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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #151  
Alt 04.08.2017, 08:09
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Standard Fortschritte

Die Außenwände der Bugschotts sind laminiert, heute klebe ich noch einen Gewebestreifen als Kielverstärkung an ( 2 Schichten Epoxid fehlen noch ). DANN ist Wochenende. Mit Laminierpause.

Gestern habe ich endlich DAS NEUE AUTO bekommen, wieder ein Lieferwagen, etwas kleiner als zuvor, aber so, daß ich die Bootsteile drin transportieren kann.

Nachtrag: für 12.30 bis 13 Uhr war ein Spediteur angekündigt, der ein Gerät abholen sollte; kurz vor 12 habe ich dann die 2. Runde Epoxid angerührt und just, als ich anfangen wollte, klingelte es ( er ). Und er stellte sich auch etwas ..... an, jedenfalls war, als ich zurückkam, das Epoxid heiß, das Plasttöpfchen bereits angeschmolzen ( konnte es gerade noch in einen größeren Becher stellen ) und nahezu verfestigt, allerdingss ohne aufzuschäumen. Nun gut. Nachher kommt dann noch die 3. Schicht drauf, und dann...

Geändert von kreuzberger (04.08.2017 um 12:01 Uhr)
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  #152  
Alt 08.08.2017, 11:30
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Mio69 Mio69 ist offline
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Zitat:
Zitat von kreuzberger Beitrag anzeigen

ES GEHT VORAN!!! Bzgl. des Namens habe ich mich von dem 52buchstabigen walisischen Städtenamen mental gelöst; es sollte schon ein Frauenname sein ( Boote haben ja alle Mädelsnamen...), angemessen wäre eine kanadische Indianerin; DIE suche ich aber noch...

Nachtrag: "http://www.vorname.com/indianische,vornamen,0.html", da gibt es schon einige hübsch klingende, gleichermaßen bedeutungsschwere...
Moin,

frisch aus dem Urlaub zurück fällt mir da ja spontan die Indianerin "nervende Säge" ein

Lieben Gruß

Mio
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  #153  
Alt 13.08.2017, 13:51
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Standard Ohne Fleiß.....

Ich ackere, wie das Tierchen auf dem Foto.

Schleifen...

Schleifen...

Schleifen...

Auf jeden Fall passen die Bootsteile auch nach Reparatur und Laminierung noch aneinander. Die seitlichen Lücken sind nicht hochpräzise gerade, aber ... egal...
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  #154  
Alt 14.08.2017, 06:12
zunke zunke ist offline
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Jaja, die leidige Schleiferei! Es will kein Ende nehmen. Paß bloß gut auf, das Du nicht ins Gewebe kommst, das wäre ärgerlich.
Mit dem Spalt muss man leben. Wenn das Boot im Wasser schwimmt, wirst Du sehen, das Freude und Glück diesen Makel schnell verschwinden lassen.
Gerhard
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  #155  
Alt 16.08.2017, 06:43
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Standard Seerecht

Vielleixht könnt ihr mir weiterhelfen?
Gilt das Seerecht auch im Binnenland, und werde ich als Kapitän eines noch so kleinen Schiffes dann automatisch zum Gebieter über Alles, zum Herrn über Leben und Tod, Freiheit oder Gefangenschaft, zum obersten Gesetzgeber usw...?
Und wieweit muß ich dazu vom Ufer entfernt sein: 3 Zoll? 3 Fuß? Ellen? Klafter? Faden? Meilen? See- oder Landmeilen, und wenn Land-, welche???
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  #156  
Alt 16.08.2017, 07:30
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Mio69 Mio69 ist offline
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Moin,

vielleicht mal hiernach suchen:

Hans-Jürgen Abraham: Das Seerecht. Ein Grundriß mit Hinweisen auf die Sonderrechte anderer Verkehrsmittel, vornehmlich das Binnenschiffahrts- und Luftrecht. 4., ergänzte und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York NY 1974, ISBN 3-11-004827-2.

