank
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  #677  
Alt 16.01.2017, 08:35
Humbug Humbug ist offline
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Ich habe am vor-vergangenen Wochenende mal praktische Erfahrungen mit aktuellen Gerätepärchen der 20Euro-Klasse machen dürfen, anlässlich eines Kindergeburtstages mit Schnitzeljagd:

Die Audio-Qualität ist geradezu unterirdisch. Verschiedene Sprecher (Kinder) waren kaum voneinander zu unterscheiden. Die Geräte kamen sogar in einer Kleingarten-/Schrebergärtengegend sehr schnell an die Reichweiten-, bzw. an die Verständlichkeitsgrenze.
70% aller Funksprüche lauteten "WAS????????????"

Entspannte Freizeitkommunikation würde ich mir (auf dem Wasser) anders vorstellen. Für Punkt-zu-Punkt dürfte wohl das Handy die erste Wahl sein, da quasi Hifi gegenüber dem Funk. Für Punkt zu Multipunkt ist PMR sicher eine alternative, allerdings auch sicher nicht für ausgedehnte Quasselrunden, wie anno dazumals über CB.

Für die Bootssaison 2017 wird ein PMR Pärchen jedoch sicher mit an Bord sein, da mein kleiner Matrose mir dann beim Schleusen fachmännische Anweisungen geben kann von Land aus.

So Long,
Christian
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  #678  
Alt 16.01.2017, 09:34
horstj horstj ist offline
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Hä,

was hat die Bundesnetzagentur mit PMR auf Schiffen zu tun? Die Nutzung der Teile ist zulassungsfrei. Technische Vorgaben müssen nur beim Verkauf (in Verkehr bringen) beachtet werden somit vom Hersteller erfüllt werden. Sonst nix.
Auch wird man keine Schleusen oder Verkehrszentrale mit PMR austatten bei der lächerlichen Reichweite und Qualität.
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  #679  
Alt 16.01.2017, 09:42
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Hä,

was hat die Bundesnetzagentur mit PMR auf Schiffen zu tun? Die Nutzung der Teile ist zulassungsfrei. Technische Vorgaben müssen nur beim Verkauf (in Verkehr bringen) beachtet werden somit vom Hersteller erfüllt werden. Sonst nix.
Auch wird man keine Schleusen oder Verkehrszentrale mit PMR austatten bei der lächerlichen Reichweite und Qualität.
Die Aufgabe der Bundesnetzagentur muss man jetzt nicht wirklich erklären oder ?
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  #680  
Alt 16.01.2017, 10:26
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boetli boetli ist offline
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Habe jetzt auch mal meine Midland M48 aus dem Keller geholt, nehme die auch mal mit auf den Bodensee, mal schauen was und ob da was abgeht.


Habe ja auch UKW auf dem Boot nur darf ich das nicht brauchen auf dem See als Schweizer
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #681  
Alt 16.01.2017, 10:30
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen


Habe ja auch UKW auf dem Boot nur darf ich das nicht brauchen auf dem See als Schweizer
Ich weiß das Funk auf Schweizer Binnenseen verboten ist.

Aber ist der Bodensee davon nicht ausgenommen ?
Der ist hat durch ein Dreiländerabkommen eigene Regeln. Oder etwa nicht ?
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  #682  
Alt 16.01.2017, 11:08
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich weiß das Funk auf Schweizer Binnenseen verboten ist.

Aber ist der Bodensee davon nicht ausgenommen ?
Der ist hat durch ein Dreiländerabkommen eigene Regeln. Oder etwa nicht ?
Nee und ja, UKW mit SCR darf zwar bebraucht werden aber nur ein Kanal und das nützt nichts zudem gibt es keine Geräte mit der Konfiguration auf dem Markt also faktisch nicht erlaubt aber es sind handquetschen erlaubt aber auch die müssen auf diese Frequenz programmiert sein und dürfen nur diesen Kanal beinhalten, dafür müssten wir aber keinen UBI oder SCR haben für die Benutzung

ich könnte zwar mein Funk anmelden aber das kostet bei uns richtig Kohle und solange das es so ist werde ich das sicher nicht machen.

Ich weiss zwar nicht genau wie sie das machen wollen das D und OE den Funk benutzen dürfen auf dem See (theoretisch aber nicht auf dem Schweizer Teil) und wir mit den Auflagen. Anscheinend sind die Frequenzen anderweitig vergeben und darum soll es hier nicht gehen
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Gruss Roger
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  #683  
Alt 16.01.2017, 11:21
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lalao0 lalao0 ist offline
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Standard Schriftverkehr zwecks PMR mit der Polizei - hier KEIN VERBOT

Nachstehend der Schriftwechsel mit der WSP



Sehr geehrter Herr ,
*
Ihre Anfrage bei der Deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation Kehl wurde uns zur Bearbeitung weitergeleitet.
Hinsichtlich Ihrer Fragestellung wurde mit der Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken in Koblenz Rücksprache genommen. Im Ergebnis ist auf Basis der vorliegenden allgemeinen Informationen *nach hiesiger Rechtsauffassung festzuhalten, dass der von Ihnen geschilderte Betrieb eines PMR Funkgerätes grundsätzlich zulässig erscheint. Dabei wird von hiesiger Seite ausgegangen, dass die zur Verwendung vorgesehenen Geräte den Anforderungen des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) entsprechen,* u.a. mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, in den zulässigen Frequenzbereichen betrieben werden sowie eine entsprechende Konformitätsbescheinigung für die Gerätschaften vorhanden sind.
*
*
Mit freundlichen Grüßen
*
*
-------------------------------------------
Polizeipräsidium Einsatz
Wasserschutzpolizeidirektion
Dittmannswiesen 64
76646 Bruchsal
-------------------------------------------
Telefon : 07251 / 703 - 6025
Telefax* : 07251/ 703 - 6099
*

Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2017 17:06
An: KEHL.WSPST
Betreff: PMR Funk an Bord
*
hier: Nutzung an Bord zur Kommunikation zwischen Schiffsführer und Vorschiff auf privater Motoryacht

Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich z.B. bei Schleusenmanövern mit meiner Gattin auf dem Vorschiff mittels eines PMR Funkgerätes kommunizieren?

Der entsprechende Funkkreis im Binnenfunk ist ja der Betufsschifffahrt vorbehalten. Ein Handfunkgerät binne sowieso nich zugelassen.

Vielen Dank für Ihre Antwort bereits jetzt.

Mitt besten Grüßen
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #684  
Alt 16.01.2017, 12:53
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Die Nutzung der Teile ist zulassungsfrei. Technische Vorgaben müssen nur beim Verkauf (in Verkehr bringen) beachtet werden somit vom Hersteller erfüllt werden. Sonst nix.
1. Richtig
2. Falsch. Auch beim Nutzen dürfen keine Veränderungen gemacht werden.

Die BNetzA könnte allerdings dann etwas damit zu tun haben, wenn es sich bei einem verbietenden Paragraphen um eine Verordnung handelt. Denn Verordnungen können von bevollmächtigten Institutionen erlassen werden, wie die BNetzA eine ist. Gesetze können die aber nicht erlassen, deswegen wird in Gesetzen oft eine Regulierung durch eben solche Institutionen festgelegt und deren Verordnung dann als verbindlich dargestellt.
Allerdings bin auch ich der Meinung: Hier kann die BNetzA nicht verbieten, denn man betreibt mit dem PMR-Funkgerät keine Schiffsfunkstelle. Schon aus dem Mangel heraus, dass es sich nicht um Frequenzen im Seefunkdienst (oder Binnenfunkdienst) handelt.

Hartwig,
mit einem PMR-Funkgerät kannst du doch garnicht an Funkkreisen teilnehmen. Warum mischen das hier ständig viele?!

Grüße
Tycho
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  #685  
Alt 16.01.2017, 13:08
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lalao0 lalao0 ist offline
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Ich mische doch nicht. Ich habe lediglich bei meinem Anschreiben an die Polizei darauf hin gewiesen, daß im Binnenfunk der entsprechende Verkehrskreis für Sportboote nicht zulässig ist.
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  #686  
Alt 16.01.2017, 15:54
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
1. Richtig
2. Falsch. Auch beim Nutzen dürfen keine Veränderungen gemacht werden.
2 war wohl mißverständlich. Damit sollte gesagt sein, dass weder ein Schein für die Nutzung nötig ist noch eine technische Überprüfung im Betrieb bspw. durch BNetzA, BG Verkehr oder BSH erfolgt, anders als bei VHF Funk. Die einzige Richtlinienüberprüfung erfolgt zum Verkauf.