Lieben Gruß

Mio
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  #157  
Alt 16.08.2017, 07:38
zunke zunke ist offline
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Zumindest ist unterlassene Hilfeleistung ein Straftatbestand und Selbige eine ethisch/moralische Verpflichtung. Dazu bedarf es allerdings weder Wasser noch Boot. Anders herum hast Du als Bootsführer dafür Sorge zu tragen, das die Sicherheit auf dem eigenen Gefährt gewährleistet ist. Und klar, auf seinem Kahn
ist der Bootsführer derjenige, der das absolute Sagen hat. Gesetzgeber würde ich das nicht nennen. Ich weiß zwar, worauf Du hinaus willst, aber es ist unbestritten so, das beim Scheitern eines Rettungsversuchs nicht der Retter dran ist, sondern derjenige, der diesen Vorgang erst nötig gemacht hat.
Egal ob vorsätzlich oder fahrlässig. Wenn ich sehe, das es neuerdings Mode wird, seinen Sprößling ohne Rettungsweste vorn aufs Paddelboard zu setzen, um dann stehend seinem Wasservergnügen nachzugehen, dann geht mit gelinde gesagt das Messer in der Tasche auf. Aber auch das ändert nichts an der Tatsache, im Zweifelsfall zu helfen. Egal ob Klafter, Meter oder Zoll vom Ufer.
Gerhard
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  #158  
Alt 16.08.2017, 07:58
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von Mio69 Beitrag anzeigen
Moin,

vielleicht mal hiernach suchen:

Hans-Jürgen Abraham: Das Seerecht. Ein Grundriß mit Hinweisen auf die Sonderrechte anderer Verkehrsmittel, vornehmlich das Binnenschiffahrts- und Luftrecht. 4., ergänzte und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York NY 1974, ISBN 3-11-004827-2.

Lieben Gruß

Mio
Danke. Gedruckt nicht gerade günstig,
ABER:"https://books.google.de/books?id=ofCL4g4bzXgC&pg=PR4&lpg=PR4&dq=ISBN+3-11-004827-2&source=bl&ots=-G5cCj7Z_0&sig=c-GnU3wbDHV6GjSX9KcuIMCMnX8&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjj r43LlNvVAhXDbRQKHT0fDREQ6AEIPDAD#v=onepage&q=ISBN% 203-11-004827-2&f=false"

Ich werde es mal durchstöbern, aber Gerhards Ansatz ( Hilfeleistung, gesunder Menschenverstand, Anwendung ethisch-moralisch-humanistischer Grundwerte usw ) erscheint praktikabler...
Wobei uns ja häufig der gesunde Menschenverstand durch Vorschriften und unnötige Gesetze weggenommen wird ( aber das ist eine ganz andere Diskussion für ganz andere Foren).

Geändert von kreuzberger (16.08.2017 um 14:37 Uhr)
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  #159  
Alt 16.08.2017, 08:14
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Heimfried Heimfried ist offline
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Zitat:
Zitat von kreuzberger Beitrag anzeigen
Vielleixht könnt ihr mir weiterhelfen?
Gilt das Seerecht auch im Binnenland, und werde ich als Kapitän eines noch so kleinen Schiffes dann automatisch zum Gebieter über Alles, zum Herrn über Leben und Tod, Freiheit oder Gefangenschaft, zum obersten Gesetzgeber usw...?
Und wieweit muß ich dazu vom Ufer entfernt sein: 3 Zoll? 3 Fuß? Ellen? Klafter? Faden? Meilen? See- oder Landmeilen, und wenn Land-, welche???
Seerecht auf dem Müggelsee?
Nix da! Ich denke, historisch (Recht ist ja auch im Laufe der Zeit nach der Entwicklung der Umstände/Regelungsbedürfnisse gewachsen) ist klar, dass es sich bei dem Teil des Seerechts, den du ansprichst, um Regelungen handelt, die klären sollen, was passiert, wenn die "eigentlich zuständigen" staatlichen Behörden und Stellen überhaupt nicht erreichbar sind, nämlich auf offener See, vor allen Dingen außerhalb des Hoheitsgebietes von irgendwelchen Ländern.