Daher kann die Dinger auch jeder unter über im Wasser, im Schiff oder im Aufzug betreiben.
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  #687  
Alt 16.01.2017, 16:00
billi billi ist offline
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Du hast die Aufgabe der Bundesnetzagentur nicht verstanden.

diese Bestimmt nicht nur die Regeln der Herstellung (Frequenzzuteilung der Kanäle usw.) sondern bestimmt durch Verordnungen auch die Nutzung und die Nutzungseinschränkungen von jeglichen Kommunikationsgeräten. Dies beinhaltet, Funkgeräte, Radios, Fernseher, Handys, ..... (alles was halt üüber ein Funknetzt betrieben wird)
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  #688  
Alt 16.01.2017, 16:06
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Schön, das du immer wieder die Aufgabe der Agentur erwähnst. Dennoch bleibt es da bei, das Handy, CB oder PMR frei bleiben. Auch die Nutzung im Boot, Fakt.
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Gruß, Klaus

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Alt 16.01.2017, 16:44
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Ich glaube nun ist alles gesagt,
PMR ist auf Booten zugelassen, da sie nicht zu dem Funkkreis Schiffsverkehr Binnen / See ect. gehören

Na endlich ist nach ewig vielen hin und her das nun mal klar geworden.
Sollte jemand immer noch anderer Meinung sein, sage ich einfach mal Belehrung resistent, oder einfach nur ein stänkerer der mit diesen Fakten nicht klar kommt und gerne wie auch immer sein eigenes Süppchen kochen will oder eine neue Welt schaffen möchte wie es Ihm gefällig währe.
Wie singt Pipi Langstrumpf?
Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt.
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  #690  
Alt 17.01.2017, 00:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast die Aufgabe der Bundesnetzagentur nicht verstanden.

diese Bestimmt nicht nur die Regeln der Herstellung (Frequenzzuteilung der Kanäle usw.) sondern bestimmt durch Verordnungen...
Hallo Volker,

ich denke schon, dass du meinen Beitrag über die Verordnungen und Gesetze gelesen hast . Da steht das gleiche in anders. Als Funkamateur habe ich sogar geschätzte 100 mal beim Pauken auf die Prüfung ankreuzen müssen, wann ich ein Funkgerät aus dem Amateurfunkdienst auf einem Schiff betreiben darf. Genau dann, wenn der Schiffsführer es mir nicht verbietet. Ich wüsste auch nicht, warum es jetzt ausgerechnet bei PMR anders sein soll. Das ist genauso 70cm wie mein Funkgerät, Störungen damit also eher anders herum durch Oberwellen des Schiffsfunkgerätes. Wenn ich das also darf, dann darf es erstrecht der Schiffsführer.

Grüße
Tycho
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  #691  
Alt 17.01.2017, 03:07
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Standard Toleranz

Leute googelt doch bitte mal das Wort Toleranz , macht euch Gedanken dazu und denkt drüber nach. Diese Diskussion ist ein Spiegelbild der Gesellschaft jeder will Stur seine Meinung durchbringen, wir haben alle ein Hobby lässt uns doch friedlich ohne Beleidgungen diese Genießen . Egal ob ich nun auf Kanal 10 oder auf Kanal 8 funke.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #692  
Alt 17.01.2017, 05:22
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Wo Danyel recht hat, hat er recht.
So und nun was anderes, wer wird denn nun 2017 ein PMR mit an Bord haben und wer macht mit bei der Verbreitung im mündlichen Sinn unterwegs oder in Marinas.
Nicht jeder Skipper ist hier im Forum und würde vielleicht mit aufspringen.

Ich habe mich in der Google Maps Karte eingetragen mit der Bezeichnung dran PMR im Heimat Hafen und Urlaubs Hafen.
Dann würde mich noch interessieren wie oder wo ihr die PMR auf dem Boot unterbringt.
Ich habe mir aus Sperrholz eine kleine Schatulle gemacht, die ich mittels 3 M Aufkleber am Steuerstand befestigen werde und mit dem Ladekabel an die Steckdose stecke.
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  #693  
Alt 17.01.2017, 06:02
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Wer UKW und PMR an Bord hat darf die per PMR empfangenen Informationen über UKW, die per UKW empfangenen Informationen jedoch nicht per PMR weiter verbreiten.
Das wäre ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Die per UKW vom Schleusenwärter erhaltenen Informationen dürfen legal nicht per PMR anderen Skippern mitgeteilt werden.