Die "Kommandogewalt" eines Wasserfahrzeugführers binnen, beruht wohl auf so etwas wie dem Hausrecht und ist auch durch die Notwendigkeit einer effektiven Gefahrenabwehr geprägt.

Das alles nur Futter zum selber Nachdenken, ohne Gewähr, weil mir in diesem Bereich die Rechtskenntnisse fehlen.
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Gruß, Günter
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  #160  
Alt 16.08.2017, 08:36
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
Seerecht auf dem Müggelsee?
Nix da!
Soll das heißen, daß ich auf dem Müggelsee andere Boote rammen, aufbringen, kapern, entern darf?
Lohnt sich das überhaupt???
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  #161  
Alt 16.08.2017, 09:04
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Heimfried Heimfried ist offline
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Zitat:
Zitat von kreuzberger Beitrag anzeigen
Soll das heißen, daß ich auf dem Müggelsee andere Boote rammen, aufbringen, kapern, entern darf?
Das halte ich für unwahrscheinlich, wenn ich so in die Binnenschiffahrtsstraßenordnung sehe. Letztere halte ich aber trotzdem nicht für einen Bestandteil des Seerechts.
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...ht/BinSchStrO/
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Gruß, Günter
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  #162  
Alt 16.08.2017, 15:27
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dampfspieler dampfspieler ist offline
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Moin,
Zitat:
Lohnt sich das überhaupt???
mit Sicherheit nicht, weil Du auf das, was Dir "als Lohn wird" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit prima verzichten kannst. Mach statt dessen einer hübschen Frau (wenn Du denn darauf stehst) ein Kompliment und freu Dich dran, dass Du sie zum Lächeln gebracht hast - dann ist es ein schöner Tag.

So, ich geh wieder in meine "Blechschneiderei" und "kessele rum" - ist zwar nur ein kleiner (für eine LGB-Lok, der rechte), aber macht mehr Arbeit als ein großer.




Grüße Dietrich
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Feinblechner können machen aus feinen Blechen feine Sachen.
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Ich habe zu wenig Geld, um mir "billiges" Werkzeug kaufen zu können.
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  #163  
Alt 16.08.2017, 15:43
zunke zunke ist offline
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Zitat:
Zitat von kreuzberger Beitrag anzeigen
Soll das heißen, daß ich auf dem Müggelsee andere Boote rammen, aufbringen, kapern, entern darf?
Lohnt sich das überhaupt???
Wenn der Senat Dir einen Kaperbrief ausstellt, ja!
Ansonsten gibt es eine Wasserstraßenordnung, die auch gilt, wenn man keinen Bootsführerschein braucht. Genau wie beim Radfahrer die STVO gilt.
Gerhard

Geändert von zunke (16.08.2017 um 20:37 Uhr)
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  #164  
Alt 17.08.2017, 06:18
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von zunke Beitrag anzeigen
Wenn der Senat Dir einen Kaperbrief ausstellt, ja!
Ich frage nachher beim Bürgeramt wegen des Antragsformulars nach und halte euch alle auf dem Laufenden. Vorab herzlichen Dank für euer Mitwirken!
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  #165  
Alt 17.08.2017, 08:43
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Heimfried Heimfried ist offline
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Zitat:
Zitat von kreuzberger Beitrag anzeigen
[...]
Gilt das Seerecht auch im Binnenland, und werde ich als Kapitän eines noch so kleinen Schiffes [...]
Du darfst aber nicht vergessen, dir vorher noch eine weiße Mütze und vier goldene Ärmelstreifen zu besorgen, sonst fehlt es an der Autorität.
__________________
Gruß, Günter
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  #166  
Alt 17.08.2017, 10:57
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von Heimfried Beitrag anzeigen
... sonst fehlt es an der Autorität.
Ich habe da noch eine olle Bahnkelle UND eine gelbe Posttasche...
DAS ist Autorität pur.
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  #167  
Alt 18.08.2017, 06:00
Dwarslooper Dwarslooper ist offline
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Standard Seht das Seerecht

Zitat [Gilt das Seerecht auch im Binnenland, und werde ich als Kapitän eines noch so kleinen Schiffes dann automatisch zum Gebieter über Alles, zum Herrn über Leben und Tod, Freiheit oder Gefangenschaft, zum obersten Gesetzgeber usw...?
Und wieweit muß ich dazu vom Ufer entfernt sein: 3 Zoll? 3 Fuß? Ellen? Klafter? Faden? Meilen? See- oder Landmeilen, und wenn Land-, welche"]

Also das Seerecht ist ein weiter Begriff, den es einzugrenzen gilt.
Man könnte zum Beispiel das Hochseerecht vom Tiefseerecht unterscheiden. Und da fängt es schon an, dass die Begriffe kaum woertlich auszulegen sind. Das Hochseerecht behandelt nicht das Recht auf hoch gelegenen Seen im Gebirge, wie etwa dem Weisssee bei Salzburg in über 2000 Metern Höhe und das Tiefseerecht behandelt nicht das Recht von tiefer gelegenen Seen. Auch nicht das Recht von besonders tiefen Seen, sonst gäbe es zur Abgrenzung auch das Flachseerecht, was etwa in dem See bei Steinhude gelten könnte. Aber in der Literatur ist ein Flachseerecht nicht definiert. Die Googlerecherche zeigt KEIN Ergebnis. Begrifflich könnte es in Steinhude ohnehin nicht angewandt werden, da der dortige See "Meer" heißt, obwohl er sowie in Ostfriesland das "Große Meer" eher ein See ist. Allerdings ist die Nordsee eher ein Meer, so wie die Zuiderzee ein Meer war, das allerdings nach der Eindeichung 1937 in Ijsselmeer umbenannt wurde. Im Ergebnis steht fest, dass das Seerecht nicht auf Seen gilt schon damit auch nicht auf dem Müggelsee.

Was das Befahren mit Schiffen betrifft gilt das Wasserverkehrsrecht, soweit es sich um Wasserstraßen handelt. Die dortigen Regeln sind profan, werden aber oft nicht beachtet:
(3) Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. [...]
Also, wenn du auf dem Müggelsee vielleicht mehr als 0,5 Pro Mille C2H5OH innehast darfst, dann darfst du das Fahrzeug nicht führen. Der Maschinendienst und Brückendienst scheidet wohl bautechnisch aus.

Ansonsten gilt auch auf dem Müggelsee deutsches Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht. Und nach dem Strafgesetzbuch ist das Verhängen von Strafen, die in der Vergangenheit Kapitänen vorbehalten waren, schlicht nicht mehr vorgesehen. Kielholen, über die Planke gehen lassen, die 9 schwänzige Katze, der Tanz um den Mast, das alles kennt das StGB nicht mehr. Das Preussische Strafgesetzbuch von 1851 kannte noch die Todesstrafe, welche gem. § 7 aber durch Enthauptung zu vollstrecken war.

Was ein Kapitän an Bord früher noch durfte war schon im Seemannsgesetz stark eingeschränkt, heute gilt ähnliches im "Seearbeitsgesetzbuch":
"(2) Der Kapitän hat für die Erhaltung der Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen und ist im Rahmen der nachfolgenden Vorschriften und der sonst geltenden Gesetze berechtigt, die dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen.
(3) Droht Menschen oder dem Schiff eine unmittelbare Gefahr, so kann der Kapitän die zur Abwendung der Gefahr gegebenen Anordnungen notfalls mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen; die vorübergehende Festnahme ist zulässig. Die Grundrechte des Artikels 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 und des Artikels 13 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes werden insoweit eingeschränkt. Kommt die Anwendung mehrerer Mittel in Frage, so ist tunlichst das Mittel zu wählen, das den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.
(4) Die Anwendung körperlicher Gewalt oder die vorübergehende Festnahme sind nur zulässig, wenn andere Mittel von vornherein unzulänglich erscheinen oder sich als unzulänglich erwiesen haben. Sie dürfen nur insoweit und so lange angewendet werden, als die Erfüllung der Aufgaben des Kapitäns im Rahmen der Absätze 2 und 3 dies erfordert."
Leider fällt dein Boot nicht unter das Seearbeitsgesetzbuch, denn "Dieses Gesetz regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. Es gilt nicht für gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter 24 Meter Länge, wenn auf
diesen nicht mehr als zwei Personen beschäftigt sind." Du bis auf deinem Boot also nicht Kapitän i.S. o.g. Vorschrift.