Gruß Lutz
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  #694  
Alt 17.01.2017, 06:40
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Guten Morgen Lutz, wir sind fertig mit dem Thema was verboten ist.
Es geht hier nun um anderes, das ich nicht gleichzeitig den empfang von UKW Funk über PMR sende sollte ja klar sein.
Wenn ich aber eine bedrohliche Situation auf UKW höre (Tsunami, betrunkener U-Boot Fahrer usw.) Kann ich legaler Weise dieses in eigener Modulation (Sprache) weiter geben.

Nun geht es darum wer 2017 mitmacht und wie weiter öffentlichkeits Arbeit geleistet wird.
Evtl noch welche Geräte jeder nutzt, Kosten, ect.
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  #695  
Alt 17.01.2017, 07:20
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Zitat:
Zitat von Zirkonia Beitrag anzeigen
Wenn ich aber eine bedrohliche Situation auf UKW höre (Tsunami, betrunkener U-Boot Fahrer usw.) Kann ich legaler Weise dieses in eigener Modulation (Sprache) weiter geben.
Hallo Thorsten,

nein, da hat Lutz recht. Es gilt das Fernmeldegeheimnis. Es ist vielleicht rechtfertigender Notstand, aber dennoch bist du eigentlich an das Fernmeldegeheimnis gebunden. Auch das wird u.A. in der Prüfung abgefragt.

Eigene Sprache ist übrigens noch keine Modulation. Ein Sinusträger wird durch Sprache moduliert.

Grüße
Tycho

Geändert von TychoGold (17.01.2017 um 07:34 Uhr)
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  #696  
Alt 17.01.2017, 09:59
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Zitat:
Zitat von Zirkonia Beitrag anzeigen
Cello, da hast ja was geiles ausgegraben, respekt.
Nur für was steht das Ja / Nein?
Für die Frequenzen oder Land/Wasser Betrieb, oder Grenz Nähe?

Das erste ja/nein steht für PMR Geräte
das zweite ja/neine steht für PMR / LPD Kombigeräte
__________________
Grüssle Cello
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  #697  
Alt 17.01.2017, 10:24
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Zirkonia Beitrag anzeigen
... Die PMR werden auch zu Luft genutzt bei Drachen Flieger, Ballon Fahrer, Gleitschirme.
Wollte ich mal anmerken, da ist es auch zugelassen
Ballonfahrer und Ballonverfolger nutzen Flugfunk (122,25 MHz und 122,40 MHz) wobei der Ballonverfolger (Rückholer) keine Funklizenz benötigt.

Gruß Lutz
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  #698  
Alt 17.01.2017, 11:47
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Ich habe in meinem gesammten Boots Bekanntenkreis PMR besprochen und alle haben zugestimmt und alle haben ab 2017 PMR an Bord, in der Hoffnung das es Mehr werden.
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  #699  
Alt 17.01.2017, 11:51
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
(..) Die per UKW vom Schleusenwärter erhaltenen Informationen dürfen legal nicht per PMR anderen Skippern mitgeteilt werden. (..)
Das auf PMR zu beziehen, erweckt möglicherweise einen falschen Eindruck. Die Informationen dürfen überhaupt nicht mitgeteilt werden, auch nicht per PMR.
__________________
Beste Grüße

John
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Alt 17.01.2017, 13:37
Sayang Sayang ist offline
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Es ist relativ einfach. Es gibt von der Bundesnetzagentur keine Einschraenkungen fuer den Gebrauch von PMR Geraeten, weder was den Ort oder die Zeit des Benutzens, noch den Inhalt der Gespraeche angeht.

Das alles kann allerdings von anderen eingeschraenkt oder verboten werden. So kann ein Krankenhaus oder eine Fluglinie die Nutzung untersagen, die Bedienung am Steuer eines fahrenden Autos ist untersagt, manche Gesetze verbieten die Verbreitung bestimmter Nachrichten, aber das hat mit PMR nichts zu tun. Das Nutzungsverbot betrifft dann auch Mobiltelefone und/oder andere Funkgeraete; was den Inhalt angeht, ist die Verbreitung, wenn verboten, auch auf anderen Wegen, wie muendlich oder per Brief, verboten.
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