Aber Gefangennahme an Bord deines Bootes geht trotzdem noch, allerdings in den Grenzen des § 127 Strafprozessordnung." (1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen." Die Arten der Festnahme regelt das Gesetz nicht, sind aber auf Kanus auch ziemlich beschränkt.

Flagge zeigen kannst du unbeschadet der Vorschriften wenn du willst, ich meine die Bundesflagge. Das Flaggenrechtsgesetz gilt gem. § 14 FLRG für Binnenschiffe, unabhängig von ihrer Größe.(auch für Sportboote). Auf Binnenwasserstraßen kann man, man muss allerdings nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/flaggrg/BJNR000790951.html

Namenlos solltest du auch nicht unterwegs sein, denn die Verordnung über die Kennzeichnung auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrender Kleinfahrzeuge ist für dein Boot gemäß § 1 Abs. 2 b als "Wasserfahrzeug, das nur mit Muskelkraft fortbewegt werden kann" anzuwenden.
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Verzeichnis-Verordnungen/KlFzKV-BinSch.pdf

Und Trauungen sind dir durchaus erlaubt, zur rechtlichen Wirkung sollte aber der Hinweis erfolgen: "Alle vom Kapitän durchgeführten Eheschließungen haben nur für die Dauer der Reise Gültigkeit."

Ansonsten gelten im Lande der ehemaligen Dichter und Denker weise Worte, von z.B. Goethe:
"Es wird einem nichts erlaubt. Man muß es nur sich selber erlauben; dann lassen sich's die andern gefallen oder nicht."

Uwe
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  #168  
Alt 18.08.2017, 07:04
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Standard Whow ( bzw w a a a u u u )

Danke für diese umfangreichen Ausführungen, die die Zeit bis zum Abschluß der Bauarbeiten angenehm versüßen.

Meine Anrufe beim Bürgeramt wg. Ausstellung von Kaperbriefen wurden freundlich und interessiert behandelt, leider aber abschlägig beschieden. So soll es zwar dafür Formblätter von 1615 und 1807 geben, die aber nicht in elektronischer Form vorliegen und die Unikate im Museum nicht herausgerückt werden ( unverständlich einem wackeren Steuerzahler gegenüber...).

Ich habe aber wertvolle Rezepte zu "Kapernsoße" bekommen.

Ich hatte auch eher mehrere Anfragen zu Scheidungen, die sich ja jetzt irgendwie überholt haben, genauso wie Trauungen, da das Boot nur 2 Sitze hat ( einen für den Kapitan ) und als maximale Zulast 250 kg gestattet ( davon 80 von mir ).

Ich bin dann mal wieder weg... schleifen...

Nachtrag: JETZT weiß ich endlich, warum ich den Herrn Goethe seit jeher so überaus schätze...

Geändert von kreuzberger (18.08.2017 um 10:55 Uhr) Grund: überzähligen Konsonanten entfernt
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  #169  
Alt 19.08.2017, 17:45
Dwarslooper Dwarslooper ist offline
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Standard Piratenwitz

Piratenwitze sind gut:
Warum können Seeräuber den Flächeninhalt eines Kreises nicht berechnen?

Und noch einen :
Was sind Engländer?

Uwe
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  #170  
Alt 19.08.2017, 18:35
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Zitat:
Zitat von Dwarslooper Beitrag anzeigen
Piratenwitze sind gut:
Warum können Seeräuber den Flächeninhalt eines Kreises nicht berechnen?

Uwe
Weil sie Pi (-) raten.

Gruß Hubert via Tapatalk
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  #171  
Alt 20.08.2017, 06:00
Dwarslooper Dwarslooper ist offline
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Standard Engländer

Super,

und Engländer sind teesüchtige Seetüchtige

Gruß

Uwe
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  #172  
Alt 20.08.2017, 10:49
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von Dwarslooper Beitrag anzeigen
Piratenwitze sind gut:
Warum können Seeräuber den Flächeninhalt eines Kreises nicht berechnen?

Und noch einen :
Was sind Engländer?

Uwe
Die erste Antwort hätte ich auch gewußt. Ich kenne sogar die Variante mit Kugelvolumenberechnung.

Aber wieso assoziierst du diese schändliche Piraterie mit meinen Fragen zur Rechtssicherheit auf Binnengewässern...???!!!

Bei "Engländer" fiel mit spontan "Franzose" ein, auf Deutsch "Rollgabelschlüssel". Auf Einglisch "french wrench", auf Französisch "la clé anglaise".

Und zum eigentlichen Thema zurückschweifend: meine Schleifarbeiten nähern sich dem Ende, gestern Abend habe ich die Scheuer-Weger- Leisten epoxiert. Sieht richtig gut aus. Morgen früh bekomme ich wieder eine helfende Hand zum Auseinandernehmen des Rumpfes
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  #173  
Alt 20.08.2017, 15:38
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Standard Daktylografisch...

wäre ich jetzt wg. abgeschliffener Fingerspitzen nicht mehr zu ermitteln... Bis auf die üblichen Kleinigkeiten gilt der Innenraum als "geschliffen".

Per Hand eine überaus schweißtreibende Arbeit, zumal ich offensichtlich empfindlich gegen Epoxidstaub bin ( hatte beim hemdsärmeligen Arbeiten mehrfach Verfärbungen an den Unterarmen und trage seither einen Arbeitskittel mit gut verschließbaren Ärmeln, was natürlich bei 26° Raumtemperatur eine gewisse Herausforderung darstellt ).

Die Außenhaut sollte sich einfacher bearbeiten lassen.

Kürzlich habe ich irgendwo gelesen, daß vor dem Lackieren der Rumpf mit Azeton abgewischt (entfettet?) wurde. Notwendig? Empfehlenswert? Oder Finger weg?
Nachtrag: hatte eben noch recherchiert, also vermutlich eher Finger weg. Abwischen mit Waschbenzin?

Geändert von kreuzberger (20.08.2017 um 16:12 Uhr)
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  #174  
Alt 20.08.2017, 19:18
zunke zunke ist offline
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Also ich hatte mir von Behnke Universalreiniger besorgt. Eine wirklich saubere Sache.
Aceton in solchen Größenordnungen wäre mir schlicht zu riskant. Die Gase sind mit Luft gemischt extrem explosiv und zudem ein Narkotikum. Ob es Epoxi löst, kann ich nicht sagen.
Ich habe damit aber schon Verklebungen mit verschiedenen hochfesten Loctite-Produkten gelöst. Und die hatten es wirklich in sich.
Behnke ist bei Dir in der Nähe.
http://www.bootsservice-behnke.de/contents/de/d34.html
Gerhard
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Alt 21.08.2017, 06:07
kreuzberger kreuzberger ist offline
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Zitat:
Zitat von zunke Beitrag anzeigen
...Behnke ist bei Dir in der Nähe....
Danke für die Aceton-Info. Ich hole im Zweifelsfall immer gern "eine zweite Meinung" ein.

Der genannte Händler ist der, den ich weiter oben erwähnt hatte ( mit der Fehlleistung durch DenPaketDienst vor einigen Wochen). Ich habe die Ware abgeholt und den im Voraus überwiesenen Betrag komplett und unverzüglich zurücküberwiesen bekommen.

Nachher schleife ich weiter...
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